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Private Sicherheitsdienste bringen rechtswidrig Corona-Verstöße zur Anzeige

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Private Sicherheitsdienste greifen mancherorts - im Rahmen von “public private security“ -, wegen Corona-Kontaktbeschränkungen, ohne Rechtsgrundlagen/ Eingriffsbefugnisse in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein; dabei stellen die Privaten sogar Personalien fest, mit dem Ziel Corona-Verstöße zur Anzeige zu bringen.

 

 

Private Sicherheitsdienste greifen mancherorts - im Rahmen von “public private security“ -, wegen Corona-Kontaktbeschränkungen, ohne Rechtsgrundlagen/ Eingriffsbefugnisse in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein; dabei stellen die Privaten sogar Personalien fest, mit dem Ziel Corona-Verstöße zur Anzeige zu bringen.

Die Verletzung des staatlichen Gewaltmonopol findet dabei nicht mit Duldung der Behörden, sondern im Auftrag der Behörden (z. B. Kommunalverwaltungen) statt. Hierzu sind im u. a. CILIP-Artikel verschiedene Beispiele aufgeführt. So hat bspw. eine von der Stadtverwaltung Borgholzhausen (NRW) beauftragte Sicherheitsfirma mehr Corona-Verstöße zur Anzeige gebracht als die örtliche Polizei und das Ordnungsamt der Stadt zusammen. Obwohl diese Praxis ungesetzlich ist bleibt der Aufschrei der zuständigen Kommunalaufsichten bei den Regierungspräsidien (Mittelbehörden) aus.

Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste haben im öffentlichen Raum keine Sonderrechte; auch im öffentlichen Auftrag sind sie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht weisungsbefugt!

 

Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel

 

https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/#more-17720

 

 

 

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