Berlin: 3 Jahre Knast für Antifa wg. 1.Mai

Zuschauerin 17.12.2004 00:13 Themen: Antifa Repression
Wegen der Aktionen gegen den Nazi Aufmarsch am 1.5.2004 in Lichtenberg und Friedrichshain wurde ein Antifaschist zu 3 Jahren Knast verurteilt. Dazu kommen noch 10 Monate Bewährungswiderruf.
Heute wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten am dritten Prozesstag das Urteil gegen den 35jährigen Christian S. gefällt. Die Verhandlung fand wie die vorherigen Verhandlungstage in einem Sicherheitssaal statt, was insbesondere für das Publikum zu aufwendigen Durchsuchungen führte.
Als erstes wurde heute ein Besatzungmitglied eines bayrischen Wasserwerfers gehört. Der Beamte berichtete mit seiner Einheit auf der Frankfurter Allee eingesetzt gewesen zu sein, als er über Funk die Nachricht von einem brennende Pkw bekam. Innerhalb einer Minute sei er mit seinem Wasserwerfer an das Fahrzeug herangefahren und habe es mit zwei bis drei Salven abgelöscht. Das Feuer sei definitiv erloschen gewesen, sonst hätte ihn der nachfolgende Räumpanzer, der das Fahrzeug aus dem Weg schob, noch einmal angefordert.Er habe nicht erkennen können ob das Fahrzeug selbst oder andere Sachen in Heckbereich brannten. Der Zeuge war auf Antrag der Verteidigung erschienen um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Brandstiftung sondern allenfalls um ein Versuch der Brandstiftung handelt.
Alle anderen Anträge der Verteidigung vom letzten Verhandlungstag wurden vom Gericht als unbegründet abgelehnt, weil die zu beweisende Tatsachen entweder für das Verfahren ohne Bedeutung seien oder als wahr angenommen werden. Ebenfalls abgelehnt wurde ein neuer Berweisantrag zur Vernehmung von Polizeiführern um zu beweisen, dass am Tatort so viele zivile Polizeibeamte verschiedener Dienststellen und Verfassungsschutzbeamte eingesetzt waren, dass keine für den Landsfriedensbruch erforderliche unfriedliche Menschenmenge vorhanden war, sondern dass diese hauptsächlich aus Fotographen und Beamten bestand. Das Gericht unterstellte erstaunlicher Weise den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung womit eigentlich der Vorwurf des Landsfriedensbruch nicht mehr zu halten gewesen wäre.
Anschliessend überreichten die Anwälte einen Kontobeleg aus dem hervorgeht, dass der Angeklagte 1000 Euro Schadenersatz an die Geschädigten überwiesen hat sowie ein ärztliches Attest aus dem hervorgeht, dass der Angeklagte wegen einer Hepatitis C Erkrankung eine einjährige Interferon Behandlung machen muss, die im Knast nicht erfolgen kann.
Danach wurde vom Vorsitztenden Richter der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten verlesen. Daraus ging hevor, dass dieser zwischen 1984 und 1994 mehrfach zu Jugend-und Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Ausserdem wurde ein Urteil verlesen indem er zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, weil er am 12. März 2000 Steine gegen einen NPD Aufzug geworfen hatte.
Eine Zeugin, die den Barrikadenbau von ihrem Balkon filmte, das Video der Polizei übergab und Vorgeführt werden sollte weil sie beim letzten mal nicht erschienen war, blieb unauffindbar. Ihre polizeiliche Aussage wurde verlesen, u.a. das eine Stunde nach dem ersten Brand der Mercedes von Jugendlichen geplündert und erneut angezündet wurde. Damit war die Beweisaufnahme beendet und es folgte das Plädoyer des Staatsanwalts. Er beantragte drei Jahre acht Monate Haft wegen Brandstiftung, schweren Landfriedensbruch und Widerstand. Er nannte den Angeklagten einen notorischen Rechtsbrecher, der sich von Vorstrafen nicht beeindruckten liess. Zu dem müsse bei Ausschreitung am 1.Mai aus generalpräventiven Aspekten ein deutliches Zeichen gesetzt werden.
Darauf folgte das Plädoyer von Rechtsanwalt Lüko Becker. Dieser erläuterte die Gefahr die von der Nazi-Demonstration ausging. Er hielt die Tat allenfalls für eine versuchte Brandstiftung und den Landfriedensbruch für nicht erwiesen. Er beantragte eine Freiheitsstrafe, die noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann. Anschliessend legte er das Mandat nieder voraufhin das Gericht Rechtsanwältin Silke Studzinsky zur Plichtverteidigerin erklären musste. Diese griff danach die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer sowohl für ihre unrealistische Strafforderung als auch die Verfahrensführung der politischen Abteilung 81 an. In ihrem Vortrag ging es um die Unterschiedliche Verfolgung Rechtsextremer und linksmotivierter Delikte. Sie sah in der Tat höchstens eine Sachbeschädigung und keinen Landsfriedensbruch . Nach eine Stunde Beratung verkündete das Gericht, dass von Anfang an festehende Urteil: 3 Jahre Haft für versuchte Brandstiftung, Landfriedensbruch und Widerstand. Der Angeklagte muss ausserdem mit dem Widerruf der zehn Monate Bewährungsstrafe rechnen. Der Richter begründete das Urteil in einer völlig sinnfreien Rede, deren genauer Inhalt zu verquastet ist um hier wiedergegeben zu werden. Der einzige politische Aspekt an diesem Verfahren war für ihn der Wunsch des Gesetzgebers, unfriedliche Ansammlungen mit Hilfe des Landfriedensbruch Paragrafen zu bekämpfen.Der Haftbefehl bleibt weiterhin gegen Meldeaufladen ausser Vollzug gesetzt. Die Verteidigung wird Berufung einlegen.
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Ergänzungen

