7. Prozesstag im 129a-Verfahren

Soligruppe Magdeburg/Quedlingbur Rote Hilfe 19.11.2003 22:26 Themen: Repression
7. Prozesstag im 129a-Verfahren gegen Magdeburger Linke
7. Prozesstag im 129a-Verfahren gegen Magdeburger Linke

ein Zeuge erhielt vorerst 1 Woche Beugehaft wegen Aussageverweigerung

Der 7. Prozesstag war ein sehr langer und schwieriger Tag, der allen ZeugInnen, BesucherInnen und auch den drei Gefangenen ziemlich ´an die Nieren ging`.
Diesmal waren viele ZeugInnen aus der Szene und Bekannte von Daniel, Marco oder Carsten vorgeladen, die sich nicht auf Paragraphen beziehen konnten, um die Aussage zu verweigern.
Die ZeugInnenvernehmungen füllten im Prinzip den ganzen Verhandlungstag.
Hauptsächlich stellte der Richter Hennig jeder/jedem ungefähr 7 Grundfragen, die relativ harmlos schienen:
>in welcher Form von Bekanntschaft die ZeugInnen zu den Angeklagten stehen (vom sehen, oder freundschaftlich ...)
>ob sie etwas über die Brandanschläge gehört hätten und wenn ja, woher (die meisten antworteten darauf: aus der Presse)
>ob sie die ´Täter` der Brandanschläge kennen würden (aber niemand kannte die Täter)
>ob sie die BekennerInnenschreiben kannten und wenn ja, woher sie sie kannten (die meisten kannten diese jedoch nicht und hatten nur entfernt etwas davon gehört)
>ob sie etwas zur Einstellung der Angeklagten zu Militanz sagen könnten (aber dazu wußte niemand etwas)
>ob sie schon einmal mit den Angeklagten über Militanz geredet, diskutiert hatten (die meisten konnten sich nicht erinnern solche Gespräche geführt zu haben)
>ob ihnen AZ etwas sagt, und wenn ja, was sie dazu sagen könnten (einige kannten den AZ und wußten, dass es eine linke Gruppe in Magdeburg ist, die öfter Kundgebungen oder Voküs u.ä. veranstaltet)
Zu den Grundfragen kamen vereinzelt bei der einen oder dem anderen noch spezifische Fragen zu abgehörten Telefonaten hinzu. Oft fiel der Satz „das wolle man jetzt nicht am Telefon bereden“, wozu der Richter dann noch fragte, worum es da ging (aber die Befragten konnten sich daran nicht erinnern).
Sehr mysteriös war, dass der Staatsanwalt wiederum sehr zurückhaltend blieb und insgesamt nur 2 oder 3 Nachfragen hatte.
Alle ZeugInnen wurden unvereidigt entlassen.

Einer der Zeugen gab lediglich seine persönlichen Daten zu Protokoll und verweigerte anschließend die Aussage. Richter Hennig sprach ihm ins Gewissen, dass er damit nur seinen Freunden (den Angeklagten) schaden und den ganzen Prozess aufschieben würde und klärte ihn über die Möglichkeit von Zwangsmitteln auf.
Er solle sich dies noch mal gründlich mit seinem Zeugenbeistand/Rechtsanwalt überlegen und schickte ihn vor die Tür. Kurze Zeit später kam er wieder mit seinem Anwalt rein und blieb konsequent bei seiner Aussageverweigerung. Daraufhin verkündete Richter Hennig, dass er auch ´gerne` 1 Woche Beugehaft verhängen könnte, was er dann auch tat. Der Zeuge wurde in Handschellen abgeführt, wobei die Hälfte des Saals, ihn unterstützend, klatschte.
Nun platzte Richter Hennig wieder der Kragen, er wollte den ganzen Saal räumen lassen, worauf heftige Proteste von den BesucherInnen kamen, schließlich hätten auch gar nicht alle geklatscht. Außerdem kündigte der Richter an, dass diejenigen welche zum zweiten Mal rausgeschmissen wurden, ein gesamtes Verfahrensverbot bekommen würden. Es gab eine längere Unterbrechung. Viele BesucherInnen fertigten eine eidesstattliche Erklärung an, dass sie nicht geklatscht haben und kamen später wieder in den Gerichtssaal.
Es wurde eine weitere Zeugin vernommen und danach war eine längere Mittagspause angesetzt, in der schließlich für die Gefangenen Pizzen geholt wurden.

