Demo-Verbot im Wendland verfügt

Wolfgang Ehmke 23.10.2010 09:23 Themen: Militarismus Repression Weltweit Ökologie
"Der Castor kommt, die Demokratie geht"
Polizeidirektion Lüneburg verfügt Demo-Verbot

Die Polizeidirektion verfügt auch in diesem "Castor-Jahr" ein
Versammlungsverbot. Die amtliche Bekanntmachung findet sich im
Anzeigenteil der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom heuten Samstag (23.10.10), eine
Begründung soll auf der Homepage der Polizei unter www.castoreinsatz.de
nachlesbar sein - ist es aber nicht,
stattdessen findet der interessierte Demonstrant dort haltlose Angaben über
die Sicherheit und Tests mit Castor-Behältern.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird für sogenannte Spontan-
Demonstrationen bereits ab 6. November eingeschränkt, nicht davon berührt
ist die große Anti-Atom-Demo in Dannenberg, zu der bundesweit eingeladen
wird. Ab 7. November bis zum 16. November 24 Uhr sind "alle öffentlichen
Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte
Spontanversammlungen)" in den Transportkorridoren untersagt. Für den
Fall einer Missachtung des Verbots werden Bußgelder bis zu 500 Euro, bei
Versammlungen auf der Schiene wird Strafverfolgung angedroht. Berührt
von dem Verbot sind die Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg, die
Transportstrecken von Dannenberg über Gusborn sowie über Quickborn,
Langendorf nach Gorleben, aber auch die Bereiche der Verladestation in
Dannenberg , des Zwischenlagers und Verbindungswege.
"Der Castor kommt, die Demokratie geht. " für die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ist das Demonstrationsverbot ein
wiederholter Beleg dafür, dass ein fundamentales Grundrecht für die
Sicherung der privaten Atommüllverschiebung auf der Strecke bleibt."Der
Versuch, Menschen einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, auf die
Strecke zu gehen und zu demonstrieren, wird allerdings scheitern",
prophezeit BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. "Das Festhalten an der Atomkraft
und an dem Ausbau Gorlebens als Atommüllendlager ist eine politische
Provokation, der Castor-Transport darüberhinaus eine Gefahr. Statt einer
politischen Lösung soll es wieder einmal die Polizei richten: Die große
räumliche und zeitliche Ausdehnung des Verbots reflektiert die wachsende
Größe des Protests und die große Unfähigkeit der Landesregierung in
Hannover, politisch adäquat zu handeln - Gorleben muss aufgegeben und
der Transport abgesagt werden."
Sobald eine Begründung für das Verbot vorliegt, werde die BI deshalb prüfen,
ob sie Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg einlegt.
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow - Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20
29439 Lüchow

Büro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197
 buero@bi-luechow-dannenberg.de
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Ergänzungen

Recherche

unten 23.10.2010 - 10:22
Hallo,

etwas versteckt auf der Seite findet sich eine Allgemeinverfügung, evtl. ist die ja gemeint:

 http://www.polizei.niedersachsen.de/castor/recht/recht_verfuegung.htm

Allgemeinverfügung

info 27.10.2010 - 05:08
Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg

Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport

Innerhalb des nachfolgend dargestellten Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:



I.


Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 06.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

II.


Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 07.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.

III.


Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im Übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden.

IV.


Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche:




a) Die Eisenbahnstrecke Lüneburg -Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost-und Westbahnhof (Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofs­bereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer in den Anhängen 1 und 2 näher bezeichneten Fläche um den Zaun der Umladestation Dannenberg.


b) Die Transportstrecke Dannenberg -Gusborn -Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.


c) Die Transportstrecke Dannenberg -Quickborn -Langendorf -Gorleben, einschließlich der Verbindungsstraßen von Quickborn und Kacherien nach Gusborn und eines Bereiches von 50m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.

Die Streckenabschnitte sind im Anhang 1 dieser Verfügung detailliert dargestellt. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verfügung.

V. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet.
VI. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.


Begründung:


1. Voraussetzungen für die Beschränkung des Versammlungsrechts Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlich verpflichtet, atomaren Abfall, der in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague aufbereitet worden ist, wieder in das Bundesgebiet zurückzunehmen. Der Bundesumweltminister hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter das Zwischenlager Gorleben als Transportziel festgelegt. Das Transportbehälterlager Gorleben ist das bislang einzige in Deutschland zugelassene Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aus dem Ausland.

Die Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau ist aufgrund einer vollziehbaren Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (in Salzgitter) vom 30.04.2010 gem. § 4 des Atomgesetzes berechtigt, bis einschließlich 31.12.2010 radioaktive Abfälle nach Gorleben zu transportieren. Jede nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung ist verfassungsrechtlich aus den Art. 19, 20 des Grundgesetzes geschützt. Das Land Niedersachsen ist aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.1.2009 (Nds.GVBl. S. 2) und Art. 14 des Gesetzes vom 25.3.2009, (Nds.GVBl. S. 72), verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen, damit es nicht zu unrechtmäßigen Eingriffen in bestehende Rechtspositionen kommt.
Diese Verfügung beruht auf § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I S. 1789), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8.12.2008 (BGBl. I S. 2366), i. V. m. den §§ 35 und 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.8.2009 (BGBl. I S. 2827) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG) vom 03.12.1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.9.2009 (Nds. GVBl. S. 361).

Gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde die Versammlung untersagen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Vorschrift umfasst auch die Möglichkeit, Demonstrationen innerhalb räumlich beschränkter Bereiche zu untersagen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985; BVerfGE 69, S. 315 ff, S. 362 – "Brokdorf").

§ 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 2 des Grundgesetzes. Bei Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die grundlegende Bedeutung der Grundrechte im demokratischen Gemeinwesen zu beachten. Dabei hat die Versammlungsfreiheit nur dann und ausnahmsweise zurückzutreten, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass dies zum Schutze gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfGE 69, S. 315 ff, 349 f).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung bzw. Auflösung ganzer Versammlungen unter zwei Voraussetzungen zugelassen

a) zum Schutz anderer mit dem Versammlungsrecht gleichwertiger Rechtsgüter bei einer unmittelbar aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter oder

b) wenn zu befürchten steht, dass die Versammlung oder der Aufzug im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstrebt oder zumindest billigt (kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung).

Auch wenn eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Versammlungsrecht nur unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Die Behörden haben grundsätzlich die Pflicht, Versammlungen zu schützen. Nur in nicht auflösbaren Konfliktfällen und bei polizeilichen Notstandssituationen ist die Behörde rechtlich gehalten, die friedliche Versammlung zu untersagen, um Schaden von gleichwertigen Rechtsgütern abzuwenden.

Zum Schutz von Rechtsgütern, die dem Demonstrationsrecht gleichwertig sind, ist es hier erforderlich, Versammlungen innerhalb des oben beschriebenen Transportkorridors für einen begrenzten Zeitraum zu untersagen. Es besteht gegenwärtig eine auf Tatsachen und Erkenntnisse gestützte Gefahrenprognose, dass hochwertige Rechtsgüter sowohl Dritter als auch der Allgemeinheit bei, während und im Umfeld der beabsichtigten Demonstrationen gefährdet werden. Dem Genehmigungsinhaber soll die Ausübung seines Transportrechtes vereitelt werden, wobei mindestens Sachschäden einkalkuliert werden. Außerdem soll in den Bahn- und Straßenverkehr eingegriffen werden.

Während der von den Initiativen "Bäuerliche Notgemeinschaft", "X-tausendmal quer", Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BIU) und "WiderSetzen" organisierten oder unterstützten Demonstrationen kam es anlässlich der bisherigen Transporte zu rechtswidrigen Blockaden und teilweise zu Gewalttätigkeiten.




2. Gefahrenprognose


Bisherige Erfahrungen
Die Gefahrenprognose stützt sich zunächst auf die Erfahrungen der letzten elf Castor-Transporte. Während der Transporte der Jahre 1995 bis 1997 und 2001 bis 2008 gab es im Zusammenhang mit den bestätigten oder spontanen Versammlungen zahlreiche rechtswidrige Blockadeaktionen, zum Teil mit bis zu 1.500 Teilnehmern und mehrtägiger Dauer. Dabei kam es teilweise auch zu gewalttätigen Übergriffen (Straftaten von erheblicher Schwere, insbesondere gemäß §§ 240, 223, 224, 315, 315 b, 316 b StGB). Die Straftaten wurden mindestens gelegentlich, z.T. auch direkt aus dem Schutz der Demonstrationen heraus begangen.

Beispielhaft werden die folgenden Blockaden und Straftaten anlässlich der letzten Castor-Transporte genannt:



November 2002:

1. In der Ortslage Hitzacker bewegten sich am 13.11.2002 ca. 800 Personen in 10 bis 12 Gruppen in Richtung Bahngleise. Polizeiliche Absperrungen wurden über Privatgrundstücke umgangen. Im Bereich der Ortslage Hitzacker wurden 38 Polizeifahrzeuge beschädigt. Allein im Bereich des Ahornweges wurden 30 Polizeifahrzeugen die Reifen zerstochen bzw. die Scheiben eingeworfen.Auf der Straße und den Schienen kam es zu zahlreichen Blockaden.



November 2003:

2. Am Vormittag des 11.11.2003 fand auf der Schienenstrecke im Bereich der Ortschaft Rohstorf bei Bahnkilometer 215,4 eine Blockadeaktion statt. Ca. 150 Personen beteiligten sich an der Sitz- und Stehblockade auf den Gleisen.

