Arbeitslose als Ersatzcops gegen Bettler

*** 20.07.2007 16:11 Themen: Repression Soziale Kämpfe
In Berlin werden seit einiger Zeit Arbeitslose als 1-Euro-Jobber "zur Erhöhung der Sicherheit" im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es auch, friedliche Bettler zu verjagen, von denen sich die BVG in ihren Geschäftsinteressen gestört fühlt.
Im Eingangsbereich eines Neuköllner U-Bahnhofes sitzt in einer Ecke, einige Meter von Fahrkartenautomaten und Kiosk entfernt, eine alte Frau mit einer Spendenschale vor sich und murmelt vor sich hin, man möge ihr doch bitte ein wenig Geld geben. Die Passanten strömen an ihr vorbei, ohne sie zu beachten. Gestört fühlt sich niemand.

Plötzlich eilen zwei Männer mit einem großen Hund herbei. Sie tragen als Einheitsdress hellblaue Hemden und dunkle Hosen, als wären sie uniformiert. Sie werfen der alten Frau vor, dass sie sie bereits zum zweiten Mal an diesem Ort anträfen, und fordern sie auf, den U-Bahnhof sofort zu verlassen. Gehe sie nicht unverzüglich oder würden sie sie in nächster Zeit erneut dort antreffen, so kündigen sie an, würden sie sofort die Polizei holen. Der Hund schaut die alte Frau, die er, solange sie sitzt, deutlich überragt, grimmig an. Er trägt einen Maulkorb, aber den können seine Herrchen gegebenfalls abnehmen. Die alte Frau erhebt sich langesam und verlässt den Bahnhof.

Die beiden Uniformierten stellen sich mit zufriedener Miene quasi in Formation an die Seite und beobachten sie genau, bis sie außer Sichtweite ist. Auf den Oberarmstücken ihrer Hemden tragen sie Abzeichen, auf denen "ARGE Berlin" steht. Sie sind demzufolge keine Angestellten der BVG, sondern gehören zu den Arbeitslosen, die seit letztem Jahr im Rahmen sogenannter "im öffentlichen Interesse liegender Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (vulgo: 1-Euro-Jobs) durch die Berliner U-Bahnen streifen, um dort "die Sicherheit zu erhöhen". Ihresgleichen sieht man in letzter Zeit des öfteren, jeweils zu zweit, uniformiert und mit Hund.

Interessant wäre allerdings zu erfahren, was das Bedrohen und Verjagen von friedlichen Bettlerinnen, die niemanden in irgendeiner Weise belästigen, mit der "Erhöhung der Sicherheit" zu tun haben soll. Zwar ist ein solches Vorgehen gängige Praxis diverser Firmen, die Teile des öffentlichen Raumes für ihre Geschäftsinteressen privatisiert haben. Diese engangieren jedoch dafür private Sicherheitsdienste, die sie selbst bezahlen müssen.

Die BVG hingegen darf kostenlos auf "im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten" zurückgreifen. Wer eine solche "Arbeitsgelegenheit" ablehnt, wird von den Jobcentren mit Kürzung des ALG II um 30 Prozent bedroht, beim zweiten Mal um 60 Prozent, beim dritten Mal um 100 Prozent, jeweils für drei Monate. Wenn ihm oder ihr die verbleibende Summe dann nicht zum Leben reicht, darf er/sie selbst betteln gehen - bis er/sie von anderen "im öffentlichen Interesse" tätigen Arbeitslosen verjagt wird.

Interessant wäre, wenn die Berliner Jobcenter und die Bezirke als Mitträger der Jobcenter einmal darlegen würden, welchem "öffentlichen Interesse" die hier geschilderten Arbeitsgelegenheiten eigentlich dienen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, liegt ein Rechtsbruch vor, der schleunigst abzustellen wäre.
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Ergänzungen

Auf anderen Bahnhöfen Berlins

berliner 20.07.2007 - 17:27
Auch am U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin laufen bis zu 5 ARGE-"Mitarbeiter" Streife. Sie trten als Sicherheitspersonal auf, das selbst schon unter erhöhtem Lohndruck steht. In Berlin sind Stundenlöhne zwischen 4-6 EUR durchaus üblich. Jedoch wenn 1-EUR-Jobber staatlicherseits den Lohndruck erhöhen, lasst sich die Abwärtsspirale nich absehen. Ebenso gefährlich ist jedoch die "Machtfülle" die dieses Sicherheitspersonal übertragen wurde. frustriert, agressiv und unerbittlich nutzen sie diese. nach oben buckeln und nach unten treten, eben...

