18.Prozeßtag, 04. August 2005

die unterstuetzerInnen 07.08.2005 22:42
18.Prozeßtag, 04. August 2005

gegen Jose Fernandez Delgado, Bart De Geeter, Gabriel und Begonia Pombo Da Silva
18.Prozeßtag, 04. August 2005

gegen Jose Fernandez Delgado, Bart De Geeter, Gabriel und Begonia Pombo Da Silva

Der Prozeßtag begann pünktlich mit ca. halbstündlicher Verspätung.
An der Bekleidung Gabriels, nur in Unterhose, und der solidarischen Bekundungen seitens der UnterstützerInnen hat sich nichts geändert. Die Angeklagten waren in guter Stimmung, das Gericht allerdings schien sehr genervt. Es ist deutlich zu spüren, daß die Richter gern zum Ende kommen würden.

Von Seiten der Verteidigung wurden erneut Beweisanträge gestellt.
Der Antrag auf Schuldunfähigkeit von José, der von seinem Anwalt am letzten Prozesstag gestellt wurde, wurde gleich zu Beginn abgelehnt.
Gabriel`s Verteidiger, Poell, beantragte danach einen Sachverständigen des Berliner Zentrums für Folteropfer zu bestellen, um ein Gutachten zur Schuldfähigkeit Gabriels durch die Folgen der Folterungen und Isolationshaft, die Gabriel während seiner spanischen Haftjahre ertragen mußte, zu erstellen und Akten von 1997 hinzuzuziehen, als in einem Prozess die Schuldunfähigkeit schon einmal eingestanden wurde.
Josés Anwalt stellte den Antrag, eine Stellungnahme von Dr. Rieger vom BKA zur Verbesserung der technischen Möglichkeiten bei der Bildbearbeitung einzuholen.
Der Antrag von Barts Anwalt, Lindemann, eine weitere Zeugin zu laden, die von der Halifaxstraße aus beobachten konnte, wie Bart am 28. Juni orientierungslos am Mercedes vorbeigerannt sei und die Szenerie von der Ferne aus beobachtete und erst später in das Auto eingestiegen sei. Alle drei Anträge wurden vom Staatsanwalt abgelehnt. Gabriels mit der Begründung, dass er nicht verfahrensrelevant sei, Joses wegen Prozessverschleppung und Barts Antrag wären nur Vermutungen. Nach dem Einwurf seines zweiten Anwalts Scholz, der Staatsanwalt habe versäumt, bei der Zeugin zu ermitteln, wurde die Sitzung für ca. 3 Stunden unterbrochen, um sich zu den Anträgen zu beraten.
Nach der Pause wurde die Einholung eines weiteren Gutachtens zur Schuldfähigkeit Gabriels mit der Begründung, dass Dr. Jankowskis Gutachten nicht zweifelhaft und keinerlei Weise widersprüchlich sei, abgelehnt. Den anderen beiden Anträgen wird stattgegeben.
Die Zeugin von der Helifaxstrasse soll am 24. August angehört werden. Dr. Rieger soll ebenfalls auf den 24. August bestellt werden.
Richter Nohl gab bekannt, dass morgen, am 5. August keine Verhandlung stattfinden wird und die nächste auf den 24. August um 10 Uhr angesetzt ist. Danach wollte er sich mit den Anwältinnen und NebenklägerInnen auf weitere 10 Termine bis Ende 2005 verständigen.
Bevor Bart, José und Gabriel aus dem Saal geleitet wurden, war es möglich, sich mit ihnen zu verständigen.


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Ergänzungen