Beisicht und Wolter erneut mit Nazi-Mandanten

Mechthild 30.12.2008 03:19 Themen: Antifa
Es war ja bereits lange bekannt, dass die pro-NRW-Politiker Markus Beisicht und Judith Wolter ihre Dienste als Rechtsanwälte bevorzugt an angeklagten Neonazis ableisten. Doch sollte der jüngste Fall der beiden Rechtspopulisten diese Tatsache noch einmal unterstreichen.
Nach einer Demonstration von "Autonomen Nationalisten" am 24. Februar 2008 in Hildesheim befand sich eine Gruppe von jugendlichen Gegendemonstranten mit der Bahn auf dem Heimweg nach Gütersloh. Dort trafen sie unglücklicherweise auf eine bedeutend größere Gruppe von Rechtsradikalen, die sofort begannen, die Gruppe anzupöbeln und anzugreifen. Zudem wurde den Jugendlichen der Fluchtweg abgeschnitten. Drei der Neonazis wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und angeklagt.
Vor dem Bielefelder Landgericht ging nun vor wenigen Tagen die Verhandlung zu Ende. Das Ergebnis: Bewährungsstrafen von acht Monaten. Dieses verhältnismäßig milde Strafmaß erging offensichtlich aus dem Umstand, dass der Haupttäter die Geschehnisse fortlaufend bestritten hatte und seine Komplizen sich nicht zu den Vorgängen äußern wollten.

Neben Markus Beisicht und Judith Wolter, die Freisprüche für die Täter gefordert hatten, vertrat auch André Picker einen der Neonazis. Pickers aktueller Mandant ist der Rechtsextremist Manuel H. - dieser soll den versuchten Mord am Passauer Polizeipräsidenten Mannichl unterstützt haben.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Picker

vertritt doch alle 30.12.2008 - 09:10
Nazis,vorallem aus dem Ruhrpott.Alexander D. aus Dortmund Dorstfeld.Manuel Hüning aus Gladbeck. und so weiter und so weiter

Bewährungsauflagen verschärft

Ergänzung 30.12.2008 - 11:04
Das Landgericht Bielefeld verwarf am 22. Dezember 2008 nach elf Verhandlungstagen die Berufungen der Neonazis Mario Stüber (Windbeck), Björn Benjamin Thom (Düsseldorf) und Matthias Tremel (Witten), bestätigte somit das Urteil des Amtsgerichts Minden vom 7. Januar 2008, das die Angeklagten in erster Instanz wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von sieben beziehungsweise in zwei Fällen von acht Monaten verurteilt hatte. Lediglich das Verschlechterungsverbot hielt das Gericht davon ab, höhere Strafen als das Amtsgericht Minden zu verhängen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Gleichzeitig verschärfte die Berufungskammer für alle die verhängte Bewährungsdauer von drei auf vier Jahre sowie die allgemeinen Bewährungsauflagen (zugewiesene gemeinnütige Arbeit von 300 beziehungsweise 250 Stunden, regelmäßiger Kontakt zur Bewährungshilfe, Meldeauflagen etc.). Markus Beisicht, André Picker und Judith Wolters von "pro NRW" haben inzwischen Revision eingelegt. Sollte das Oberlandgericht, dass nach Aktenlage nur noch eventuelle Verfahrensfehler prüft, auch die Revision erwartungsgemäß verwerfen, erhalten die betroffenen NebenklägerInnen zudem jeweils ein Schmerzensgeld von 600 beziehungsweise 300 Euro.

Bei der zweitägigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Minden wurden Ermittlungspannen der alarmierten Bundespolizei am 24. Januar 2007 im Bahnhof Minden offenkundig: Die Dortmunder Führungskader Dennis Giemsch und Dietrich Surmann kamen deshalb um eine Anklage herum. Eine deutliche Rüge erhielt in der mündlichen Urteilsbegründung wegen fahrlässiger Ermittlungsmethoden auch der Polizeiliche Staatsschutz für Ostwestfalen-Lippe.