Wer nötigt hier wen? -Repressionslehrstunde -

Holger Halfmann 17.12.2002 03:32 Themen: Repression
Das es paradox ist, wenn der Staat gegen sich selbst ermittelt und das dabei nichts sinnvolles rauskommen KANN ist eigentlich logisch. Die Erfahrungen rund um den Fall von Achidi John haben es wieder deutlich gezeigt. Achidi John ist tot und die Ermittlungen wurden erst gar nicht aufgenommen!

Somit war auch klar, das meine Anzeige (AZ 015/1K/0784700/2002) in Sachen des am 6.11.02 hier unter  http://www.de.indymedia.org/2002/11/33706.shtml dokumentierten Vorfalls nur in staatliche Repression umschlagen wird.

Statt das das "DIE" (eigene Ermittlungsgruppe für dienstinterne Ermittlungen der Polizei, die eigentlich gegen Straftaten im Dienst ermitteln soll) sich wie versprochen bei mir meldete, tat dies das LKA822 und kreierte das AZ 015/1V/0786889/2002.

Der Artikel beleuchtet die rechtliche Seite
Die Polizei würde GEGEN MICH (!) wegen Nötigung gemäß § 240 (1) StGB ermitteln.

Da sind sie bei mir natürlich genau an der richtigen Adresse, denn wenn ich EINEN Paragraphen des Straf-Gesetz-Buches auswendig kenne (als Prozessbeobachter der Friedensbewegung in Schwäbisch-Gemünd und Ellwangen), dann DIESEN!

StGB § 240 Nötigung besagt in seiner Fassung vom 13.11.98:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ich mein Rad vor die Wanne stellte war also Gewalt. Das einfach drüber fahren mit der Wanne nicht. Meine Drohung mit dem "Empfindlichen Übel" anzuhalten wiegt schwerer wie die Drohung der Polizei über Menschen zu fahren. Unter einem "Empfindlichen Übel" versteht man alles was über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus geht. Anzuhalten und keine Straftaten zu begehen ist wohl kaum ein empfindliches Übel. Ich habe in der Tat die Polizei genötigt Menschenrechte und das Demonstrationsrecht zu wahren, (zu dulden) denn zum Zeitpunkt des Vorfalls war die Demonstration noch NICHT aufgelöst. Noch nicht mal Mittel dazu (Lautsprecherwagen) waren zu dieser Minute vor Ort! Ich habe in der Tat die Polizei dazu genötigt eine Straftat zu unterlassen. Es fragt sich nur ob ich die Lage ausgenutzt habe, in der das Opfer (die Polizei) der Einwirkung des Täters (also mir) SCHUTZLOS ausgeliefert war. Da ein Platzverweis in Verbindung mit einfachem Abdrängen (ohne Einsatz des AUtos als Waffe) vollkommen ausgereicht hätte, ist dies wohl zu verneinen.

Laut Bundesverfassungsgericht setzt Gewalt Kraftentfaltung voraus. Zwangseinwirkungen, die nicht auf dem Einsatz körperlicher Kraft, sondern auf geistig-seelischem Einfluss beruhen, (wie durch meine Blockade auf der Reeperbahn) sind keine Gewalt. Gewalt muß über den dadurch bewirkten psychischen Zwang hinausgehen. Nicht ausreichend ist die bloße körperliche Anwesenheit.

Außerdem gibt es keine Inkonnexität zwischen Ziel und Mittel, denn die Polizei hatte unmittelbar mit der Demonstration zu tun. Zivile Fahrzeuge waren nicht zu gegen.

Nun ist ebenso zu prüfen, ob meine Tat überhaupt RECHTSWIDRIG war. Dazu weiter im Gesetzestext:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Bei Punkt 3 wird nun deutlich, das die Polizei Ihre Befugnisse überschritten hat. Denn vor dem Einsatz von Zwangsmitteln hätte sie mich zumindest AUFFORDERN müssen die Straße frei zu machen. Wäre ich dem dann nicht nachgekommen wäre es immer noch fraglich gewesen, ob sie dann einfach hätte drüber fahren dürfen. Auch dann hätte sie aussteigen müssen und mich abdrängen müssen. Fakt ist aber das ich das Rad sogar am wegziehen war, mir aber noch nicht mal dafür genug Zeit gelassen wurde! Die Polizei hat also MICH nicht nur genötigt, sondern mit unmittelbarer Gewalt überzogen. Das AUto wurde dabei als Waffe eingesetzt. Durch Untergraben meines Selbstvertrauens ist dies auch mittelbare Gewalt. Wenn ich das Eigentum eines Menschen zerstöre, während er zu gegen ist, drücke ich damit ja auch unmissverständlich seine Mißachtung aus.


Aber da gibt es auch noch den § 241 StGB (Bedrohung)

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da die Polizei die Demonstrationsteilnehmer bedrohte und ich dieses im weiteren verhindern wollte, kann ich wohl kaum verwerflich gehandelt haben.

Die Vorladung nach Alsterdorf bekam ich lange nach dem Termin in selbiger. Aber ich wäre natürlich ohnehin nicht hingegangen. Zynisch war das abgebildete Fahrrad auf dem Briefumschlag.

