Wanderausstellung: Vertreibung aus Palästina

http://www.lib-hilfe.de/ausstellung.html 14.10.2009 10:56
Am 29. November 1947 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen, das britische Mandatsgebiet Palästina in einen „Jüdischen Staat“, einen „Arabischen Staat“ und die Stadt Jerusalem als corpus separatum, gestellt unter UN-Verwaltung, zu teilen (UN-Resolution 181(II)). Alle drei Komponenten sollten in einer Wirtschaftsunion zusammen geschlossen werden. 33 von 56 UN-Mitgliedsstaaten stimmten für die Resolution. Zu diesem Zeitpunkt machten die ursprünglichen Einwohner Palästinas, das palästinensisch-arabische Volk, etwa zwei Drittel der Bevölkerung aus (ca. 1,2 Millionen), während die jüdischen Einwohner das fehlende Drittel (ca. 600.000) repräsentierten. Die große Mehrheit der jüdischen Einwohner war erst in den zurückliegenden 50 Jahren aus Europa nach Palästina eingewandert. Die arabischen Einwohner sollten entsprechend der UN-Resolution etwa 45%, die jüdischen Einwohner ca. 55% des britischen Mandatsgebiets erhalten und Jerusalem sollte unter internationale Verwaltung gestellt werden. Unmittelbar nach Verabschiedung der UN-Resolution 181(II) begann der Bürgerkrieg in Palästina und einen Tag nach der unilateralen Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel am 14. Mai 1948 begann der erste israelisch-arabische Krieg.

Etwa die Hälfte der insgesamt ca. 750.000 palästinensischen Flüchtlinge von 1948 wurde bereits vor der Staatsgründung Israels vertrieben, die andere Hälfte wurde bis zum Waffenstillstand mit Syrien im Sommer 1949 vertrieben, der die Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn abschloss.
Zur Vertreibung der Palästinenser gehörten von Seiten der zionistischen Bewegung und später von Seiten des israelischen Staates neben wirtschaftlichen und militärischen auch zweifelhafte juristische Maßnahmen. In der ersten Phase der Auseinandersetzungen griffen besonders die wirtschaftlichen Maßnahmen. Da die Energieversorgung und das Transportwesen praktisch vollständig unter zionistischer* Kontrolle standen, konnten wichtige palästinensische Städte durch Blockade der Versorgungswege zu den umliegenden Dörfern ausgehungert werden. So herrschten bereits im Januar 1948, also lange vor der Staatsgründung Israels im Mai 1948, in Jaffa, Haifa und Jerusalem Hungersnot. Vor allem die besser gestellten palästinensischen Familien mit wirtschaftlichen Verbindungen zum arabischen Ausland verließen bereits zu diesem Zeitpunkt Palästina.

Das folgende Zitat ist den Kriegstagebüchern David Ben Gurions, des ersten israelischen Ministerpräsidenten, entnommen:

„Das strategische Ziel (der jüdischen Streitkräfte) war die Zerstörung der städtischen Gemeinden, die die organisiertesten und politisch bewusstesten Teile des palästinensischen Volkes waren. Dies wurde nicht durch Häuser- und Straßenkämpfe in den großen und kleinen Städten bewerkstelligt, sondern durch die Eroberung und Zerstörung der ländlichen Siedlungen in der Umgebung der meisten Städte. Diese Taktik führte zum Zusammenbruch und zur Kapitulation von Haifa, Jaffa, Tiberias, Safad, Akkra, Bet Schean, Lydda, Ramla, Majdal und Beer Scheva. Von Transportmitteln, Lebensmitteln und Rohstoffen abgeschnitten, gerieten die städtischen Gemeinden in einen Prozess des Zerfalls, des Chaos und Hungers und sahen sich zum Aufgeben gezwungen.“ (Flapan, 1987, S. 135)