3. Bis zu 1.000 Personen versammelten sich am 11.11.2003 ab 18.30 Uhr im Bereich Grippel/Laase auf der L 256, um die Transportstrecke zu blockieren. 4. In der Nacht zum 12.11.2003 wurde der Castor-Transport von der Umladestation in Dannenberg über die Ortschaften Quickborn und Langendorf nach Gorleben geführt. Ungefähr 40 Demonstranten hatten sich auf dem Kirchengrundstück in der Ortsmitte von Quickborn versammelt und waren von dort aus gegen den Castor-Transport vorgegangen. Es kam zu massiven Störungen durch brennende Hölzer und Feuerwerksraketen des Transportes. Hierbei wurden drei Polizisten verletzt. Am Ortsausgang von Quickborn in der Straße "Am Kosakenberg" versuchten mehrere Störer den Transport zum Halten zu bringen. Dabei wurde eine Polizeibeamtin auf die Fahrbahn gestoßen, während der Transport lief.



November 2004:

5. Aus einem Laternenumzug in Metzingen am 06.11.2004 mit ca. 150 Teilnehmern und 10 Traktoren entwickelten sich mehrfach kurzfristige Blockaden der B 216 sowie der Kreuzung B 216/L 255/K 8. Es wurden Feuerwerkskörper geworfen und Feuer auf der Strasse entfacht.

6. In Langendorf begann am 07.11.2004 ab etwa 14.00 Uhr eine Blockade der Hauptstraße mit ca. 35 Traktoren und zeitweise 300 Personen. Ein Passieren der Ortschaft Langendorf in Richtung Quickborn oder Grippel war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Versuch, die Traktoren mit Erdstangen zu verbinden, wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden. Es kam zu Flaschen- und Strohwürfen auf die Einsatzkräfte.

7. Unter dem Motto "Rallye Monte Göhrde" fanden Aktionen unterschiedlicher Personengruppen im Raum Metzingen, Leitstade, Grünhagen und Govelin statt, in denen Blockaden durch gefällte Bäume errichtet wurden und Personen versuchten, sich auf der Schienentransportstrecke in das Gleisbett zu begeben.

Als Beispiel sei hier lediglich erwähnt, dass am 07.11.2004 ca. 100 Demonstranten im Wald hinter Govelin mit Hilfe von Baumstämmen Barrikaden auf den Straßenzuwegungen zu den Schienen errichteten, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu erschweren.

8. Unter dem Motto: "Wir nehmen die Fäden in die Hand" fand am 08.11.2004 die sog. Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienentransportstrecke bei Harlingen in Höhe Bkm 186,9 statt. Mit Hilfe von Wollknäueln wurden Einsatzfahrzeuge "eingesponnen" und ein "Widerstandsnetz" über die Gleise gesponnen. Ca. 100 Personen besetzten die Schienen. Unter den überwiegend friedlichen Demonstranten befand sich eine Gruppe von ca. 30 Störern, die massiv gegen die Einsatzkräfte vorging und in deren Richtung Feuerwerkskörper warf.
Nachdem die Einsatzkräfte die Demonstranten im Bereich Harlingen von den Schienen weggedrängt hatten, zog sich die Menschenmenge in ein angrenzendes Waldstück zurück. Um 14.47 Uhr wurde bei Bkm 187,0 aus der Menge ein Molotow-Cocktail auf die Einsatzkräfte geworfen.

9. Die überwiegend friedliche und "bunte" Aktion "Spinnennetz" wurde zudem von gewaltbereiten Castor-Gegnern genutzt, um sog. "VolXkrallen" auf den Schienen zu befestigen. Nachdem ca. 20 Demonstranten am 08.11.2004 durch Polizeikräfte von den Gleisanlagen im Bereich des Bahnüberganges "Forsthaus Posade" bei Bkm 188,3 abgedrängt worden waren, wurde ein noch nicht angebrachter Schienenhemmschuh aufgefunden. Dabei handelt es sich um "Hemmschuhe", die auf dem Schienenkopf angebracht werden. Diese wurden augenscheinlich im Eigenbau aus Winkelstahl hergestellt. Um eine Störung des Castor-Zuges oder schlimmstenfalls ein Entgleisen zu verhindern, müssen die Hemmschuhe durch den Einsatz von Trennschleifern entfernt werden. Anderenfalls wären nach sachverständiger Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Sachschäden an Fahrzeugen und am Oberbau sehr wahrscheinlich. Eine Entgleisung des Zuges kann nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich demnach bei der Befestigung von Schienenhemmschuhen um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr.

10. Die oben beschriebenen Schienenhemmschuhe wurden auf der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg mehrfach verwendet. Im Bereich Dahlenburg bei Bkm 209,5 wurden aus einer Gruppe von 15 Personen heraus drei Hemmschuhe auf einen Schienenkopf angebracht. In Höhe Eichdorf wurde ebenfalls am 08.11.2004 aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus ein Hemmschuh auf den Schienen befestigt. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte flüchteten die Personen in den Wald. Bei Bkm 198,3 wurden zwei weitere Hemmschuhe neben dem Bahndamm entdeckt und sichergestellt. Zusätzlich wurde am Einsatzort bei der Kontrolle eines Pkw mit fünf Fahrzeuginsassen ein weiterer Hemmschuh sichergestellt.

11. Im Bereich Bad Bevensen konnte am 08.11.2004 gegen 11.30 Uhr durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in Höhe Klein Bünstorf bei Bkm 107,4 eine durch drei Personen versuchte Ankettaktion verhindert werden. Ein ICE musste eine Notbremsung durchführen, kam aber erst hinter diesem Ereignisort zum Stehen. 12. Am 09.11.2004 kam es in der Ortslage von Quickborn, Hauptstraße 15 gegen 04.00 Uhr zu einer versuchten Blockade der K 15 durch ca. 15 - 20 Personen. Bei diesem Versuch gelang es einem Traktor unter massiver Bedrohung der Polizeibeamten die K 15 bis 10.00 Uhr zu blockieren. An diesem Traktor war an der Heckhydraulik ein massiver Betonblock (Maße 1m x 1m x 0,70m) angebracht. In dem Betonblock waren Röhren eingelassen. Vier Personen gelang es, sich durch entsprechende technische Vorrichtungen an ihren Handgelenken in diesen Röhren zu fixieren. Eine weitere Person hatte sich, ebenfalls mittels einer technischen Vorrichtung, an einem zu diesem Zweck manipulierten Hinterrad des Traktors fixiert.



November 2005:

13. Am 19.11.2005 kam es auf der B 216 im Kreuzungsbereich Schmessau/Bredenbock bei einem angekündigten Laternenumzug zu einer Blockade durch zwei Traktoren und ca. 150 Personen. Eine Hundertschaft der Polizei wurde von diesen Personen eingekreist. Unmittelbar vor dem Einsatzfahrzeug an der Spitze der Hundertschaft wurde ein Feuer auf der Straße angezündet. Des weiteren wurde auf der linksseitigen Wiese ein Rauchkörper entzündet und Signalkörper abgeschossen.

14. Die bäuerliche Notgemeinschaft hatte für Sonntag, den 20.11.2005 in Klein Gusborn in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Versammlung mit Aufzug als sog. "Treckerdemonstration" angemeldet. Diese Versammlung wurde durch die PD Lüneburg bestätigt. Es wurden 209 Traktoren auf dem sog. Kreuzfeld abgestellt, zusätzlich nahmen ca. 1.250 Personen an der Versammlung teil. Nach Beendigung der Versammlung kam es zu einer Blockade der L 256 im Bereich Klein Gusborn durch ca. 160 Traktoren, die quer auf der Straße abgestellt wurden. Es kamen ca. 600 Personen der Blockade hinzu. Eine gütliche Auflösung der Blockade scheiterte. Bei der Räumung der Straße wurden 74 Traktoren sichergestellt. Die Blockade dauerte ca. 10 Stunden, wobei kein normaler Verkehr mehr möglich war und Umleitungen erforderlich waren. Nach Beendigung der Blockade wurde ein Loch in der Größe 1x1 m und 0,8 m tief an der L 256, Höhe Eichenweg entdeckt, welches zuvor durch die Trecker verdeckt wurde.

15. In Grippel kam es am 21./22.11.2005 zu mehreren Blockaden. Elf Personen konnten sich an einen Trecker bzw. an dem dort befindlichen Betonblock festketten. An einem weiteren Trecker gelang es 4 Personen sich anzuketten. Auf Höhe der Dannenberger Straße 10 kam es zu einer weiteren Blockade durch einen abgestellten Leichenwagen. Auf dessen Ladefläche befand sich ein Betonblock, an dem sich mehrere Personen angekettet hatten. Die Räumung der Blockaden dauerte insgesamt mehr als 10 Stunden.

16. In Langendorf wurde am 21.11.2005 gegen 19.00 Uhr ein Trecker abgestellt. An diesem Fahrzeug waren zwei große Betonblöcke befestigt, an denen sich 6 Personen angekettet hatten. Die Blockade dauerte bis gegen 02.00 Uhr an und wurde erst durch die freiwillige Aufgabe der Angeketteten möglich.

17. In Quickborn wurde am 21.11.2005 durch einen Trecker ein Betonquader auf der Hauptstraße (K 15) abgestellt. Drei hinzukommenden Personen gelang es, sich an diesen Betonquader anzuketten.

