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Wohnungskündigung, da Mieter "Anziehungspunkt für linke Gewalt"
Erfolgreiche Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung
Das Amtsgericht Göttingen hat die Kündigung einer Wohnung für rechtmäßig erklärt, in der ein Mitglied des rechtsextremen "Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen" wohnt. Es handele sich um arglistige Täuschung des Vermieters, da dem "Beklagten klar ist, dass er jetzt, aber auch künftig, als „Zielscheibe“ für Angriffe und Straftaten aus dem „Linken“ bzw. „antifaschistischen“ Spektrum anzusehen ist"
"2016 kam es zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des Hauses, etwa auf dort befindlichen Mülltonnen oder auch auf das dort stehende Fahrzeug des Beklagten. Diese Taten/Angriffe werden dem „linken“ bzw. „antifaschistischen“ Lager zugerechnet. Ähnlich gelagerte Aktionen hatte es bereits an einem Haus gegeben, wo der Beklagte vorher gewohnt hatte." "Für einen potenziellen Vermieter kann der Umstand, dass der potenzielle Mieter „Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ ist, ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss."
Kann einfach mal so stehen bleiben.