Die militärischen Maßnahmen griffen vor allem ab April 1948, als die jüdischen Einheiten in die Offensive gingen und der sogenannte Plan D (Dalet) in Aktion trat. Auf zionistischer Seite waren daran die ca. 30.000 Kämpfer der Hagana (kontrolliert durch die zionistische Arbeiterbewegung), der Etzel (kontrolliert durch die zionistische revisionistische Bewegung) und der Lechi (eine Abspaltung der revisionistischen Bewegung) beteiligt, auf arabischer Seite die ca. 3.000 Mann starken palästinensischen Freischärler und die etwa 2.500 Mann umfassenden Freiwilligenverbände der Arabischen Befreiungsarmee (vorwiegend Syrer u. Iraker). Plan D (Dalet) war im Herbst 1947 entwickelt, nach der UN-Resolution 181(II) überarbeitet und im März 1948 fertiggestellt worden. Der Plan sah die Eroberung von Gebieten vor, die für den arabischen Staat und die internationale Zone vorgesehen waren. Der Plan schrieb „die Vertreibung der lokalen arabischen Bevölkerung über die Grenze im Falle ihres Widerstands gegen unsere Angriffe und ... die Verteidigung zusammenhängender jüdischer Siedlungen in arabischen Gebieten, einschließlich der ‚zeitweisen‘ Eroberung arabischer Stützpunkte auf der anderen Seite der Grenze“ vor. (Flapan, 1987, S. 63). Der Plan forderte die Zerstörung der Dörfer durch Niederbrennen, Sprengen, Verminen vor allem in denjenigen Gebieten, in denen eine dauerhafte Kontrolle schwierig ist. Das Plan D-Dokument legt die dringende Vermutung nahe, dass die Zionisten im Gefolge der UN-Resolution 181(II) und zum vorgesehenen Ende der britischen Mandatszeit hin ihre Anstrengungen verstärkten, um die ethnische Säuberung Palästinas umzusetzen. Noch vor der Ausrufung des Staates Israel am 14. Mai 1948 und somit noch bevor eine einzige arabische Armee palästinensischen Boden betreten hatte, gelang es den zionistischen Milizen, mehr als 200 palästinensische Dörfer und Städte (darunter Jaffa, Haifa, Tiberias, Safed und Teile West-Jerusalems) zu erobern und die Einwohner daraus zu vertreiben.

Begleitet war die Vertreibung von Massakern an der palästinensischen Zivilbevölkerung (z.B. am 9. April 1948 in dem Ort Deir Yassin, der innerhalb des von der UN-Resolution 181(II) für die internationale Zone um Jerusalem vorgesehenen Gebietes lag). Zudem war an der Küste Galiläas und in einem Korridor Richtung Jerusalem auch schon Territorium erobert worden, das die Vereinten Nationen dem arabischen Staat zugesprochen hatten. Diese Grausamkeiten und eklatanten Verletzungen der UN-Resolution 181 (II) fanden vor dem Ende der britischen Mandatszeit und vor der unilateralen Ausrufung der israelischen Staatsgründung am 14. Mai 1948 durch die zionistische Bewegung statt und resultierten im Ausbruch des ersten arabisch-israelischen Krieges und in einem Konflikt, der bis heute nicht beendet ist.

Während des 1948/49er Krieges eroberte die israelische Armee weiteres Territorium, das für den arabischen Staat vorgesehen war. Im Endergebnis umfasste der „Jüdische Staat“ 78% Palästinas anstelle der von den Vereinten Nationen vorgesehenen 55%. Ungefähr 750.000 Menschen (palästinensische Quellen gehen von 930.000 Menschen aus) wurden vertrieben, was damals etwa 2/3 der gesamten palästinensischen Bevölkerung entsprach. Sie machen heute mit ihren Nachkommen mehr als 4 Millionen Menschen aus (lt. UNRWA-Zahlen).