Beim Warten auf den weiteren Verhandlungsverlauf lagen die Nerven aller BesucherInnen und noch anstehenden ZeugInnen blank.
Leute, die zuvor draußen gewartet hatten, weil sie nicht mehr in den Saal gepasst hatten, kamen nach der Pause 14 Uhr noch zu den ZuschauerInnenbänken und diese waren dann zu Dreivierteln wieder besetzt.
Gleich wurde wieder die nächste Zeugin aufgerufen. Sie gab lediglich ihre persönlichen Daten zu Protokoll und wollte sich im Weiteren zu keinen Fragen äußern und bezog sich dabei auf den §55 (wonach ZeugInnen die Aussage verweigern können, wenn sie sich dabei selbst belasten würden). Ihr Zeugenbeistand/ Rechtsanwalt erläuterte, dass dies schließlich ein §129a-Verfahren sei und es um Organisationszusammenhänge gehe. Seine Mandantin war selbst von einer Hausdurchsuchung betroffen gewesen (ihr Mitbewohner ist einer der weiteren Beschuldigten) und es seien auch Sachen von ihr beschlagnahmt worden.
Richter Hennig sah mehr oder weniger den §55 an, drängte jedoch darauf, dass sie ihm wenigstens die Frage beantworte, ob sie von den Brandanschlägen gelesen hätte.
Da die Zeugin sich auch weigerte diese Frage zu beantworten, verhängte er ein Ordnungsgeld von 50 Euro.
Nach ihr wurde der Nächste in den ZeugInnenstand berufen. Auch er bezog sich auf den §55 bei seiner Aussageverweigerung – er war Mitbewohner von Carsten und auch von den Hausdurchsuchungen betroffen gewesen. Der Richter erkannte dies nun ohne Umschweife an und entließ ihn aus dem ZeugInnenstand.
Unter den folgenden ZeugInnen war auch eine dabei, die aussagte, dass sie Daniel bis spät in die Nacht vom 17. März 2001 zum 18. März gesehen hätte (was einen entlastenden Tatbestand darstellte, da ihm ja insbesondere die direkte Beteiligung an dem Brandanschlag in der selben Nacht auf einen BGS-Transporter in Magdeburg vorgeworfen wurde).
Daniel hätte von seiner Mutter aus angerufen und gemeint, dass er unbedingt von der dortigen Familienfeier weg müsse, er hielte es dort nicht mehr aus. Da sie auch in Quedlinburg wohnte, kam er bei ihr spätabends vorbei und trank mit ihr und einem weiteren Kumpel ein paar Bier. Sie blieb bis ca. 2 oder 2.30 Uhr auf und ging dann ins Bett, da sie am nächsten Morgen früh aufstehen musste. Die anderen 2 blieben noch in der Küche, Daniel sei auch ziemlich angetrunken gewesen. Sie wisse nicht mehr, wann er dann gegangen sei, jedenfalls war er dann am nächsten Morgen nicht mehr da. Auf die Frage wie er denn zu ihr gekommen sei, meinte sie, dass sie es nicht genau wüßte, aber sie denkt er war entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Ihr sei nicht bekannt, dass er ein Auto besaß.
Auch hier zeigte Bundesstaatsanwalt Dr. Hornick keinerlei Ambitionen und hatte keine Fragen an die Zeugin. Nachfragen gab es ebenso von Richter Hennig nicht und er entließ die Zeugin unvereidigt.

Gegen 15.30 Uhr waren dann schließlich noch 2 Beamtinnen des BKA aus Meckenheim und ein Beamter des LKA-Magdeburgs vorgeladen, die zu den Hausdurchsuchungen befragt wurden. Dies war der Part der Anwälte, die die BKA-Beamtinnen ausgiebig (jede ungefähr 45 Minuten) zu ihrem Einsatz verhörten. Besonders interessiert waren sie daran, wann genau denn die Beamtinnen den Einsatzbefehl erhalten haben, durch wen und wo sie eingewiesen wurden usw. Schließlich suchten sie nach Anhaltspunkten, die belegen würden, dass keine Gefahr im Verzuge bei den Verhaftungen und Durchsuchungen damals bestand. Aber die beiden jungen Frauen konnten sich nicht erinnern, wann sie in Magdeburg angekommen sind und wann sie in den Fall eingewiesen wurden. Eine der Beiden war für die Anwälte außerdem interessant, weil sie das Personalblatt bei dem Verhör des weiteren Beschuldigten B. ausgefüllt hat, auf dem auch eine schriftliche Belehrung steht. Sie wollte dazu zunächst nichts sagen und musste extra telefonisch eine Vollmacht von ihrer Dienststelle einholen. Später sagte sie aus, dass sie nur das Blatt mit den persönlichen Daten ausgefüllt hatte und das erst nach dem das Verhör schon eine ganze Weile lief.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Zum "Verfahren" gegen die "MG"

