11.6. Jena: Gedenken an NS-Opfer verhindert

Sportsfreund 16.06.2005 14:09 Themen: Antifa
In enger Zusammenarbeit verhinderten das Oberverwaltungsgericht Weimar, die Stadt Jena und die Polizei ein für den 11.6. in Jena geplantes Gedenken an NS-Opfer zugunsten des Neonazi-Festivals "Fest der Völker". Während die Stadt mittlerweile sich selbst und "ihren grossen Erfolg gegen Rechts" feiert, wird der Eklat um das Gedenken an die NS-Opfer selbstverständlich verschwiegen.
Für den 11. Juni 2005 planten Jenaer Neonazikader in enger Zusammenarbeit mit anderen Rechtsextremisten aus ganz Europa ein sogenanntes "Fest der Völker" mit zuletzt 13 Rednern aus Deutschland und zehn europäischen Nachbarländern sowie neun Bands. Über die Hälfte der Redner und alle Bands gehören zum Umfeld des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerkes "Blood and Honour". Bald nach der Bekanntgabe des Festes auf einer eigenen Website schlossen sich verschiedene Gruppen und Initiativen zusammen, um diesem völkischen Fest entgegenzutreten. Es wurde eine breite Palette von Veranstaltungen organisiert, um sich in unterschiedlicher Art und Weise gegen das Vorhaben der Neonazis und die dahinterstehende Ideologie auszusprechen.

 http://www.de.indymedia.org/2005/04/111915.shtml
 http://de.indymedia.org/2005/06/119249.shtml
 http://www.de.indymedia.org/2005/06/119938.shtml

Um nicht im ewiggleichen unkritischen Einheitsbrei mit Musik, Bier und Bratwurst gegen Rechts unter Motti wie "Volksfest statt Fest der Völker" oder "Bunte Vielfalt gegen braune Einfalt" unterzugehen und eine weitergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem aktuellen Wiedererstarken dieser Ideologie voranzutreiben, wurde von antifaschistischen Gruppen für den 11. Juni 2005 ein mahnendes Gedenken an die Opfer der durch SS und der deutsche Wehrmacht verübten Massaker in Lidice (Tschechien), Distomo (Griechenland), Oradour-sur-Glane und Tulle (beide Frankreich) organisiert. Alle diese Massaker jähren sich am 9. bzw. 10. Juni. Für Redebeiträge konnten unter anderem MitarbeiterInnen der Gedenkstätte in Lidice, des Arbeitskreises Distomo in Hamburg, des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVB-BdA) und eine Teilnehmerin einer Erinnerungsfahrt nach Tulle und Oradour im Sommer 2004 gewonnen werden. Da für den Platz "Am Gries" bereits am 18. Februar 2005 eine Kundgebung "Gegen völkische Feste" angemeldet war, hatten sich die OrganisatorInnen im Vorfeld miteinander abgesprochen und die Anmeldung der Kundgebung am 30. Mai beim Ordnungsamt der Stadt Jena entsprechend inhaltlich ergänzt.

Anschliessend an das Gedenken sollte von dem Veranstaltungsort "Am Gries" aus eine von der Weimarer "Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus" am 3. Juni angemeldete antifaschistische Demonstration durch Jena unter dem Motto "Gegen Geschichtsrevisionismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus" starten, die in Zwischenkundgebungen auch den D-Day, die Landung der Allierten in der Normandie am 6. Juni 1944, den Tag der Befreiung am 8. Mai 1945, rechtskonservative Studentenverbindungen und das Wiedererstarken des Rechtsextremismus in Thüringen, Deutschland und Europa
thematisieren sollte.

Bei den Kooperationsgesprächen am Mittwoch, dem 8. Juni, zwischen der Stadt und der Polizei Jena auf der einen und den AnmelderInnen aller "Gegenveranstaltungen" zum Neonazi-Open-Air auf der anderen Seite wurde zwar darauf hingewiesen, dass sich die Stadt im Falle einer Ablehnung ihres zuvor durch die Stadt ausgesprochenen Verbots der NPD-Veranstaltung durch das Oberverwaltungsgericht Weimar gezwungen sieht, trotz "Erstanmeldung" aller potentiellen Plätze neben dem Marktplatz einen dieser Veranstaltungorte der NPD zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage hin nannten Vertreter der Stadt vier Plätze, die erst lange nach der Erstanmeldung durch den Veranstalter des Neonazis-Festes, dem Jenaer NPD-Kreisvorsitzenden Ralf Wohlleben, als gewünschte Ausweichorte nachgemeldet worden sind. Der Platz "Am Gries" war nicht unter diesen vier Plätzen. Die Stadtvertreter behaupteten stets, dass die Entscheidung, welcher Platz es letztendlich werden würde, nicht ihnen, sondern einzig und allein dem Gericht obliegen würde.

