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18 Monate Haft für Neonazi Marco Siedbürger

Peter Deutschmann 20.10.2007 12:24
Der bekennende Neonazi Marco Siedbürger aus Husum könnte schon bald wieder im Gefängnis sitzen.
18 Monate Haft für Neonazi Marco Siedbürger
Husumer wegen Körperverletzung verurteilt / Urteil noch nicht rechtskräftig

Nienburg (seb). Der bekennende Neonazi Marco Siedbürger aus Husum könnte schon bald wieder im Gefängnis sitzen.

Der 26-Jährige wurde in dieser Woche vom Amtsgericht Nienburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist wahrscheinlich. Neben Marco S. saß Christian H. auf der Anklagebank. Er wurde vom Verdacht der schweren Körperverletzung freigesprochen.

Marco S. ist kein "unbeschriebenes Blatt". Er ist ein über die Kreisgrenzen hinaus bekannter Neonazi. Marco S., der ebenso wie Christian H. zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Verden schwieg, saß schon einmal für längere Zeit im Gefängnis: Der einschlägig wegen Volksverhetzung verurteilte 26-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und verbüßte die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Hameln. Nach seiner Haftentlassung zog er nach in den Landkreis Schaumburg und trat der "Nationalen Offensive Schaumburg" bei. Erst im September mussten er und zwei weitere Neonazis sich vor dem Amtsgericht Minden verantworten. Sie sollen ein Volksfest in Nammen (Porta Westfalica) gestürmt und Partygäste mit Bierflaschen, Reizgas und Tritten verletzt haben. (Indymedia berichtete)
Das Verfahren wurde eingestellt.

Mehr in der HARKE vom 20. Oktober.
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Ergänzungen

Nazi-Mord in Eschede

infoladen-anschlag 20.10.2007 - 13:37


Ein trauriger Höhepunkt rechter Gewalt im Jahre 1999 war der Mord an dem 44jährigen Peter Deutschmann in Eschede, begangen von den zwei Escheder Skinheads Marco Siedbürger und Johannes Markus Kneifel. Nach Angaben der Polizei sind die beiden am frühen Morgen in die Wohnung des Opfers eingedrungen indem sie die Haustür eintraten. Der durch den Lärm Geweckte traf die Täter in seinem Wohnzimmer an, die ihn nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung niederschlugen. Mit schweren Springerstiefeln traten sie den am Boden liegenden Mann gegen Hals und Oberkörper, der durch Glasscherben außerdem noch diverse Schnittwunden erlitt. Als die Täter flüchteten entwendeten sie noch das Telefon, um dem 44-jährigen, der stark blutend mit zertrümmerten Kehlkopf zurückgelassen wurde, die Möglichkeit des Hilferufens zu nehmen. Die beiden Skinheads wurden am nächsten Tag festgenommen, gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Das Opfer, das allgemein als Althippie bekannt war, kannte die beiden Täter schon lange, es war mit dem Vater von einem der Beteiligten schon seit einigen Jahren befreundet. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Reibereien zwischen ihnen, weil Peter Deutschmann den offenen Rassismus seines späteren Mörders nicht widerspruchslos hinnehmen wollte. Offensichtlich nahmen die Nazis diese Kritik als Anlaß für ihren brutalen Überfall. Die hohe Gewaltbereitschaft der beiden Skinheads war schon zuvor bekannt. Erst drei Wochen vor der Tat hat einer der Mörder, der schon vorher eine neunmonatige Bewährungsstrafe erhielt, einem andersdenkenden Jugendlichen auf einer Party in Hermannsburg ein Glas gegen den Hals geschlagen, das zerbrach und diesem Schnittverletzungen zufügte.Die Gerichtsverhandlung zum Eschede-Mord endete am 25.01.2000 mit einem Urteil von 5 Jahren Haft für beide Angeklagte, da die Staatsanwältin die Anklage von Totschlag auf Körperverletzung mit Todesfolge änderte. In der Verhandlung, wie auch schon davor in der CZ, wurde versucht, die Täter als zwei arme verwirrte sozial benachteiligte Jugendliche darzustellen und damit den politischen Charakter der Tat vollends außer Acht zu lassen. So gab sich der Richter z.B. die größte Mühe, keine Worte zu verwenden, die die beiden Neonazis als solche hätten darstellen können. Daß hier z.B. nur von Skinheads und deren Ideologie gesprochen wurde (Skinheads besitzen keine einheitliche Ideologie! Anm.), reduziert das Problem auf eine subkulturelle Jugendclique mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Widersprüchlich an dieser Darstellungsweise war jedoch, daß im Publikum drei einschlägig bekannte Neonazis saßen, die bisher gar nicht so unpolitisch in Erscheinung getreten waren, nämlich Benjamin Polleck, Daniel Stammwitz sowie Sven Grabow, mit dem die beiden Angeklagten schon früher polizeilich aufgefallen sind.