18. Am 21.11.2005 wurde ein stillgelegter Leichenwagen auf der L 256 bei Langendorf abgestellt. In dem Fahrzeug befand sich ein Betonklotz, an dem sich 3 Personen angekettet hatten.

19. Im Gleisbereich in Höhe der Ortschaft von Harlingen fanden am 21.11.2005 Gleisbesetzungen von größeren Personengruppen an mehreren Stellen statt. Die Personengruppen kamen aus nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise. Stellenweise befanden sich ca. 200 Menschen auf den Gleisen. Bei der Räumung der Gleisblockaden kam es zu vereinzelten Steinwürfen auf die Polizeikräfte. In der Nähe der Gleisblockaden wurden drei Schienenhemmschuhe entdeckt.

20. An der Eisenbahnstrecke Uelzen-Lüneburg kam es bei Bad Bevensen in Höhe Klein Bünstorf (Bkm 107,1) zu einem unbeabsichtigten Stopp des Castortransportzuges. Aus einer Gruppe heraus sprangen zwei Personen auf die Gleise in ca. 30 - 40 Metern Entfernung vor dem heranfahrenden Zug. Die eingeleitete Schnellbremsung führte zum Stopp des Zuges.

21. Mehrere Personen versuchten am 21.11.2005 bei Bkm 197,0 bei Göhrde/Hitzacker den Schotter des Gleisbettes wegzuräumen. Sie versuchten sich mit mitgeführten Fesselungsgegenständen (Ketten, Schlösser, Rohre) am Bahnkörper zu fixieren.



November 2006:

22. Am 09.11.2006 kam es auf der K 15 zwischen Langendorf und Quickborn zu einer Kontrolle eines Pritschenfahrzeuges mit Betonklotz. Bei der Überprüfung des Fahrers und Beifahrers leisteten diese Widerstand. Dabei wurden die überprüften Personen durch 50 – 60 Personen unterstützt, die zuvor an einem Laternenumzug teilgenommen hatten. Im Rahmen der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter schwer verletzt.

23. Am 10.11.2006 fand die sog. Schülerdemonstration in Lüchow statt. Der Aufzug war unter anderem mit der Auflage bestätigt worden, dass der Aufzug auf der B 248 zügig wenden und nicht vor der Polizeiunterkunft halten sollte. Tatsächlich haben sich ca. 200 Teilnehmer vor dem Tor der Polizeiunterkunft versammelt. Es kam zu Eierwürfen auf Gebäude und Gelände der Ortsunterkunft. Vereinzelt wurden auch Flaschen und Feuerwerkskörper geworfen.
Obwohl im Herbst 2007 kein Castor – Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu einer Schülerdemonstration in Lüchow. Erneut wich der Aufzug von der bestätigten Route ab und die Situation eskalierte vor der Polizeiunterkunft an der B 248. Es wurde mit Eiern, Kartoffeln, Flaschen und teilweise mit Feuerwerkskörpern geworfen. Ein Großteil der Aufzugsteilnehmer stürmte auf das Eingangstor zu und rüttelte derart massiv daran, dass der Haltebolzen des Schlosses zerbrach und das Tor aufsprang. Auch an dem zweiten Tor kam es zu Beschädigungen. Die Beschädigungen führten zu einem Gesamtschaden von 4400 Euro.

24. In der Nacht vom 10.11.2006 auf den 11.11.2006 kam es auf der B 191 in Höhe Pudripp zu einer Straßenblockade durch 30 bis 40 Traktoren, die unmittelbar auf der Straße abgestellt wurden. Die Treckerblockade wurde von ca. 100 weiteren Personen unterstützt. Durch die Blockade hatten sich bis zu 60 LKW angestaut. Die Straße konnte erst nach erfolgter Räumung, also 8 Stunden später, frei gegeben werden.

25. Bei der angemeldeten und bestätigten Auftaktdemonstration am 11.11.2006 in Gorleben vor dem Zwischenlager löste sich eine Gruppe von ca. 50 Personen, die auf einer 100 m langen Strecke die dort aufgestellten Absperrgitter umwarfen und teilweise wegwarfen. Vor dem Zwischenlager entzündeten einige Demonstranten mehrere Feuer auf der Straße. Die Werksfeuerwehr konnte diese Feuer nicht löschen, da zuvor deren Löschschläuche zerschnitten wurden. Einschreitende Einsatzkräfte wurden mit brennenden Strohballen und Feuerwerkskörpern beworfen. Erst die Feuerwehr Gorleben konnte die Feuer unter dem Schutz der Einsatzkräfte löschen.

26. Am 11.11.2006 blockierten aus einem Laternenumzug heraus ca. 300 Teilnehmer und drei begleitende Traktoren die B 216 fünf Stunden in der Ortschaft Metzingen. Im Verlauf der Blockade wurden brennende Barrikaden aus Strohballen und Baumstämmen an den Ortsausgängen errichtet. Auch aus dieser Veranstaltung heraus wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit Signalmunition beschossen.

27. Am Sonntag, den 12.11.2006 verfestigten sich im Laufe des Tages und der folgenden Nacht mehrfach Blockaden im Bereich der Verladestation und der B 191. An diesem Tag fand auch die sog. Stuhlprobe am Verladekran statt. Diese Veranstaltung verlief friedlich. Kurz vor dem Ende dieser Versammlung bewegten sich ca. 400 Menschen aus Nebenstedt kommend auf die Umladestation zu und blockierten den Kreuzungsbereich südlich der Umladestation auf der B 191. Am Nachmittag blockierten ca. 400 Personen die B 191 auf der Nordroute. Diese Blockaden dauerten bis spät in die Nacht. Gegen 3.00 Uhr wurde die Blockade auf der Nordroute geräumt.

28. Auf der L 256 (Südroute) in Höhe Klein Gusborn ketteten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 fünf Personen an eine 150 cm hohe Betonpyramide, die ihrerseits fest mit der Fahrbahn verbunden war. 250 weitere Personen versammelten sich um die Angeketteten herum. Nach etwa vier Stunden war die Straße wieder befahrbar.

29. Auch auf der Nordroute konnten sich in den Abendstunden des 12.11.2006 in Langendorf fünf Personen an einen Betonklotz anketten. Hier versammelten sich weitere 40 Personen um den Betonklotz. Die Straße konnte nach vier Stunden geräumt werden.

30. Zu einer weiteren Ankettaktion kam es ebenfalls am 12.11.2006 auf der Südroute bei Splietau. Dort gelang es 4 Personen sich an eine Betonpyramide anzuketten. Auch diese Aktion wurde von ca. 40 Personen unterstützt.

31. In unmittelbarer Nähe der Umladestation auf der B 191 hatten es am Abend des 12.11.2006 sechs Personen geschafft, sich an ein unterhalb der Fahrbahn verlaufendes Abwasserrohr anzuketten. November 2008

32. Für ca. eine Stunde blockierten Castorgegner im Zuge unangemeldeter Demonstrationen den Küstener und Streetzer Kreisel am Abend des 5.11.2008 mit je ca. 10 PKW und ca. 30 Personen, sowie 6 PKW und ca. 30 Personen. Der Verkehr kam zeitweise zum Erliegen.

33. Am 6.11.2008 kam es zeitgleich zu drei unangemeldeten, demonstrativen Abseilaktionen von Kletteraktivisten auf der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg, u.a. auf der Schienenbrücke über den Elbe-Seiten-Kanal bei Bkm 221, 580, welche dazu führten, dass der reguläre Zugverkehr vorrübergehend gestoppt werden musste.

34. Am 7.11.2008 kam es zur Schülerdemonstration in Lüchow mit bis zu 400 Teilnehmern und 13 Traktoren. Ca. 150 Personen spalteten sich ab und gelangten abweichend von der bestätigten Aufzugsroute bis zu einer Sperrlinie an der Saaßer Chaussee, mit welcher die dortige Polizeiliegenschaft abgeschirmt wurde. Es kam zu Eierwürfen gegen Polizeibeamte.

35. Im Anschluss an den nicht angemeldeten Laternenumzug in Metzingen kam es am Abend des 7.11.2008 zu einer Blockade der B 216 durch ca. 300 Personen und 12 Traktoren. Es brannten Strohballen auf der Straße. Im weiteren Verlauf wurden Polizeibeamte mit Eiern und Flaschen beworfen, die Blockade wurde schließlich durch Einsatzkräfte geräumt. Bei einem Dienstkraftfahrzeug wurden zwei Reifen zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen. Aus dem ebenfalls unangemeldeten Laternenumzug in Hitzacker (ca. 120 Teilnehmer) wurden vereinzelt Polizeifahrzeuge mit Eiern beworfen. Während der Veranstaltung „Angrillen bis zum Abgrillen“ vor der Polizeiunterkunft in Neu Tramm wurden die Zufahrten zeitweise mit bis zu 100 Demonstranten und 15 Traktoren blockiert.

36. Am 8.11.2008 fand in Gorleben mit ca. 14.500 Teilnehmern und 350 Traktoren die bislang größte Auftaktveranstaltung statt. Im Verlauf wurden Handzettel verteilt, die dazu aufforderten, sich im Anschluss an einer großen Massensitzblockade vor der Zufahrt zum Zwischenlager zu beteiligen: „Bleibt mit uns hier! Die Blockade beginnt jetzt und hier! Wir bleiben: Bäuerliche Notgemeinschaft, X-tausendmal quer, Attac, Grüne Jugend, BUNDJugend und viele Andere“. Im Anschluss hieran verblieben ca. 200 Personen vor der Zufahrt zum Zwischenlager. Unter ihnen befanden sich auch Bundestagsabgeordnete. Diese Massensitzblockade dauerte zwei Tage bis zum Montag, den 10.11.2008. Sie wurde durch das Errichten einer „Zeltstadt“ verfestigt. Es wurden Baumstämme, Planen, Schnüre etc. verbaut. Die Räumung von dann ca. 800 Personen und 7 Traktoren am Montag dauerte 3,5 Stunden.

