Arbeitslose als Ersatzcops gegen Bettler
In Berlin werden seit einiger Zeit Arbeitslose als 1-Euro-Jobber "zur Erhöhung der Sicherheit" im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es auch, friedliche Bettler zu verjagen, von denen sich die BVG in ihren Geschäftsinteressen gestört fühlt.
Im Eingangsbereich eines Neuköllner U-Bahnhofes sitzt in einer Ecke, einige Meter von Fahrkartenautomaten und Kiosk entfernt, eine alte Frau mit einer Spendenschale vor sich und murmelt vor sich hin, man möge ihr doch bitte ein wenig Geld geben. Die Passanten strömen an ihr vorbei, ohne sie zu beachten. Gestört fühlt sich niemand.
Plötzlich eilen zwei Männer mit einem großen Hund herbei. Sie tragen als Einheitsdress hellblaue Hemden und dunkle Hosen, als wären sie uniformiert. Sie werfen der alten Frau vor, dass sie sie bereits zum zweiten Mal an diesem Ort anträfen, und fordern sie auf, den U-Bahnhof sofort zu verlassen. Gehe sie nicht unverzüglich oder würden sie sie in nächster Zeit erneut dort antreffen, so kündigen sie an, würden sie sofort die Polizei holen. Der Hund schaut die alte Frau, die er, solange sie sitzt, deutlich überragt, grimmig an. Er trägt einen Maulkorb, aber den können seine Herrchen gegebenfalls abnehmen. Die alte Frau erhebt sich langesam und verlässt den Bahnhof.
Die beiden Uniformierten stellen sich mit zufriedener Miene quasi in Formation an die Seite und beobachten sie genau, bis sie außer Sichtweite ist. Auf den Oberarmstücken ihrer Hemden tragen sie Abzeichen, auf denen "ARGE Berlin" steht. Sie sind demzufolge keine Angestellten der BVG, sondern gehören zu den Arbeitslosen, die seit letztem Jahr im Rahmen sogenannter "im öffentlichen Interesse liegender Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (vulgo: 1-Euro-Jobs) durch die Berliner U-Bahnen streifen, um dort "die Sicherheit zu erhöhen". Ihresgleichen sieht man in letzter Zeit des öfteren, jeweils zu zweit, uniformiert und mit Hund.
Interessant wäre allerdings zu erfahren, was das Bedrohen und Verjagen von friedlichen Bettlerinnen, die niemanden in irgendeiner Weise belästigen, mit der "Erhöhung der Sicherheit" zu tun haben soll. Zwar ist ein solches Vorgehen gängige Praxis diverser Firmen, die Teile des öffentlichen Raumes für ihre Geschäftsinteressen privatisiert haben. Diese engangieren jedoch dafür private Sicherheitsdienste, die sie selbst bezahlen müssen.
Die BVG hingegen darf kostenlos auf "im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten" zurückgreifen. Wer eine solche "Arbeitsgelegenheit" ablehnt, wird von den Jobcentren mit Kürzung des ALG II um 30 Prozent bedroht, beim zweiten Mal um 60 Prozent, beim dritten Mal um 100 Prozent, jeweils für drei Monate. Wenn ihm oder ihr die verbleibende Summe dann nicht zum Leben reicht, darf er/sie selbst betteln gehen - bis er/sie von anderen "im öffentlichen Interesse" tätigen Arbeitslosen verjagt wird.
Interessant wäre, wenn die Berliner Jobcenter und die Bezirke als Mitträger der Jobcenter einmal darlegen würden, welchem "öffentlichen Interesse" die hier geschilderten Arbeitsgelegenheiten eigentlich dienen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, liegt ein Rechtsbruch vor, der schleunigst abzustellen wäre.
Plötzlich eilen zwei Männer mit einem großen Hund herbei. Sie tragen als Einheitsdress hellblaue Hemden und dunkle Hosen, als wären sie uniformiert. Sie werfen der alten Frau vor, dass sie sie bereits zum zweiten Mal an diesem Ort anträfen, und fordern sie auf, den U-Bahnhof sofort zu verlassen. Gehe sie nicht unverzüglich oder würden sie sie in nächster Zeit erneut dort antreffen, so kündigen sie an, würden sie sofort die Polizei holen. Der Hund schaut die alte Frau, die er, solange sie sitzt, deutlich überragt, grimmig an. Er trägt einen Maulkorb, aber den können seine Herrchen gegebenfalls abnehmen. Die alte Frau erhebt sich langesam und verlässt den Bahnhof.
Die beiden Uniformierten stellen sich mit zufriedener Miene quasi in Formation an die Seite und beobachten sie genau, bis sie außer Sichtweite ist. Auf den Oberarmstücken ihrer Hemden tragen sie Abzeichen, auf denen "ARGE Berlin" steht. Sie sind demzufolge keine Angestellten der BVG, sondern gehören zu den Arbeitslosen, die seit letztem Jahr im Rahmen sogenannter "im öffentlichen Interesse liegender Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (vulgo: 1-Euro-Jobs) durch die Berliner U-Bahnen streifen, um dort "die Sicherheit zu erhöhen". Ihresgleichen sieht man in letzter Zeit des öfteren, jeweils zu zweit, uniformiert und mit Hund.
