Anmerkung der Moderationsgruppe: Trotz der Bitte, de.indymedia.org zum Veröffentlichen von eigenen Berichten und selbst recherchierten Reportagen zu nutzen, wurde hier ein Text aus einer anderen Quelle, ein Flugblatt, eine Presseerklärung oder eine Stellungnahme einer Gruppe reinkopiert.
Es ist nicht das Ziel von Indymedia ein umfassendes Infoportal mit Kopien möglichst vieler vermeintlich wichtiger und lesenswerter Texte anzubieten. Indymedia will eine Plattform für engagierte MedienmacherInnen und ihre eigenen Inhalte bieten. Die strategische Zweitveröffentlichung von Texten gehört nicht zu den Zielen dieses Projektes.
Bitte lest zu diesem Thema auch die Crossposting FAQ.

Deutschland muss NS-Opfer entschädigen

Arbeitskreis Distomo 05.06.2008 12:49
Kassationshof: Deutschland muss Entschädigung für NS-Opfer zahlen

4. Juni 2008
---------------------------------------------------------------
Pressemitteilung
---------------------------------------------------------------

Oberster Gerichtshof in Italien entscheidet:
Deutschland muss NS-Opfern Entschädigung zahlen!

Heute gab der italienische Kassationshof seine Entscheidung im Fall
Distomo bekannt: Griechische NS-Opfer können in Italien
Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen. Dieses Urteil
des obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend!
Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit
während der deutschen Besatzungszeit in Griechenland die Ortschaft
Distomo bei Delphi und ermordete 218 Bewohnerinnen und Bewohner,
darunter viele Kinder, Frauen und alte Menschen. Die Überlebenden und
die Angehörigen der Opfer erhielten von der Bundesrepublik niemals
eine Entschädigung.
Der letztes Jahr verstorbene Rechtsanwalt Ioannis Stamoulis erstritt
vor griechischen Gerichten für die Opfer eine Entschädigung von ca. 28
Mio. Euro. Der Areopag, der oberste Gerichtshof Griechenlands,
bestätigte das Urteil im Jahr 2000. Trotz der rechtskräftigen
Entscheidung zahlte die Bundesrepublik bis heute keinen Cent. Auf
Intervention der deutschen Seite stoppte die griechische Regierung
sogar die Pfändung deutscher Liegenschaften in Griechenland.

Die Kläger beantragten daher vor italienischen Gerichten, das
griechische Urteil in Italien für vollstreckbar zu erklären. Vor den
unteren Instanzen bekamen sie Recht. Der Rechtsanwalt Joachim Lau aus
Florenz pfändete daraufhin im Jahr 2007 deutsche Liegenschaften in
Como/Italien (‚Villa Vigoni’). Die deutsche Regierung ging in die
Rechtsbeschwerde.

Der angerufene Kassationshof in Rom entschied nun heute, dass die
griechischen Kläger aus Distomo in Italien Vollstreckungsmaßnahmen
gegen deutsches Eigentum ergreifen dürfen.
Nach Auffassung des Kassationshofs genießt der deutsche Staat in einem
solchen Verfahren keine Immunität, weil die Grundlage des
Rechtsstreits ein Kriegsverbrechen war und weil solche Urteile aus
anderen EU-Staaten Anerkennung finden müssen.

Mit dieser Entscheidung ist endlich der Weg frei, den Menschen aus
Distomo zu einer gerechten Entschädigung zu verhelfen. Verweigert
Deutschland weiter die Zahlung, so müssten die gepfändeten deutschen
Liegenschaften in Italien zwangsversteigert werden.

Außerdem entschied der Kassationshof, dass auch die deportierten
italienischen Soldaten (meist als Italienische Militärinternierte kurz
IMI bezeichnet) wegen NS-Zwangsarbeit durch die Bundesrepublik
Deutschland entschädigt werden müssen. Diese waren von Deutschland von
Zahlungen aus dem Fonds „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“
ausgeschlossen worden.

Hamburg, den 4. Juni 2008

(Eine Delegation des AK Distomo wird auch in diesem Jahr zum Gedenktag
am 10. Juni nach Distomo reisen.)
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen