Sitzung des AS der Uni HH am 18.12. - Protok.

Anuvarsutüt Hummbarg 23.12.2003 14:13 Themen: Bildung
Auf seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 sollte sich der Akademische Senat der Uni Hamburg ursprünglich unter anderem mit der Studiengebührenordnung befassen, die die Erhebung von Studiengebühren von "Langzeitstudenten" und Bewohnern von Ortschaften außerhalb der "Metropolregion Hamburg" ermöglichen soll. Aufgrund der Auflösung des Rechtssenates und der Anwesenheit zahlreicher Studierender wurde die Tagesordnung allerdings ein wenig abgeändert (siehe  http://de.indymedia.org/2003/12/70423.shtml).

Nachstehend wird das Protokoll der betreffenden Sitzung (das sonst nur "universitätsöffentlich" zugänglich ist) auszugsweise dokumentiert.
N i e d e r s c h r i f t

über die
zur 609. Sitzung des Akademischen Senats

am Donnerstag, dem 18.12.2003, 14 Uhr c. t.,

im Raum 209, Edmund-Siemers-Allee 1


I. Formalia

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung

[...]

5. Fragen an das Präsidium

[...]

II. Personalangelegenheiten

[...]

III. Allgemeine Angelegenheiten

* 11. Diskussion und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen der Universität nach dem Bruch der Senatskoalition
(SV XVIII/609/445)

* 12. Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004
(SV XVIII/609/442)

[...]

** 14. Entwurf einer Studiengebührensatzung für die Universität Hamburg
(SV XVIII/609/437, XVIII/609/438, XVIII/609/439, XVIII/609/444, XVIII/609/446 und XVIII/609/447)

[...]

* 16. Stellungnahme des Fachbereichsrates Chemie zu den Überlegungen zur Schließung des Instituts für Pharmazie
(SV XVIII/609/449)

[...]

* neu aufgenommen
** nachträglich abgesetzt

[...]

I. Formalia

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Präsident eröffnet die 609. Sitzung des Akademischen Senats und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit folgenden Ergänzungen festgestellt:

- als Tagesordnungspunkt 11 wird der Punkt ?Diskussion und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen der Universität nach dem Bruch der Senatskoalition? neu aufgenommen,

- als Tagesordnungspunkt 12 wird der Punkt ?Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004 ? neu aufgenommen,

- als Tagesordnungspunkt 16 wird der Punkt ?Stellungnahme des Fachbereichsrates Chemie zu den Überlegungen zur Schließung des Instituts für Pharmazie? neu aufgenommen.

Die Bezeichnung der anderen im Entwurf der Tagesordnung vorgesehen Punkte ändert sich entsprechend.

Der Akademische Senat beschließt sodann einstimmig,

"die Sitzung bis 17.00 Uhr im Erwin-Panofsky-Hörsaal fortzusetzen und nach den Formalia zunächst in den öffentlichen Teil einzutreten."

Folgende Tischvorlagen werden verteilt:

Zu TOP 11: XVIII/609/445,
zu TOP 13: XVIII/609/443 und XVIII/609/448,
zu TOP 14: XVIIII/609/444, XVIII/609/446 und XVIII/609/447 sowie
zu TOP 16: XVIII/609/449.

[...]

TOP 5 Fragen an das Präsidium

1. Auf Nachfrage von Prof. Dr. Platzer teilt der Präsident mit, das im Jahr 2004 die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, die Wahlen der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, die Wahl zum Akademischen Senat sowie die Wahlen zu den Fachbereichsräten stattfinden werden.

2. Der Präsident erläutert auf Nachfragen die Planungen zur Verlagerung des Instituts für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte in den Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaft und kündigt an, dass derzeit hierzu eine Gremienvorlage erstellt werde.

3. Der Präsident erläutert aufgrund verschiedener Anfragen seine Einschätzung der derzeitigen politischen Situation in Hamburg und die sich hieraus ergebenden möglichen Folgerungen für die Universität.

[...]

(Dauer TOP 1 - 8: 14.15 Uhr - 15.40 Uhr)

[...]

III. Allgemeine Angelegenheiten

TOP 11 Diskussion und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen der Universität nach dem Bruch der Senatskoalition

Es wird auf die Senatsvorlage XVIII/609/445 verwiesen.