37. Am 8.11.2008 fand im Bereich Tiergarten in Lüneburg eine Anseilaktion von 2 Personen statt, die ein Plakat mitführten. Da eine Beeinträchtigung der Eisenbahnstrecke durch die Kletterer nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde diese Versammlung aufgelöst und die Kletterer abgeseilt.

38. Am 8.11.2008 ketteten sich in Berg (Rheinland-Pfalz) drei Personen an die Gleise. Der Transport musste für 11 Stunden gestoppt werden.

39. Am Morgen des 9.11.2008 fand im Bereich Göhrde zwischen Leitstade und Grünhagen, die von der Initiative „WiderSetzen“ angekündigte Schienenblockade mit ca. 500 Personen statt. Es wurden Barrikaden errichtet, Feuer entzündet und Polizeibeamte mit Signalmunition beschossen. Schlagstock- und Wasserwerfereinsatz wurden notwendig. Bei Bkm 190, 2 wurde eine Unterhöhlung der Gleise auf einer Strecke von 20 m festgestellt. Bei Bkm 190,4 im Ortsteil Grünhagen wurden 35 Schwellenschrauben gelöst und der Schienenstrang auf 10 m Länge angehoben.

40. Im Verlauf des 9.11.2008/10.11.2008 fanden zahlreiche Blockaden und Ankettaktionen auf und an der Schienentransportstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg statt. Schwerpunkt war der Bereich Göhrde, in dem weit über 1000 Störer agierten. U.a. kam es um 16.46 Uhr zu einer Ankettaktion mit acht Personen bei Eichdorf (Bkm 198,7). Bei Oldendorf (Bkm 199,8) ketteten sich um 18.40 Uhr zwei Personen im Gleisbett fest, 50 Personen umgaben diese. Gegen 18.40 Uhr war zwischen Bkm 197,0 und 199,8 eine Gleisunterhöhlung von 40 m Länge zu verzeichnen. Gleichzeitig blockierten bei Bkm 197,0 ca. 200 Personen die Schienen. Bei Nahrendorf (Bkm 198,3) bewarfen gegen 16.20 Uhr Störer Einsatzkräfte mit Steinen, wodurch ein Beamter leicht verletzt wurde. Bei Süschendorf wurde gegen 18.23 Uhr bei Bkm 202,3 eine Gleisunterhöhlung festgestellt. Eine weitere Gleisblockade fand bei Harlingen (Bkm 188,0) mit 210 Personen im Gleisbett um 15.20 Uhr statt. Bei Leitstade wurde gegen 22.40 Uhr (Bkm 191,6) eine Schienenkralle sichergestellt. Um 23.30 Uhr gelang es drei Störern bei Bkm 192 auf den Zug aufzuspringen, so dass dieser stoppen musste. Um 23.53 Uhr wurde mit Signalmunition auf einen Polizeihubschrauber geschossen (Bkm 187,2), wobei sich kurz darauf 100 Personen an einem Feuer südlich der Gleise befanden. Gegen 23.00 Uhr wurde bei Bkm 188,2 eine Blockade von ca. 300 Personen im Gleisbett beim Forsthaus Posade geräumt. Bei Bkm 199,8 (Oldendorf) wurden gegen 20.21 Uhr Einsatzkräfte durch Störer mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen. Gegen 21.00 Uhr seilten sich an einer Brücke bei Bkm 199,8 drei Personen aus einer Versammlung heraus über die Gleise ab. Um 22.32 Uhr befanden sich bei Tollendorf ca. 300 Personen auf den Schienen, es wurden Feuerwerkskörper abgeschossen.

41. Am 9.11.2008 begaben sich gegen 22.00 Uhr vom Camp Hitzacker ca. 70 Personen in Richtung Gleise. Einsatzkräfte unterbanden das weitere Vordringen zu den Gleisen und wurden massiv angegangen. Im Nahbereich zerstachen zehn Vermummte zwei Reifen eines Dienstkraftfahrzeugs.

42. Am 9.11.2008 brannten um 23.30 Uhr in Metzingen auf der B 216 mehrere Strohballen. Gegen 00.35 Uhr wurde die K 8 zwischen Metzingen und Plumbohm durch einen gefällten Baum blockiert.

43. In der Nacht von Sonntag, d. 9.11. auf Montag, d. 10.11.2008 kam es zu einer Traktorblockade in Quickborn auf der K 15. Hier verkeilten sich im Fischgrätmuster 37 Traktoren zu einer Wagenburg, so dass die Nordroute des Straßentransports komplett blockiert war. Ca. 300 Personen hielten sich dort auf, es brannten kleine Feuer in Blechtonnen. Am Montag wurde gegen 12.00 Uhr die 4. Auflösungsverfügung ausgesprochen, anschließend wurde mit der Räumung begonnen. Diese wurde dadurch erschwert, dass z.B. ein Vorderrad von einem Traktor ausgebaut worden war, sowie teilweise durch mechanische Manipulationen ein Ingangsetzen wesentlich erschwert wurde. Gegen 23.00 Uhr war die Blockade nach ca.11 Stunden geräumt.

44. Am 10.11.2008 gegen 10.00 Uhr ketteten sich in Grippel auf der L 256 hinter der Einmündung der K 27 (Mussstrecke) an 2 Betonpyramiden jeweils vier Personen an. Die Innenteile der Pyramiden waren mit Spezialkleber auf der Fahrbahn fixiert. Beim Anheben der Außenhülle wären die Arme der Angeketteten massiv verletzt worden. 100 Personen befanden sich im Umfeld. Nach ca. 12 Stunden konnte die Straße geräumt werden.


2009-2010

45. Am 29.5.2009 kam es zu einer von der BI angemeldeten Demonstration am Erkundungs- Bergwerk. Die Veranstalter hatten ca. 100 Teilnehmer und einige Traktoren erwartet. Geplant war eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug um das Erkundungsbergwerk. Es erschienen schließlich 400-500 Teilnehmer mit 20 Traktoren. Ca. 80 Personen überwanden den juristischen Zaun und brachen das hinterliegende Rolltor auf. Ein großer Teil der Versammlung folgte auf das Gelände. Weiter brachen ca. 50 Personen das letzte Rolltor auf. Die Versammlung wurde kurz zuvor aufgelöst, dennoch verteilten sich die Personen auf dem Gelände. Dem Druck der nachrückenden Demonstranten konnten die Einsatzkräfte nicht standhalten, so dass zahlreiche Personen und 20 Traktoren auf das Gelände strömten. Zwei Personen erkletterten den Schacht 1, ca. 100 Personen betraten das Schachtgebäude. Einsatzkräfte sicherten den Schachtkorb aufgrund bestehender Unfallgefahr. Die Kräfte wurden massiv angegangen. Herumliegende Gegenstände (Schrauben, Metallteile) wurden in den Schacht geworfen. Ein Mitarbeiter des EB wurde durch einen Tritt leicht verletzt. Erst nach Gesprächsangebot durch den Präsidenten des BfS war die Menge bereit, das Gelände zu verlassen.
Zuvor war unter www.contratom.de/news/newsanzeige.Php?newsid=14429 dazu aufgerufen worden, „die Einebnung des Schwarzbaus im Wendland in die Wege zu leiten“. Im Nachgang berichtete www.contratom.de über die „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“.

46. Am 17.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer der Maschendrahtzaun stellenweise durchtrennt wurde und es Personen mit Leitern gelang, in das Innere des Geländes vorzudringen.

47. Am 30.10.2009 kam es zu einer Spontandemonstration am Erkundungsbergwerk im Zuge derer es zu Zaunbeschädigungen und dem Abbrennen eines nahegelegenen Hochsitzes kam.

48. Am 7.11.2009 fand der bundesweite „Aktionstag gegen Atomkraft“ statt. In Lüneburg fand eine angemeldete Demonstration auf dem Bahnhofsvorplatz statt. Kletteraktivisten führten eine unangemeldete Aktion am Lüneburger Wasserturm durch. An diesem Tag wurde die Bahnstrecke Lüneburg- Dannenberg durch Bäume, Äste und abgebrochene Andreaskreuze blockiert.

49. In der Sylvesternacht 31.12.2009/1.1.2010 kam es vor dem Erkundungsbergwerk zu einer von der BI angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Tanzen bis der Wachschutz kommt“. Viele Versammlungsteilnehmer hielten sich nicht an die Auflage, Pyrotechnik nur auf einer bestimmten zugewiesenen Fläche abzubrennen. Es kam zu massivem Bewurf von Einsatzkräften mit Schneebällen und Pyrotechnik. Mehrere Personen vermummten sich. Die Reifen eines Einsatzfahrzeugs wurden zerstochen.

50. Am 31.3.2010 ereignete sich eine unangemeldete 3,5 stündige Blockade der Dömitzer Brücke mit 20 Traktoren und ca. 100 Personen, die sich unkooperativ verhielten. Es kam zu massiven Verkehrsbehinderungen.

