20.4.2002 Nazi Auktion in Berlin

Jens Schlau 02.04.2002 16:53 Themen: Antifa
41. Nazi Devotionalien Auktion in Berlin diesmal am 20.April (Hitlers Geburtstag) !!!!!!
41. Nazi Devotionalien Auktion in Berlin diesmal am 20.April (Hitlers Geburtstag) !!!!!!
Im einschlägig bekannten „Berliner Auktionshaus für Geschichte“ werden seit Jahren Nazi Devotionalien versteigert.
So zum Beispiel Hitler`s Stuhl aus der Alpenfestung, seine persönliche Hakenkreuzfahne, SS und SS Orden, ein Führer Quartett Kartenspiel, ...)
Siehe dazu auch
 http://www.berliner-auktionshaus.com/
 http://www.aktiv-gegen-rechts.de/newsletter/nl010328.htm
 http://www.antifaschistische-nachrichten.de/1998/08/003.htm
 http://www.hagalil.com/archiv/98/02/auktion.htm
 http://www.powow.com/grenzfall/sixth/nrone/Unheimlich.html
taz 7.4.01 Nazi-"Highlights"
... Im Prozess um den Nazipropaganda-Vorwurf gegen das "Berliner Auktionshaus für
Geschichte" am Amtsgericht haben sich die Hinweise auf Rechtsverstöße des ...
taz 28.3.01 Hitler als Dekor
... nur drei schlichte Kleidungsstücke, die er in seinem "Berliner Auktionshaus für
Geschichte" in Berlin-Schöneberg versteigern wollte: eine abgetragene Hose ...

Nach der kurzen medialen Aufmerksamkeit durch Berichte über KZ - Kleidungs - Versteigerung vor ein paar Jahren und einer weiteren Berichterstattung im Jahr 2000, kam es 2001 zu einem Prozeß.
Es ging um unzureichende Klarstellung der „Distanzierung“ des Betreibers, via Disclaimer auf seiner Homepage,vom Inhalt der versteigerten Materialien.
Jens Lau, der wie herauskam eigentlich Jens Walter heißt, behauptete rein wissenschaftlich und museal Interessierten seine zusammengetragenen Materialien anzubieten.
Er ließ sich vom NPD Anwalt Carsten Schrank
( http://www.ra-schrank.de/)
 http://www.welt.de/daten/2001/04/21/0421de248635.htx
 http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2000/47/08a.htm
 http://www.nadir.org/nadir/aktuell/2001/05/07/4005.html
 http://www.jungewelt.de/2001/11-28/012.php
 http://www.klick-nach-rechts.de/gegen-rechts/2001/03/kleber.htm
verteidigen.
Vielleicht ist es ja Zufall das laut dem, vom intelektuellen Nazi Vordenker Armin Mohler geschrieben Standartwerk über die sogenannte „Konservative Revolution“ einer der damals führenden Köpfe Arthur Möller van dem Bruk in der Motzstr. 22
wohnte und dort seine Treffen abhielt.
Kein Zufall jedoch war der Nazi Aufkleber auf dem Zigarettenautomat am Haus, die Nazifressen bei einer der Versteigerungen im Jahr 2000 bzw der Nazi Anwalt Carsten Schrank beim Prozeß 2001.
Deshalb ist Hitlers Geburtstag und die gleichzeitig behauptete Seriösität eine besondere Provokation.
Die läppische Geldstrafe ist ein Witz.
Auch die sich rein auf Medienberichterstattung beschränkende Interesse der angeblichen antifaschistischen Öffentlichkeit ist peinlich.
Ihre Auktionen finden immer in benachbarten Hotels statt.
Weder Proteste der jüdischen Gemeinde, des DGB, noch TV Berichterstattung, bzw das Urteil wegen fehlender Disclaimer, die jetzt immer noch nur auf der Startseite sind, haben den schwungvollen Handel mit orginal und nachgemachten Nazi Devotionalien, noch mit Materialien aus Nazi Verlagen unterbunden.
Der Laden wird von einigen Staatschutz Polizist/inn/en ab und zu besucht bzw durchsucht, wie auch seine Wohnung.
Die Polizist/inn/en vor Gericht zu erleben liess den Spruch „dümmer als die Polizei erlaubt“ zu Tage treten.
Sie wußten teilweise nicht mehr ob sie nun seine Wohnung oder seinen Laden durchsucht hatten...

