Kürzlich (12.11.18) haben im Bundesland Brandenburg die Polizei und die Sicherheitswirtschaft (BDSW-Landesgruppe Brandenburg) einen neuen, landesweit gültigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ziel dieses Vertrages ist eine engere Zusammenarbeit zwischen der brandenburgischen Polizei und bestimmten Sicherheitsunternehmen im Land; dazu soll der Informations- und Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern intensiviert werden. Zudem möchte die brandenburgische Polizei künftig private Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen einbinden und ihnen auch das Zugriffsrecht erlauben, so der Landespolizeipräsident Hans-Jürgen Mörke. Das Problem: “Private Fahnder“ im Auftrag der Polizei sind im deutschen Recht nicht vorgesehen und auch nicht mit dem staatlichen Gewaltmonopol vereinbar. Die Gefahr, dass Sicherheitsunternehmen bzw. ihre Mitarbeiter aus dieser Kooperation “Pseudo-Rechte“ im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern ableiten ist durchaus gegeben.
“Eine Einbeziehung in die Fahndungen geht deutlich zu weit“, sagt die Brandenburger Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ursula Nonnenmacher. Die Brandenburger Grünen sehen aber noch ein weiteres, gravierendes Kooperationsproblem: “Nicht wenige Wachschutzunternehmen haben Probleme mit der Zuverlässigkeit ihrer Beschäftigten“, sagt Nonnenmacher. Bei 13 Wachschutzfirmen in Südbrandenburg seien “Querverbindungen zur rechtsextremen oder zur Hooliganszene“ dokumentiert.
Neuer Kooperationsvertrag für Brandenburg abgeschlossen
Kürzlich (12.11.18) haben im Bundesland Brandenburg die Polizei und die Sicherheitswirtschaft (BDSW-Landesgruppe Brandenburg) einen neuen, landesweit gültigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ziel dieses Vertrages ist eine engere Zusammenarbeit zwischen der brandenburgischen Polizei und bestimmten Sicherheitsunternehmen im Land; dazu soll der Informations- und Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern intensiviert werden. Zudem möchte die brandenburgische Polizei künftig private Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen einbinden und ihnen auch das Zugriffsrecht erlauben, so der Landespolizeipräsident Hans-Jürgen Mörke. Das Problem: “Private Fahnder“ im Auftrag der Polizei sind im deutschen Recht nicht vorgesehen und auch nicht mit dem staatlichen Gewaltmonopol vereinbar. Die Gefahr, dass Sicherheitsunternehmen bzw. ihre Mitarbeiter aus dieser Kooperation “Pseudo-Rechte“ im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern ableiten ist durchaus gegeben.
“Eine Einbeziehung in die Fahndungen geht deutlich zu weit“, sagt die Brandenburger Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ursula Nonnenmacher. Die Brandenburger Grünen sehen aber noch ein weiteres, gravierendes Kooperationsproblem: “Nicht wenige Wachschutzunternehmen haben Probleme mit der Zuverlässigkeit ihrer Beschäftigten“, sagt Nonnenmacher. Bei 13 Wachschutzfirmen in Südbrandenburg seien “Querverbindungen zur rechtsextremen oder zur Hooliganszene“ dokumentiert.
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