51. Am 19.4.2010 brannten zeitgleich auf drei Hauptverkehrsstraßen (B 216 nahe Metzingen, B 493 nahe Küsten, L 256 zwischen Splietau und Klein Gusborn) im Wendland Barrikaden (Reifenstapel, Buschwerk). Ein Tatort wies ein gelbes X vor der Barrikade auf.

52. Am Pfingstmontag 24.5.2010 stürmten ca. 60 Personen im Rahmen einer unangemeldeten Demonstration auf das Gelände des Erkundungsbergwerks. Der SDraht wurde zerschnitten, das Tor geöffnet, mit Vorschlaghämmern auf Beton und Scheibe des Pförtnerhauses eingeschlagen. Entsprechende Beschädigungen entstanden. Es waren Kinder beteiligt, man tauschte hinter großen Transparenten die Kleidung untereinander. Vor dem Gelände wurde eine Barrikade errichtet, 2/3 der Teilnehmer waren zeitweise vermummt. Es wurde versucht, die Barrikade in Brand zu setzen.

53. Vom 4.-6.6.2010 fand das Aktionswochenende „30 Jahre Republik Freies Wendland“ mit angemeldeter Dauermahnwache und einer Versammlung statt. Im Zuge dieser kam es abermals, diesmal durch eine Gruppe mit Malerkitteln teilweise vermummter Personen in Kleingruppentaktik zu Versuchen, den juristischen Zaun um das Erkundungsbergwerk zu beschädigen. Es kam zu Übergriffen auf Einsatzkräfte. Im zeitlichen Zusammenhang brannten in der Nacht vom 5. auf den 6.6.2010 19 PKW-Reifen auf der K 2 nahe dem Ortseingang Gedelitz und blockierten so die Straße. Ebenfalls waren in dieser Nacht Krähenfüße im gesamten Einfahrtsbereich der Polizeiliegenschaft Lüchow ausgebracht worden.


Derzeitige Erkenntnisse:

54. Zurzeit ist noch nicht klar abzusehen, wie viele Menschen sich an den Protesten gegen den erwarteten Castor-Transport in das Zwischenlager Gorleben beteiligen werden. Insgesamt ist aber mit einer deutlich größeren Beteiligung an den Protesten unter dem Eindruck der Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten und der beschlossenen Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zu rechnen.

55. Im Bereich Lüchow-Dannenberg sind verschiedene Interessengruppen bemüht, die Protestbereitschaft aufrecht zu erhalten und zu verstärken, indem man in der regionalen Zeitung regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zum Thema "Protest gegen Atommülltransporte" gibt. Die großen Protestbewegungen, wie zum Beispiel die BIU Lüchow-Dannenberg und die Initiative "X-tausendmal quer", haben mit Herannahen des neuen Transport-Termins ihre Bemühungen verstärkt, Demonstranten zu mobilisieren.

56. Die Mobilisierung erfolgt nicht nur im Wendland, sondern auch überregional und insbesondere über das Internet, wo zahlreich zum „Heißen Anti-Atom-Herbst 2010“ aufgerufen wird. Mittlerweile wird auch über Kinospots bundesweit für den diesjährigen Castorprotest geworben. Die Bürgerinitiativen haben in den vergangenen Jahrzehnten immer dann erheblichen Zulauf verzeichnen können, wenn konkrete Großereignisse anstanden. Nach den Rückmeldungen, die die BIU Lüchow-Dannenberg erhält, wird die Masse der Menschen erst wieder mit dem Gorleben-Transport aktiv.

57. Allerdings hat bereits die Menschenkette im April 2010 zwischen den AKW´s Krümmel und Brunsbüttel gezeigt, dass in diesem Jahr Zehntausende von Menschen gegen die Atomkraft auf die Straße gehen.

58. Ferner hat die Großdemonstration „ Atomkraft: Schluss jetzt!“ in Berlin vom 18.9.2010 mit ca. 37.000 Teilnehmern gezeigt, dass die Aktualität der Atomdebatte in Deutschland gerade in diesem Jahr Zehntausende mobilisiert. In Berlin ist massiv für eine Teilnahme an den Protestkundgebungen und Aktionen gegen den diesjährigen Castortransport im Wendland geworben worden. An einer Großdemonstration gegen Atomkraft haben am 9.10.2010 in München 25.000 Menschen teilgenommen. Jeder Castorbehälter, der in das Zwischenlager in Gorleben gelangt, zementiert nach Auffassung der Bürgerinitiativen den Standort Gorleben als nukleares Entsorgungszentrum.

59. Unter der Eingangsseite im Internet www.castor2010.de werden für den diesjährigen Castortransport diverse Aktionen angekündigt, unter anderem auch die Auftaktdemo am 6.11.2010 in Dannenberg sowie, eine Aktionskette am „Castor-Strecken-Aktionstag“ am 23.10.2010.

60. Für Samstag, den 06.11.2010 plant die Protestszene in Dannenberg in Sichtweite des Verladekrans die bundesweite Anti–Atom–Demonstration als Auftaktveranstaltung zum Protest gegen den diesjährigen Castortransport. Die Veranstaltung wird von zahlreichen Initiativen wie der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, x-tausendmal quer, ContrAtom, BUND Robin Wood, WiderSetzen, u.a. durch entsprechend verlinkte Ankündigungen im Internet beworben. Die Veranstalter kündigen die „bislang größte Anti- Atom-Manifestation in der Region um Gorleben“ an und rechnen mit mehr als 20.000 Teilnehmern. Auch auf der Anti-Atom-Großdemonstration in Berlin wurde für die Auftaktdemo in Dannenberg geworben. Mit der Aktion „x-train“ soll ein Demonstrationszug quer durch die Bundesrepublik den Protest direkt zur Auftaktkundgebung nach Dannenberg bringen.

Es ist davon auszugehen, dass die Protestszene auch dieses Jahr wieder versuchen wird, den Castor–Transport erheblich zu verzögern oder gar zu verhindern. Es finden sich verschiedene Aufrufe zu größeren Blockaden auf der Straße und auf den Schienen, zu der Aktion „Castor?Schottern!“ und diversen anderen Aktionen. Zudem werden viele Aktionen miteinander verbunden, um so größtmögliche Erfolge zu erzielen.

61. Die Initiative "X-tausendmal quer" kündigt auf der Internetseite www.xtausendmalquer. de eine Sitzblockade auf der Straßenstrecke bei Gorleben an: „Mit xtausenden werden wir uns dort mit einer Sitzblockade dem Castor-Transport und der Atompolitik der Bundesregierung widersetzen... Die Demonstrationen des vergangenen Jahres waren nur ein Vorgeschmack auf die Proteste, mit denen die Bundesregierung in den kommenden Monaten rechnen muss. In Gorleben wird sich zeigen, dass Tausende bereit sind, Grenzen zu übertreten, um sich gewaltfrei gegen die unverantwortliche Atompolitik der Koalition zu wehren.“ Es sind Mobilisierungsvideos auf der Homepage und bei youtube eingestellt, es laufen bundesweit Kinospots, in denen zu einer Sitzblockade auf der Straße aufgerufen wird: „Wir blockieren den Castor- Du auch?“ Ein Sammelpunkt soll das Camp in Gedelitz sein.
Eine Sprecherin von x-tausendmal quer wird auf der homepage zitiert: „Kommt im November ins Wendland! Denn wir brauchen da jede Stimme und jedes Gesicht gegen Atomkraft. Ganz egal, ob ihr zum Blockieren auf Straßen oder Schiene kommt, oder zum Demonstrieren, ob ihr zum Schottern kommt oder zum Klettern: Wir brauchen euch alle! Denn wir unterscheiden uns vielleicht in unseren Aktionsformen, aber uns eint das gemeinsame Ziel: Schluss mit der Atommüll-Produktion in den Atomkraftwerken.“ In einem Flyer heißt es: „Wir werden dem nächsten Castor-Transport mit einer großen gewaltfreien Sitzblockade den Weg versperren. ..Unsere Sitzblockade ist ein Akt des zivilen Ungehorsams. Gesetze und Vorschriften, die nur den reibungslosen Ablauf der Castor-Transporte schützen, werden wir nicht beachten. Wir werden die Straße nicht freiwillig verlassen, weil wir in Anbetracht des atomaren Restrisikos und der ungelösten Entsorgungsfrage unsere Aktion als legitim und notwendig erachten. Bei polizeilichen Räumungen werden wir besonnen und ohne Gewalt handeln. Durch mögliche Demonstrationsverbote und juristische Verfolgung lassen wir uns nicht abschrecken.“

Auf der Internetseite von x-tausendmal quer findet sich ein Link zur Broschüre „Blockadefibel – Anleitung zum Sitzenbleiben“ mit der Tipps zum Durchhalten in einer Sitzblockade gegeben werden.
Die Initiative Attac kündigt an, sich an der Sitzblockade zu beteiligen.
Auf www.widersetzen.de wird für die Teilnahme an „einer großen, bunten Sitzblockade“ auf der Schiene bei Hitzacker geworben: „Mit der Sitzblockade auf der Castortransportstrecke übertreten wir bewusst die Verbote der Polizei, im Castortransportkorridor zu demonstrieren. Dieser zivile Ungehorsam ist unsere Antwort auf die geplante Verlängerung der AKWs,.. Freiwillig werden wir die Gleise nicht verlassen.“ Als Sammelpunkt soll das Camp in Hitzacker (beim Archäologischen Zentrum) dienen, von dort aus will man „wenn es so weit ist, gemeinsam“ zu den Gleisen ziehen.

