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Aßbrock(CDU) für Schließung des Coll.Humanum

NeueWestfälische / Radio Herford-Lippe 15.01.2007 00:19
Collegium Humanum ist ein Fall für Berlin / NRW-Innenminister sieht sich nicht zuständig ...

Aßbrock für Schließung des Collegium Humanum

Im Kampf gegen die rechtsextremistische Bildungsstätte Collegium Humanum in Vlotho bekommen die Gegner Unterstützung aus der Landespolitik. Der Engeraner CDU-Abgeordnete Wolfgang Aßbrock will sich für eine Schließung einsetzen.
Nach Angaben des Westfalen-Blattes will er.......
Radio Herford , 12.01.2007 :

Aßbrock für Schließung des Collegium Humanum

Im Kampf gegen die rechtsextremistische Bildungsstätte Collegium Humanum in Vlotho bekommen die Gegner Unterstützung aus der Landespolitik. Der Engeraner CDU-Abgeordnete Wolfgang Aßbrock will sich für eine Schließung einsetzen. Nach Angaben des Westfalen-Blattes will er sich direkt an Innenminister Schäuble wenden. Als Grundlage für eine Schließung nennt Aßbrock den NRW-Verfassungsschutzbericht. Darin steht, dass es Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gibt. Aßbrock will außerdem einen Verein von Holocaust-Leugnern verbieten, der mit dem Collegium Humanum in Zusammenhang stehen soll.
Quellen:
 http://www.radioherford.de/
 http://www.radiolippe.de/


Herforder Kreisanzeiger / Neue Westfälische , 12.01.2007 :

Collegium Humanum ist ein Fall für Berlin / NRW-Innenminister sieht sich nicht zuständig

Kreis Herford (guh). Wie vielen Bürgern des Kreises ist auch Wolfgang Aßbrock (CDU) das Collegium Humanum (CH) und der "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) ein Dorn im Auge.

Im November vergangenen Jahres wandte sich der Landtagsabgeordnete der CDU an den NRW-Innenminister Ingo Wolf. Er forderte in einem Schreiben das Verbot beider Vereinigungen: "Wir müssen endlich den Mut aufbringen, diese rechtsextremistische Bildungsstätte im Kreis Herford zu schließen." Gleichzeitig verwies er auf die Demonstration im Sommer 2005, bei der mehr als 800 Menschen gegen das CH auf die Straße zogen.

Wolfs Antwort kam kurz vor Weihnachten. Der Minister verwies auf den Paragraphen 3 des Vereinsgesetzes. Danach kann das Landesinnenministerium als Verbotsbehörde nur aktiv werden, wenn Vereine oder Teilvereine sich mit ihrer Organisation und Tätigkeit auf das Gebiet lediglich eines Bundeslandes beschränken.

Falls jedoch ein Verein mit seiner Organisation oder Tätigkeit über das Gebiet eines Landes hinaus aktiv ist, fällt die Frage des Verbots in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Es muss jedoch noch eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: Die Tätigkeit, mit der ein Verein außerhalb eines Bundeslandes auftritt, darf nicht von ganz unbedeutendem Gewicht sein.

Im Falle des CH würde die Verbreitung der Zeitschrift "Stimme des Gewissens" diese Voraussetzung erfüllen. Die zuständige Behörde für ein Verbot des VRBHV, der seinen Sitz in Berlin hat, ist entweder das Land Berlin oder eben auch das BMI.

Wolf schrieb auch, das ein Verbot nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, da die handelnden Personen ihre Ideologien weiter verbreiten können.

Quelle:  http://www.nw-news.de/
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Ergänzungen

viel glück aßbrock

tagmata 15.01.2007 - 02:35
mutig isser ja. denn schäubles draht zum ch führt nicht gerade um viele ecken... ich würde nicht so weit gehen zu behaupten daß er freunde dort hat, aber freunde von freunden von ihm waren dort allemal gern gesehen gäste.

den laden gibt es ja nicht erst seit letzem jahr. und eure lokale bibliothek hat sicher noch den einen oder anderen schmöker aus den 80ern, als die antifa noch langsam und methodisch arbeiten mußte statt vom hölzchen aufs stöckchen zu springen ;-)

vielleicht auch mal die archive eures lokalen projekts durchstöbern. anfang der 80er wurde so einiger über das ch publiziert, da taucht durchaus mal der eine oder andere name auf der bekannt vorkommt.