Neun Monate Haft für Neonazi Marcus Winter
Marcus Winter, führender Kopf der Schaumburger Neonaziszene und Redner auf dem Naziaufamarsch am 17. März in Minden, ist gestern vor dem Amtsgericht Stadthagen wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten Haft verurteilt worden.
Das Gericht hat auch entschieden, dass der 27-Jährige die Strafe absitzen muss, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Da Bewährung "fast schon einer Rechtsbeugung gleich käme", lehnte der vorsitzende Richter eine Strafaussetzung ab. Der 27-Jährige sei doppelter Bewährungsversager, eine positive Sozialprognose sei auch nicht zu stellen. Im Gegenteil: Auch für die Zukunft sieht der Richter schwarz.
Das Gericht verurteilte Winter wegen einer "lückenlosen Beweiskette". Alles sprach dafür, dass der 27-Jährige für die ehemalige Internetseite der “Nationalen Offensive Schaumburg“ (NOS) verantwortlich war. Das Gericht macht Winter für die ehemalige Internetseite der NOS verantwortlich, auf der am 28. Januar dieses Jahres in einem Artikel Überlebende des Holocaust in nationalsozialistischer Diktion als "Volksschädlinge" verunglimpft und deren Nachkommen als "Mischpoke" bezeichnet wurden.
Winter hatte in der zweitägigen Verhandlung alles versucht, einen Schuldspruch zu verhindern. Er hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, nur die formalen Voraussetzungen für den Internetauftritt geschaffen zu haben. Winter wollte lediglich als Strohmann fungiert haben, um dem tatsächlichen Betreiber zum Schutze vor "Linksfaschisten" Anonymität zu gewährleisten.
Als letzten Strohhalm, um die laufende Bewährung zu retten, machte Marcus Winter den NOS-Kameraden Jan Neumann, Anmelde der Minden-Demonstration, als tatsächlich Verantwortlichen namhaft. Der blasse 20-Jährige sei kein führendes Mitglied der Naziszene, auffällig sei, konstatierte der Vorsitzende Richter, dass dieser neuerdings "als Verantwortlicher für viele rechte Aktionen auftaucht". Er genieße (noch) den Vorteil, dass er nicht unter Bewährung steht und sollte offenbar als Bauernopfer herhalten. Vor Gericht verweigerte Neumann erwartungsgemäß die Aussage, denn als Zeuge muss man sich nicht selbst belasten. Dem Verteidiger Stefan Böhmer aus Erlangen bestätigte er allerdings die Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung mit einem geschliffen formulierten Schuldeingeständnis.
Die Strategie, die Schuld abzuwälzen auf einen unbedeutenden Mitläufer, ist fehlgeschlagen. Winter wurde nicht vor der Verurteilung bewahrt, und der willige Kamerad hat sich mindestens ein Ermittlungsverfahren eingehandelt.
Vor allem die Auswertung seines beschlagnahmten Computers wurde Winter zum Verhängnis. Gefunden worden waren strafbare Inhalte in einer Verknüpfung mit einem Programm zur Gestaltung der NOS -Seite. "Ein Zufall zu viel, um Zweifel an der Urheberschaft zu haben", so der Richter. Der Text sei das Schlimmste, was er in seiner bisherigen Laufbahn gelesen habe. Es werde behauptet, dass Menschen zu Recht im KZ eingesperrt gewesen wären. Der Artikel sei "ein Schlag ins Gesicht" aller überlebender Nazi-Opfer.
Mit den Ausführungen über den Hetzcharakter des Artikels antwortete der Richter auf das Plädoyer des Verteidigers und wies in der Urteilsbegründung daraufhin, dass auch die Böhmer-Äußerungen eine Verunglimpfung darstelle. Böhmer, selber bereits wegen Volksverhetzung vorbestraft, bagatellisierte den Inhalt des inkriminierten Textes: Sicher, "Volksschädling" sei ein "starker Ausdruck", eine andere Stelle sei "mit Sicherheit bedenklich" aber, dass man "gleich so ein großes Getöse darum" veranstalte, halte er "nicht für angezeigt". Er bezeichnete Holocaustüberlebende, „die keine seien“, als "Sozialschmarotzer", die den deutschen Staat erpressten.
