video: aktion landesvertretung NRW

kanalB 24.08.2003 20:22 Themen: Repression
24.08.2003, Berlin - in einer minutenschnellen aktion wird die fassade der landesvertretung von Nordrhein-Westfalen wird mit farbbeuteln beworfen. auf die strasse vor der vertretung spruehen aktivistInnen: "85. straftat" und "grenzcamp ueberall". zufaellig anwesende passantInnen raetseln anschliessend ueber die gruende fuer diese aktion. der pfoertner laesst seinem aerger freien lauf.
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Ergänzungen

@ Der Pförtner

Arbeitsamt 24.08.2003 - 22:17
Herzlichen Glückwunsch,
durch Ihre rassistischen / ausländerfeindlichen Parolen, haben Sie die Kündigung verdient.

Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihren/r SachbearbeiterIn.

Mfg

Ihr Arbeitsamt


P.S. Die Menschen vorort könnten mal überlegen, inwieweit es Möglichkeiten gibt gegen diesen Typen vorzugehen.

Verständlich...

s 24.08.2003 - 23:28
Wenn man die Ausführungen des Pförtners (oder wer auch immer das war) hört, dann ist diese Aktion umso gerechtfertigter.
Jedenfalls Danke an KanalB, die wie immer zur rechten Zeit am rechten Ort waren ;)

weiter!

:-o 25.08.2003 - 02:56
ihr habt das video und nun macht auch was damit. schickt teilausschnitte an sämtliche luete (presse, ämter, etc!).
macht was draus.
dann kan vielleicht jemand den job des pförtners übernehmen, der oder die kein rassistsiches arschloch ist!

wenn ihrs drauf ankommen lassen wollt

weist 26.08.2003 - 00:36
ist das, was der corpsec abläßt, wahrscheinlich relevant gemäß

§130 StGB BRD:
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
etc. pp.

und

§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

tja, wat nu? pförter bei die bullen verpetzen?

tough choice ;-)

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