Völlig überraschend entschied das Gericht am Freitag Mittag, den 10. Juni, dass auf ein und demselben Platz "Am Gries" ein Neonazi-Fest und eine antifaschistische Kundgebung stattfinden könnten. Der Platz war dem Gericht am Tag zuvor von der Stadt selbst als möglicher Veranstaltungsort genannt worden mit dem lapidaren Hinweis, dass dies eine "Örtlichkeit [sei], die von Gegenveranstaltungen ebenso genutzt werden soll". Der Anmelder und die Polizei gingen zuletzt von etwa 1000 rechtsextremen BesucherInnen aus. Zuvor war die Polizei laut Presseberichten noch davon ausgegangen, dass "mit einer Teilnehmerzahl von 2.000 bis 3.000 Personen aus ganz Europa zu rechnen [sei], unter denen sich auch Skinheads und Vertreter der "Blood an Honour"-Bewegung eingefunden hätten". Antifa-Gruppen dagegen rechneten mit Verweis auf ähnliche Konzerte in Pößneck (ca. 2000 TeilnehmerInnen) und Mücka (ca. 7000) damit, dass sich auch eine weitaus größere Zahl von KonzertbesucherInnen einfinden könnte.

Wie angesichts einer solchen Kulisse und einer akustischen Belästigung durch neun bekannte RechtsRock-Band, die in ihren Liedern offen den Nationalsozialismus verherrlichen, den Holocaust und den NS-Angriffskrieg leugnen und zu Gewalt gegenüber politischen Gegnern aufrufen, das Gericht überhaupt zu der Auffassung gelangen konnte, ein mahnendes Gedenken an die NS-Opfer sei parallel möglich, bleibt völlig unverständlich. Anscheinend war das OVG der Ansicht, damit nicht in die Rechte Dritter, in dem Falle der AnmelderInnen der beiden antifaschistischen Kundgebungen, einzugreifen, ohne sie zuvor in dieser Sache anzuhören.

Offenbar stützte sich das Gericht dabei auch auf die Einschätzung der Polizei. In der Entscheidung des OVG Thüringen vom 10.6.05 (3 EO 709/05) steht auf Seite 8: "Die Sicherheitsbeurteilung der Vollzugspolizei schließt dieses Gelände nicht von vornherein aus, wenn gleich auch insoweit eine klare räumliche Trennung gegenüber rivalisierenden Gruppen vorgenommen werden müsse. Durchgreifende Sicherheitsbedenken - vorbehaltlich einer noch eingehenderen Sicherheitsanalyse - haben sich insoweit nicht ergeben, wenn die Gebäude am Rande des Platzes zugänglich bleiben und Vorkehrungen gegen stärkere Lärmbelästigungen getroffen werden." Die Zugänglichkeit der kaum vorhandenen benachbarten Gebäude und die Lärmbelästigung der AnwohnerInnen waren offenbar die Hauptsorgen der Polizei, der Schutz der AntifaschistInnen vor zu erwartenden Übergriffen gewaltbereiter Neonazi-Skinheads dagegen kein Thema.

Sowohl die Stadt als auch die Polizei wurden sich alsbald der Unsinnigkeit ihres Vorschlages bewußt und behaupteten nun gegenüber den AnmelderInnen der Kundgebung und der Demonstration, allein das OVG hätte den Platz "Am Gries" als Veranstaltungsort des Neonazi-Festes bestimmt. Daher findet sich im Bescheid der Stadt für die Veranstaltung "Am Gries" als erstes die Auflage, diese habe auf dem Inselplatz stattzufinden. Entgegen der ursprünglich vor dem OVG getroffenen Einschätzung stellte die Stadtverwaltung nun fest: "Die gleichzeitige Durchführung ihrer Versammlung und der NPD-Veranstaltung auf dem Parkplatz Am Gries ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht möglich. Wegen der Rivalität der beiden Teilnehmerkreise würde es auch aus Sicht der Polizei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Diese Gefahr lässt sich nur unterbinden, in dem die rivalierenden Gruppen räumlich getrennt werden, dass heißt, eine der Gruppierungen muss an einen anderen Ort verlegt werden. Da die Versammlungsbehörde durch die Entscheidung des OVG Weimar gebunden ist, kommt als einzige Lösungsmöglichkeit nur die Verlegung ihrer Versammlung in Betracht. Die "Verlegung" ihrer Versammlung auf den Inselplatz erweist sich als verhältensmäßig.
Die Versammlungsbehörde hat diesen Ort deshalb gewählt, weil auf diesem Platz eine dem Charakter nach gleiche Kundgebung stattfindet und dadurch eine gemeinsame Aktion beider Anmelder durchgeführt werden könnte."