Interessant wäre allerdings zu erfahren, was das Bedrohen und Verjagen von friedlichen Bettlerinnen, die niemanden in irgendeiner Weise belästigen, mit der "Erhöhung der Sicherheit" zu tun haben soll. Zwar ist ein solches Vorgehen gängige Praxis diverser Firmen, die Teile des öffentlichen Raumes für ihre Geschäftsinteressen privatisiert haben. Diese engangieren jedoch dafür private Sicherheitsdienste, die sie selbst bezahlen müssen.
Die BVG hingegen darf kostenlos auf "im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten" zurückgreifen. Wer eine solche "Arbeitsgelegenheit" ablehnt, wird von den Jobcentren mit Kürzung des ALG II um 30 Prozent bedroht, beim zweiten Mal um 60 Prozent, beim dritten Mal um 100 Prozent, jeweils für drei Monate. Wenn ihm oder ihr die verbleibende Summe dann nicht zum Leben reicht, darf er/sie selbst betteln gehen - bis er/sie von anderen "im öffentlichen Interesse" tätigen Arbeitslosen verjagt wird.
Interessant wäre, wenn die Berliner Jobcenter und die Bezirke als Mitträger der Jobcenter einmal darlegen würden, welchem "öffentlichen Interesse" die hier geschilderten Arbeitsgelegenheiten eigentlich dienen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, liegt ein Rechtsbruch vor, der schleunigst abzustellen wäre.
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Ergänzungen
Auf anderen Bahnhöfen Berlins
"Armut per Gesetz"
Wo spielt der Artikel?
@berliner: "komisch"
lest nochmal
ARGE Berlin
Die Webseite der ARGE Servicegesellschaften Berlin
Hundeblick
Etwas sachlicher bitte
Dennoch wünsche ich mir etwas mehr Sachlichkeit in diesem Bericht! Bspw. die Erwähnung, dass der Hund die Bettlerin "böse" anguckte... was für ein Hirnfick! Das hört sich ja gerade so an als wäre das Tier selbst ein korruptes, menschenhassendes Bonzenschwein... was kann der Hund dafür für was er eingesetzt wird?! Genauso die Erwähnung, dass die Sicherheitskräfte "zufrieden" waren, als sie erfolgreich die Bettlerin "verscheuchten" ist sicherlich Auslegungssache! Man sollte keinen unnötigen Hass gegen die armen Schweine schüren sondern gegen die skrupellosen Behörden die genau das verbocken und den Hass unter den Armen verschärfen wollen! Denkt bitte beim Verfassen solcher Beiträge nach auch wenn die Emotionen verständlicherweise überkochen bei dieser Thematik!
!
Arbeitslose als Büttel
Einige räumen im Auftrag des Ordnungsamtes z.B. Kinderspielplätze auf, gab`s zumindest als Projekt. (Hundekot, Junkiespritzen etc.)
Korrektur
Auf den Internetseiten der BVG gibt es einen einzigen Hinweis darauf, dass ein "privater Dienstleister ARGE" für die BVG im Bereich der Fahrkartenkontrolle tätig sei
http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/folder/301/rewindaction/Index/archive/1/id/39814/name/%22%3BFahr+fair.+BVG%22%3B
Es liegt nahe, dass dies dieselbe "ARGE" ist, die auch die uniformierten Patrouillen stellt. Dieser "privater Dienstleister" ist jedoch anscheinend keine eigenständige Firma. Seine Identität ist auf regulärem Wege schwer zu ermitteln, da er nicht im Telefonbuch steht (weder im normalen Telefonbuch noch in den Gelben Seiten; dort stehen zwar einige "ARGEN"/Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen von Bauwesen über Umweltschutz bis Graphikdesign, aber keine im Sicherheitsgewerbe), noch eine Internetseite besitzt und auch im regionalen Verzeichnis des Bundessverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen
http://www.bdws.de/cms/index.php?option=com_include&Itemid=106
nicht enthalten ist.
Lediglich aus einigen älteren Artikels über Übergriffe von Fahrkartenkontrolleuren
http://www.trend.infopartisan.net/trd1105/t101105.html
http://de.indymedia.org/2005/10/130813.shtml
ergibt sich, dass die im Auftrag der BVG tätigen "Kontrollfirmen GSE und Wachschutzgesellschaft" zusammen als "Arbeitsgemeinschaft “Arge“ BVG" firmieren.
Die GSE ist dort eindeutig identifiziert als
GSE Protect Berlin mbH ( http://www.gse-sicherheit.de/).
mit der "Wachschutzgesellschaft" ist diesem Bericht zufolge
http://de.indymedia.org/2007/01/166330.shtml
die Firma Wachschutz Security Service GfVM GmbH ( http://www.wachschutz.de/)
gemeint.