Befangenheitsantrag?

Mathias P. 17.12.2004 - 00:46
Es sollte geprüft werden, ob ein Befangenheitsantrag gestellt werden könnte. Ganz offensichtlich begeht der Richter aus ideologischen oder persönlichen Gründen Rechtsbeugung. In Berlin oder in einigen anderen Bundesländern (z.B. bei mir in Niedersachsen) ist es gebräuchlich, daß Politische vor bestimmte Richter (Hardliner a la Schill) gestellt werde. Manchmal macht es daher Sinn, sich über die Landesgrenzen hinweg auf Bundesebene durchzuklagen, da im Justitzapparat (ähnlich wie bei der Polizei) Corpsgeist herrscht.

Demokrtie

Aridela 17.12.2004 - 01:16
Heiklich still und leise schlich sich die Tyrannei ein. Seit die Mauer fiel und die Kommunisten aufgaben wissen wohl einige nicht was Demokratie und Freiheit bedeutet. Denn der Osten war doch auch demokratisch und die im Westen behaupten wir seien Demokratisch. Wir waren demokratischer als es noch den sogenannt undemokratischen Osten gab, da hatten wir einen Vergleich. Also müssen wir für Freiheit und Demokratie kämpfen sonst machen sie sich still und leise davon und keiner hats gemerkt und die Tyrannei bleibt unentdeckt. Wir werden auch tyrannisiert. Denkt mal nach Ihr werdet es bemerken. Die Sowjetunion hatte besonders intelligente Dissidenten. Und solche brauchen wir hierzulande auch

Hier mal ein Vergleich...

Leser 17.12.2004 - 01:47
Es gab in Berlin einen Tag vorher auch einen Prozess, bei dem es von der Höhe der Strafe ein ähnliches Urteil gab: zweimal etwas über 3 Jahre Haftstrafe. Ein Vergleich der Taten macht mich aber etwas stutzig. In dem heutigen Prozess ging es um sogenannten Landfriedensbruch, bei dem ein Auto angezündet wurde (Sachbeschädigung), mit dem Ziel, einen Naziaufmarsch zu verhindern. Bei dem anderen Prozess (Pressemeldung siehe unten) ging es um zwei Bauarbeiter, die auf einem S-Bahnhof einen Afrikaner unter den Rufen "Schlagt den Nigger tot" erheblich verletzt hatten. Ich will jetzt nicht härtere Strafen fordern. Ist mir halt nur so aufgefallen, wie und wo von der Justiz "aus generalpräventiven Aspekten ein deutliches Zeichen gesetzt werden" muss...

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Haftstrafen für rassistischen Angriff auf Afrikaner

Wegen eines gefährlichen Angriffs auf einen Afrikaner hat das Landgericht Berlin am Mittwoch zwei junge Bauarbeiter zu Haftstrafen verurteilt. Ein 23jähriger muß für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein 22 Jahre alter Komplize für drei Jahre und drei Monate. Sie hatten dem Urteil zufolge den Mann aus Guinea mit ihren Bauarbeiterschuhen ins Gesicht getreten und ihm das Nasenbein gebrochen. Einer der beiden habe "Schlagt den Nigger tot" gerufen. Auch wenn die Männer keine hartgesottenen Nazis seien, habe doch ihr rassistisches Denken den Ausschlag gegeben, stellte das Gericht fest. Die Tat mache klar, wie gefährlich auch der im Baugewerbe verbreitete Alltagsrassismus sei. Weil die Verletzungen des Opfers weniger bedrohlich als zunächst angenommen waren, wurden die Täter im Alter von 21 und 23 Jahren nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung belangt, nicht wegen versuchten Mordes.