Noch ein Artikel zu Carsten Schrank :


Andree Kuhn sog. "stellvertretender Ordnungsdienstleiter der NPD Sachsen"
Junge Welt 24.07.2001
Rote Ohren vor Gericht
Bewährungsstrafe für Sachsens stellvertretenden NPD- Ordnungsdienstleiter
Als sie auf einer Dresdner Elbbrücke während einer NPD- Demo im Sommer 2000 so traulich beieinander standen, hätte man sie gut für Mutter und Sohn halten können. Wäre da nicht dieser Blick gewesen, einem schlechten "Ich seh dir in die Augen, Kleines"-Imitat gleich. Vielleicht verbindet sie aber gar keine persönliche Beziehung, sondern ein gemeinsames Interesse an Ordnung: Margitta Popp ist Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Stadt, Andree Kuhn "1. stellvertretender Landesordnungsdienstleiter der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands".
Geturtelt wurde beim erneuten Zusammentreffen vergangene Woche vor dem Amtsgericht Dresden allerdings nicht, denn Kuhn war der verbotenen "Durchführung von Versammlungen und Aufzügen" angeklagt, wofür ein Strafrahmen von Geld- bis hin zur Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen ist. Nach dem für die örtliche Neonaziszene recht erfolgreichen Demonstrationsjahr 2000 - fast monatlich ein Aufzug in der Landeshauptstadt - sollte Anfang Dezember unter dem Titel "Kulturerhalt statt Leitkultur" eine letzte Veranstaltung stattfinden. Kurz zuvor hatte die Stadt das Ganze aber mit einem Verbot belegt und vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen Recht bekommen.
Man traf sich aber trotzdem mit Lautsprecherwagen und Transparenten. Und vier Personen, unter ihnen Kuhn, legten auch Ordnerbinden an. Letzteres sei ein Fehler gewesen, so der heute 24jährige. Es habe aber gar keine Versammlung stattgefunden, weil man sich nach Feststellung der Personalien und Platzverweis sofort entfernt habe. "Ich kenne Herrn Kuhn von allen anderen Versammlungsanmeldungen her", so Popp. Sowohl für sie als auch für den Einsatzleiter sei klar gewesen, daß mit dem Tragen einer Ordnerbinde eine Veranstaltung verbunden sei. Daß Kuhn als stellvertretender Versammlungsleiter nichts vom Verbot des OVG gewußt haben will, gleichzeitig aber die Ankommenden in Empfang nehmen wollte, um sie nach Hause zu schicken, schien der Klageseite eine widersprüchliche "reine Schutzbehauptung".
Der gleichfalls anwesende Andreas Storr hatte nämlich einen Eileinspruch beim Bundesverwaltungsgericht durch den Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank dabei. "Ein Rechtsanwalt", so Popp, "hatte alles in der Hand." Der hatte sich einen Namen als Verteidiger im Gubener Hetzjagd-Prozeß und mit einer NPD-Rechtsschulung in der Sächsischen Schweiz gemacht. Als er vor einigen Wochen dem sächsischen Chef der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen beistand, der gegen die Titulierung "Neonazi" durch eine kleine Zeitschrift klagte, verlor der Kläger erwartungsgemäß. Kuhn, der sich vor Gericht selbst verteidigte, hatte im Vorfeld Einspruch gegen die Klage mit dem Ziel ihrer Abweisung erhoben. Mit einem Hauch von Sportpalast- Rede in der Stimme stellte er den Zeugen Suggestivfragen und mahnte sie, sie sollten "sich mal ganz genau erinnern".
Mehr als die zur Debatte stehende Klage schien den Richter aber Kuhns Auftreten, eine Mischung aus Schlichtheit und Anmaßung, sowie ein Auszug aus dem Bundeszentralregister mit den Vorstrafen Kuhns zu beeindrucken. Da findet sich neben räuberischer Erpressung, Diebstahl und Betrug in zwei Fällen auch das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen. Das ging alles noch, aber bei der Erwähnung des "unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln" bekam der deutsche Junge doch rote Ohren. Aufgrund der Vorstrafen und der Ausführungen Kuhns, zumal der "Angeklagte in der Szene bekannt ist", hielt die Klageseite 50 Tagessätze à 50 Mark für angemessen. Dagegen verlangte der Beklagte nochmals die "Einstellung des Verfahrens und Freispruch nach Paragraph Weißichnich".
Schuldig und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, gab der Richter bekannt. Diese werde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommen 150 Arbeitsstunden und die Kosten des Verfahrens. Vielleicht sei es ja möglich, hieß es in der Begründung, daß der Angeklagte "auf den richtigen Weg gelangen" könnte. Auf jeden Fall aber habe er wohl "wieder etwas gelernt". Kuhn legte umgehend Rechtsmittel ein.
Anselm Kröger, Dresden
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Ergänzungen

Hitler als Dekor

10.05.2003 - 00:48

Ein Berliner versteigert Nazi-Kitsch. Nun steht er wegen des Verdachts der NS-Propaganda vor Gericht. Der Auktionator gibt sich unschuldig

von PHILIPP GESSLER
 http://www.taz.de/pt/2001/03/28/a0172.nf/text
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