"Armut per Gesetz"

der mit dem wolf tanzt 20.07.2007 - 19:25
Nur zur Erinnerung: In Berlin regiert die "Links"-Partei gemeinsam mit der SPD. Erstere geißelt die Hartz-Gesetze regelmäßig als "Armut per Gesetz" und spricht sich seit langem für einen branchenübergreifenden Mindestlohn von 8€ aus. Zynischer geht's wohl nich mehr.

Wo spielt der Artikel?

Ortsangabe-Män 20.07.2007 - 19:46
Warum fällt es eigentlich immer so schwer, "Berlin: " vor die Titelüberschrift zu setzen?

@berliner: "komisch"

bielefelder 20.07.2007 - 20:43
Um den Wahrheitsgehalt des Artikels und den Umfang des Problems zu unterstreichen, kann ich noch erwähnen, dass es diese Masche in Bielefeld auch gibt. Dort rennen "1€-Jobber" auch als "Service-Assistenz" im Dienste von Mobiel in der Stadtbahn und auf den Bahnsteigen rum.

lest nochmal

sdiföuh 20.07.2007 - 22:11
"Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen." Es müssen also auch die Angestellten eine IHK-Prüfung ablegen, nicht nur der Chef. - Aus einem T-Shirt-Aufdruck auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses zu schließen, wäre allerdings schwach. Ich würde aber erstmal davon ausgehen, dass die Autorin etwas, das sie behauptet, auch recherchiert hat.

ARGE Berlin

(muss ausgefüllt werden) 21.07.2007 - 04:53
 http://www.servicegesellschaften-berlin.de/
Die Webseite der ARGE Servicegesellschaften Berlin

Hundeblick

Raphael 21.07.2007 - 11:10
Ich wollte nur schnell anmerken,dass Hunde ihre Mine nicht verändern können.Sie können allerhöchstens drohen,aber "grimmig blicken", das geht beim besten Willen nicht...

Etwas sachlicher bitte

! 21.07.2007 - 11:34
1 € Jobber wurden immerhin auch schon als "Streikbrecher" bei der Müllabfuhr eingesetzt!! Warum nicht auch als Sicherheitsdienst??? Mich sollte es nicht wundern!
Dennoch wünsche ich mir etwas mehr Sachlichkeit in diesem Bericht! Bspw. die Erwähnung, dass der Hund die Bettlerin "böse" anguckte... was für ein Hirnfick! Das hört sich ja gerade so an als wäre das Tier selbst ein korruptes, menschenhassendes Bonzenschwein... was kann der Hund dafür für was er eingesetzt wird?! Genauso die Erwähnung, dass die Sicherheitskräfte "zufrieden" waren, als sie erfolgreich die Bettlerin "verscheuchten" ist sicherlich Auslegungssache! Man sollte keinen unnötigen Hass gegen die armen Schweine schüren sondern gegen die skrupellosen Behörden die genau das verbocken und den Hass unter den Armen verschärfen wollen! Denkt bitte beim Verfassen solcher Beiträge nach auch wenn die Emotionen verständlicherweise überkochen bei dieser Thematik!
!

