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Das schreibt die AFD Hessen:

Bad Nauheim (15. Juni 2018). Fünf bis sieben teilweise vermummte und mit Steinschleudern bewaffnete Täter haben am Donnerstag, den 14. Juni 2018, gegen 1:20 Uhr nachts, mehr als ein Dutzend mit Farbe gefüllte schwere Marmeladengläser sowie etliche Steine auf sämtliche Fenster der Wohnung des AfD-Politikers Andreas Lichert in einem Mehrfamilienhaus in Bad Nauheim geschleudert.

Zuvor wurden von den Tätern fünf jeweils circa zwei Meter breite Nagelkissen an verschiedene Stellen der Straßen um das Wohnhaus herum ausgelegt. Im Bekennerschreiben auf der Internetseite „de.indymedia.org“ vom 14.6.2018 um 14:56 Uhr mit dem Titel „Angriff auf AfD Politiker Andreas Lichert“ heißt es dazu: „Unseren Rückweg haben wir mit Nagelkissen gesichert.“

Weiter schreiben die Täter, die unter der E-Mail Adresse antifa@trashmail.com am Donnerstag auch ein Bekennerschreiben an die Wetterauer Zeitung sendeten, auf der Internetseite: „Für uns ist klar, dass Personen wie Andreas Lichert sich nicht länger in Sicherheit wiegen dürfen. Menschen wie er sehen sich als Speerspitze eines vermeintlichen Kulturkampfes. Als solche Behandeln wir sie auch.“

In der Wohnung befanden sich zum Zeitpunkt des Angriffs in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag neben dem AfD-Landtagskandidaten (Listenplatz 5) auch die Ehefrau und ein acht Monate alter Säugling. Die Familie Lichert und insbesondere das kleine Kind, durchlebten gegen 1:20 Uhr angstvolle Minuten während der massiven Attacke auf die Fensterscheiben der Wohnung.

Der Sachschaden beträgt circa 8.000 Euro. Es wurden gezielt Fenster im Arbeitszimmer, Wohnzimmer und Schlafzimmer beworfen, sowie die Garage großflächig mit Farbe beschmiert. Zwei der Fensterscheiben mit Doppeltverglasung gingen bei dem Angriff zu Bruch.

Die etwa eine Viertelstunde nach dem Angriff eintreffende Polizei suchte die Umgebung vergeblich nach den Tätern ab. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

(Pressemitteilung AfD Landesvorstand Hessen Nr. 18 / 2018)

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