Jungle World 20.11.2003 - 13:41
Der Feind an seinem Tisch
Die angebliche Enttarnung von Mitgliedern der »Militanten Gruppe« war ein reines Medienspektakel. Weil die Staatsgegner abhanden gekommen sind, müssen neue gesucht werden. von christoph villinger
Du sitzt am Frühstückstisch, knabberst an deinem Marmeladenbrötchen und liest die Zeitung. »Fahnder enttarnen vier Terroristen«, steht da. »Mitglieder der ›militanten gruppe‹ (mg) aber noch nicht festgenommen.« Dazu vier Namen, die Vornamen ausgeschrieben, die Nachnamen abgekürzt, und eine ausführliche Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten der Personen. Ein Vorname, der Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Ort und Beruf treffen auf dich zu. »Kann das ein Zufall sein? Oder meinen die etwa mich?« Erschrocken springst du auf. Steht die Polizei schon vor der Tür?

Am Samstag vor zehn Tagen gab der Focus eine seiner berüchtigten Vorabmeldungen heraus. In der Geschichte, um die es geht, schreibt der Autor Josef Hufelschulte, das Bundeskriminalamt (BKA) habe vier Mitglieder der Berliner MG enttarnt, und fragt empört, warum sie immer noch nicht festgenommen seien. Die Meldung verbreitet sich in der ganzen Republik. In den Nachrichten des Info-Radios, in der lokalen Fernsehsendung »Abendschau« und im Tagesspiegel wird die Neuigkeit ungeprüft als Tatsache wiedergegeben.

Besonders tut sich der Berliner Kurier hervor. Die Boulevardzeitung stürzt sich auf die Anekdote, einer der Betroffenen habe vor einem Jahr gemeinsam mit seiner Frau, seinem Kind und seinem Schwiegervater in einem edlen italienischen Restaurant am Nachbartisch von Gerhard und Doris Schröder gesessen. »Unser Kanzler« also gleich neben »einem Terroristen«.

Im zwei Tage später erscheinenden gedruckten Artikel schränkt der Focus ein, »ein Kenner des Falls« habe gesagt: »Uns fehlen noch ein paar hieb- und stichfeste Beweise.« Das heißt auf Deutsch: Es gibt keine Beweise. Auch eine Woche nach der Focus-Meldung fand bei den vier Betroffenen weder eine Hausdurchsuchung statt, noch wurde ein Haftbefehl ausgestellt.

»Das ist alles hochgradig nebulös«, sagt der Anwalt Sven Lindemann, der einen der vier Betroffenen vertritt. »Uns ist kein anderes Beispiel bekannt, bei dem Namen mit solchen Vorwürfen in der Presse genannt werden und nichts passiert.« Dass es »Ermittlungen des BKA im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BAW) wegen der Mitgliedschaft in der MG gegen mehrere Personen gibt«, bestätigt Martina Link, die Pressesprecherin der Fahndungsbehörde, der Jungle World. Doch gegen wen und wie viele Personen sie sich richten, lässt auch sie im Unklaren. Gegenüber der Berliner Zeitung sprach sie davon, dass »noch die entscheidenden Beweise fehlen«.

Auch dass es inzwischen im BKA ein internes Ermittlungsverfahren wegen »Verrats von Dienstgeheimnissen« gibt, will Link nicht bestätigen. Die vier Betroffenen schalteten inzwischen den in Presserechtsfragen versierten Anwalt Johannes Eisenberg ein, um gerichtlich gegen den Focus und den Berliner Kurier vorzugehen. Der Kurier bot sofort einen Vergleich an.

In der Berliner Szene spekuliert man nun über den Hintergrund der Pressemeldung. Konnte ein Fahnder des BKA abends in der Kneipe seinen Mund nicht halten, bekam der Focus-Reporter dies zufällig mit, und sorgte der Konkurrenzdruck zwischen den Medien für den weiteren Ablauf? Wollte das BKA einfach mal schauen, wer auf eine solche Meldung reagiert? Rächen sich frustrierte BKA-Fahnder nach jahrelangen erfolglosen Ermittlungen? Zumindest einem der Betroffenen ist seit über einem Jahr bekannt, dass sein Handy abgehört wird, weil seine Telefongesellschaft ihm fälschlicherweise die Kosten für die Überwachung auf die Rechnung setzte.