Arbeitslose als Büttel

Peter H. 21.07.2007 - 12:00
Es ist falsch die Ordnungsfunktion einiger weniger Arbeitsloser auf Berlin zu reduzieren. Anmdere Städte ziehen da locker nach, bzw. gingen voraus. So war es schon vor einigen Jahren in Frankfurt so, dass Jobber/ Arbeitslose unliebsames Publikum auf der Zeil zu vertreiben hatten, da dies von der Geschäftswelt gewünscht war. Da mittlerweile diese Einkaufsmeile von sogenannten Pennern, Alkis, Junkies etc. seitens der Kommune, Polizei "gereinigt" wurde, sind dort wohl inzwischen keine arbeitslosen Büttel mehr nötig.
Einige räumen im Auftrag des Ordnungsamtes z.B. Kinderspielplätze auf, gab`s zumindest als Projekt. (Hundekot, Junkiespritzen etc.)

Korrektur

****** 23.07.2007 - 22:43
Das ganze war teilweise ein Irrtum, der durch die Undurchsichtigkeit der Verschachtelung der verschiedenen "Dienstleister" mit bedingt war. Die ARGE, deren Abzeichen die Leute tragen, ist vermutlich die Arbeitsgemeinschaft der für die BVG tätigen Sicherheitsunternehmen, also von regulären Niedriglohnbetrieben, nicht 1-Euro-Job-Trägern. allerdings würden Teile der Berliner SPD-Senatsmitglieder gerne auch 1-Euro-Jobber in diesem Bereich einsetzen.

Auf den Internetseiten der BVG gibt es einen einzigen Hinweis darauf, dass ein "privater Dienstleister ARGE" für die BVG im Bereich der Fahrkartenkontrolle tätig sei
 http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/folder/301/rewindaction/Index/archive/1/id/39814/name/%22%3BFahr+fair.+BVG%22%3B
Es liegt nahe, dass dies dieselbe "ARGE" ist, die auch die uniformierten Patrouillen stellt. Dieser "privater Dienstleister" ist jedoch anscheinend keine eigenständige Firma. Seine Identität ist auf regulärem Wege schwer zu ermitteln, da er nicht im Telefonbuch steht (weder im normalen Telefonbuch noch in den Gelben Seiten; dort stehen zwar einige "ARGEN"/Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen von Bauwesen über Umweltschutz bis Graphikdesign, aber keine im Sicherheitsgewerbe), noch eine Internetseite besitzt und auch im regionalen Verzeichnis des Bundessverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen
 http://www.bdws.de/cms/index.php?option=com_include&Itemid=106
nicht enthalten ist.

Lediglich aus einigen älteren Artikels über Übergriffe von Fahrkartenkontrolleuren
 http://www.trend.infopartisan.net/trd1105/t101105.html
 http://de.indymedia.org/2005/10/130813.shtml
ergibt sich, dass die im Auftrag der BVG tätigen "Kontrollfirmen GSE und Wachschutzgesellschaft" zusammen als "Arbeitsgemeinschaft “Arge“ BVG" firmieren.
Die GSE ist dort eindeutig identifiziert als
GSE Protect Berlin mbH ( http://www.gse-sicherheit.de/).
mit der "Wachschutzgesellschaft" ist diesem Bericht zufolge
 http://de.indymedia.org/2007/01/166330.shtml
die Firma Wachschutz Security Service GfVM GmbH ( http://www.wachschutz.de/)
gemeint.
Diese beiden Firmen stehen auch im Verzeichnis des BDWS. Allerdings findet sich in ihren öffentlichen Selbstdarstellungen keinerlei Hinweis darauf, dass sie Teil einer "ARGE BVG" sind, genauso wie umgekehrt von Seiten der BVG kein Hinweis zu diesen Firmen führt; offensichtlich sollen da Zusammenhänge verborgen werden.

Im Rahmen der Initiative von Bundesverkehrsministers Tiefensee aus dem vergangenen Jahr, 1-Euro-Jobs zur "Erhöhung der Sicherheit" im Nahverkehr einzusetzen
 http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/435397.html
 http://www.taz.de/digitaz/2006/08/28/a0060.1/text.ges,1
 http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv_nid_34347.html
 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,433805,00.html
 http://images.zeit.de/text/news/artikel/2006/08/27/72063.xml
die zu einem "Pilotprojekt" ab 15.11.2006 in Leipzig führte
 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23460/1.html
 http://www.lvz.de/aktuell/content/4021.html
hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eigene Initiative Gespräche mit der BVG über eine mögliche Realisierung dieses Vorschlages auch in Berlin aufgenommen, und Senatorin Ingeborg Junge-Reyer hatte den Plan öffentlich unterstüzt
 http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/08/bvg-ein-euro-jobber-als-nette-helfer.html
 http://www.24stunden.de/index.php/2006-08/hartz-iv-servicekrafte-in-berlin/
Es gibt allerdings keine weiteren Berichte über das Ergebnis dieser Gespräche, so dass davon auszugehen ist, dass bisher in Berlin im Gegensatz zu Leipzig nichts weiter geschehen ist.

