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Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung

Udo Vetter 21.01.2012 18:19
Das Landgericht Karlsruhe bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit: Der Slogan “ACAB” (All cops are bastards) ist nach Auffassung des Gerichts nicht strafbar. Das Landgericht sprach einen Fußballfan frei, der im Stadion ein Transparent mit der Buchstabenfolge hochgehalten hatte.
Angezeigt hatte den Mann der Polizei-Einsatzleiter beim Fußballspiel. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt. Schon das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mit klaren Worten.

Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei. Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten”. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar. Vielmehr, so das Landgericht Karlsruhe, komme eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Polizisten gemeint sind.

Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm (auch) darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision einlegen.

Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2011, Aktenzeichen 11 Ns 410 Js 5815/11 -  http://community.beck.de/files/ACAB-Urteil%20des%20LG%20Karlsruhe%20vom%2008.12.2011.pdf
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Ergänzungen

jaja du schlaumeier!

arschkrampe 21.01.2012 - 20:19
nenn mir mal bitte eine adäquate, politisch korrekte beleidigung...

geht nicht? denk mal drüber nach!

der text ist plump kopiert

golmum 22.01.2012 - 14:27
das original ist doch hier:  http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/20/gericht-acab-ist-keine-beleidigung/ erschienen und wurde nur 1:1 hierher kopiert?!

altes urteil

stressmob 22.01.2012 - 17:37
Das ist doch nichts neues. schon vor jahren hat das ag tiergarten im verfahren gegen troublemaker klar gestellt, das eine konkrete Person oder Gruppe angesprochen werden muss...
Wichtig zu beachten ist aber die Einschränkung (siehe im Text), dass die Gruppe groß sein kann, wenn sie konkret ist. D.h. auf einer Demo kann eine Beleidigung vorliegen, weil "alle Cops auf einer Demo" ausreichend konkretisiert ist! das ist also (wieder) kein Freifahrsschein für ACAB brüllen.

PS: als wenn "Bastarde" eine diskriminierte Gruppe wären, völlig abwegig, dass das nicht p.c. sein soll. kein "bastard" im ursprünglichen Sinne fühlt sich mit dem Begriff angesprochen und das ist bei einer diskriminierung nötig. aus den zeiten sind wir raus. ohne opfer, kannst du nicht diskriminieren.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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jo geil — andi

facegesicht — Muhmann

kinder -.- — blaa

ACAB — Keks

@F.O.A.D. — egal

einzig richtige reaktion — Hinzundkunz

No more "ACAB" — sylke

@ stressmob — bastard