Angesichts dieser Entwicklung verabschiedeten die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die Resolution 194(III). Sie forderte u.a., dass diejenigen Flüchtlinge, „die in ihre Häuser zurückkehren und mit ihren Nachbarn in Frieden leben wollen, dies zum frühest möglichen Zeitpunkt erlaubt werden soll, und dass denjenigen, die nicht zurückkehren wollen, Entschädigung gezahlt werden soll“. Dennoch wurden vom israelischen Staat eine Reihe fragwürdiger juristischer Maßnahmen ergriffen, welche die Vertreibung der Palästinenser quasi-legal machen sollte. Einen Tag nach der Verabschiedung der UN-Resolution 194(III) wurden vom israelischen Kabinett die das Eigentum abwesender Menschen betreffenden Notstandsverordnungen (Kultivierung unfruchtbaren Bodens, Verlängerung der Gültigkeit) eingebracht, gefolgt vom Gesetz über das Eigentum Abwesender, das die Knesset, das israelische Parlament, im Jahr 1950 passierte. Gemäß diesem Gesetz waren alle nicht-jüdischen Menschen, die ihr Eigentum und ihren Grund und Boden während des 1948/49er Konflikts verlassen hatten, als sogenannte „Abwesende“ zu betrachten, deren Besitz an einen israelischen Treuhänder zu überführen war. Zehntausende palästinensischer Häuser und Wohnungen vor allem in den Städten konnten so zur Unterbringung der neuen Einwanderer genutzt werden. Das Gesetz über das Eigentum Abwesender galt auch für verlassene muslimische Besitztümer, sogenannte Waqf, und für die neuen palästinensischen Staatsbürger Israels, die innerhalb Israels während des Konflikts vertrieben worden waren. Man schätzt, dass noch heute ca. 200.000 Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit der Zugang zu ihren Besitztümern von vor 1948 verweigert wird und sie nicht in ihre Häuser und Orte innerhalb Israels zurückkehren dürfen, unabhängig davon, ob diese zerstört worden sind oder nicht. Ca. 80% der Araber innerhalb Israels standen außerdem bis 1966 unter direkter militärischer Kontrolle und waren Opfer der Notstandsregelungen von 1945. Bis 1979 war wegen dieser Notstandsregelungen aus der britischen Mandatszeit keine zivile Rechtsprechung nötig, um jemanden zu verhaften, ihn von seinem Land zu vertreiben und sein Land zu enteignen. Administrationshaft unterliegt seit 1979 israelischer Gesetzgebung und untersteht der Rechtsprechung des Präsidenten des jeweiligen Bezirksgerichts.

Ebenfalls 1950 wurde eine neue „Entwicklungsbehörde“ geschaffen, die dafür zuständig wurde, das von den palästinensischen 1948er-Flüchtlingen beschlagnahmte Eigentum vom Treuhänder zu übernehmen und in staatlich verwaltetes israelisches Eigentum zu überführen. Die Verwaltung des bei dieser Behörde registrierten Landes wurde zusammen mit dem beim Staat und beim Jewish National Fund (JNF) registrierten Land in der Israel Land Administration (ILA) unter den Maßgaben zusammengefasst, die sich der JNF seit seiner Gründung im Jahr 1906 zu eigen gemacht hat, nämlich Verbot des Gebrauchs und der Entwicklung durch Nicht-Juden, sowie des Zugangs und der Verpachtung an sie, nichtjüdische israelischer Staatsbürger eingeschlossen. Hierdurch steht alles Flüchtlingseigentum fast ausnahmslos nur noch für jüdische Staatsbürger Israels zur Verfügung. Zionistische Institutionen wie der JNF und die Jewish Agency waren in der Vergangenheit für den Landerwerb in Palästina für die einwandernden Juden verantwortlich. Der JNF hat vor der Staatsgründung Israels ca. 6% des britischen Mandatsgebiets Palästina von arabischen Großgrundbesitzern käuflich erwerben können. Die Israel Land Administration (ILA) ist also heute für die Verwaltung sämtlichen palästinensischen Flüchtlingslands zuständig. Sie verwaltet mehr als 18.000 qkm und damit über 90% des israelischen Staatsgebiets. Der Rest von weniger als 10% sind in privater jüdischer und palästinensischer Hand.