Berliner Morgenpost, 16.12.2004

Wahl der Richter

Hannes Kern 17.12.2004 - 01:55
Für jeden menschlichne Zug gibt es eine rationale Erklärung. Bitte in Bezug auf die Justiz nicht mehr herumstochern.

Die gegenwärtige Justiz hat keine Berechtigung. Das steht in Art. 20 GG, wonach die Richter in allgemeinen Wahlen auf Zeit zu wählen sind.

Aber auch den auf Rechtsstaat vereidigte Richter gibt es immer weniger, als sich die Justiz von einem schlichten Privatverein beherrscht wird mit dem Namen Arbeitskreis chr. dem. Juristen, früher CDU.

Also wer sich mit Taten, Unrecht und Bestrafung auseinandersetzt, und dies muss nun mal jeder sein, kann individuell was tun und zwar auf der Stelle, nicht Barrikaden bauen oder sonst was, sondern

1. brauchen wir eine Stellvertretung, also einen Schiedsrichter (also Staat) ist dieser Mensch auf Zeit zu wählen, um das Ganz zu vertreten. Das ist der Inhalt des Art. 20 GG.
2. Wenn sich Menschen eine Stellung anmaßen, also der Richter, der bekannterweise in Berlin nicht in allgemeinen Wahlen gewählt ist, ist ihm diese Anmaßung abzusprechen.

artikel20grundgesetz.de



Zum Befangenheitsantrag

Mathias 17.12.2004 - 09:17
In der leider hier noch nicht veröfflichten Urteilsbegründung anerkennen die Richter die Tat im Inhalt folgend als durchaus legitim, obwohl für sie Gewalt nicht als probates und akzeptables Mittel erscheint. Diese Einschätzung hat sich sogar strafmildernd ausgewirkt. Von einer Befangenheit würde ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen. Das Urteil wiegt daher so schwer, da der Angeklagte innerhalb einer ihm auferlegten Bewährung an den Protesten aktiv und geständig beteiligt war.

Staat tut was er soll

Gitta 17.12.2004 - 09:44
Es ist sicherlich eine zweischneidige Sache. Grundsätzlich bleibt natürlich der Eindruck, dass im Vergleich die einen drei Jahre bei Körperverletzung wenig gegenüber einer Brandstiftung sind. Aber im Prinzip hilft das nicht weiter. Denn die Aufgabe der Justiz ist im wesentlichen die bestehende Ordnung aufrecht zu erhalten. Dies haben Richter und Staatsanwaltschaft auch deutlich gemacht: Es geht darum andere davor abzuschrecken, so etwas wieder zu tun. Dafür muss der Angeklagte eben für drei Jahre in den Knast.
Zwar kann er nichts dafür, dass die Staatsanwaltschaft und Richter der Meinung sind, dass andere abgeschreckt werden müssen, auch hat das nichts mit dem zu tun, was von ihm ausgeht, aber diese Begründung wird noch immer herangezogen um Strafen zu legitimieren.
Insgesamt ist es sinnvoll das Prinzip des Strafens grundsätzlich mehr in Frage zu stellen, da die bürgerlichen Begründungen für das staatliche Strafen doch recht wackelig sind.
Allerdings müssen wir uns nichts vormachen: Zur Zeit werden in der BRD viele neue Knäste gebaut und die wollen gefüllt werden, sonst wäre das Geld zum Fenster herausgeschmissen und das wird sich unser Staat im Moment nicht leisten.

Artikel in Zeitungen zu dem Prozeß

abc 17.12.2004 - 10:44
17.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Barrikadenbau

Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht sprach den 35-jährigen Mann gestern Abend wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstands schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Verurteilte hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Auto angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen, in dem besonders Ausländer und Andersdenkende zum Ziel von rechter Gewalt geworden seien, erklärte der 35-Jährige vor Gericht. Strafmildernd wertete das Gericht ein aus Sicht des Angeklagten berechtigtes Anliegen. Es gebe aber keinerlei Legitimation für Gewalt. Gegen den Mann sprach, dass die Tat in der Bewährungszeit nach einer einschlägigen Vorstrafe begangen wurde. DPA

taz Berlin lokal Nr. 7542 vom 17.12.2004, Seite 22, 33 Zeilen (Agentur)


17.12.2004 Morgenpost

Brandbarrikaden am 1. Mai: Drei Jahre Haft für Demonstrant
Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35jährigen am Donnerstag wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstandes schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Anhänger der linken Szene hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee in Mitte brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Mercedes angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen.