Einen Einsatz von ALG II-Empfängern im Berliner Nahverkehr hat es im vergangenen Jahr gegeben, allerdings nicht im Sicherheitsdienst, sondern als Touristenwegweiser während der Fußballl-WM im Auftrag des VBB
 http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/09/berlinbrandenburg-vbb-setzt-wm-projekt.html

Eine enge Zusammenarbeit zwischen dubiosen "Sicherheitsdienstleitern" und der Bundesanstalt für Arbeit gibt es auf jedenfall auch in Berlin schon seit längerem, so konnten diese in der Vergangeneheit von ABM-Stellen profitieren, und die BA vermittelt in Niedriglohnstellen im Sicherheitsgewerbe
 http://www.trend.infopartisan.net/trd1204/t401204.html

Das Ergebnis sieht im Endeffekt für die Leute auf solchen Niedriglohnstellen nicht viel anders aus als für Leute mit 1-Euro-Jobs: Bruttostundelöhne von 5 oder 6 Euro ergeben einen Bruttomonatslohn, der kaum höher liegt als ALG II + 180 Euro MAE (und von dem noch die Versicherungsbeiträge abgezogen werden müssen). Ist der Lohn noch geringer oder hat der/die Betreffende noch Angehörige zu versorgen, entsteht sowieso ein Anspruch auf "ergänzendes ALG II", für den der/die Betreffende sich aber in die Fänge der Hartz-IV-Bürokratie begeben muss. Einen Niedriglohnarbeitsplatz einfach zu kündigen geht auch nicht, denn dann tritt nach SGB III eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen "versicherungswidrigem Verhalten (Arbeitsaufgabe)" ein, die nur in bestimmten Sonderfällen verkürzt werden kann.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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komisch

berliner 20.07.2007 - 17:28
komisch. den sicherheitsdienst gab es auch schon vor hartz4 und arge heißt nix anderes als arbeitsgemeinschaft, muss nicht was mit der arge von arbeitsamt und sozialämtern zu tun haben.

Lehrgang erforderlich

Inhaber 20.07.2007 - 18:12
Meines Wissens nach erfüllen die "1-Euro-Jobber" die Funktion einer sogenannten City-Streife. Um diese ausführen zu dürfen, muß Mesch eine Sachkundeprüfung nach §34a GewO ablegen. Ich bezweifle das auch nur eine Person diese besitzt. Die Sachkundeprüfung wird bei der örtlichen IHK abgelegt und kostet inkl. Lehrgang um die 600,-Euro. Solltet ihr also in Berlinern Bahnhöfen angesprochen werden, fragt mal höflich danach. Sollten die Leute nicht darüber verfügen, genügt eine Meldung an den Zoll wegen "Schwarzarbeit". Und das im Auftrag der Agentur. Für alle zum nachlesen, wo Mensch §34a GewO braucht  http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html

krasz,

84 20.07.2007 - 19:26
jetzt werden auch in Deutschland Paramilitärs aus der Bevölkerung rekrutiert.

@Inhaber-Idiot

ab zum Lehrgang 20.07.2007 - 20:24
@Inhaber-Idiot
Auf den Bahnhöfen herrscht das Hausrecht, und das liegt beim Betreiber oder Besitzer. Wenn Du jemand aus Deiner Wohnung - wegen Bettelns - verweisen willst, brauchst Du auch keine "Sachkundeprüfung nach §34a GewO" für City-Streifen.
Ein Bahnhof ist ein Bahnhof - und nicht die City! Idiot!
Hör bloß auf, idiotische Rechtsmittelbelehrungen an rumänische Bettlerinnen mit oder ohne Deutsch-Kenntnissen zu verbreiten!