Spätestens hier sind die Rechte der betroffenen AnmelderInnen massiv missachtet worden. Die AnmelderInnen legten noch am Freitagnachmittag dagegen Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Gera ein, doch wurde dieser abgelehnt mit dem lapidaren
Hinweis, in der Kürze der Zeit würde sich nicht mehr ermitteln lassen, wer nun Erstanmelder auf dem Gries gewesen sei. Diese Frage hat jedoch nie bestanden, sofern die Behauptung der Stadt während des Kooperationsgesprächs stimmt, dass der Gries nicht unter den von Ralf Wohlleben gewünschten Ausweichplätzen sei.

Erschreckend ist dabei nicht nur der freie Umgang mit dem Recht, sondern insbesondere die Tatsache, dass hier einem Neonazi-Festival Vorrang vor einem mahnenden Gedenken an die Opfer der NS-Schreckensherrschaft gegeben wurde.

Letztendlich verhinderte eine friedliche Blockade von rund 600 AntifaschistInnen und BürgerInnen am Samstagmorgen das Abhalten der NPD-Veranstaltung auf dem Platz "Am Gries" und erzwang deren Ausweichen in ein Gewerbegebiet am Rande der Stadt. Angesichts der Kürze der Zeit und der unübersichtlichen Lage am Samstagmorgen war es kaum mehr möglich, die von der Stadt angeordnete Verlegung der beiden ursprünglich hierfür Veranstaltungen bekanntzugeben und zu organisieren. Die geplante Vorführung von mehreren Dokumentarfilmen mußte leider ausfallen und einige RednerInnen und BetreuerInnen von Infoständen konnten nicht mehr erreicht werden. Zwei der ursprünglich für den Gries geplanten Redebeiträge konnten zwar auf einer weiteren Kundgebung auf der Johannisstrasse verlesen werden, ein angemessener Rahmen für ein mahnendes Gedenken bestand hier jedoch nicht.

In einer ursprünglich von den Studentenräten der Uni und der Fachhochschule angemeldeten Demonstration zogen etwa 5000 Menschen, darunter neben Studierenden auch GewerkschaftlerInnen, BürgerInnen und Antifa-AktivistInnen in Richtung der NPD-Kundgebung und brachten ihren Protest gegen diese zum Ausdruck. Über die unmittelbare Ablehnung des Neonazi-Festivals hinaus konnten dabei jedoch keine weiteren Inhalte transportiert werden, eine dringend notwendige Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in Europa, mit Geschichtsrevisionismus, der auch in der Mitte der Gesellschaft heraus zu beobachtetenden Verharmlosung des Nationalsozialismus sowie der zunehmenden Verdrehung von Opfern und Tätern fand nicht statt.

Mittlerweile feiert die Stadt sich selbst und "ihren grossen Erfolg gegen Rechts". Der Eklat um das Gedenken an die NS-Opfer, zu dem die Stadt in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Gericht entscheidend beigetragen hat, wird dabei selbstverständlich verschwiegen.
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Ergänzungen

Presseerklärung der Netzwerkstelle

Sportsfreund 16.06.2005 - 14:58
Presseerklärung

Ausverkauf des Versammlungsrechts
Stadt Jena und Polizei werfen der NPD das Versammlungsrecht zum Fraß vor

Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt Jena gebärden sich wie die Opfer von
Gesetz und Justiz, sind aber in Wirklichkeit selbst bereit, den Ausverkauf
grundgesetzlich geschützte Güter wie des Demonstrationsrechts mit leichter
Hand einzuläuten.

Wenn die Stadt Jena jetzt behauptet, sie sei vom Oberverwaltungsgericht
Thüringen (OVG) gezwungen worden, die Nazi-Veranstaltung „Fest der Völker“
auf dem Gries zu genehmigen, obwohl dort bereits zwei antifaschistische
Veranstaltungen angemeldet waren, so ist das schlicht gelogen!
Vertreter der Stadt Jena (Namen bekannt) haben selber am Donnerstag,
9.6.05, den Gries als Ausweich-Standort für das umstrittene Nazifest in
mündlicher Verhandlung vor dem OVG vorgeschlagen. Sie wussten, dass sie
damit gegen das Erstanmelder-Privileg gleich zweier gegen die
Nazi-Veranstaltung gerichteter Veranstalter verstießen! Mehr noch, das
nicht ortskundige OVG war guten Glaubens, dass – nach Einschätzung der in
der Verhandlung vertretenen Polizei und Ordnungsbehörde – beide
rivalisierenden Veranstaltungen auf dem Gries mit entsprechender
räumlicher Trennung möglich sein könnten. (Zitat aus OVG-Entscheid siehe
unten.)