... dann doch nicht

Mathias P. 17.12.2004 - 11:26
Danke Mathias (von 9.17) für die Info mit der Bewährung.
Bleibt nun: Wenn jemand auf Bewährung ist und dann verurteilt wird, dann ist ein solches Urteil nicht verwunderlich - ist halt die Bewährungsstrafe. Insofern also keine Rechtsbeugung o.ä.
Wenn, müssten also die Gesetze kritisiert werden.

@xWizzaredx

autos töten 17.12.2004 - 12:33
erstens war das ein firmenwagen,
zweitens hat der angeklagte schon privat schadensersatz gezahlt vor der verurteilung
drittens, was definierst du als politisch ? (auch wenn es darum geht, vom staat durchgeknüppelte naziaufmärsche zu verhindern)
viertens, warum jammerst du um privatwagen (in diesem falle war es noch nicht mal einer), wo doch eigentlich radfahren und bus und bahn viel besser und umweltverträglicher sind und individualverkehr und autofetisch scheiße und destruktiv sind, uns alle kaputt machen werden ?

sprich autos und nazis auf den straßen nun wirklich falsch sind, oder ?


"scheiben klirren und ihr schreit, menschen sterben und ihr schreit"

- altes autonomenzitat zur immer wiederkehrenden legalitäts und militanzdebatte

studiert Jura

Jurastudent 17.12.2004 - 12:44
Wie wärs wenn einfach mal mehr linke und liberalere Menschen Jura studieren würden, dann wären nicht immer nur konservative Richter auf dem Richterstuhl. Wenn ich mir die Jurastudenten so anschaue, wird es keinen Nachwuchs geben der wirklich pro-links eingestellt ist.
In der linken Szene sind leider selbst die Jurastudenten nicht gerade beliebt. Vielleicht sollte man mal eine Kampagne starten, für mehr Linke in Justiz und Polizei, so könnte man die herrschenden Verhältnisse auch schon erheblich verbessern.

Erlebnissbericht

Widerständler 17.12.2004 - 17:07
Moin, Moin,
ich finde es darüberhinaus relevant, mit welchen Mitteln und mit welcher Brutalität die friedliche Versammlung auf der Frankfurter Allee (die geplante Rout für die ca. 2500 Nasen die hauptsächlich aus freien Kameradschaften und NPD Sympathisanten und Mitgliedern bestanden) angegriffen wurde. Es standen den Polizeiketten (mehrere Hundertschaften, Viele Wannen, Wasserwerfer und Räumpanzer) über ca. 6 Stunden die Gegendemonstranten absolut friedlich gegenüber. Ich konnte an dieser stelle keinen einzigen gewalttätigen Übergriff auf Polizisten sehen. Die Stimmung war hingegen eher ausgelassen: auf einem Balkon war ein riesen Soundsystem mit geiler Musik aufgebaut und die Leute lagen auf der Strasse und den Grünstreifen und haben die Sonne genossen. Die Räumung durch die Polizei war meiner Meinung nach vollkommen unverhältnissmäüßig und Brrutal. Es wurden ca 6 Wasserwerfer eingesetzt, Bereitschaftspolizisten prügelten auf fast jeden ein, der in ihrer Reichweite war, Polizisten auf Pferden sind im Gallop in die Menschenmenge reingeritten und aus einer Seitenstrasse kam ein Trupp von maskierte SEK-Orks (ca. 40- 50) mit über 1 meter langen Knüppeln, die eine neongelbe spitze hatten die gezielt Leute suchten, die sie knüppeln konnten. Für mich steht es ausser Frage, dass durch so ein polizeiliches vorgehen, solche Taten provoziert werden. Die brenende Mercedes A-Klasse war übrigens ein Firmenauto von einer Bank, dessen Lackierung komplett aus Euro-Geldscheinen bestand :)

Solidarische Grüße aus Bremen an den Betroffenen

Noch ein Prozeß wg. 1.Mai in Berlin

Prozessgruppe1.Mai 17.12.2004 - 19:00
1.Mai Berufungs-Prozess gegen Clemens

Am 14. ,21. und 28.Januar 2005 findet vor dem Berliner Landgericht die Hauptverhandlung über die Berufung gegen das Urteil vom 6.11.2000 gegen Clemens aus Hamburg statt.

