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Projekte, die nicht ausschließlich in autonomen Szenen zu Hause sind, bewegen sich regelmäßig in einem Spannungsfeld staatlicher und kommunaler Regularien.
In wie weit dieser Umstand Einfluss auf die Außenwirkung des Vereins hat (und haben muss), ist vom konkreten Einzelfall abhängig.

Das heißt:
Sofern der Verein rein linksradikal agiert und nicht auf Fördermittel aus öffentlichen Haushalten angewiesen ist, kann er es sich problemlos leisten, den Stadtrat derartig vor den Kopf zu stoßen.
Sonst nicht.

Sofern das Projekt vom zuständigen Finanzamt als "gemeinnützig" anerkannt wurde, ist noch größere Vorsicht bei der Außenwirkung geboten.
Ein Entzug der Gemeinnützigkeit hätte zur Folge, dass Spenden an das Projekt deutlich erschwert würden, und ein rückwirkender Entzug hätte darüber hinaus nennenswerte finanzielle Belastungen zur Folge.
Auch hier gilt:
Sofern keine Gemeinnützigkeit vorliegt, hat man die Freiheit, Hinz und Kunz im Rahmen der geltenden Gesetze beliebig vor den Kopf zu stoßen.
Sonst nicht.

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