Justiz in Gießen: Willige VollstreckerInnen

AbwehrspielerIn der Ordnung 03.11.2004 21:15 Themen: Repression
Gießen ... die Stadt mit dem Wohnsitz von CDU-Law-and-Ordner-Meister Bouffier, Innenminister Hessens, und seinem Zöglich Haumann als Bürgermeister. Sollte Law-and-Order-Stadt werden, aber seit Ende 2002 gab es dann doch mehr Sand im Getriebe als gedacht. Beim Versuch, kreative AktionistInnen zu stoppen, setzen Bouffier & Co. Polizei und Justiz massiv ein. Straftaten werden erfunden, Anklagen zurechtgebastelt. Die neuesten drei Clous hier in der Übersicht ...
Schön der Reihe nach ... nach den "großen" Prozessen gegen zwei Projektwerkstättler (noch immer ohne Ergebnis bereits nach zwei Versuchen ... mehr unter  http://www.projektwerkstatt.de/prozess) gab es einige kleinere Kriminalisierungen. Masse statt Klasse - und immer gegen Leute aus dem Umfeld der Projektwerkstatt.

Aktuellster Fall: Jemand hatte "Fuck the police" mit Kreide auf die Straße gemalt - vor der Licher Bereitschaftspolizeikaserne. Die hatten beim Grenzcamp 2003 ordentlich mitgeprügelt und so gab es eine Inspektion der Kaserne. Der Kreidespruch nun vor der Licher Polizei soll nun einen Bullen aus Grünberg ordentlich beeindruckt haben. Nein, nicht vor Ort, sondern auf drängendes Nachfragen des Staatsanwaltes. Da fühlte sich der Bulle, der gar nicht in Lich stationiert ist, sondern in der Polizeistation Grünberg und nur bei der Demo aufpassen sollte (also mit der Aktion direkt gar nicht gemeint war) dann doch arg beleidigt und stellte Strafantrag. Richterin Kaufmann aus Gießen gelang dann das Kunststück, aus "Fuck the police" irgendwo auf einer Teerfläche eine Beleidigung eines am Rande herumstehenden, gelangweilten Polizisten zu machen. Wie Ihr das gelang, ist im Urteil zu lesen (siehe Auszüge als Abbildung.

Anzeigen gegen Obrigkeit eingestellt
Erwartungsgemäß hat auch der hessische Generalstaatsanwalt alle Anzeigen gegen Polizisten, Politiker usw. zurückgewiesen. Längst öffentlich geklärte Fälle z.B. anonymer Bombendrohungen sieht er als offensichtlich ausgedacht an usw. Skandalös seine Behauptung, politische Verfolgung sei in der BRD gar nicht möglich, daher Ermittlungen auch nicht sinnvoll. Auch hier drei Auszüge aus der Beschwerde-Zurückweisung in den Abbildungen.

Bullen haben als Zeugen immer Recht
Schrill agiert das Verwaltungsgericht Gießen. Dort reichte ein Projektwerkstättler eine Klage ein gegen einen Platzverweis und eine Gewahrsamnahme. Das Gericht stellt fest: Kein Aussicht auf Erfolg, weil die Bullenzeugen was anderes zu Protokoll gegeben haben. Die Frage der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist schon vor dem Prozeß geklärt - aufgrund ihres Berufs.

Mehr zu alledem:
- Fette Dokumentation von den Skandalen und Strategien von Polizei, Justiz und Politik in Gießen:  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu
- Infos zum "Fuck the police"-Prozeß:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/ausgedacht.html
- Infos zu den verworfenen Anzeigen, dem Verwaltungsgerichtsbrief und alles dazu unter  http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html
- Aktionen gegen Bullen, Justiz & Co.:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression
- Für eine Welt ohne Herrschaft, Bullen, Justiz ...:  http://www.herrschaftsfrei.de.vu
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Ergänzungen

Antrag auf Befangenheit

jb 03.11.2004 - 21:28
Gegen die 10. Kammer des Verwaltungsgericht habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt. Zu erwarten ist sicherlich, dass der ebenso absurd zurückgewiesen wird wie alles im Sinne der Herrschenden zurückgebogen wird.
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Feststellung der Befangenheit der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen im genannten Verfahren.

Begründung:
In den Ausführungen der Kammer nimmt diese ohne weitere Prüfung sowie in Kenntnis offensichtlich abweichener Darstellungen des Klägers die Richtigkeit der Aussagen von Polizeibeamten in der vorliegenden Akte an. Für diese Annahme nennt die Kammer keine Gründe. Es ist offensichtlich, dass sie die Richtigkeit der Polizistennaussagen ausschließlich aus der Tatsache ableitet, dass es Polizeibeamte sind. Diese besitzen also für die Kammer eine höhere sowie gar absolute Glaubwürdigkeit. Damit ist ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr möglich. Die Kammer hat ja selbst bereits hinreichende Erfolgsaussichten verneint und das eben genau damit begründet, dass Polizeibeamte für den Kläger ungünstige Aussagen gemacht haben. Damit sind diese Zeuge bereits vor dem Verfahren gegenüber möglichen anderen ZeugInnen bevorzugt.
Die Befangenheit der Kammer durch diese dem Verfahren vorhergehende Festlegung darauf, welche Zeugen recht haben, ist offensichtlich. Dass dieses juristische Vorgehen in der deutschen Rechtssprechung weit verbreitet ist, heilt die Befangenheit und das Vor-Urteil nicht, sondern macht nur deutlich, welches Ausmaß die Gleichschaltung von Exekutive und Jurikative hat.