Vorgeschichte:
Ende April 2000 bekam C. Besuch vom Landeskriminalamt(LKA) Berlin, die ihm einen Brief(Gefährdungsansprache) übereichten: „nach polizeilichen Erkenntnissen sind Sie in der Vergangenheit als Teilnehmer an gewalttätigen Versammlungen festgestellt worden.“ „Gewaltbereite Kreise nutzen in den vergangenen Jahren die Veranstaltungen am 1.Mai zur Begehung von Straftaten. Wir weisen Sie darauf hin, dass gewalttätige Handlungen einen Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen. Die Polizei wird ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend derartige Gesetzesverstöße konsequent verfolgen.“
„Falls Sie die Absicht haben, sich an den Veranstaltungen zum diesjährigen 1.Mai zu beteiligen, appellieren wir an Sie, dies friedlich zu tun.“

1.Mai 2000: Imperialistische Zentren angreifen! Soziale Revolution weltweit!
Innensenator Werthebach und die Polizeiführung heizten die Stimmung schon im Vorfeld vor dem 1.Mai an. Die formell angemeldete Route durch die Nobeleinkaufsmeile Friedrichstraße und durch das Regierungsviertel in Berlin-Mitte wurde von den Bullen verboten. Das Demo-Verbot für die Innenstadt und das Regierungsviertel wurden bis in die letzte Instanz gerichtlich durchgefochten und dann bestätigt.
Trotz der massiven Hetze im Vorfeld und etlichen Auflagen gegen die Demo gingen 15.-20.000 Menschen in Berlin-Kreuzberg auf die Straße.
Stunden nach der Demonstration wurde C. vor einem Imbiss in Kreuzberg von mehreren Beamten der zivilen Sondereinheit PMS (Politisch motivierte Straßengewalt) festgenommen. C. wurde in ein zivilen VW-Bus verschleppt, und an einen unbekannten Ort gefahren, hier wurde C. von mehreren Zivis zusammengeschlagen und beschimpft. C. erlitt mehrere Rippenbrüche und Prellungen am Körper. Danach stellte sich C. ohnmächtig, und wurde darauf zum Notarzt gebracht, von da aus ging es dann weiter zur Gefangenensammelstelle Tempelhofer Damm. Nach ein paar Stunden kam C. vor den Haftrichter, und Richter Staupe unterschrieb den schon zuvor formulierten Haftbefehl ,und ordnete Untersuchungshaft in der JVA-Moabit an. Begründung:„Der Beschuldigte verfügt über keine festen sozialen Bindungen, ist arbeitslos und ohne familiäre Bindungen.“ „Es steht zu besorgen, das der Beschuldigte versuchen wird, sich dem laufenden Verfahren zu entziehen.“ „Die Anordnung der Untersuchungshaft ist daher verhältnismäßig.“
Aufgrund der guten Arbeit von C. seinem Anwalt und der breiten Solidarität die seit der Verhaftung lief, bekam C. nach 3 Wochen U-Haft (gegen eine Kaution von 15.000.- Euro, und dreimal wöchentlich bis zum Prozess bei den Bullen melden) Haftverschonung.

Bilanz:
Am 1.Mai 2000 besetzten 6.500 Bullen aus mehreren Bundesländern mehrere Berliner Stadtteile.
Es gab 401 Festnahmen, 29 Haftbefehle, davon 18 Haftverschonungen, 11 Leute in U-Haft.

Nachgeschichte:
Am 6.11.2000 wurde Clemens vom Amtsgericht Tiergarten wegen schweren Landfriedensbruch, Körperverletzung, und Sachbeschädigung zu 10 Monaten auf 3Jahren zur Bewährung verurteilt.
C. Verteidiger und die Staatsanwaltschaft(der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu niedrig)legten Berufung ein.
Das Strafverfahren gegen unbekannte Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt (die Clemens zusammengeschlagen haben) gammelt in irgendwelchen Schubladen vor sich hin.

Kommt zum Berufungs-Prozess gegen Clemens! Solidarität ist eine Waffe!
1. Prozesstag: Freitag, 14.Januar 2005, Raum B305, 9 Uhr
2. Prozesstag: Freitag, 21.Januar 2005, Raum B305, 9 Uhr
3.Prozesstag: Freitag, 28.Januar 2005, Raum B305, 9 Uhr
Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Berlin/Moabit

Kontakt:  Prozessgruppe1.Mai@web.de

Art 20 GG / Befangenheit

Jurist 17.12.2004 - 21:30
Zwei Erläuterungen zu den Kommentaren bezüglich des Befangenheitsantrags und Art 20 GG.