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Akademische Senat mit 12 : 0 : 1 Stimmen den Beschluss,

"den Tagesordnungspunkt 14 ?Entwurf einer Studiengebührensatzung der Universität Hamburg? nicht in der heutigen Sitzung zu behandeln.

Der Akademische Senat bittet zu überprüfen, welche Auswirkungen eine Verschiebung der Behandlung des Tagesordnungspunktes bis nach der erfolgten Neuwahl der Hamburgischen Bürgerschaft für die Studierenden hätte.

Des weiteren bittet der Akademische Senat um rechtliche Auskunft zu der Frage, inwieweit auch ohne seine Beschlussfassung von anderen Stellen Ersatzvornahmen hierzu möglich wären."

Nach weiterer Aussprache wird folgender Antrag aus der studentischen Vorlage XVIII/609/445 mit 4 : 5 : 5 Stimmen abgelehnt:

"1. Nach dem Senatsbruch: Die Spielräume nutzen!

Die Universität Hamburg nimmt die Neuwahlen zur Hamburger Bürgerschaft zum Anlass, ihre eigenständigen Reformvorhaben unter voller Wahrung ihrer im Leitbild und in der Grundordnung gefassten Grundsätze für demokratische, kooperative und gesellschaftlich nützliche Hochschulentwicklung voranzutreiben.

Die unter hohem zeitlichen, finanziellen und politischem Druck durch die BWF begonnen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen HmbHGs und der Leitentscheidungen des Senates werden ausgesetzt. Reformen werden entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Universität fortgesetzt:

"Fakultäten" können nun als demokratische Selbstverwaltungseinheiten dort gegründet werden, wo sie wissenschaftlich sinnvoll zur Förderung der Interdisziplinarität beitragen; die HWP bleibt als eigenständige Hochschule erhalten. Durch die Neugliederung der Universitätsstruktur wird weder der kooperativ-wissenschaftliche Zusammenhang der universitas gefährdet, noch werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Universitätsmitglieder eingeschränkt.
Die geplanten Einschränkungen der Fächervielfalt sowie die Reduzierung der Zulassungszahlen werden nicht vollzogen.
Das "Hamburger Modell" für die Einführung von Bachelor und Master hat neue Chancen; seine politische Durchsetzung und seine konkrete Ausgestaltung werden von der Universität erneut voran getrieben.
Die Universität setzt sich für die Wiedereinführung des Großer Senats ein; er soll die Kompetenzen des Konzils erhalten; übergangsweise wird ein Hochschulkonvent gebildet. Die Universität wirkt außerdem dafür, den Hochschulrat in ein demokratisches, beratendes Gremium umzuwandeln.
Die Universität wirkt zudem für eine gesetzliche Verankerung eines gebührenfreien Studiums für alle Studierenden.
Sie erneuert den Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung der Hochschulen zur demokratischen Entwicklung von Bildung und Wissenschaft entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen."

Der Präsident beantragt, der Akademische Senat möge folgenden Beschluss fassen:

"Der Akademische Senat der Universität Hamburg wird sich bei der Reform und Weiterentwicklung der Universität weiterhin konsequent an seinem Programm Exzellenz und Vielfalt, dem Leitbild sowie der Grundordnung der Universität orientieren."

Herr Klabunde schlägt vor, den Antrag des Präsidenten um den Passus ?... und seiner Forderung nach einem gebührenfreien Studium... ? zu ergänzen.

Diese Ergänzung lehnt der Akademische Senat mit 7 : 3 : 4 Stimmen ab.

Sodann stimmt der Akademische Senat dem Antrag des Präsidenten mit 12 : 0 : 3 Stimmen zu.

Der Akademische Senat nimmt danach Einzelabstimmungen zu dem zweiten Antrag aus der studentischen Vorlage XVIII/609/445 vor:

"2. Für ein gebührenfreies Studium!

Das Wirken für ein gebührenfreies Studium als Voraussetzung für die Bildung mündiger Menschen, zur Verwirklichung des Rechts auf wissenschaftliche Bildung und für den chancengleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft ist der Universität Aufgabe und Verpflichtung."

(mit 11 : 0 : 3 Stimmen angenommen)

"Deshalb wird die Universität die anstehende Bürgerschaftswahl dafür nutzen, auf Grundlage ihrer Beschlüsse eine gesetzliche Regelung für ein gebührenfreies Studium für alle Studierenden durch den neuen Senat zu fordern und durchzusetzen."

