Neue Ergänzung schreiben

 

Kürzlich (12.11.18) haben im Bundesland Brandenburg die Polizei und die Sicherheitswirtschaft (BDSW-Landesgruppe Brandenburg) einen neuen, landesweit gültigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ziel dieses Vertrages ist eine engere Zusammenarbeit zwischen der brandenburgischen Polizei und bestimmten Sicherheitsunternehmen im Land; dazu soll der Informations- und Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern intensiviert werden. Zudem möchte die brandenburgische Polizei künftig private Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen einbinden und ihnen auch das Zugriffsrecht erlauben, so der Landespolizeipräsident Hans-Jürgen Mörke.  Das Problem: “Private Fahnder“ im Auftrag der Polizei sind im deutschen Recht nicht vorgesehen und auch nicht mit dem staatlichen Gewaltmonopol vereinbar. Die Gefahr, dass Sicherheitsunternehmen bzw. ihre Mitarbeiter aus dieser Kooperation “Pseudo-Rechte“ im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern ableiten ist durchaus gegeben.

 

“Eine Einbeziehung in die Fahndungen geht deutlich zu weit“, sagt die Brandenburger Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ursula Nonnenmacher. Die Brandenburger Grünen sehen aber noch ein weiteres, gravierendes Kooperationsproblem: “Nicht wenige Wachschutzunternehmen haben Probleme mit der Zuverlässigkeit ihrer Beschäftigten“, sagt Nonnenmacher. Bei 13 Wachschutzfirmen in Südbrandenburg seien “Querverbindungen zur rechtsextremen oder zur Hooliganszene“ dokumentiert.

 

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kampf-gegen-kriminali...

 

 

 

HTML

  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd><img><hr><p><br>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Nur Bilder auf unserer Seite dürfen in <img> tags verwendet werden (sprich in Artikeltexten eingebettet sein). Andere werden durch ein Fehler-Bild ersetzt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
Bilder
Die Dateien müssen kleiner als 2 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: png gif jpg jpeg.
Datei
Die Dateien müssen kleiner als 28 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: txt tar.gz pdf.
Audio-Dateien
Die Dateien müssen kleiner als 28 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: mp3 ogg.
Bitte wähle eine Lizenz aus, unter der deine Ergänzung, sowie alle mit ihr hochgeladenen Medien veröffentlicht werden sollen. Die Lizenz bestimmt darüber, wie die Ergänzung und die darin enthaltenen Medien auch außerhalb Indymedias weiterverwendet werden dürfen. Details zu den jeweiligen Lizenzen findest du in den Links. Solltest du mit der Auswahl nicht zufrieden sein, kannst du auch "Keine Auszeichnung" auswählen und eigene Angaben zur Verwendung im Text des Artikels hinterlegen. Weitere Lizenzvorschläge findest du z.B. auf CreativeCommons.org