Diese beiden Firmen stehen auch im Verzeichnis des BDWS. Allerdings findet sich in ihren öffentlichen Selbstdarstellungen keinerlei Hinweis darauf, dass sie Teil einer "ARGE BVG" sind, genauso wie umgekehrt von Seiten der BVG kein Hinweis zu diesen Firmen führt; offensichtlich sollen da Zusammenhänge verborgen werden.
Im Rahmen der Initiative von Bundesverkehrsministers Tiefensee aus dem vergangenen Jahr, 1-Euro-Jobs zur "Erhöhung der Sicherheit" im Nahverkehr einzusetzen
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/435397.html
http://www.taz.de/digitaz/2006/08/28/a0060.1/text.ges,1
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv_nid_34347.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,433805,00.html
http://images.zeit.de/text/news/artikel/2006/08/27/72063.xml
die zu einem "Pilotprojekt" ab 15.11.2006 in Leipzig führte
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23460/1.html
http://www.lvz.de/aktuell/content/4021.html
hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eigene Initiative Gespräche mit der BVG über eine mögliche Realisierung dieses Vorschlages auch in Berlin aufgenommen, und Senatorin Ingeborg Junge-Reyer hatte den Plan öffentlich unterstüzt
http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/08/bvg-ein-euro-jobber-als-nette-helfer.html
http://www.24stunden.de/index.php/2006-08/hartz-iv-servicekrafte-in-berlin/
Es gibt allerdings keine weiteren Berichte über das Ergebnis dieser Gespräche, so dass davon auszugehen ist, dass bisher in Berlin im Gegensatz zu Leipzig nichts weiter geschehen ist.
Einen Einsatz von ALG II-Empfängern im Berliner Nahverkehr hat es im vergangenen Jahr gegeben, allerdings nicht im Sicherheitsdienst, sondern als Touristenwegweiser während der Fußballl-WM im Auftrag des VBB
http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/09/berlinbrandenburg-vbb-setzt-wm-projekt.html
Eine enge Zusammenarbeit zwischen dubiosen "Sicherheitsdienstleitern" und der Bundesanstalt für Arbeit gibt es auf jedenfall auch in Berlin schon seit längerem, so konnten diese in der Vergangeneheit von ABM-Stellen profitieren, und die BA vermittelt in Niedriglohnstellen im Sicherheitsgewerbe
http://www.trend.infopartisan.net/trd1204/t401204.html
Das Ergebnis sieht im Endeffekt für die Leute auf solchen Niedriglohnstellen nicht viel anders aus als für Leute mit 1-Euro-Jobs: Bruttostundelöhne von 5 oder 6 Euro ergeben einen Bruttomonatslohn, der kaum höher liegt als ALG II + 180 Euro MAE (und von dem noch die Versicherungsbeiträge abgezogen werden müssen). Ist der Lohn noch geringer oder hat der/die Betreffende noch Angehörige zu versorgen, entsteht sowieso ein Anspruch auf "ergänzendes ALG II", für den der/die Betreffende sich aber in die Fänge der Hartz-IV-Bürokratie begeben muss. Einen Niedriglohnarbeitsplatz einfach zu kündigen geht auch nicht, denn dann tritt nach SGB III eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen "versicherungswidrigem Verhalten (Arbeitsaufgabe)" ein, die nur in bestimmten Sonderfällen verkürzt werden kann.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
komisch
Lehrgang erforderlich
krasz,
@Inhaber-Idiot
Auf den Bahnhöfen herrscht das Hausrecht, und das liegt beim Betreiber oder Besitzer. Wenn Du jemand aus Deiner Wohnung - wegen Bettelns - verweisen willst, brauchst Du auch keine "Sachkundeprüfung nach §34a GewO" für City-Streifen.
Ein Bahnhof ist ein Bahnhof - und nicht die City! Idiot!
Hör bloß auf, idiotische Rechtsmittelbelehrungen an rumänische Bettlerinnen mit oder ohne Deutsch-Kenntnissen zu verbreiten!
Die Gratis Konkurrenz
@Inhaber:
In dem von dir angegebenen Gesetz geht es aber um Leute, die einen Sicherheitsdienst als Gewerbe anmelden wollen.
Das ist etwas anderes. Ganz so einfach geht es leider nicht. ;-)
Ansonsten habe ich vor einiger Zeit einen Artikel von Eva-Maria Thoms in "Die Zeit" mit dem Titel "Die Gratis-Konkurrenz" entdeckt, den ich sehr lesenswert finde:
http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml
@inhaber
-zweitens sind sie auf bahnhöfen (kein öffentliches straßenland) keine "city streife"
(was auch immer das sein soll)
-drittens ist die 34a prüfung nur gegenüber dem arbeitgeber nachweispflichtig
-viertens knüpft die tatbestandverwirklichung der schwarzarbeit an andere merkmale
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
Das angeführte Gesetz
Hausrecht
Ob das vertreiben von harmlosen Obdachlosen und das einsetzen von Arbeitslosen nun gerechtfertigt ist, ist natürlich die andere Frage.
widerstand?
:)
....da fällt mir nur ein....Willkommen in der DDR....