(mit 6 : 4 : 5 Stimmen angenommen)

"Angesichts des Zerfalls des CDU-Schill-FDP-Senates und einer zu erwirkenden Neuregelung des Hochschulgesetzes wird die Universität sich nicht an der Ermöglichung der Erhebung von Studiengebühren beteiligen."

(mit 1 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt)

"Der Akademische Senat behält sich vor, zu einem Zeitpunkt nach Neubildung des politischen Senates zu einer gegebenenfalls notwendigen Gebührensatzung Stellung zu nehmen."

(mit 8 : 5 : 2 Stimmen angenommen)

Vizepräsident Prof. Dr. Hansmann berichtet über den Stand des Moderationsverfahrens zur Zusammenführung der HWP und der Fachbereiche Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg.

Nach weiterer Aussprache hierzu fasst der Akademische Senat mit 9 : 5 : 1 Stimmen folgenden Beschluss:

"Die Universität setzt ihre Beteiligung an dem Moderationsverfahren zur Gründung einer Fakultät ?Wirtschaft- und Sozialwissenschaften? bis zur Neuwahl des politischen Senates aus, mit dem Ziel, die HWP als eigenständige Hochschule zu erhalten."

(Dauer: 15.40 Uhr bis 17.10 Uhr)

TOP 12 Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004

Der Präsident verweist auf die Senatsvorlage XVIII/609/442.

In der Erörterung des Akademischen Senates werden folgende Hinweise bzw. Änderungswünsche von einzelnen Mitgliedern vorgetragen:

- eine Vorlage der von der Behörde für Wissenschaft und Forschung vorgeschlagenen Fassungen der Ziel- und Leistungsvereinbarung wird für die zukünftigen Beratungen für sinnvoll erachtet
(der Präsident lehnt dies ab, weil dadurch Kompromissmöglichkeiten verbaut würden),

- die Bezugspunkte für den Fachbereich Medizin sollten verdeutlicht werden,

- Punkt 9.5, zweiter Spiegelstrich sollte sprachlich überarbeitet werden,

- die Termine zur Fakultätszuordnung des FB Psychologie stellen nicht die Einhaltung der inneruniversitären Vereinbarungen sicher,

- im Verfahren zur Fakultätenbildung sei die gewünschte Transparenz, insbesondere für die Gruppe des
Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals, nicht garantiert
(der Präsident bestreitet, dass ein Mangel an Transparenz gegeben oder zu befürchten sei),

- hinsichtlich der in Nr. 3.4 aufgelisteten in 2004 zu erlassenden Satzungen und des Bezuges auf die Anpassungen der Satzung der Studierendenschaft, sei die Beschlusslage der Universität zu berücksichtigen,

- vor dem Hintergrund der gefassten Beschlüsse sei auch eine Überprüfung von Punkt 2.3.1, erster Spiegelstrich, erforderlich

- die Bezugnahme auf das Senatsprogramm der ?Wachsenden Stadt? sollte entfallen,

- die Formulierungen zu den Themenbereichen Stellenstreichungen und Personalstruktur sollten überarbeitet werden.

Auf Nachfragen zur Vereinbarkeit von Formulierungen zur Budgetberechnung für das Jahr 2005 vor dem Hintergrund der im Zukunftspakt zugesicherten Haushaltssicherheit (Punkte 1. 3 und 10.1) teilt der Präsident ausdrücklich mit, dass durch die genannten Passagen die im Zukunftspakt vereinbarte Haushaltssicherheit bis einschließlich 2005 nicht beeinträchtigt werde. Allerdings binde diese Zusage lediglich den amtierenden Senat der FHH. Deshalb sei es dringlich, durch baldigen Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung die Verbindlichkeit der Haushaltsgarantie für 2004 und für die Fortschreibung der Ziel- und Leistungsvereinbarung für 2005 sicherzustellen.

Der Akademische Senat fasst auf Antrag von Herrn König mit 5 : 1 : 3 Stimmen den Beschluss,

"das Präsidium zu bitten darauf hinzuwirken, dass Nr. 3.1, zweiter Absatz aus der Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004 gestrichen wird."