Unter www.menschenkette-gorleben.blog.de wird seit dem 15.10.2010 zu einer Menschenkette von Lüneburg nach Dannenberg am Transportsonntag auf der B 216 parallel zu den Gleisen aufgerufen. Sie soll von 11.30 – 12.00 Uhr stehen. „Daraufhin sammeln sich die Leute, welche an der Kette teilgenommen haben und bilden Kettenglieder, …Seid kreativ und blockiert die Straße längstmöglich mit eurer Anwesenheit, damit die Polizei in ihrer Logistik gestört wird und die BürgerInnen mehr Bewegungsfreiheit haben. Denn die Bundesstraße verläuft parallel zum Gleis auf dem der Castor fahren soll. Die Kettenglieder sollen bis in den Abend gehalten werden, um eine größtmögliche Wirkung auf den Bewegungsablauf der Polizei zu haben.“

62. Regional und bundesweit finden Vorbereitungstreffen und Aktionstrainings u.a. zum Schottern und Klettern statt. So fand z.B. am 10.-12.9.2010 in Lüneburg das „Castor- Warm-Up im Clamartpark“ statt, u.a. mit täglichem Klettertraining. Zuvor am 30.08.2010 waren im Bereich Tiergarten Lüneburg nahe der Bahnlinie gespannte Kletterseile gefunden worden. Auf der Internetseite www.x-tausendmalquer.de finden sich seit August 2010 zahlreiche Hinweise auf Aktionstrainings für die Vorbereitung auf den Castortransport.

63. Der von der Protestszene ausgerufene „(Un)Ruhetag x- Wendlandblockade“ vom 2.10.2010, der als direkte Reaktion auf die behördliche Entscheidung zur Weitererkundung angekündigt worden war, hat gezeigt, dass mehrere Hundert Teilnehmer an insgesamt 17 Stellen entsprechend der vorherigen Ankündigungen u.a. Straßen im Wendland zeitweise blockiert haben. Es waren lediglich zwei Versammlungen angemeldet worden.

64. Auch am 23.10.2010 sollen an einem bundesweiten „Castor-Strecken-Aktionstag“ im Vorfeld auf den diesjährigen Castortransport zahlreiche Aktionen entlang der Castortransportstrecke stattfinden. 27 Gruppierungen rufen unter Koordinierung von Robin Wood entlang dreier Transportrouten (1. Wörth- Karlsruhe- Gorleben, 2. Karlsruhe – Lubmin, 3. Jülich – Ahaus) zu einer Vielzahl örtlicher und regionaler Aktionen auf. Genaue Angaben finden sich unter der eingerichteten homepage www. castor-streckenaktionstag. de.

Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenste Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.


Gewaltbereitschaft:

Die Gewaltbereitschaft und Aggressivität hat bei den Protesten während der vergangenen Castor-Transporte zwar insgesamt quantitativ abgenommen, jedoch ist eine gesteigerte Gewaltbereitschaft, zumindest gegen Sachen, in der Zwischenzeit seit dem letzten Castortransport im Jahr 2008 zu verzeichnen. Es fühlen sich gewaltbereite Störer nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen. Die hohe Gewaltbereitschaft einiger Castor-Gegner wird an mehreren Ereignissen anlässlich der Castor-Transporte in den letzten Jahren besonders deutlich:

65. Am 07.09.2003 wurde in Dahlenburg, Gemarkung Tangsehl (Bahnkilometer 194,3), eine Kunststoffwasserleitung festgestellt, die vom öffentlichen Wassernetz im Bahndamm auf der Eisenbahnstrecke Lüneburg-Dannenberg endete. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Leitung um keinen offiziellen Anschluss handelte. Bei einem länger dauernden Wasserfluss wäre innerhalb kurzer Zeit eine Unterspülung des Bahndamms erfolgt, mit der Folge, dass die Strecke für den Bahnverkehr unbrauchbar gewesen wäre.

66. Kurz vor Durchführung des Castor-Straßentransportes 2003 wurde festgestellt, dass unbekannte Täter die Straße zwischen Quickborn und Langendorf bei Straßenkilometer 49,95 unterspült hatten. Die Täter hatten eine so genannte "Wasserlanze" angelegt, die bis unter die Fahrbahndecke reichte.

67. Auch anlässlich des Castor-Transportes 2004 wurde versucht, durch eine Unterspülung der K 15 zwischen Kacherien und Quickborn die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Am 08.11.2004 wurde im Seitenraum der K 15 eine im Erdboden eingebrachte Spüllanze mit Rohrsystem gefunden, dass mit der zentralen Wasserversorgung verbunden war. Nach der Stellungnahme eines Mitarbeiters des THW wäre nach einem Wasseraustritt die Straße nach ca. 30 Minuten vollständig unterspült worden.

68. Auf der Schienenstrecke bei Harlingen und Nahrendorf wurden 2004 sog. "VolXkrallen" befestigt, die den Castor-Zug blockieren und im schlimmsten Fall einen Unfall herbeiführen sollten (siehe oben unter Nr. 12,13 und Nr. 24). Dabei nutzten die Täter zumindest teilweise den Schutz einer Versammlung aus. Mit solchen Eingriffen in den Schienenverkehr ist auch beim kommenden Castor-Transport zu rechnen.

69. Den vorläufigen Höhepunkt bei der Ausübung krimineller Energie zur Verhinderung oder zumindest Erschwerung des Castor-Transportes stellt der Brandanschlag auf Polizei- Unterkünfte in Woltersdorf am 28.09.2005 dar. Die Spurenlage lässt den Schluss zu, dass die widerrechtlich auf das Gelände eingedrungenen Täter mittels Brandbeschleuniger alle Gebäude in Brand setzten, die sich in Landeseigentum befinden und die der Unterbringung von Polizeikräften dienen sollten.

70. Am 11.9.2006 wurde mitten in der Fahrbahn der L 256 zwischen Grippel und Gorleben ein ca. 60 cm tiefes Loch mit einem Durchmesser von ca. 15 cm gefunden. In dem Loch befand sich senkrecht ein Metallrohr mit angeschweißtem Widerhaken. In dem Rohr ist eine Querstrebe, die sich als Ankettvorrichtung für eine Einzelperson eignet.

71. In der Zeit vom 01.10.2006 bis 03.10.2006 kippte im Staatsforst Jagen bei Leitstade ein 23 m hoher Funkmast durch Lösen der Befestigungsschrauben um. Dabei wurde ein Waldweg versperrt. Auf diesem Funkmast waren ausschließlich Sende- und Funkantennenanlagen der Polizei befestigt. Der entstandene Sachschaden ist zunächst mit 18.000 Euro angegeben, wobei nur die Beschädigungen des Polizeieigentums berücksichtigt wurden.

Dieser Anschlag wurde in "indymedia" am 11.10.2006 unter der Überschrift: "Auf zum Castor 2006 oder Der Maulwurf und Der Turm" wie folgt beschrieben: "Da wo der Wald Goehrde am dunkelsten ist, wo nachts Hirsch und Wildschwein brüllen, lebt ein kleiner Maulwurf der Spezies molt - militanzia. Auf einem seiner ausgedehnten Streifzüge erkundete das liebenswerte Tierchen mit seinem putzigen schwarzen Fell auch die wendlaendische Anhoehe 102.5, nicht unweit des Bahnkilometers 191 gelegen. Auf der Kappe des Berges angekommen, offenbarte sich unserem Maulwurf ein haesslicher hoher Turm, von dem viele Antennen abgingen und der auf einem riesigen Betonklotz festgeschraubt war. Ei, Ei, Ei, sprach der Maulwurf, vor solchen haesslichen Tuermen haben mich meine Schwestern immer gewarnt, sie sollen eine schlimme Bedrohung für unsere Spezies sein und mit Castor im Bande stehen. Sprachs, holte den 30-er Maulschlüssel aus der schwarzen Bauchtasche hervor und schraubte den Turm einfach los. Der fiel….. und die gesamte Sendeelektronik war nun nicht mehr zu gebrauchen….." Hinzugefügt waren Bilder, die u.a. den fallenden Turm zeigen. Der Text und die Bilder wurden anschließend aus "indymedia" gelöscht.

72. Am 16.10.2006 wurde in einem Waldstück ca. 50 m nördlich der Bahnstrecke Lüneburg- Dannenberg in einem Erdversteck ein U-Eisen mit vier Bolzen gefunden. Das aufgefundene U-Eisen entspricht aufgrund seiner Bearbeitung und Form den bisher bekannten Schienenhemmschuhen. Aufgrund der neuen Größe dieses Schienenhemmschuhes ist von einer gesteigerten Gefährlichkeit für den Bahnverkehr auszugehen, sollte dieser zum Einsatz gelangen.

73. So findet sich in der Anti-Atom-Aktuell 177 – 178 vom Februar 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Wieviele Haken sind notwendig?“ Dort wird formuliert: „Das Einhängen von Hakenkrallen ist eine bewährte Methode, um den Bahnverkehr für mehrere Stunden regional lahmzulegen…..kann mensch so auch unmittelbar in den Castortransport eingreifen.“

74. Im Dannenberger Stadtgebiet wurde am 10.11.2006 eine sog. „Reifenzerstechvorrichtung“ gefunden. An dem Deckel eines Regenwasserschachtes war eine Hydraulik befestigt, mit deren Hilfe Nägel über vorgebohrte Löcher hätten ausgefahren werden können. Die Hydraulik konnte mittels Funk betätigt werden.