Nun weiß ich auch einmal mehr wieso ich den Butten ?Stopp Bullenterror? gemacht hab..

Ich weiß das es Trolls und Staatsbedienstete auf indy gibt, die dies alles nicht lesen wollen - DANN ERST RECHT!

Ich denke es ist immer wieder wichtig darauf aufmerksam zu machen wenn der Staat selber Straftaten begeht. Aufzuzeigen, wer eigentlich kriminell handelt. Aufzuzeigen das es keine wirkliche Kontrolle dieses Staates gibt. Denn anstatt gegen sich selber zu ermitteln dreht der Staat alles um und ermittelt gegen die Anzeigenden wegen Nötigung obwohl er es selber getan hat durch sein rücksichtsloses in die Menge rasen.

Das Rad ist übrigens längst ersetzt - da gibt es andere außer- und innerhalb von indymedia, die solidarisch sind. Nein es geht nicht um Mama-Rufe wie mir von einem besonders emsigen Troll vorgeworfen wurde, sondern um den politischen Hintergrund!

Das einzige was der Staat wohl verstehen müsste wäre eine Bombe. Aber das ist wieder eine ganz andere Diskussion.. Aber wenn der Staat so weiter macht wird es wohl nicht mehr lange dauern bis zur RAF2. Schon ein Wunder das es lange nicht mehr richtig geknallt hat! Feuer und Flamme für diesen Staat!
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Ergänzungen

§ 123 StGB kauft meine Buttons!

Holger Halfmann 17.12.2002 - 13:16

Ähnliches an der Backe

Marat&Kumpanei 17.12.2002 - 17:43
Habe im Moment ähnliches an der Backe - in Stuttgart mit der kommunalen SWSG mbH (Baujahr 1933), die Beschwerden über ihr Nichtstun mit Ermittlungen durch den Staatsschutz (wirklich, wirklich) beantwortete!
Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man fast sagen: Armes Deutschland!

RAF2

Celler Loch 17.12.2002 - 21:20
Vor einem Jahr gabs ja den Versuch eine neue RAF herbeizureden. Denn das ist es, was der Staat will. Eine neue RAF würde die letzten Reste der Demokratie über Nacht beseitigen lassen und der Bürger würde es bejubeln. Bei den nächsten Anschlägen, die passieren, würde ich daher zu Misstrauen raten!

Letzte Anmerkung leider wahr

Jens 18.12.2002 - 07:21
Gerade in dieser Zeit mit dem möglicherweise vom CIA gefördertertem Anschlag auf das WTC und der darauf geförderten Terrorismus-Hysterie wäre den Demokratur-Bütteln eine 2te Auflage der RAF hochwillkommen. So wie sich diese ?Dienste? schon jetzt anmaßen alles zu kontrollieren zu überwachen, abzuspeichern würde eine in D-Land beheimatete offensichtliche Terrorgruppe nur noch ein weiterer Propaganda-Grund unsere restlichen Freiheiten noch mehr einzuschränken.

JJ

Schon klar

Holger Halfmann 18.12.2002 - 09:51
Das mit dem Terrorismus ist schon klar. Mein letzter Satz sollte auch keine Aufforderung sein, sondern eher eine Anspielung darauf das es zur Zeit wirklich friedlich ist im Gegensatz zu früheren Zeiten. Der Staat auf harmlose Proteste aber ähnlich histerisch reagiert.

§ 123 StGB ist übrigens Hausfriedensbruch und hat logischerweise nichts mit irgendwelchen Buttens zu tun. Der Eintrag stammt von besagtem Troll, der den Kampf gegen Schill mit einem Kampf gegen mich verwechselt..

@Vorredner

Merlin 18.12.2002 - 09:52
Und ihr meint, der Staat lässt uns die restlichen verbleibenden Freiheiten, wenn wir alle nur ganz brav bleiben und uns möglichst nicht oder nur unauffällig / ineffektiv wehren, ja? - Ya basta!

Anspruch und Realität

Raoul Duke 19.12.2002 - 13:09
Guten Tag,

ich stimme Euch voll zu. Wenn man in Gesetze und Kommentare schaut, sträuben sich einem immer wieder die Haare. Wie konnte die Polizei dies und das nur machen...?
Oft ist es doch so, dass wir wissen, wie wir die Polizei legal "ärgern" können. Sie ärgert uns, in dem sie über Gebühr vorgeht und Leute einfach mal festnimmt (und sie um ihre stärkere Position weiss). Unsereins muss sich dann vor Gericht rummühen (Zeit + Geld), um feststellen zu lassen, dass die Polizei mal wieder groben Unfug begangen hat.

Das ist ihre Strategie: Leute mit Unannemhlichkeiten und Kriminalisierungsversuchen abschrecken.
Und wenn am Ende dochradikalisierte Leute dabei heraus kommen (zB RAF), dann gibt es schärfere Gesetze usw. (eben so, wie bei star wars).

Ich sehe z.Zt. keine andere Möglichkeit, als auf seinen Rechten zu bestehen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen.

Es geht weiter: Sa. 21.12.02, 12h, HH-Sternschanze