Sodann fasst der Akademische Senat auf Antrag von Frau Sephernia mit 4 : 2 : 4 Stimmen folgenden Beschluss:

"Der Akademische Senat fordert das Präsidium auf, im Sinne der aus der Diskussion deutlich gewordenen Kritikpunkte den Entwurf der Ziel-. und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004 zu überarbeiten, hierzu auch die Unterstützung der fachlich einschlägigen Ausschüsse des Akademischen Senats mit heranzuziehen und dem Akademischen Senat das Ergebnis der Erörterungen erneut vorzulegen, mit dem Ziel, mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung in Neuverhandlungen einzutreten."

(Dauer: 18.30 Uhr bis 19.40 Uhr)

[...]

TOP 14 Entwurf einer Studiengebührensatzung für die Universität Hamburg

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des in Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses nicht behandelt.

[...]

TOP 16 Stellungnahme des Fachbereichsrates Chemie zu den Überlegungen zur Schließung des Instituts für Pharmazie

Es wird auf die Senatsvorlage XVIII/609/449 verwiesen.

Prof. Dr. Moritz erläutert die Einwände des Fachbereiches Chemie gegen eine Schließung des Instituts für Pharmazie.

Der Präsident weist darauf hin, dass die hierzu angestellten Überlegungen derzeit auf politischer Ebene verhandelt werden und die Universität derzeit nicht direkt befasst sei.

Prof. Dr. Moritz bittet, den Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

(Dauer: 19.40 Uhr bis 20.10 Uhr)

[...]

Der Präsident schließt die Sitzung des Akademischen Senats um 20.10 Uhr.

Die nächste Sitzung des Akademischen Senats findet am

Donnerstag, dem 15. Januar 2004

statt.
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Ergänzungen

kommentar

kammuntutar 23.12.2003 - 14:39
das ganze kann offensichtlich nur als teilerfolg gewertet werden. lüthje und die professorenschaft sind offensichtlich zähe brocken, die noch erheblich mehr druck brauchen, bis sie auf die studierenden statt auf die überreste des rechtssenates hören.

im januar folgt der nächste akt des dramas.

wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Hochschuljunta ernannt

hummbarg uktaoll 23.12.2003 - 18:28
BAT-Filet mit Haspa-Soße, garniert mit ein Paar blöden Profs

(Boris Becker ist übrigens nicht dabei, da war die GHG wohl irgendwie falsch informiert ...)

(natürlich zu Ferienbeginn - sollte wohl ein Weihnachtsgeschenk an die Klientel der Überreste des Rechtssenates sein)

Dräger, Lüthje, Dohnanyi und die ganze Handelskammermeute kriechen sich weiterhin gegenseitig in den Arsch und sind entschlossen, vollendete Tatsachen zu schaffen.

Hausverbot für die Hochschuljunta!

"Konstituierende Sitzung" der Bande verhindern!

 http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/pressemeldung-2003-12-23-bwf-uni-hrat.html

 http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/pressemeldung-2003-12-23-bwf-hochschulreform.html

(bwf, 23.12.03) Der Senat der Freien und Hansestadt hat vier Mitglieder des Hochschulrats der Universität Hamburg bestimmt: Dr. Doris André, Maria von Welser, Johann C. Lindenberg und Dr. Harald Vogelsang werden dem neu eingerichteten Gremium angehören.

Dr. Doris André, Jahrgang 1939, ist Mitglied im Akkreditierungsrat und hat als Expertin in der so genannten Dohnanyi-Kommission an der Erstellung der Empfehlungen zur Strukturreform für Hamburgs Hochschulen mitgewirkt. Sie war 14 Jahre lang im Vorstand der British American Tobacco (Germany) tätig. Fachkompetenz in Hochschulfragen hat sie sich außerdem als Mitglied des Wissenschaftsrates und als Vorsitzende des Ausschusses für Bildungspolitik der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber erworben. Maria von Welser, Jahrgang 1946, leitet seit Juni 2003 als Direktorin das NDR-Landesfunkhaus in Hamburg, nachdem sie zuvor zwei Jahre Leiterin des ZDF-Studios in London war. Die bekannte Journalistin hat nach ihrer Ausbildung an der Deutschen Journalisten Schule in München vor allem mit Frauenthemen im Fernsehen neue Maßstäbe gesetzt. Johann C. Lindenberg, Jahrgang 1946, ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Unilever Deutschland GmbH. Der Volkswirt engagiert sich neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Vorsitzender des Landeskuratoriums Hamburg/Schleswig-Holstein des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Dr. Harald Vogelsang, Jahrgang 1959, hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und ist heute Mitglied des Vorstandes der Hamburger Sparkasse. Der Finanzexperte ist hier neben seiner Zuständigkeit für das Privatkundengeschäft auch für Neue Medien verantwortlich. Er ist weiterhin Mitglied im Ausschuss der Finanzwirtschaft und im Rechtsausschuss der Handelskammer Hamburg.