Ein Befangenheitsantrag ist nicht so leicht gemacht und auch meistens nicht erfolgreich. Die Strafprozessordnung (StPO) enthält einen Katalog an Umständen, aus denen die Befangenheit anbgeleitet wird. Politische Gründe sind dort nicht dabei. Zudem ist ein Richter nicht befangen, wenn er ein harte oder unverhältnismäßiges Urteil fällt. Letztlich ist es auch Quatsch nach dem Urteil einen Befangenheitsantrag zu stellen, weil der Richter dann eh nicht mehr mit der Sache befasst ist und der Antrag leer läuft. Er wäre auch gar nicht zulässig.

Das was dort über Art. 20 GG geschrieben wurde, das in der Vorschrift drin stehen soll, dass Richter gewählt werden müssen ist absoluter Blödsinn. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das steht mal gar nichts von Wahlen von Richtern oder ähnliches drin. Das wäre auch sehr bedenklich, wenn Richter von der öffentlichen Meinung abhängig wäre. Dann hätten wir wahrscheinlich sehr viel härtere Urteile und drakonische Strafen, da der Mob der Strasse diese meist verlangt, wenn ein Fall medial aufbereit wird. Richter sind Berufsbeamte und können nicht entlassen werden, daher sind sie auch von außen nicht unter Druck zu setzen und das ist gut so.
An denjenigen /diejenige, der/die das geschrieben hat: Geh doch einfach mal in die Bücherei und nimm Dir eine Kommentar zum GG und lies die Erläuterungen. Aber verbreite hier nicht solche Desinformationen.

Weiterer Artikel in der Jungen Welt

abc 18.12.2004 - 11:03
18.12.2004 Junge Welt
Haftstrafe nach antifaschistischem Protest

Bei Aktionen gegen einen Neonaziaufmarsch in Berlin-Lichtenberg am 1. Mai griff Christian S. zu untauglichen Mitteln. Dafür wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Angesichts der Videos vom 1. Mai diesen Jahres, die während des Prozesses gegen Christian S. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gezeigt wurden, konnte man die damalige Ohnmacht des Angeklagten verstehen. Zu sehen war ein Großaufgebot der Polizei, das einen Aufmarsch von etwa 2600 Neonazis durch Berlin ohne Wenn und Aber schützte.

Man konnte nachvollziehen, daß der Angeklagte unter allen Umständen verhindern wollte, daß die braunen Truppen nun auch im Friedrichshain einziehen, einem Berliner Stadtbezirk, der während der Nazidiktatur schon einmal Horst-Wessel-Bezirk hieß, wie die Verteidiger von Christian S. in ihren Plädoyers betonten. In Friedrichshain konnten Neofaschisten und ihre »Kameradschaften« bislang nicht so Fuß fassen wie etwa in den Stadtteilen Lichtenberg oder Marzahn.

Christian S., dessen Freundin schon einmal von Rechten niedergestochen wurde und der sich offenbar engagiert für Hilf- und Wehrlose einsetzt, wollte am 1. Mai den von der Justiz genehmigten Neonaziaufmarsch von der Lichtenberger Brücke ins Stadtzentrum wenn nicht ver-, so zumindest behindern. In seiner Ohnmacht beteiligte er sich vermummt daran, Barrikaden zu errichten, zunächst aus brennenden Müllcontainern, dann aus einem schnell umgestürzten Auto, das er mit anderen Gegendemonstranten auf die Fahrbahn schob. Schließlich entzündete er in dem Auto mit Papier und Kleidungsstücken ein Feuer, das aber rasch von Polizeiwasserwerfern gelöscht wurde. Am Auto entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Dieser Schaden konnte indes nicht in vollem Maße dem 35jährigen Angeklagten zugerechnet werden, da das Auto durch einen Panzerwagen der Polizei von der Straße geschoben und später offenbar noch einmal angezündet und geplündert worden war.

Wegen der Vorfälle am 1. Mai war der gebürtige Aachener Christian S. von der für politische Straftaten zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft wegen Brandstiftung, schwerem Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt worden. Zwei Tage dauerte die Beweisaufnahme, und die Verteidiger ließen nichts unversucht, den politischen Charakter des Prozesses hervorzuheben. Allerdings hatte schon der Angeklagte selbst in seiner Erklärung eingeräumt, daß »diese Aktion auch politisch nichts gebracht« habe, »weil es den Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar ist, daß die von den Nazis ausgehende Gefahr abgewendet werden soll, während sie sich ... eher von Nazigegnern bedroht fühlten, womit die antifaschistischen Proteste an diesem Tag diskreditiert wurden«.

Der Staatsanwalt sah nach der Beweisaufnahme alle Anklagepunkte bestätigt und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung hingegen bestritt alle Vorwürfe bis auf den des Versuches einer Brandstiftung und forderte eine Bewährungsstrafe.

