VS-Vize vor Gericht: Neue Runde im mg-Prozess

antimilsoli 20.02.2009 22:47
Schon seit September 2008 läuft der sog. mg-Prozess in Berlin und noch viele weitere Prozesstage sind zu erwarten. Ging es bislang v.a. um den Vorwurf einer versuchten Brandstiftung, von anderen als konkrete Abrüstungsinitiative bezeichnet, richtet sich das Interesse des Gerichts nun zunehmend auf den zweiten Tatvorwurf, die Mitgliedschaft in einer sog. kriminellen Vereinigung, der militanten gruppe.
Eines der wenigen Indizien, die die Bundesanwaltschaft hierfür auf den Tisch legen zu können glaubt, ist eine Aussage eines Spitzels des Verfassungsschutzes. Um diese windigen SchnüffelexpertInnen wird es am Mittwoch vor Gericht gehen, wenn der stellv. Präsident des VS hierzu vor dem Kriminalgericht aussagen soll.
Das seit September 2008 vor dem Berliner Kammergericht stattfindende Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver, die sich neben einer konkreten Abrüstungsinitiative auch für für die Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) verantworten sollen, geht in eine neue Runde. Die Beweisaufnahme zur versuchten Brandstiftung in Brandenburg (Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeugen auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN) ist zwar nicht ganz abgeschlossen, einander widersprechende Aussagen der beteiligten PolizeibeamtInnen unaufgeklärt,dennoch richtet sich das Interesse des Gerichtes inzwischen vordergründig auf den 2.Tatvorwurf, die Mitgliedschaft in der mg.
Gestartet wird mit einem der politisch brisantesten Teile der Anklageschrift. Ein Verfassungsschutzspitzel könne belegen, dass Axel, Florian und Oliver Mitglieder der mg sein. Diese Behauptung zu untermauern, wird am Mittwoch die Aufgabe des VS-Vizepräsidenten Elmar Remberg sein.



Wir sind schon jetzt geladen und laden jeden und jede ein, ab 9:00 als kritisch-störende Öffentlichkeit zu verfolgen, wie der VS spitzelt, sich nicht um das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei schert und auch sonst abgeschafft gehört.

Kommt am Mittwoch in den Saal 700 des Krimalgerichts Moabit, bringt Zahnbürsten und bis zu 1000 Euro mit. Solidarität ist eine Waffe!

Informationen zum Prozess, zum Ablauf eines Gerichtsbesuches und den Sicherheitskontrollen und Hintergründe zum Berliner mg-Verfahren findet ihr auf der Webseite des Einstellungsbündnisses: www.einstellung.so36.net
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Ergänzungen

Verfassungsschutz-Vize Zeuge im MG-Prozess

Einstellungsbündnis 23.02.2009 - 14:30
Beweisaufnahme zum Vereinigungsdelikt §129 hat begonnen

Am Mittwoch, 25. Februar wird im Berliner MG-Prozess der Vizepräsident des Bundesamt für Verfassungsschutz, Hans Elmar Remberg, als Zeuge verhört. Remberg wird unter anderem über einen Spitzel seiner Behörde befragt werden, der behauptet, die drei Angeklagten seien Mitglieder der "Militanten Gruppe". Dies ist ein zentraler Punkt der Anklage, der bisher mit keinerlei Beweisen belegt werden konnte.

In den §129-Verfahren gab es wiederholt nachweislich falsche Informationen des Verfassungsschutzes. Aufgrund solcher Informationen wurden im Jahr 2001 erste Ermittlungen in Sachen "Militante Gruppe" eingeleitet. Mehreren Berlinern wurde von Verfassungsschutz die Mitgliedschaft in dieser Gruppe unterstellt. Das erste Verfahren ist nach sieben Jahren ergebnislosen Ermittlungen eingestellt worden. "Die Ermittlungsakten zeigen, dass man den Geheimdiensten keinen Glauben schenken darf", erklärt Artur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren.

Die Rolle des Verfassungsschutzes, seine nicht-transparenten Ermittlungsmethoden und die enge Zusammenarbeit mit dem BKA wurden wiederholt von den Verteidigern kritisiert.

Der Spitzel des Verfassungsschutzes ist selbst nicht als Zeuge geladen. "Es ist zweifelhaft, ob der Spitzel tatsächlich existiert, ob er seine Informationen nur vom Hörensagen kennt oder ob er überhaupt die Wahrheit sagt", urteilt Schüler.

Das Verfahren gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. begann im September 2008. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Der Prozess geht mit der anstehenden Zeugenvernehmung in die zweite Runde. Der Komplex "Brandanschläge auf Bundeswehr-LKW in Brandenburg" ist abgeschlossen. Nun dreht sich die Beweisaufnahme um den Anklagepunkt "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB). Der §129 StGB wird seit Jahrzehten von Demokraten und Bürgerrechtlern als politisches Sonderstrafrecht abgelehnt.

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