Die palästinensischen Staatsbürger Israels haben verglichen mit den jüdischen Staatsbürgern Israels bis heute keinen gleichberechtigten Zugang zu dem von der ILA verwalteten Land. Während jüdische Staatsbürger Grund und Boden auf ILA-Land und damit auf mehr als 90% des israelischen Staatsgebiets für 49 und mehr Jahre pachten können, können nicht-jüdische Staatsbürger dort nur für bis zu 3 Jahre Land pachten. Nicht-jüdische Staatsbürger sind faktisch auf die 2,5% des Landes beschränkt, die als arabisches Baugebiet ausgewiesen sind und damit Ghetto-ähnlichen Charakter erhalten. Die palästinensischen Staatsbürger Israels, die von ursprünglich 160.000 im Jahr 1949 auf inzwischen ca. 1,2 Millionen angewachsen sind, haben nur Zugang zu Grund und Boden, der ihnen nicht durch israelische Gesetze verweigert werden kann, in den Teilen des Landes, die außerhalb der von der ILA verwalteten Gebiete liegen, also zu den weniger als 10% des israelischen Staatsgebietes, das sich in privater (palästinensischer oder jüdischer) Hand befindet.

Das illegal enteignete Land der palästinensischen 48er Flüchtlinge wird auch für militärische Zwecke, für Naturschutzgebiete und für die Ansiedlung neuer Einwanderer genutzt und reserviert. Außerdem hat der israelische Staat als Nachfolger des Hohen Britischen Mandatskommissars (der wiederum der Nachfolger der Osmanischen Vorgänger-Regierung war) niemals die britischen Notstandsregelungen von 1945 außer Kraft gesetzt, was den Militärgouverneuren erlaubt, Land für militärischen und vorgeblich militärischen Gebrauch zu konfiszieren. Zusätzlich verlängerte das israelische Parlament, die Knesset, einige der den Landbesitz regelnden osmanischen Gesetze, nach denen unbearbeitetes Land für öffentliche Zwecke enteignet werden kann. „Öffentliche Zwecke“ sind praktisch ausnahmslos „jüdische Zwecke“. Auf diese Weise wurde Land palästinensischer Israelis für militärischen Gebrauch beschlagnahmt, konnte so nicht mehr von seinen palästinensischen Eigentümern bearbeitet und dann im Anschluss enteignet und für jüdische Vorhaben verwendet werden.

Die Vertreibung der ursprünglichen Einwohner Palästinas, des arabisch-palästinensischen Volkes, endete 1949 nicht. Im Krieg von 1967 waren weitere etwa 300.000 palästinensische Araber, viele von ihnen zum zweiten Mal gezwungen, zu fliehen, diesmal vor allem aus der Westbank nach Jordanien (nicht zu sprechen von den ca. 80.000 syrischen Bürgern der Golanhöhen). Landenteignung und einhergehend damit die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung finden bis heute statt: durch Siedlungs- und Straßenbau in den nach 1967 besetzten Gebieten, durch den Bau der „Trennungsmauer“, besser bezeichnet als „Apartheidmauer“ wegen seiner Zielsetzung, die Palästinenser in Bantustan-ähnlichen Homelands einzusperren. Zwar sind in Gaza inzwischen die Siedlungen der ehemals etwa 7.000 israelischen Siedler geräumt und das israelische Militär ist abgezogen, gleichzeitig wird aber in der Westbank der Siedlungsbau systematisch vorangetrieben (mit inzwischen ca. 450.000 Siedlern in der Westbank, von denen ca. 200.000 im seit 1967 besetzten Ost-Jerusalem leben). Zusätzlich wird westlich der Mauer gelegenes palästinensisches Land von Palästinensern, die östlich der Mauer wohnen, systematisch enteignet.

