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Berlin: Spontandemo gegen Polizeirazzien

B-setzter 22.05.2007 16:18
Wieder ein Angriff auf linke Strukturen in Berlin. Heut früh wurde der Bauwagenplatz "X-Dorf"
von der Berliner Polizei gestürmt. Äussert brutales Vorgehen der behörden. Es gab 11 Festnahmen, auch von nicht-deutschen Gästen des Wagenplatzes. Deshalb heute 19 Uhr zum Mariannenplatz.

VOM PROTEST ZUM WIDERSTAND!
SCHEISS AUF DEN BULLENSTAAT! GEGEN G8, KAPITALISMUS UND FÜR SELBSTBESTIMMTE FREIRÄUME!
Berlin: Polizei stürmt Bauwagenplatz - Spontandemo 19 Uhr Mariannenplatz

Berlin. Mehrere dutzend Polizeibeamte stürmten gestern früh um 5 Uhr den alternativen Wohn- und Bauwagenplatz "X-Dorf" am Kreuzberger Mariannenplatz und nahmen insgesamt 11 Personen in Gewahrsam. Bei der Durchsuchung des Bauwagenplatzes gingen die Beamten nach Augenzeugenberichten äussert brutal vor. Anlass für die Polizeiaktion war offenbar eine Auseinandersetzung mit mehreren Zivilpolizisten in der Nacht zuvor. Bewohnerinnen des Bauwagenplatz gaben an das gegen 1 Uhr einige Polizisten wegen angeblicher "Ruhestörung" den Platz betraten und die Bewohner aufforderten die Musik leise zu machen. Wonach diese der Polizeiaufforderung nachgekommen waren entfernten sich die Beamten vorerst wieder. Eine Stunde später betrat dann eine Gruppe Zivilpolizisten ohne ersichtlichen Anlass den vor allem von Punks und Autonomen bewohnten Bauwagenplatz. Nachdem ein Bewohner die Zivilpolizisten fotografiert hatte, eskalierte die Situation und es kam zu handgreiflichen Auseinandersetzungen wobei die Beamten massiv Schlagstöcke und CS-Gas gegen einsetzten. Aufgrund massiven Widerstands aufgebrachter Anwohner mussten die Zivilpolizisten den Einsatz jedoch abbrechen und sich fluchtartig vom Platz zurückziehen. Gegen 5 Uhr wurde der Bauwagenplatz dann von einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei umstellt und gestürmt. Die Bewohner des Bauwagenplatz forderten in einer ersten Presserklärung die sofortige Freilassung der Verhafteten und verurteilten die Razzia als "weiteren Angriff auf linke Strukturen" im Vorfeld des G-8-Gipfels. Seit der Versteigerung des alternativen Wohnprojekts "Köpi" und den Razzien gegen Globalisierungsgegner vor zwei Wochen kommt es in Berlin fast täglich zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und Brandanschlägen.


DESWEGEN: Kein Fingerbreit dem Bullenstaat. Protest. Widerstand. Angriff!

Demo 22.Mai 19 Uhr Mariannenplatz
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Ergänzungen

Nicht-deutsche

darum 22.05.2007 - 17:25
weil die keine deutschen Pässe haben und die Bullen sie einfach aus dem Land werfen können. Natürlich spielt es für uns keine Rolle woher die Leute kommen, rechtlich sind Nationen aber nunmal keine Konstrukte sondern bittere Realität und wenn mensch keinen deutschen Pass besitzt, können die cops einen leichter ficken...

noch 2 Anmerkungen dazu

... 22.05.2007 - 17:33
1) Ein Aufruf ist maximal dann strafbar, wenn er zu einer strafbaren Handlung aufruft und dazu eine Handlungsanweisung liefert.
2) Gesetze können nur vom Bundestag, den Landtagen oder den Bürgerschaften von Berlin, Bremen und Hamburg beschlossen werden.

Versammlungsgesetz

:0 22.05.2007 - 19:36
VersammlG § 14

(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.

Na ja

... 22.05.2007 - 20:12
Es wird ja vielfach die Meinung vertreten, daß der Auflösungsparagraph (15) verfassungswidrig ist, damit dürfte das gesamte Versammlungsgesetz eigentlich unwirksam sein.
Da aber nun die Gesetzgebungskompetenz mit der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegegangen ist, steht die Frage, wie im konkreten Fall die Formulierungen in Berlin aussehen.

nicht ganz

egal 23.05.2007 - 15:48
" VersammlG § 14

(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll."

das ist aber nicht alles. mensch kann sich noch spontan versammeln, dazu dürfte dann aber wirklich nicht stunden oder tage vorher aufgerufen werden. aber es gibt auch sowas wie eine eil-anmeldung oder -versammlung. das trifft hier zu. wenn die demo nicht mehr 48 stunden vorher angemeldet werden kann, weil der grund der demo und diese selbst zu nahe beieinander liegen, kann mensch natürlich trotzdem anmelden. das war auch bei den demos gegen die razzien so. insofern ist diese 48-stunden-regelung natürlich kein hindernis trotzdem kurzfristiger was anzumelden, oder eben spontan auf die straße zu gehen!

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