75. In den Abendstunden des 11.11.2006 wurde an der Bahnstrecke Lüneburg, Bkm 208,9 eine Wasserlanze gefunden.

76. Im gesamten Bundesgebiet kam es am 8.11.2008 zu mehreren Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen. Es kam u.a. zu Streckensperrungen und Schrankenstörungen. In der Anti-Atom-Aktuell 195-196, S. 40-42 veröffentlicht die Protestszene Teile eines Bekennerbriefes, in dem die gestörten Reisenden „..um das geneigte Verständnis“ gebeten werden. Insbesondere im Bereich der Schienentransportstrecke kam es am 9./10.11.2008 zur Anwendung von Gewalt gegen Sachen aber auch gegen Einsatzkräfte. So wurden Feuer entzündet, Gleise unterhöhlt, Reifen von Dienstkraftfahrzeugen zerstochen, mit Signalmunition auf Beamte geschossen, sowie Einsatzkräfte mit Steinen aus dem Gleisbett beworfen (vgl. oben Nr. 39, 40, 41). In der Zwischenzeit seit dem letzten Castortransport 2008 kam es wiederholt im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Aktionen zu Gewaltanwendung gegen Sachen aber auch Personen. So wurde mehrfach die Umzäunung des Erkundungsbergwerks beschädigt, die Scheibe des dortigen Pförtnerhauses eingeschlagen und ein benachbarter Hochsitz abgebrannt, sowie Reifen am Einsatzfahrzeug zerstochen (vgl. Nr. 45-47, 49, 53). Einsatzkräfte wurden in der Sylvesternacht 2009/2010 massiv mit Schneebällen und Pyrotechnik beworfen.

Zahlreiche Erkenntnisse im Hinblick auf den kommenden Castortransport lassen auf gewaltbereite Teilnehmer schließen:

77. Seit Ende August 2010 wird im Internet, auch mittels Mobilisierungsvideos, und in Zeitschriften massiv zu der Aktion „Castor? Schottern!“ aufgerufen ( z.B. unter www.castor2010.org; www.castor-schottern.org; www.dazwischengehen.org/story/2010/09/kampagne-castor-schottern; www.anti-atomgruppe- flensburg.de, www.facebook.com/pages/Castor-Schottern; www.twitter.com/castorschottern; www.youtube.de, u.a. ). Atomkraftgegner wollen dabei massenhaft auf die Schiene gelangen und im Schutz von vielen Anwesenden die Schottersteine aus dem Gleisbett entfernen, um ein Loch zu 17 errichten, damit der Transport stoppt. Es heißt im Aufruf „Ziel unserer Aktion ist es, die Schiene unbrauchbar zu machen, und nicht, die Polizei anzugreifen. Unser wichtigster Schutz ist die massenhafte Beteiligung, unsere Vielfalt und Entschlossenheit: Während Hunderte oder Tausende die Schottersteine entfernen, werden andere durch den Einsatz körperschützender Materialien, wie Luftmatratzen und Planen, die Schotternden schützen. Wir bleiben so lange auf der Schiene, bis diese unbefahrbar ist.“ Ca. 850 Unterzeichner haben ihre Unterstützung mittlerweile kundgetan. Die Initiatoren wissen, dass es sich hierbei eindeutig um eine rechtswidrige Aktion handelt, so heißt es wörtlich im Aufruf: „Genug ist genug – gemeinsam kommen wir zum Zug. Wir denken, es ist an der Zeit, die eingefahrenen Wege massenhafter Blockaden noch einen Schritt weiter zu gehen. Dafür wünschen wir uns viele mutige und entschlossene MitstreiterInnen. Wenn der Castor rollt, wird es konkret. Dann haben wir Gelegenheit, unsere Interessen selber in die Hand zu nehmen. Dann sagen wir nicht mehr: ich will nicht, dass der Transport fährt. Dann sorgen wir dafür, dass er nicht rollen kann. ..Wir sind entschlossen, massenhaft den Schotter aus dem Gleisbett zu entfernen, also die Gleise zu unterhöhlen und sie damit für den Atommüllzug unbefahrbar zu machen. Wir wählen für die Aktion einen Schienenabschnitt, an dem an diesem Tag kein Zugverkehr außer dem Castortransport stattfindet. Wir wissen, dass unsere bewusste Veränderung der Castortransportstrecke nicht vom bürgerlichen Gesetzbuch gedeckt ist. Aber wir sind uns sicher, dass unsere Aktion eine notwendige und legitime Handlung darstellt,.. . Um auf die Strecke zu kommen, werden wir gemeinsam Polizeiabsperrungen überwinden, umgehen oder durch sie hindurchfließen. Wir lassen uns nicht stoppen. Ziel unserer Aktion ist es, die Schiene unbrauchbar zu machen, und nicht, die Polizei anzugreifen.“

In einem Mobilisierungsvideo heißt es: „Am 7.November werden wir die Gleise schottern, so dass der Castor nicht rollen kann.“

Mittlerweile haben 200 Gruppen und 652 Einzelpersonen die Kampagne unterzeichnet, unter Ihnen Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Gewerkschafter, Künstler, Professoren, sowie Gruppierungen aus der Anti-Atom-Bewegung, der antifaschistischen Bewegung, sowie der Interventionistischen Linken.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Strafermittlungsverfahren gem. §§111, 316b StGB gegen die Aufrufenden eingeleitet. Der Aufruf stellt eine öffentliche Aufforderung zur Begehung der Straftat Störung öffentlicher Betriebe (§316b Abs.1 Nr.1 StGB) dar, möglicherweise auch der Sachbeschädigung und der Zerstörung von Bauwerken. Dieser öffentliche Aufruf ist gem. §111 StGB bereits strafbar.

Es rufen auch zahlreiche autonome Gruppen, wie z.B. die autonome Jugend Antifa (AJA) Nürnberg, Waldautonome Berlin, zur Castor-Schottern-Kampagne auf. Offen wird die Übertragung von Aktionsformen der autonomen Szene propagiert. So wird einer der Sprecher der Kampagne Tadzio Müller auf www.marx21.de wie folgt zitiert: „Ich stimme Wolfgang zu: Druck auf der Straße aufbauen- ungehorsam, entschlossen, massenhaft. Ich möchte aber im Gegensatz zu ihm noch weitergehen. Denn dieses Jahr gibt es eine sehr spannende Entwicklung im Wendland, nämlich den Versuch, eine Aktionsform, die traditionell eher im autonomen Spektrum zu Hause war – das „Schottern“, also das aktive Unterhöhlen der Gleise – in einer offenen Kampagne anzukündigen und dafür mit Aktionstrainings und Veranstaltungen zu mobilisieren. Erfahrungen mit Bündnisarbeit und Massenmilitanz, die bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm und gegen die Nazis in Dresden gemacht wurden, werden auf den Castor zurückübertragen und zugleich weitergedacht.“

Die Kampagne sieht sich in Verbindung mit allen anderen Protestaktionen: „Wir sind ausdrücklich solidarisch mit all den verschiedenen Aktionen und Aufrufen und wissen, dass der Erfolg nur gemeinsam errungen werden kann.“ (Anti-Atom-Aktuell Nr.211, September 2010)

Auch in der Presse wird die Schotter-Kampagne verbreitet (http:// taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/die-schotter-kampagne ;www.neuesdeutschland. de/artikel/177667.bewegungsmelder.html; www.jungewelt.de/2010/09- 09/017.php; Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 10.9.2010, S.3) . So wird Jochen Stay in der taz vom 24.8.2010 zitiert: „Die Schottern-Kampagne kann eine riesige Dynamik entwickeln, wenn es gelingt, breite gesellschaftliche Kreise für diesen nötigen Schritt zivilen Ungehorsams zu gewinnen. Dann werden auch Versuche der Polizei scheitern, das Ganze zu kriminalisieren.“ Der Kommentator in der taz erachtet es als legitim infolge moralischer Abwägung diese Straftat zu begehen.

Auch die BIU verweist in der „Gorleben Rundschau- September 2010“ auf das „Fundstück der Woche“, die Internetseiten zur Schottern-Kampagne (60). Im Zuge der Großdemonstration in Berlin vom 18.9.2010 lag zumindest zeitweise ein „Castor- Schottern“-Flyer am Stand der BIU aus.

In der regionalen Presse gibt es neben zustimmenden auch dieser Aktionsform kritisch gegenüber stehende Leserbriefe.

Auf den bereits genannten Internetseiten werden seit August 2010 Vorbereitungstreffen zu dieser Aktionsform beworben (ebenfalls auf:  http://radar.squat.net/index.php?mode v. 18.8.2010; www.taz.de./1/archiv/digitaz/..v. 18.8.2010; www.stressfaktor.squat.net/termine. vom 18.8.2010

Auch auf der Großdemo in Berlin vom 18.9.2010 ist für die „Castor?Schottern!“- Kampagne geworben worden.