Eine weitere Maßnahme wurde 1997 von Ariel Scharon, dem damaligen Minister für Nationale Infrastruktur, in Angriff genommen. Wie weiter oben dargelegt, ist nur ein sehr kleiner Teil (weniger als 10%) Palästinas in privater Hand, der weitaus größte Teil ist staatliches Gebiet und wird vom Staat Israel verwaltet. Ein Teil des Landes, überwiegend als Agrarland ausgewiesen, wurde nach der Gründung des Staates Israel auf der Basis erneuerbarer und vererbbarer Pachtverträge für 49 Jahre bzw. eine Vielfaches von 49 Jahren an die Moshavim und Kibbutzim verpachtet. 1997 änderte Sharon diese Politik in der Absicht, Raum für jüdische Neueinwanderer zu schaffen und damit die Moshavim und Kibbutzim an dem Immobilienboom teilhaben zu lassen, der das Land erfasst hatte. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Israel Lands Administration (ILA) fand Sharon einen Ausweg für die ILA-Vorschriften, indem als Agrarland ausgewiesenes Land der Kibbutzim und Moshavim in Bebauungsland umgewidmet werden darf. Das verschafft diesen eine willkommene zusätzliche Einkommensquelle, indem sie ihre gepachteten Grundstücke an andere private Pächter unterverpachten dürfen.

Jahrzehntelang haben die zionistische Bewegung und später der Staat Israel Tatsachen auf dem Boden geschaffen, um dem palästinensischen Volk seine unveräußerlichen Rechte gemäß der Universellen Erklärung der Menschenrechte vorzuenthalten, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 verabschiedet worden ist. Der Staat Israel wurde im Mai 1949 selbst Mitglied der Vereinten Nationen unter der Vorraussetzung, die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die Resolutionen 181(II) und 194(III) zu respektieren. Dies ist nicht geschehen. Eine dauerhafte friedliche Lösung des Konflikts, die ein Segen für beide Seiten wäre, für die jüdischen Bürger Israels und für das palästinensisch-arabische Volk, muss auf der Basis der Menschenrechte gefunden werden, einschließlich der Anerkennung und Umsetzung des Rechts auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge, wie es die UN-Resolution 194(III) verlangt.

Quellen:
Simcha Flapan, 1987, Die Geburt Israels, Melzer Verlag GmbH, 2005
Friedrich Schreiber/Michael Wolffsohn, Nahost – Geschichte und Struktur des Konflikts, Leske + Budrich, Opladen, 1993
Salman Abu-Sitta, From Refugees to Citizens at Home: The End of the Palestinian-Israeli Conflict, Palestine Land Society and The Palestinian Return Centre, London, 2001
Uri Davis, Apartheid Israel: Possibilities for the Struggle Within, Zed Books, London, 2003.

* „zionistisch“, nicht „jüdisch“, wurde verwendet, um deutlich zu machen, dass die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina keine jüdische Idee war, sondern die Idee eines Teils der Juden, der Zionisten (nicht unerheblich unterstützt von christlichen Zionisten).

(c) September 2006 Ingrid Rumpf, "Flüchtlingskinder im Libanon e.V."

ICH MÖCHTE URI DAVIS FÜR SEINE GROSSZÜGIGE BEREITSCHAFT, DIE ENGLISCHE ÜBERSETZUNG DES ENTWURFES FÜR DEN OBIGEN TEXTES ZU LESEN, UND FÜR SEINE MIR GEWÄHRTEN HILFREICHEN UND PRÄZISEN ANMERKUNGEN DANKEN. ES IST UNNÖTIG ZU SAGEN, DASS ALLE EVENTUELL NOCH IM TEXT ENTHALTENEN FEHLER MEINE EIGENEN SIND. I.R.

Der Verein Flüchtlingskinder im Libanon e.V. hat eine Ausstellung zur Nakba erarbeitet. Sie besteht aus 14 PVC-Folien der Größe 90x150 cm, die an der Wand oder an Stellwänden aufgehängt werden können. Eine Begleitbroschüre mit den Texten, Karten und Fotos der Folien sowie allen Quellenangaben ergänzt die Ausstellung. Unten auf dieser Seite finden Sie die Ausstellungsplakate und die Broschüre als PDF zum Download. Die Broschüre kostet im hochwertigen Druck 3 Euro je Exemplar, 2,50 Euro ab Abnahme von 100 Exemplaren. Sie kann auch erworben werden, ohne dass die Ausstellung ausgeliehen wird. Einzelheiten zum Verleih der Ausstellung bitte mit den unten stehenden Kontaktpersonen absprechen.