Der Hochschulrat der Universität Hamburg hat acht ehrenamtliche Mitglieder, von denen jeweils vier vom akademischen Senat der Universität Hamburg und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt werden. Das neunte Mitglied wird von diesen acht Mitgliedern gewählt.

Die Universität Hamburg hat bereits am 30. Oktober 2003 vier Hochschulratsmitglieder bestimmt: Prof. Dr. Gabriele Löschper hat im Fach Psychologie promoviert und habilitiert und lehrt heute an der Universität Hamburg die Themenschwerpunkte Rechtspsychologie, Frauenforschung und Strafrecht. Seit 2002 ist sie hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Prof. Dr. Ekhard K.H. Salje hat an der Universität Hannover Physik studiert und in Crystallography habilitiert. Heute ist er Professor für Mineral Physics and Mineralogy an der University of Cambridge sowie Dean des Clare Hall-College in Cambridge. Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft und Vizepräsident des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg. Seit Oktober 2002 ist er außerdem als Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg tätig. Prof. Dr. Thomas Hengartner, lehrt am Fachbereich Kulturgeschichte und Kulturkunde der Universität Hamburg. 2002 ist er mit dem Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnet worden.

Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Der Hochschulrat hat die wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe der strategischen Steuerung der Hochschule. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Mitglieder des Hochschulrats der Universität Hamburg engagiert für die zukünftige Entwicklung und der Profilbildung ihrer Hochschule einsetzen werden. Dafür danke ich ihnen herzlich und wünsche dem Hochschulrat viel Erfolg für seine Arbeit."

Universitätspräsident Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje: "Der Hochschulrat verbindet exzellente wissenschaftliche Kompetenz und umfassende internationale Erfahrung mit einem vielfältigen Netzwerk, das wichtige Bereiche der Metropolregion Hamburg repräsentiert. In dieser Zusammensetzung wird er der Universität helfen, zukunftsweisende Weichenstellungen zur europäischen und internationalen Profilierung der Universität zu verwirklichen. Ich danke den Mitgliedern des Hochschulrats herzlich für ihre Bereitschaft, die Universität Hamburg engagiert zu unterstützen auf dem Weg zu einem innovativen und zukunftsfähigen Wissenschaftsstandort, der die Metropolregion Hamburg nachhaltig stärkt und ihr im globalen Wettbewerb Attraktivität und Glanz verleiht."

Die Besetzung des Hochschulrats hat in enger Zusammenarbeit zwischen Behörde und Universität Hamburg stattgefunden, um ein kompetentes und entscheidungsfähiges Gremium zusammenzustellen. Die Universität hat dabei bei ihrer Benennung einen Schwerpunkt auf die wissenschaftliche Tätigkeit der Kandidaten gelegt. Dementsprechend hat die BWF bei der Auswahl der von ihr zu benennenden Mitglieder dafür Sorge getragen, dass auch Persönlichkeiten mit beruflichen Erfahrungen in den Bereichen Wissenschaftsorganisationen, Medien, Wirtschaft und Finanzen ihre Kompetenz in den Hochschulrat einbringen können.

Senator Dräger begrüßte außerdem die von der Universität Hamburg eingeleite Hochschulreform: "Die Universität Hamburg steht vor der großen Herausforderung, ihr Profil in den nächsten Jahren zu schärfen. Nur so kann sie sich im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe behaupten. Jetzt müssen neue Schwerpunkte gesetzt, Kapazitäten umgeschichtet und die internen Organisations- und Entscheidungsstrukturen reformiert werden. Die Universität Hamburg ist hier auf dem richtigen Weg hin zu einer zukunftsfähigen Fakultätsstruktur und einer Umstellung der Studienabschlüsse auf das international anerkannte Bachelor-Master-Studiensystem."