Holocaustleugner K.Krusche erneut verurteilt

Beobachter 28.09.2007 21:32 Themen: Antifa
Am 27. September 2007 wurde der bereits einschlägig vorbestrafte Holocaustleugner Klaus Krusche vom Landgericht Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt. Es wird wohl nicht das letzte Mal sein, dass Krusche die Justiz beschäftigt hat.
Der wegen Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilte Krusche hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin vom 20. Februar 2007 Berufung eingelegt, die vom Landgericht nun jedoch verworfen wurde (weitere Infos über die erstinstanzliche Verurteilung:  http://de.indymedia.org/2007/02/168815.shtml).

In einem Bericht über seine Verurteilung kündigte Krusche bereits an: "Wir, mein Anwalt und ich, gehen natürlich in die Revision." Für Krusches Anwalt Gernot Schäffner, der auch schon im Umfeld des notorischen Holocaustleugners Horst Mahler in Erscheinung getreten ist, scheint Krusche damit ein finanziell lohnender Mandant zu sein. Immerhin ist Krusche vom Berliner Amtsgericht bereits in drei Prozessen wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hat jedesmal mit Berufung und Revision den vollen Instanzenweg ausgeschöpft - bislang jedoch vergeblich. Ziel des Unterfangens war jedesmal nichts Geringeres als der Versuch, die Verfassungsmäßigkeit des §130 StGB (Volksverhetzung) in Frage zu stellen und somit eine rechtskräftige Verurteilung nach § 130 unmöglich zu machen. Bei diesem Versuch berief sich Krusche u.a. auf den rechtskräftig verurteilten Holocaustleugner Ernst Zündel, der mit dieser Strategie ebenfalls gescheitert ist.

Ein Termin für die von Krusche angestrengte Revisionsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht steht derzeit noch nicht fest.
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