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Ffm: Spontandemo wg. Brandanschlägen

antifaffm 30.06.2011 17:39
Als Reaktion auf die Nazi-Brandanschläge in Berlin wird es am Freitag den 01. Juli eine Spontandemo in Frankfurt geben.
Insgesamt fünf Brandanschläge wurden in der Nacht zu Montag auf Gebäude in Kreuzberg, Prenzlauer Berg und Britz verübt, die Täter waren offensichtlich Neonazis. Unter den Zielen waren mehrere Wohnhäuser, ein Bewohner wurde dabei leicht verletzt. Der Tod der Bewohner der Gebäude wurde dabei billigend in Kauf genommen. Wir werden diese Eskalation rechter Gewalt nicht unkommentiert lassen.

Egal ob in Berlin, Frankfurt oder sonstwo:

Nazis angreifen, linke Strukturen verteidigen!

Der Startpunkt der Demo ist um 19.00 Uhr vorm KOZ auf dem Uni-Campus Bockenheim.
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Ergänzungen

asd

asd 30.06.2011 - 19:07
Du meinst in dem Fall sicherlich eine Spontandemo in dem Sinne, dass sie nicht lange geplant ist. Denn wenn die Demo nicht angemeldet ist, hier aber schon publiziert wurde, ist sie keine Spontandemo mehr!

Ist nicht boese gemeint oder so soll euch ja nur helfen ;)

Immer noch Spontandemo.

Ich 30.06.2011 - 20:54
„[Gemäß Versammlungsgesetz] müssen Versammlungen unter freiem Himmel vom Veranstalter 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden, es ist ferner für eine ausreichende Zahl von Ordnern zu sorgen. Eine Ausnahme hiervon gilt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für sogenannte „Spontan-Demonstrationen“. Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen „Leiter“ iSv. § 14 Abs. 2 VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 Abs. 2 VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.“
Quelle:  http://wiki.piratenpartei.de/Spontandemo

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