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Solidarität mit Edith und Wolfgang

karlkorsch 15.02.2010 02:18
Am Dienstag den 16.2.2010 um 11:00 Uhr findet vor dem Amtgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H216 ein Prozess gegen eine Online-Redakteurin statt, weil sie den Bericht von BeboachterInnen eines politischen Verfahrens in Düsseldorf dokumentierte.
Am kommenden Dienstag könnte sich entscheiden, ob die Online-Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich bis zu 6 Monaten in Haft muss, weil sie als presserechtlich Verantwortliche des Online-Magazins Scharf-Links auch unabhängigen ProzessbeobachterInnen von politischen Prozessen ein Forum gibt.

Dazu gehören die AktivistInnen einer Ortsgruppe der Roten Hilfe, die regelmäßig Öffentlichkeit im 129-B-Verfahren gegen den türkischen Migranten Faruk Ereren herstellen. Ihm werden legale Aktivitäten in der in der Türkei und Deutschland verbotenen Volksbefreiungsfront (DHKPC) vorgeworfen. Doch weil die Organisation auf der Terrorliste von EU und UN gelandet ist, sind alle Aktivitäten, die diese Organisation unterstützen könnten, sofort selber kriminell und terroristisch.

Justizkampf im Verfahren gegen Faruk Ereren
Das Verfahren hat wie fast alle Verfahren gegen türkische und kurdische Linke wenig mediale Öffentlichkeit in der Linken und gar keine in der liberalen Öffentlichkeit. Und doch ging der Prozess gegen Faruk Ereren bisher nicht reibungslos über die Bühne. Es gab engagierte ProzessbeobachterInnen, die es sich nicht nehmen ließen, den Gefangenen zu grüßen, auch wenn die Justizordnung es verbietet. Dafür ließ der verantwortliche Richter den Saal räumen und ein Dutzend ProzessbesucherInnen über eine Stunde in einen Raum des Gerichtsgebäudes einsperren. Daraufhin besuchte Ulla Jelpke in ihrer Eigenschaft als MdB der Linkspartei den Prozess und schrieb auch einen Brief an die verantwortliche NRW-Justizministerin, wo sie auf die repressive Prozessführung hinwies. Das heißt, die Verantwortlichen waren über den kleinen aber nicht wirkungslosen Prozess-Widerstand verärgert.
Das ist der Hintergrund für die folgende Repression


12000 Euro Strafe

Ohne jede Ankündigung erhielt die presserechtlich Verantwortliche von Scharf-Links Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl in Höhe von 12000 Euro. Ein in dem Online-Magazin veröffentlichter Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Verfahren gegen Faruk Ereren soll den verantwortlichen Richter beleidigt haben. Es gab weder das Ansinnen auf eine Gegendarstellung noch eine andere Reaktion auf den Beitrag, sondern gleich den Strafbefehl mit der immens hohen Summe, was den politischen Charakter des Verfahrens deutlich macht.
In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag beschrieben, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Er hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Eryüksel mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde. Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren.
Die ProzessbeobachterInnen schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Eryüksels Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Erleuchtung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Weitere Verfahren stehen an
Das Verfahren in Koblenz ist ein Pilotprojekt. Hier wird entschieden, ob Edith in den Knast muss, denn die Strafe könnte sie gar nicht tragen. Zudem sind weitere Verfahren in Vorbereitung.
Auch gegen Wolfgang Lettow, der für das Gefangeneninfo presserechtlich verantwortlich ist, wird ermittelt. Die Publikation hat den Prozessbericht der Roten Hilfe ebenfalls veröffentlicht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Es wird aber schon in der zweiten Märzhälfte damit gerechnet. Das Verfahren wird in Berlin stattfinden. Dann sollen auch die Hintergründe des Verfahrens gegen Faruk E. thematisiert werden. Genauere Infos werden folgen.
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Ergänzungen

Solidarität auch von der Roten Hilfe

M.Krause 15.02.2010 - 10:15
Verleumdungsklage gegen scharf-links und das Gefangeneninfo


Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das "rechtsstaatlich" kriminalisierbare Veröffentlichen "falscher Tatsachenbehauptungen" eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift "Gefangeneninfo", ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Beide Publikationen haben regelmäßig über das in Düsseldorf stattfindende Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren berichtet, dem die Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen und auf der EU-Terrorliste aufgeführten DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Faruk ist nach § 129b der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" angeklagt.

Scharf-links berichtete auch über AugenzeugInnenberichte von Polizeiübergriffen auf ProzessbeobachterInnen nach einem Gerichtstermin, da diese "Freiheit für Faruk" gerufen und Berichte über Verhandlungstage veröffentlicht hatten.

Hierzu erklärt Matthias Krause: "Die Rote Hilfe e. V. protestiert gegen die Kriminalisierungsversuche gegen linke Medien und die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe e.V. Durch derartige Einschüchterungsversuche soll die Öffentlichkeitsarbeit gegen den Gesinnungsparagraphen 129b und kritische Prozessbeobachtung unterbunden werden. Unsere Solidarität gehört den angegriffenen Medienprojekten und den staatlicherseits dafür verantwortlich Gemachten."

Die Rote Hilfe e. V. fordert weiterhin die Einstellung der § 129 Verfahren gegen linke AktivistInnen und die vollständige Abschaffung der Paragraphen.

Die Rote Hilfe e. V. ruft zur Prozessbeobachtung auf: Das Verfahren gegen Edith Bartelmus-Scholich findet am 16.02.2010 vor dem Amtsgericht in Krefeld, Nordwall 131 (Saal H 216) um 11.00 Uhr statt.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.erleumdungsklage gegen scharf-links und das Gefangeneninfo
Göttingen,13.02.2010

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