21.09. - 18.10. Witten, Volkshochschule
19.10. - 06.11. Bochum, Volkshochschule
02.11. - 15.11. Duisburg, Volkshochschule, Königstr. 47
12.11. - 26.11. Saerbeck (NRW), Maximilian-Kolbe-Gesamtschule
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Ergänzungen

Unseriös

dsgdg 14.10.2009 - 11:28
Es ist unseriös und tendenziös, wenn verschwiegen wird, wer den ersten Krieg gegen Israel angefangen hat. Aber seid beruhigt, das Problem teilt ihr mit grossen Teilen der Linken, die ebenfalls der Auffassung ist, das für "das Gute" gelogen werden darf.

Nakba-Gedenken bald strafbar?

palestina libera , palestina rossa 14.10.2009 - 13:33
Die israelische Regierung will, so meldete AFP am 25. Mai 2009, das Gedenken an die Nakba unter Strafe stellen – mit bis zu drei Jahren Haft ahnden. Nakba meint die Verteibung, durch die vor einundsechzig Jahren mehr als 700.000 Palästinenser ihre Häuser und ihr Eigentum verloren. Der von der Partei “Unser Haus Israel“ von Außenminister Avigdor Liebermann eingebrachte Gesetzestext sei mehrheitlich im Gesetzesausschuss der Regierung angenommen worden und solle nun dem Parlament vorgelegt werden.

 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13848

Um 20 % von Palästina (Mandatsgebiet) geht es

ich 14.10.2009 - 17:11
Historisch gesehen ist Palästina kein fest umgrenztes Gebiet. Nach dem Sieg der Entente über die Türkei, zu der es (mit kurzen Unterbrechungen, u.a. durch Napoleon, der schon damals in einem kleinen Gebiet) einen jüdischen Staat ausrufen wollte) 400 Jahre lang gehörte, übergab der Völkerbund an Großbritannien einen da dann genau abgegrenzten Bereich, das britische Mandatsgebiet Palästina:

"Das Völkerbundsmandat für Palästina war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches nach dem ersten Weltkrieg an der Konferenz von Sanremo 1920 Großbritannien übertragen wurde.

Das Mandatsgebiet bestand aus den Gebieten des heutigen Israel und

Jordanien,

dem Gazastreifen, dem

Westjordanland sowie aus Teilen der

Golanhöhen." (Wikipedia)

Ab da existierte also ein Palästina. Dreisprachiges Geld, Briefmarken usw. wurden eingeführt, de BewohnerInnen erhielten Pässe in Arabisch, Englisch und Hebräisch, die lokale Verwaltung war paritätisch bestzt. Alle waren demnach PalästinenserInnen, unabhängig von Religion und ethnischer Zugehörigkeit.

Der UNO-Teilungsplan beschränkte sich auf das Gebiet westlich des Jordan, d.h. der grö0te Teil des Mandatgebietes war davon überhaupt nicht betroffen.

Absolut gesehen ist es ein real wirklich winziges Gebiet des generell mehrheitlich von Arabern besiedelten Landes (ca. 20.000.000 Quadratkilometer inkl. der Westsahara), etwa lediglich 0,15 Prozent der 20 Mio. Gesamtfläche.

Um diese 0,15 Prozent geht der ganze trouble, und dieses Gebiet untergliederte der UNO-Teilungsplan wiederum, d.h. er sprach ungefähr ein Fünftel davon den z.T. schon immer dort ansässigen, mehrheitlich aber eingewanderten Jüdinnen und Juden zu, wobei übrigens in beiden Teilen Reste der jeweils anderen Ethnie verbleiben sollten.

Nicht zu vergessen ist, dass AraberInnen zuvor ebenfalls kontinuierlich und gleichzeitig einwanderten, als sich die Wirtschaftslage Dank der mit der jüdischen Einwanderung verbesserten Prosperität erheblich besserte. Auch im heutigen Israel ist 1/5 der Bevölkerung arabisch, zumeist muslimisch neben verschwindend geringem christlichen Anteil.

