Durchsuchung Buchhandung im Schanzenviertel

Prof. Dr. Readalot 11.05.2011 15:02 Themen: Repression
Am Mittwoch, den 11.05.2011 ist zwischen 9:15 und 9:35 die Buchhandlung im Schanzenviertel im Schulterblatt von der Polizei durchsucht worden.
Grund für die Durchsuchung war die angebliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat in der Zeitschrift Dr. Zeck Nr. 161 vom März/April 2011.
3 Beamte vom LKA durchsuchten den gesamten Laden. Sie fanden kein Exemplar der oben genannten Zeitschrift.
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Ergänzungen

Erklärung vom Buchladenkollektiv

fundsache 11.05.2011 - 18:26
Durchsuchung im Schanzenbuchladen (Hamburg) am 11. Mai 2011

Worum geht’s?

Am 11. Mai 2011 wurden wir aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg durch Beamte des LKA durchsucht. Ziel war es, die Ausgabe Nr. 161 der ZECK zu beschlagnahmen. Aufhänger war laut Beschluss ein Artikel auf Seite 10, der angeblich zu rechtswidrigen Taten aufruft. Dem Beschluss lässt sich entnehmen, dass wegen dieses Artikels ein Verfahren wegen Aufrufes zu Straftaten gegen Unbekannt läuft.
Bei der Durchsuchung konnte die Polizei kein Exemplar der Zeck auffinden und hat auch sonst nichts beschlagnahmt.

„Gesicherte Erkenntnisse“

Die Durchsuchung wird damit gerechtfertigt, dass die polizeilichen Ermittlungen angeblich ergeben haben sollen, dass im Schanzenbuchladen mehrere Ausgaben der ZECK kostenlos zur Mitnahme ausgelegen haben sollen.
Nach Ansicht der Repressionsorgane hat die Ausgabe 161 der ZECK einen derartigen Inhalt, dass angeblich jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis des Inhaltes den Tatbestand der Aufforderung zu Straftaten erfülle.

Berlin legt vor und Hamburg geht mit

Wer die Ereignisse der letzten Monate in Berlin verfolgt hat, kann sich vorstellen, worauf das Ganze auch in Hamburg unter Umständen hinaus laufen kann. Nach mehreren Razzien in linken Buch- und Infoläden wurde in Berlin versucht, die Geschäftsführer_Innen persönlich für die Inhalte beschlagnahmter Zeitungen haftbar zu machen und somit dem Staat als Kontrollinstanz vor zu schalten. Der erste Prozess wurde unbegründet eingestellt, andere Verfahren befinden sich momentan in der Schwebe. Dieser Einschüchterungsversuch von Seiten der Berliner Staatsanwaltschaft kann also vorerst als gescheitert angesehen werden.

Ob die Staatsanwaltschaft Hamburg einen ähnlichen Weg einschlagen wird, bleibt abzuwarten.
Fest steht: Auch wir lassen uns weder einschüchtern noch kriminalisieren.

Wir haben über unsere Anwältin Britta Eder Beschwerde gegen die Durchsuchung eingelegt.

Das Kollektiv der Buchhandlung im Schanzenviertel

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 4 Kommentare an

Sponti — 19:30 Uhr!

mh — nö

was steht denn so schlimmes in der zeck nr. 1 — wer nicht fragt bleibt dumm