20. Prozesstag in Aachen

UnterstützerInnen 26.08.2005 12:23 Themen: Repression
Der 19. Prozesstag in Aachen gegen Bart, Jose, Gabriel und Begonia! Chaos im Gericht, Stimmung endgültig hochgekocht - neuer Antragskrieg und Kindergarten-Diskussionen - Rauswurf der Zuschauerinnen und Sitzblockaden - weiter kein Urteil in Sicht..... das Theater ist perfekt.....
20. Prozesstag, 25.08.2005

Nachdem die Angeklagten wie gewohnt einzeln und unter Applaus der ZuschauerIn-nen in den Saal geführt wurden eröffnete Richter Nohl den Verhandlungstag.
Zu Beginn erfolgte eine Erklärung zu den vorläufigen Ergebnissen der Anwohnerbe-fragung. Nachdem der Verteidigung erst eine halbe Stunde vor Prozessbeginn zum ersten Mal Einsicht in die entsprechenden Akten gewährt wurde erklärte RA Linde-mann, dass bisher 56 Fragebögen noch nicht zurückgesendet wurden und forderte, diese abzuwarten. Darüber hinaus wurde die Ladung eines weiteren Zeugen gefor-dert, dessen mittlerweile verstorbene Mutter vermutlich die gesuchte Zeugin ist, die den Wechsel der Fluchtautos beobachtet hat. Ergänzend wies RA Israel auf die mangelhafte und irreführende Formulierung der Fragebögen hin.
Anschließend fragt Richter Nohl Begonia Pombo da Silva, die heute nur in Bademan-tel und Bikini erschien, ob sie zukünftig von RA Schäfer vertreten werden möchte, worauf sie erklärte, dass ihr kein Herr Schäfer bekannt sei.

Nachdem sich die Kammer zur Beratung zurückgezogen hat, weist Richter Nohl dar-auf hin, dass Bei- oder Missfallsbekundungen von Seiten der UnterstützerInnengrup-pe während der Plädoyers untersagt sind und mit Geldstrafen oder Ordnungshaft bis zu einer Woche geahndet werden.

Im Anschluss geht die Verhandlung mit einem Antrag von RA Lindemann weiter, in dem er sowohl die Vernehmung des oben genannten Zeugen, wie auch eines Weite-ren fordert. StA Geimer lehnt den Antrag erwartungsgemäß ab, eine Stellungnahme der Verteidigung konnte nicht mehr vorgetragen werden, da Richter Nohl trotz mehr-maliger Bitte den RechtsanwältInnen das Wort zu erteilen einfach den Saal verlies.
Nachdem die Verhandlung fortgesetzt wurde folgte eine Erklärung von RA Poell, in der er darauf hinwies, dass die Kammer die Verhandlung abbrach ohne abzuwarten ob es Stellungnahmen der AnwältInnen gibt. RA Israel schloss sich dem an und im Folgenden erklärte RA Lindemann, dass Bart den Richter wegen Befangenheit ab-lehnt, worauf sich die VerteidigerInnen von Gabriel und José anschlossen. Nach ei-ner Pause verlas RA Poell den Antrag auf Befangenheit, den StA Geimer ebenfalls ablehnt, da angeblich keine Gründe für Befangenheit ersichtlich seien.
In der folgenden Pause wird José als Einziger aus dem Saal gebracht, mit der Be-gründung, er habe sich mit UnterstützerInnen unterhalten. Als Gabriel dies nicht hin-nehmen will und protestiert, soll auch er aus dem Saal gebracht werden. Dies wird mit Rufen der UnterstützerInnen beantwortet. Gabriel weigert sich den Sitzungssaal zu verlassen, legt sich aus Protest auf den Tisch und bittet über ein Mikrofon um Hil-fe. Anschließend wird José zur Fortsetzung des Prozesses erneut unter Beifall in den Sitzungssaal geführt. Daraufhin gibt Richter Nohl zu Protokoll, dass es Beifallsbe-kundung aus der „linken Hälfte des Zuschauerraumes hinter der Absperrung“ gab und StA Geimer beantragt die entsprechenden ZuschauerInnen wegen angeblicher Drohungen und Beleidigungen gegen die Polizeibeamten entfernen zu lassen. An-geblich soll von ZuschauerInnen einem Beamten die Frage, „ob er gestern nicht gut gefickt hätte“ zugerufen worden sein. Die RAe Poell und Lindemann erklärten, dass es keine Beleidigungen durch die ZuschauerInnen gab und verlangten vom Staats-anwalt, sachlich zu bleiben. RA Lindemann sprach ausserdem ein Verfahren Anfang der Neunziger Jahre an, bei der StA Geimer die ihnen ständig vorgeworfene Pro-zessverschleppung tatsächlich betrieb.

Nach kurzer Beratung verweist Richter Nohl die UnterstützerInnen des Saales und fordert die Anwesenden auf, den Raum zu verlassen. Als diese sich weigerten, wer-den sie unter starker Gewaltanwendung und teilweise mit Schlägen aus dem Saal gebracht. Kurz darauf kamen weitere UnterstützerInnen an und durften den Saal be-treten. Vor dem Eingang zum Sitzungsraum wurde den auf dem Boden liegenden AktivistInnen durch den Präsidenten des Landgerichts Aachen Hausverbot ausge-sprochen und es folgte die Aufforderung das Gebäude freiwillig zu verlassen. Als dieser Anweisung niemand folgen wollte traf kurze Zeit später eine Hundertschaft der Polizei ein und es wurde erneut gedroht die Leute mit Gewalt zu entfernen. Daraufhin standen die Anwesenden auf und verließen das Gebäude.
Währendessen wurde im Sitzungssaal der Prozess fortgesetzt und ein weiterer Be-fangenheitsantrag wurde von José’s Verteidigerin gestellt. Nachdem Begonia an-schließend eine Erklärung verlesen konnte, in der sie darauf hinwies, dass sie seit dem letzten Prozesstag ohne Verteidigung sei und verlangte, den ihr zustehenden rechtlichen Beistand zuzulassen. Da sie den Antrag nicht ordnungsgemäß stellte, wurde ihr das vom Gericht mehrmals untersagt. RA Poell wies darauf hin, dass sie keine Rechtsanwältin sei und ihr deswegen das nötige Wissen fehle. Richter Nohl nahm dann doch den Antrag an woraufhin die Verhandlung beendet wurde.

Der nächste Prozesstag ist für den 5. September, wieder im Sitzungssaal 339 im Landgericht Aachen angesetzt. Dann ist auch das heute ausgesprochene Hausver-bot wieder aufgehoben und die UnterstützerInnen können das Schauspiel weiterver-folgen.

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