FSK vor dem Bundesverfassungsgericht
FSK, das Freie Radio in Hamburg, erhebt Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Hierin geht es um die vor Hamburger Gerichten gescheiterten Bemühungen, das Handeln der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den richterlichen Beschluß im Zusammenhang der Hausdurchsuchungen vom 25. November letzten Jahres als unrechtmäßig feststellen zu lassen.
FSK, das Freie Radio in Hamburg, erhebt Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Hierin geht es um die vor Hamburger Gerichten gescheiterten Bemuehungen, das Handeln der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den richterlichen Beschluß im Zusammenhang der Hausdurchsuchungen vom 25. November letzten Jahres als rechtswidrig feststellen zu lassen. Nach den Hausdurchsuchungen hatte der Sender zunaechst vor dem Amtsgericht geklagt und war im Wesentlichen abgewiesen worden. Auch die zweite Instanz wurde verloren. Unter http://www.fsk-hh.org/pm_080904.html ist dazu die vollstaendige Pressemitteilung zu lesen, wie auch das Prozesskostensolikonto, auf das Spenden erbeten werden.
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Ja das will ich auch wissen — Juramon