Einen Überblick der weiteren Entwicklung liefert neben anderen Webseiten eine von haGalil:

 http://www.hagalil.com/israel/independence/unabhaengigkeit/14-05-1948.htm

Das ist, wenn die Untergliederungen (Verlinkungen) der Texte beachtet werden, eine IMO objektivere Darstellung als die oben genannte, sich scheinbar ebenfalls objektiv gebende, jedoch einseitig und Wichtiges auslassende Ausstellung Nakba. Schon allein das geflissentliche Auslassen der Bombardierung eindeutig jüdischer Ortschaften durch die ägyptische Luftwaffe im Angriffskrieg der Arabischen Legion mitsamt den Armeen der verbündeten fünf(!) Staaten spricht Bände. Im Endeffekt machten diese Armeen, nicht Israel, die Gründung eines arabischen Palästina lt. Teilungsplan unmöglich. Sie gaben die nach dem Waffenstillstand unter ihrer Besatzung verbliebenen Gebiete (Gazastreifen und Westbank) NICHT heraus.

Israel nahm sie ihnen 1967 ab und besetzte sie seinerseits. Später noch gab Jordanien seinen Anspruch auf die sog. Westbank auf, damit ergibt sich der völkerrechtlich betrachtet eigenartige Zustand, dass sowohl Israelis als auch AraberInnen (und sonstwer) ein gleiches Recht haben, dort zu siedeln, da das Land keinem Staat gehört. Da aber de facto die ganze Welt sich inzwischen für die seit dem Teilungsplan beschlossene und nun seit 63 Jahren überfällige Gründung eines Staates Palästina ausspricht, ist dieses Konstrukt konkret inzwischen ohne Bedeutung:

Die in der Westbank siedelnden Israelis müssten also bei Ausrufung eines palästinensichen Staates in Westbank und Gaza entweder BürgerInnen dieses Staates werden oder aber sich, wie auch vom jetzigen Friedensnobelpreisträger indirekt gefordert, aus der Westbank zurückziehen (wie im Fall Gaza bereits geschehen).

Hebron ist ein Sonderfall. Es hatte seit Jahrtausenden immer jüdische BewohnerInnen, das heißt, mensch kann die dort jetzt ansässigen Jüdinnen und Juden ohne den Vorwurf einer ethnischen Säuberung nicht zum Verlassen zwingen, jedoch ist ihre weitere Ausdehnung auf arabisches Umland ganz eindeutig unzulässig und zu verurteilen.

Ein anderes Problem ist Jerusalem, das sowohl Israel (und wenn, dann als Ganzes) und die Vertretung der arabischen Bevölkerungsteile, die sich PalästinenserInnen nennen, als Hauptstadt, Letztere "nur" den östlichen Teil, beanspruchen. Die schleichende Israelisierung dieses noch einigermaßen arabisch dominierten Teils durch sukzessive Vertreibung entspricht real ebenfalls einer ethnischen Säuberung und ist mit nichts zu rechtfertigen.

Allein beharrliche Diplomatie und schmerzhafte Zugeständnisse beider Seiten können zu einer Lösung führen. Gewalt ist kontraproduktiv, wie die leidvolle Geschichte beider "Völker" überdeutlich zeigt.

Anmerkung: Das von bestimmten arabisch/muslimischen und ihren weltweit sie unterstützenden Interessengruppen gezielt betriebene, ständige Hochputschen des ganzen Konflikts (auch hier in der BRD :-) hat quantitativ gesehen keine Berechtigung: allein in Peking leben weit mehr Menschen als in Israel und dem zukünftigen Staat Palästina zusammen, und Israel ist nicht größer als das Bundesland Hessen... Sturm im Wasserglas.

Es sei denn, mensch berücksichtigt die Involvierung von jüdischen Menschen. Da zeigt sich - was?

ich

P.S.: hoffentlich schmeißen die Mods den ganzen Beitrag samt Ergänzungen (auch dieser eigentlich unnötigen) in die Tonne!

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