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Corona-Virus: Private Sicherheitsdienste sollen Versammlungen auflösen
Versammlungsverbote wegen Corona-Virus: Private Sicherheitsdienste unterstützen Polizei und Ordnungsämter; sie sollen Versammlungen – mit mehr als drei Personen - auflösen.
Mehrere deutsche Städte (z.B. in NRW: Bedburg, Kerpen, Bergheim, Bergisch Gladbach und Ostbevern; in Baden-Württemberg: Empfingen) haben private Sicherheitsdienste damit beauftragt nach Gruppenbildungen im Stadtgebiet Ausschau zu halten und diese gegebenenfalls aufzulösen.
Hierzu ist anzumerken: Selbst im Rahmen einer öffentlichen Beauftragung durch Stadtverwaltungen/ Ordnungsämter besitzen Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste keine hoheitlichen Befugnisse, weil sie verwaltungsrechtlich keine behördlichen “Amtsträger“ (z. B. Polizeibeamten, Hilfspolizeibeamte) sind. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sind lediglich privatwirtschaftliche Firmenangestellte – ohne Sonderrechte!
Identitätsfeststellungen und Platzverweisungen von Bürgerinnen und Bürgern dürfen durch Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste nicht vorgenommen werden, weil ihnen die dazu erforderlichen hoheitlichen Befugnisse fehlen.
Was darf ein privater Sicherheitsdienst?
https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/welche-rechte-hat-ein-privater-s...
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