Nachname

Hinweis 20.10.2007 - 13:54
Bei "Christian H." ("Die Harke") handelt es sich um den Nienburger Neonazi Christian Hünecke

Printausgabe

"Die Harke" von heute 20.10.2007 - 19:15
Erläuterung zum Artikel: Der Neonazi Christian Hünecke wohnt ebenfalls in Husum, "Artenberg", Siedbürger in der Rehburger Straße.


Vor dem Richter: 18 Monate Haft für Neonazi Marco S. / Husumer wegen Körperverletzung verurteilt / Urteil noch nicht rechtskräftig

Nienburg (seb). Der bekennende Neonazi Marco S. aus Husum könnte schon bald wieder im Gefängnis sitzen. Der 26-Jährige wurde in dieser Woche vom Amtsgericht Nienburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist wahrscheinlich. Neben Marco S. saß Christian H. auf der Anklagebank. Er wurde vom Verdacht der schweren Körperverletzung freigesprochen.

Marco S. ist kein "unbeschriebenes Blatt". Er ist ein über die Kreisgrenzen hinaus bekannter Neonazi. Marco S., der ebenso wie Christian H. zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Verden schwieg, saß schon einmal für längere Zeit im Gefängnis: Der einschlägig wegen Volksverhetzung verurteilte 26-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und verbüßte die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Hameln. Nach seiner Haftentlassung zog er nach in den Landkreis Schaumburg und trat der "Nationalen Offensive Schaumburg" bei. Erst im September mussten er und zwei weitere Neonazis sich vor dem Amtsgericht Minden verantworten. Sie sollen ein Volksfest in Nammen (Porta Westfalica) gestürmt und Partygäste mit Bierflaschen, Reizgas und Tritten verletzt haben (Die Harke berichtete). Das Verfahren wurde eingestellt.

Laut Anklage kam es im Februar dieses Jahres in der Straße "Am Ahornbusch" zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Partygösten (zu denen Marco S. und auch Christian H. zählten) und einer Gruppe Männer - in der auch Farbige waren - die in einem gegenüberliegenden Haus gefeiert hatten und kurz nach Mitternacht auf ein Taxi warteten. Zunächst hätte die Gruppe um Mrco S. die Männer vom Balkon aus mit rassistischen Sprüchen beleidigt. Infolge der Auseinandersetzung haben Marco S. und seine Freunde die Wohnung verlassen, um auf die Straße zu gehen und den Konflikt "zu klären". Laut Zeugenaussagen sei diese Gruppe mit Eisenstangen bewaffnet auf die Straße gestürmt und hätten ihre Hunde frei laufen lassen.

Auf der Straße wollte ein 22-jähriger Zeuge, ein Farbiger, den Konflikt schlichten. Plötzlich soll jemand aus der Gruppe um Marco S. "schlagt den Neger tot" gerufen haben. Daraufhin soll Marco S. ausgeholt und mit der Eisenstange versucht haben, auf den Niemburger einzuschlagen. Der 22-Jährige konnte ausweichen und flüchten. "Der wollte mir die Stange über den Kopf ziehen", sagte er. Wenn er nicht ausgewichen wäre, hätte ihn die Stange "voll getroffen". Ein anderer Zeuge, ein 25-jähriger Soldat, bestätigte diese Angaben. "Den Schlag hätte er voll abbekommen." Auch er sei mit einer Stange, allerdings nicht von Marco S., angegriffen worden. Er blieb ebenso unverletzt wie sein Freund. Für diesen Schlag musste sich Christian H. verantworten.

Christian H. musste sich zudem wegen Beleidigung verantworten. "Du Idiot", das gestand der 27-Jährige, hat er im Mai dieses Jahres zu einem Nachbarn gesagt. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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komisch — aufmerksamer leser

Provinznazi — Ebenfalls aufmerksam

Na Mensch — Loop

daten und fakten? — datensammler

schön — wissender