Das Gericht verurteilte Winter wegen einer "lückenlosen Beweiskette". Alles sprach dafür, dass der 27-Jährige für die ehemalige Internetseite der “Nationalen Offensive Schaumburg“ (NOS) verantwortlich war. Das Gericht macht Winter für die ehemalige Internetseite der NOS verantwortlich, auf der am 28. Januar dieses Jahres in einem Artikel Überlebende des Holocaust in nationalsozialistischer Diktion als "Volksschädlinge" verunglimpft und deren Nachkommen als "Mischpoke" bezeichnet wurden.
Winter hatte in der zweitägigen Verhandlung alles versucht, einen Schuldspruch zu verhindern. Er hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, nur die formalen Voraussetzungen für den Internetauftritt geschaffen zu haben. Winter wollte lediglich als Strohmann fungiert haben, um dem tatsächlichen Betreiber zum Schutze vor "Linksfaschisten" Anonymität zu gewährleisten.
Als letzten Strohhalm, um die laufende Bewährung zu retten, machte Marcus Winter den NOS-Kameraden Jan Neumann, Anmelde der Minden-Demonstration, als tatsächlich Verantwortlichen namhaft. Der blasse 20-Jährige sei kein führendes Mitglied der Naziszene, auffällig sei, konstatierte der Vorsitzende Richter, dass dieser neuerdings "als Verantwortlicher für viele rechte Aktionen auftaucht". Er genieße (noch) den Vorteil, dass er nicht unter Bewährung steht und sollte offenbar als Bauernopfer herhalten. Vor Gericht verweigerte Neumann erwartungsgemäß die Aussage, denn als Zeuge muss man sich nicht selbst belasten. Dem Verteidiger Stefan Böhmer aus Erlangen bestätigte er allerdings die Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung mit einem geschliffen formulierten Schuldeingeständnis.
Die Strategie, die Schuld abzuwälzen auf einen unbedeutenden Mitläufer, ist fehlgeschlagen. Winter wurde nicht vor der Verurteilung bewahrt, und der willige Kamerad hat sich mindestens ein Ermittlungsverfahren eingehandelt.
Vor allem die Auswertung seines beschlagnahmten Computers wurde Winter zum Verhängnis. Gefunden worden waren strafbare Inhalte in einer Verknüpfung mit einem Programm zur Gestaltung der NOS -Seite. "Ein Zufall zu viel, um Zweifel an der Urheberschaft zu haben", so der Richter. Der Text sei das Schlimmste, was er in seiner bisherigen Laufbahn gelesen habe. Es werde behauptet, dass Menschen zu Recht im KZ eingesperrt gewesen wären. Der Artikel sei "ein Schlag ins Gesicht" aller überlebender Nazi-Opfer.
Mit den Ausführungen über den Hetzcharakter des Artikels antwortete der Richter auf das Plädoyer des Verteidigers und wies in der Urteilsbegründung daraufhin, dass auch die Böhmer-Äußerungen eine Verunglimpfung darstelle. Böhmer, selber bereits wegen Volksverhetzung vorbestraft, bagatellisierte den Inhalt des inkriminierten Textes: Sicher, "Volksschädling" sei ein "starker Ausdruck", eine andere Stelle sei "mit Sicherheit bedenklich" aber, dass man "gleich so ein großes Getöse darum" veranstalte, halte er "nicht für angezeigt". Er bezeichnete Holocaustüberlebende, „die keine seien“, als "Sozialschmarotzer", die den deutschen Staat erpressten.
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Ergänzungen
...
Und natürlich wird der Idiot auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um seinen kleinen, feigen Arsch aus der Schlinge zu ziehen.
Wie man ja schon zuvor an "Kameradenverrat" und ähnlichem sehen konnte.
Aber ob er damit durchkommt, ist eine andere Sache.
Davon ab finde ich 9 Monate ohne Bewährung schon sehr milde. Könnte aber auch an persönlichen Antipathien ihm gegenüber liegen ^^
Fakt ist aber, dass der kleine W***ser nichtmal genug Arsch in der Hose hat, um das, was er getan/geschrieben hat, vor sich selbst und dem ihm so verhassten System verantworten zu können.
Was schon ein ganz ganz großes Armutszeugnis ist.
Aber ich hätte von seiner Person auch nichts anderes erwartet.
Rechtliche Möglichkeiten
Feige Sau und "Kameradenschwein"
Verdener Nazis
weiteres
keep on rockin´!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
mmhh — fö
naja und? — einer
Richtig so! — @mmh
Winter löschen — Null Toleranz
Winter ade.... — Dr. Sommer
Danksagung — ...
Warum läuft er noch frei rum ? — ????
24.03 um 11 uhr am hauptbahnhof in ahlen! — MKA