Richter Brandt und die beiden Schöffen hatten es sich nicht leicht gemacht, ein Urteil zu fällen. Sie werteten am Ende das Anzünden des Papiers im Auto nicht als vollendete, sondern nur als versuchte Brandstiftung. In allen anderen Vorwürfen folgten sie allerdings dem Staatsanwalt und verurteilten Christian S. zu drei Jahren Haft. Besonders schwer fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte bereits wegen Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden war. Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung durchaus Verständnis für die Motive des Angeklagten, betonte aber, daß Gewalt zu keiner Zeit und an keinem Ort der Welt zur Lösung von Konflikten eingesetzt werden dürfe. Und er stellte Christian S. abschließend die rhetorische Frage: »Wie schlecht muß es um Ihre Argumente bestellt sein, wenn Sie statt der Kraft Ihrer Worte Feuer einsetzen müssen?«

Quelle:  http://www.jungewelt.de/2004/12-18/015.php

Gewalt?

cassiel 19.12.2004 - 01:55
Zitat  http://www.jungewelt.de/2004/12-18/015.php
> [...] Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung durchaus
> Verständnis für die Motive des Angeklagten, betonte aber,
> daß Gewalt zu keiner Zeit und an keinem Ort der Welt zur
> Lösung von Konflikten eingesetzt werden dürfe. Und er

Und was ist mit der alltäglichen Gewalt des Staates, physisch und vor allem, genauso schlimm psychisch(!), gegen seine Bürger?
"Gewalt zu keiner Zeit und an keinem Ort der Welt"?
Entweder ist der Richter weltfremd, betriebsblind oder vorauseilend Gehorsam gegenüber der Staatsmafia.

> stellte Christian S. abschließend die rhetorische Frage:
> »Wie schlecht muß es um Ihre Argumente bestellt sein,
> wenn Sie statt der Kraft Ihrer Worte Feuer einsetzen müssen?«

Dazu eine nicht rhetorische Antwort:
Um Argumente ist es in diesem Land sehr schlecht bestellt, denn gute Argumente bewirken bei den Machthabern in diesem Land gar nichts und die Bürger, unter denen man eine Mehrheit überzeugen könnte, haben in diesem undemokratischen Land nichts zu melden und nichts zu entscheiden.

Statement des AKJ Berlin zu dem Prozess

abc 19.12.2004 - 03:33
Der Arbeitskreis Kritischer JuristInnen (www.akj-berlin.de) zu dem Verfahren: "Dem Richter ging es im Gerichtsverfahren darum, die politische Dimension der tat auszublenden. Das mag zwar formaljuristisch korrekt sein, andererseits dürften politische Aspekte dann auch bei der Höhe des Strafmaßes keine rolle spielen. So hohe Haftstrafen wie in diesem Fall werden aber nicht bei vergleichbaren Taten ohne politischen Bezug verhängt. Insofern handelt es sich um ein unangemessenes und paradoxes Urteil. Bemerkenswert war auch, dass der Richter die Ausführungen der Verteidigung zur zahlreichen Anwesenheit von ZivilpolizistInnen bei der Tat unwidersprochen angenommen hat. Dieser Fakt war für den Tatbestand des Landfriedensbruchs relevant. Ein dahingehender Beweisantrag der Verteidigung wurde abgelehnt. Damit soll von dieser mehr als fragwürdigen polizeilichen Methode, die schon das NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern geführt hat, abgelenkt werden."

Artikel in der TAZ und Spontandemo

Crosser 19.12.2004 - 03:37
18.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Antifaschisten
NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Lichtenberg: Ein Gegendemonstrant versucht am Rande, ein Auto anzuzünden. Jetzt soll er für drei Jahre hinter Gitter. Seine Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen

Mit leicht gesenktem Kopf, aber ruhig und gefasst hört Christian S. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten sein Urteil: Drei Jahre Haft ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung, schweren Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt, lautet der Spruch. Lang und breit hat ihm Richter Brandt zuvor sein gesamtes Verhalten am 1. Mai 2004 in Friedrichshain vorgehalten - und so zeigt sich auch der Staatsanwalt mit der sehr hohen Strafe zufrieden.
Doch nicht nur für die zahlreichen Prozessbeobachter auf den Zuschauerbänken ist die Justiz damit zu weit gegangen: Noch auf den Treppen des Amtsgerichts kündigen die Anwälte des vorbestraften 35-jährigen Christian S. an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Denn in ihren Augen hat das Gericht nicht nur das Strafrecht sehr streng ausgelegt, sondern auch die gesamte Situation am 1. Mai 2004 nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu kommt, dass Christian S. seit seiner Festnahme am 1. Mai bis zum ersten Prozesstag Ende Oktober in Untersuchungshaft saß. "Wir fordern daher, dass jetzt zumindest der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils aufgehoben wird", sagt Anwältin Silke Studzinsky.
Was war passiert? Genau an diesem Tag darf die rechtsextreme NPD gemeinsam mit "freien Kameradschaften" auf der Frankfurter Allee aufmarschieren: Mit rund 3.000 Braunen ist das nicht nur der größte Auftritt der Rechten seit Ende des Zweiten Weltkrieges in Berlin. Erstmals bilden die Nationalisten auch einen eigenen, aggressiven "schwarzen Block", der sich mehrere Rangeleien mit der Polizei und Gegendemonstranten liefert. Neben Fahnen führen sie auch NPD-Plakate mit sich, auf denen "Gute Heimreise" steht und eine ausländische Familie mit gepackten Koffern von hinten zu sehen ist. In Bremen läuft genau wegen dieses Plakats zurzeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung.
Doch der Aufmarsch der NPD ist angemeldet und genehmigt. Als sich der Zug in Bewegung setzt, versuchen Gegendemonstranten, mit Sitzblockaden die Rechtsextremen zu stoppen - und wollen so Zivilcourage zeigen. Die Polizei räumt mit Wasserwerfern und hunderten von Beamten den Weg frei. Erst als auf Höhe des Ring-Centers in Friedrichshain Barrikaden brennen, beschließt die Einsatzleitung den Abbruch der NPD-Demo.
Zu diesem Zeitpunkt ist Christian S. bereits im Visier der Fahnder der Polizei. Sie beobachten ihn dabei, wie er Mülltonnen auf die Frankfurter Allee schiebt und Papier in einem umgestürzten Mercedes der A-Klasse mit zerstörter Heckscheibe anzündet. In einer zehnseitigen Prozesserklärung bekennt er sich später sogar dazu und begründet sein Tun mit politischen Motiven.
Doch vor Gericht zählt das alles nicht - auch nicht strafmildernd. Die strafrechtlichen Argumente seines Verteidigerduos dringen nicht durch. "Zwar hat Christian S. versucht, Feuer zu legen, doch Zeugenaussagen und Videos beweisen, dass ein Wasserwerfer das Fahrzeug kurz darauf schon wieder löschte. Danach brannte der Wagen sogar noch ein zweites Mal, und ein Räumpanzer rammte das Wrack von der Straße", sagt Anwältin Silke Studzinsky. "Daher ist er nicht für die gesamten Schäden an dem Auto verantwortlich. Hier müsste gelten: Im Zweifel für den Angeklagten."
Auch der Vorwurf des "schweren Landfriedensbruchs" sei so nicht haltbar, argumentiert die Anwältin. Laut Studzinsky sollen am 1. Mai "zahlreiche Polizeibeamte in Zivilkleidung" im Einsatz gewesen sein: Mehrere Beamte "des SEK vom LKA 6302, der Direktion IV ,Fahndung-Aufklärung-Observation' und Zivilbeamte der Operativen Gruppe Jugendgewalt" sowie des Staats- und Verfassungsschutzes seien dort gewesen, so die Anwältin, die gerne Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch als Zeugen dazu gehört hätte. Von einer "Menschenmenge", die den "öffentlichen Frieden" gefährdet habe, könne keine Rede sein.
Für den Anwalt Lüko Becker stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit hier nicht sogar das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Widerstand greifen könnte: "Das wäre zwar ein Offenbarungseid des Staates, wenn er zugeben würde, dass hier andere Abhilfe zum Schutz der Verfassung nicht möglich gewesen sein könnte. Aber denkbar wäre das."

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Am 17.12.04, also ein Tag nach dem Prozess gab es eine kleine Spontandemo in Kreuzberg. Pyros, Steine, markante Sprüche und planlose Bullen..


Berichte:

Spontan-Demo gegen 1.Mai-Repression in Berlin
 http://de.indymedia.org/2004/12/101814.shtml

Riot in Kreuzberg
 http://de.indymedia.org/2004/12/101843.shtml

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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ist das so unwichtig? — unwichtig

@ unwichtig — ich

es ist jetzt 00:47 mez — spätzubettgeher

wo waren anna und athur?! — ____________________

xxx — xWizzaredx

namen der richter, stawas — process in restistance

zitatsergänzung — autos töten

@jurastudi — igor

@igor — jurastudent

@auto töter — eeAK!

Krawalltoursiten — now ap

@now ap — "krawalltourist"

Hallo Jurist... — *kopfkratz*