Die Gratis Konkurrenz

AnDie 20.07.2007 - 21:19
Die Ortsangabe in der Artikelüberschrift ist in der tat hinfällig.
@Inhaber:
In dem von dir angegebenen Gesetz geht es aber um Leute, die einen Sicherheitsdienst als Gewerbe anmelden wollen.
Das ist etwas anderes. Ganz so einfach geht es leider nicht. ;-)

Ansonsten habe ich vor einiger Zeit einen Artikel von Eva-Maria Thoms in "Die Zeit" mit dem Titel "Die Gratis-Konkurrenz" entdeckt, den ich sehr lesenswert finde:
 http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml

@inhaber

runstop 20.07.2007 - 21:22
-erstens sind es keine 1-euro jobber, arge bedeutet in diesem zusammenhang arbeitsgemeinschaft (verbund von mindestens 2 firmen im selben auftrag)

-zweitens sind sie auf bahnhöfen (kein öffentliches straßenland) keine "city streife"
(was auch immer das sein soll)

-drittens ist die 34a prüfung nur gegenüber dem arbeitgeber nachweispflichtig

-viertens knüpft die tatbestandverwirklichung der schwarzarbeit an andere merkmale
 http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit

Das angeführte Gesetz

Peter Lustig 20.07.2007 - 23:51
greift hier leider nicht, da dieses sich auf Gewerbe ("gewerbsmäßíg") bezieht. AlgIIbezieher üben aber kein Gewerbe aus. Ich würde sagen, hier könnte die Zusätzlichkeit in Frage stehen, da die Vertreibung von Personen ja schon von Wachdiensten betrieben wird. Hier treten die Arge-Leute in direkte Konkurrenz mit dem Wachschutz. Das darf laut Gesetz nicht sein. Vielleicht sollte man das mal der Gewerkschaft mitteilen. Die hätte ein Interesse und Möglichkeiten, dagegen juristisch vorzugehen.

Hausrecht

- 21.07.2007 - 01:55
Allerdings ist es generell so das man sich höchstens zehn Minuten ohne gültigen Fahrausweis innerhalb von Gebäuden des ÖPV aufhalten darf, ist glaube ich auch so in der Hausordnung festgelegt. Ich weiß nicht wie das in Berlin geregelt ist, allerdings ist es in Köln und vielen anderen Städten so, habe bei der KVB als Wachmann gerarbeitet.

Ob das vertreiben von harmlosen Obdachlosen und das einsetzen von Arbeitslosen nun gerechtfertigt ist, ist natürlich die andere Frage.

widerstand?

aufs maul! 21.07.2007 - 15:31
es ist doch scheissegal was das für leute sind oder welches "Recht" sie hinter sich haben. Sie tun seit Jahren etwas unrechtes, diesen Erdabschnitt von Menschen die auf ihm leben säubern und das obwohl das Verfassungsgericht Betteln legitimiert hat! Es ist schlichtweg das Recht jemanden nach Geld zu fragen, die Person muss es dir ja nicht geben! Das Recht sich frei bewegen zu können ist ebenfalls unser Grundrecht! Transportmittel dürfen kein Geld kosten oder sie dürfen uns nicht den direkten Weg von A nach B verbauen wenn wir laufen oder das Fahrrad nutzen wollen! Bahnhöfe sind keine PrivatGelände da sie mit Steuergeldern bezahlt wurden! HilfsSheriffs private SchlägerInnen und damit Kriminelle! Daher haben sie schlichtweg einfach nur auf die Fresse verdient! So wie leider ganz viele Menschen auf diesem Planeten aber wir können ja darüber weiter diskutieren wenn wir alle irgendwann doch mal in ArbeitsCamps sitzen.

:)

M 21.07.2007 - 18:35

....da fällt mir nur ein....Willkommen in der DDR....