Seit Jahren fahndet der Staatsschutz vergeblich nach der MG, die sich für rund 20 Anschläge auf Finanzämter, Justizgebäude und Autohäuser in Berlin und Umgebung verantwortlich erklärte. Bekannt wurde die Gruppe, als sie im Juni 2001 auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern Otto Graf Lambsdorff und zwei weiteren herausragenden Vertretern der deutschen Industrie jeweils »persönlich eine scharfe Patronenkugel« zuschickte. »Die Täter von gestern und heute zur Rechenschaft ziehen«, lautete die Parole im mitgeschickten Schreiben.

In der autonomen Szene stieß das Kokettieren mit »dem Einsatz weiter gehender Mittel« als Sachbeschädigung größtenteils auf Ablehnung. Dafür war der Fahndungsapparat alarmiert, dem in den letzten Jahren der Gegner abhanden gekommen war. Den Sicherheitsbehörden macht der von der MG in der Szenezeitschrift Interim betriebene Versuch Sorgen, eine »militante Plattform« aufzubauen. Nach Angaben des Spiegel erwägen sie deshalb, eine Sondersitzung der »Koordinierungsgruppe Terrorismus« einzuberufen, in der unter anderem Polizei, Verfassungsschutz und die BAW vertreten sind.

Überhaupt brauchen diese Behörden neue Betätigungsfelder. Denn die BAW ist im Augenblick mit einem juristischen Problem konfrontiert, das einige ihrer Mitarbeiter arbeitslos machen könnte. 20 Jahre lang haben viele hoch bezahlte Staatsanwälte einen entscheidenden Satz im Paragrafen 129a überlesen. Darin heißt es mit Verweis auf den Paragrafen 129, Absatz 6: »Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern (…) Erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.« Gilt das, sobald die Auflösungserklärung einer Gruppe vorliegt?

Zum ersten Mal spielte die Formulierung im Verfahren gegen drei Männer aus Magdeburg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg eine Rolle (Jungle World, 43/03). Die drei sollen diverse Brandanschläge verübt und einer terroristischen Vereinigung angehört haben, die jedoch, davon geht die Bundesanwaltschaft schon in ihrer Anklageschrift aus, inzwischen aufgelöst sei. Deshalb stellte das OLG bei einer Haftprüfung die eigene Zuständigkeit in Frage und legte den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vor. Dieser übergab das Problem zwar wieder dem OLG und beauftragte es festzustellen, ob die Vereinigung wirklich aufgelöst sei. Zwischen den Zeilen gab der BGH aber zu, dass an der Argumentation etwas dran sei.

Sollte sich die Interpretation durchsetzen, dass man wegen der Mitgliedschaft in einer inzwischen aufgelösten terroristischen Vereinigung nicht bestraft werden kann, hätte das weit reichende Folgen. Der Anwalt Sven Lindemann erklärt, dann würde beispielsweise im Prozess gegen die Magdeburger »der Paragraf 129a als Anklagepunkt komplett wegfallen, weshalb dann die BAW nicht mehr zuständig wäre, sondern eine normale Staatsanwaltschaft und ein normales Landgericht«. Die Beschuldigten könnten nur noch wegen konkreter Straftaten angeklagt werden.

Große Bedeutung hätte das auch für die heute noch als Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) Gesuchten. Schließlich liegt seit April 1998 eine »amtliche« Auflösungserklärung der RAF vor.

Im Berliner Verfahren gegen angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) versuchen seit Wochen einige Anwälte, ihre Interpretation diverser Texte der RZ zwischen 1988 und Anfang der neunziger Jahre als faktische Auflösungserklärungen durchzusetzen. Sollten sie erfolgreich sein, müsste das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a gegen mehrere Personen, die seit 1988 unter anderem wegen angeblicher Mitgliedschaft in den RZ gesucht werden, ganz eingestellt werden. Übrig blieben Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Doch nur damit konfrontiert, könnten sie schon etwas ruhiger das Frühstück genießen.

Bitte

Dschungeltier 20.11.2003 - 14:53
Wenn ihr Texte aus anderen Medien postet, legt bitte einen Link. So einfach aus Soligründen und der Freundaschaft halber. Vielleicht können die Mods da mal was sagen oder tun?! Ansonsten Danke!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

Äh Sorry — Ich dummschwätzendes Dschungeltier