Welcher Art diese, im Eilverfahren höchst unübliche Anhörung auch gewesen
ist und wer daran teilgenommen hat (etwa auch das Innenministerium?), im
Ergebnis sind in Gutsherrenmanier die Rechte der betroffenen Anmelder
missachtet worden.

Tatsache ist, dass auf dem Gries seit langem (18.2.05) eine Kundgebung zum
Gedenken an die Massaker von Wehrmacht und SS (u.a. in Distomo, Oradour
sur Glane, Lidice) für den 11. Juni 05 angemeldet war und dass am 3.6.05
in Absprache mit den „ersten Erstanmeldern“ die Auftaktkundgebung einer
antifaschistischen Demonstration „Gegen Geschichtsrevisionismus und die
Verherrlichung des Nationalsozialismus“ dort noch zusätzlich von der
Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus Weimar angemeldet worden ist. Wenn
die Stadt nach der OVG-Entscheidung in Absprache mit der Polizeidirektion
ausgerechnet den GegendemonstrantInnen unter Missachtung ihrer Grundrechte
die Nazis vor die Nase setzt, so ist das als zynische Provokation und
Aufkündigung jeglicher Kooperation zu werten, die gespielte Betroffenheit
als reine Heuchelei.

Auf den Widerspruch des Anmelders vor dem Verwaltungsgericht Gera am
Freitagnachmittag (durch Rechtsanwalt Stefan Schrage, Berlin – Kontakt
kann hergestellt werden), erhielt man mit der Ablehnung den lapidaren
Hinweis, in der Kürze der Zeit lasse sich nicht mehr ermitteln, wer nun
Erstanmelder auf dem Gries gewesen sei. Da es jedoch niemals eine
Anmeldung von Wohlleben/NPD für den Gries gegeben hat (sondern die Stadt
Jena den Platz trotz Erstanmeldungen ins Spiel brachte), hat auch das VG
mit einem windigen Zeitargument die Grundrechte der Erstanmelder in
eklatanter Weise übergangen. Die Erstanmelder sind gegen diesen
haarsträubenden Umgang mit gesondert geschützten Grundrechten in
Beschwerde gegangen und erwägen im Nachgang eine
Fortsetzungsfeststellungsklage.

Im übrigen sei auch die Feststellung gestattet, dass offenbar niemand zu
keinem Zeitpunkt ernsthaft die Inhalte der Nazi-Veranstaltung als
möglichen Verbotsgrund wegen § 130 StGB und Verhöhnung der Opfer des
Holocaust geprüft hat. Das ist der Beginn einer verheerenden Normalität
nazistischer Veranstaltungen mitten unter uns.

Dankenswerterweise ist der Gries in den frühen Morgenstunden des Samstag
von rund 500 AntifaschistInnen friedlich blockiert worden, so dass die
Nazis auf ein Grundstück außerhalb der Stadt ausweichen mussten.

Mit „wehrhafter Demokratie“ sind die betroffenen Anmelder jedoch erstmal
bedient!

--
Fritz Burschel
Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus
bei Radio "Lotte in Weimar"
Herderplatz 14
99423 Weimar
Tel.: 03643/777360
E-Mail:  weimar-gegen-rechts@web.de
 http://www.weimar-zeigt-sich.de

9. Juli 2005 Desaster Area in Gera

- 17.06.2005 - 03:09
Die Thüringer NPD will am 09.07.2005 um 12 Uhr im "Park der Jugend" zum dritten Mal in Folge ein Nazikonzert in der Geraer Innenstadt veranstalten. Das Konzert steht dieses Jahr unter dem Motto "Rock für Deutschland". Bereits in den vergangenen zwei Jahren veranstaltete die Thüringer NPD dort ihre Nazikonzerte in unittelbarer Nähe zum AsylbewerberInnenheim. Letztes Jahr kamen etwa 150 Nazis, um sich fünf Nazibands mit Namen wie "Eugenik" oder "Blood Revenge" anzuhören. Der NPD-Kadern und Nazis aus dem in Deutschland verbotenen "Blood & Honour"-Umfeld gelang es bislang, die Konzerte unter dem Deckmantel einer politischen Versammlung durchzusetzen.
Solange Nazikonzerte in der Innenstadt toleriert werden, werden wir antifaschistischen Widerstand leisten.

Auf zu antifaschistischen Aktionen im Park der Jugend und der gesamten Innenstadt!
Nazikonzert am 9. Juli in Gera zum Desaster werden lassen!

Mehr Informationen unter
 http://www.provinz-einheizen.tk
 http://gera.antifa.de