Neben den Aufrufen zur Aktion „Castor? Schottern!“ gibt es noch weitere Aufrufe zu Sabotageakten an der Strecke und Gewalt:

78. Von der „antifaschistischen Aktion“ ist ein Mobilisierungsvideo im Internet eingestellt, in welchem es heißt „Auf nach Gorleben“, „Stop-Castor“, u.a. Es sind schwarz vermummte Personen vor brennenden Barrikaden, sowie der schwarze Block bei Demonstrationen zu sehen. Es wird auf die Auftaktdemonstration am 6.11. hingewiesen „mit Blockaden am Abend“. „Demo und Blockaden mit dem autonomen Block“ werden angekündigt. In der Castor-Schottern-Zeitung wird der Bogen geschlagen von Protestaktionen vom G8-Gipfel in Heiligendamm, zur Demonstration in Köln 2008, sowie zur Blockade einer Neonazi- Demonstration in Dresden in 2010. Wörtlich heißt es: „Der Blick zurück macht dabei Hoffnung für die kommenden Kämpfe- auch und gerade was das Entwicklungspotential einer interventionistischen Linken angeht“.

79. Ende August sind in Rotenburg (Wümme) Plakate aufgefunden worden, mit folgendem Text: „Atomausstieg ist Handarbeit- Erst wenn der letzte Baum quer auf der Schiene liegt, die letzte Mutter abgeschraubt, die letzte Straße unterhöhlt, werdet Ihr erkennen, dass das Atomprogramm nicht durchsetzbar ist – Stopp Castor – Für eine Handvoll Muttern! November 2010“.

Bereits im Juli sind in Uelzen zwei Flyer im Postkartenformat mit Castor-Bezug aufgetaucht, die „Maulwürfe“ zeigen, die einen Sabotageakt an Schienen begehen. Diese Flyer verweisen auf die Internetseite castor2010.org, auf der mittlerweile für die Aktion Castor Schottern geworben wird. Vom 3.-12.9.2010 fand in Salzwedel ein „Direct-Action-Camp 2010“ statt, für das auf der Internetseite  http://da-camp.netzguerilla.net/index.php?title=Flyertext geworben wurde. Hier sollten Workshops u.a. zum Schweißen, Lock-Ons (sich festketten) und „Tunnelbau“ stattfinden.

Im Frühjahr 2010 erschien die Zeitschrift Prisma, Ausgabe Frühjahr 2010, die mit einem allgemeinen Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten belegt worden ist. Hierin wurden u.a. explizit mit Castorbezug Hinweise zur Blockade und Sabotage von Bahnstrecken und Straßen gegeben. Es wurde detailgetreu erklärt, wie man Strommasten absägt, Oberleitungen mit Hilfe von Hakenkrallen beschädigt, Eisenbahnschwellen zersägt und Schienenstränge „schottert“.

Die Teilnahme gewaltbereiter Personen an den Demonstrationen während des Transportes nach Gorleben ist nach den oben geschilderten Ereignissen und Aufrufen wiederum zu erwarten und lässt befürchten, dass es auch bei dem bevorstehenden Transport wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen wird. Diese sind von den Veranstaltern insbesondere deshalb nicht beherrschbar, da sich die Anhänger strafbarer Aktionen, wie z.B. in den oben zitierten Aufrufen zur „Schotternkampagne“ dargestellt, gerade die Infrastruktur und friedliche Demonstrationen für ihre eigenen Zwecke zunutze machen.
Unabhängig davon, wie viele Menschen an den Demonstrationen teilnehmen werden, ist deshalb anzunehmen, dass die stattfindenden friedlichen Versammlungen auch gewaltbereite Personen aufnehmen bzw. dulden werden. Wie bei den vergangenen Transporten ist zu erwarten, dass friedliche Versammlungen zum Anlass genommen werden, spontane Versammlungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf insbesondere auf der Schienen- und Straßentransportstrecke abzuhalten.

Dem steht es rechtlich gleich, wenn eine Versammlung offiziell beendet wird, unmittelbar danach aber eine augenscheinlich bereits vorbereitete Aktion mit Gewalt folgt. Wer die Störung der öffentlichen Sicherheit zwar nicht selbst begeht, sie aber durchaus bezweckt, bleibt als so genannter Zweckveranlasser verantwortlich. Die Anzahl der Störungen im direkten Gefolge von Versammlungen und auch das konkrete Verhalten der Veranstalter belegen, dass es sich nicht um ungewollte Teilnehmerexzesse handelt, sondern um billigend auch vom Versammlungsleiter in Kauf genommene Störungen. Dies zeigt sich deutlich an der am 8.11.2004 stattgefundenen Aktion "Spinnennetz" im Bereich der Schienen- Transportstrecke bei Harlingen, sowie an der am 29.5.2009 stattgefundenen „Besetzung des illegalen Atommüllendlagers“ in Gorleben (s.o. Nr.45).

Insgesamt lässt sich zu Transportzeiten und räumlich im Streckenbereich des Transportes ein raumzeitliches Zusammenfallen von Protestaktionen des Typs Schienenbegehung einerseits und von Eingriffen in den Schienen- und Straßenverkehr andererseits feststellen. Dem müsste ein Versammlungsleiter, der sich Störungen der öffentlichen Sicherheit nicht zurechnen lassen will, mit deutlichen Signalen entgegentreten (s.a. Beschlüsse des VG Lüneburg vom 09.11.2001 - 3 B 72/01 und OVG Lüneburg vom 10.11.2001 - 11 MA 3673/01). An einer solchen Distanzierung fehlt es bisher durchgehend.

Je näher der Tag des kommenden Transportes rückt, desto größer ist die Gefahr, dass eine Versammlung auf der Transportstrecke zu kollektiven Unfriedlichkeiten und rechtswidrigen Blockadeaktionen führen wird. Auch als friedlich angekündigte Demonstrationen der vier maßgeblichen Initiativen "X-tausendmal quer", BIU Lüchow-Dannenberg, Bäuerliche Notgemeinschaft und der Initiative "Widersetzen" haben dann immer stärker das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Transport letztendlich zu verhindern oder ihn zumindest zu erschweren und zu verzögern.

Aus der Zielrichtung, den Castor-Transport zu verhindern oder jedenfalls solange zu blockieren, dass die Kosten unverhältnismäßig ansteigen, folgt auch die mindestens zustimmende Duldung rechtswidriger und strafbarer Handlungen, insbesondere der Blockaden und der Unterhöhlung des Schienenweges und der Straßen.

Zwar bekennen sich die großen Anti-Castor-Initiativen wie die BIU und "X-tausendmal quer" öffentlich zu einem gewaltfreien Protest. Allerdings herrschen zum einen unterschiedliche Auffassungen zum Begriff "Gewaltfreiheit", zum anderen erfolgt keine klare Distanzierung zu gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern. Auch im Kooperationsgespräch mit Vertretern der BIU, x-tausendmal quer und der Bäuerlichen Notgemeinschaft am 11.10.2010 erfolgte keine Distanzierung von der „Castor-Schottern“ – Kampagne. So weist die BIU in der „Gorleben-Rundschau“ vom September 2010 auf die „Castor-Schottern“-Kampagne hin und hat auch an ihrem Stand auf der Großdemonstration in Berlin am 18.9.2010 einen Flyer hierzu bereit gehalten. Auch eine Sprecherin von x-tausendmalquer fordert alle auf, ins Wendland zu kommen,“ ob zum schottern, oder…Wir brauchen euch alle.“

Nach der Rechtsprechung des VG Lüneburg (Urteil v. 17.11.1999 - 7 A 40/97) sowie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 16.09.2005 - 11 LA 318/ 04) können im Rahmen der Prognoseentscheidung alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Versammlungen Berücksichtigung finden. Weder Blockaden von Abschnitten der Transportstrecke, noch Körperverletzungen, Eingriffe in den Bahnverkehr und Sachbeschädigungen seien zwangsläufig mit Großdemonstrationen verbunden. Sie sind deshalb vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Auch "friedliche" Demonstrationen fallen nicht unter den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn es sich um so genannte "Verhinderungsdemonstrationen" handelt oder solche, die wegen anderer gleichrangig schutzwürdiger Rechtsgüter verboten werden können (OVG Lüneburg, a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.2008, 11 LC 138/06). Wie bei den vergangenen Transporten sowie beim Transport in 2008 besteht auch bei dem erwarteten Castor-Transport die hohe Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Gefährdet ist die Durchführung der Castor-Transporte, insbesondere durch Schienen- und Straßenblockaden. Eine Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen ist nicht Voraussetzung für die Einschränkung des Versammlungsrechtes durch diese Allgemeinverfügung (Urteil d. VG Lüneburg v. 2.9.2004 – Az.: 3 A 236/03 -; OVG Lüneburg, vom 29.5.2008, 11 LC 138/06). Gleichwohl sind über die zu erwartenden Blockaden hinaus strafbewehrte Eingriffe in den Straßen- und Bahnverkehr sowie Beschädigungen von Sachen von erheblichem Wert, wie sie insbesondere bei dem Brandanschlag in Woltersdorf und bei dem Anschlag auf den Funkmast bei Leitstade bereits eingetreten sind, auch an der Transportstrecke, insbesondere durch die angekündigte Aktion „Castor? Schottern!“ weiterhin zu befürchten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ankettaktionen oder der Bau sog. "Wasserlanzen" und "Gleishemmschuhe", versammlungstypisch sind oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Aktionen anlässlich der Castortransporte in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden und aufgrund der gegebenen zeitlichen Nähe zu dem anstehenden Transport in die Gefahrenprognose einfließen dürfen (siehe OVG Lüneburg, a.a.O.). Die Erfahrungen aus den vergangenen Castor-Transporten sowie die oben genannten derzeitigen Erkenntnisse und Ankündigungen rechtfertigen die Annahme, dass auch bei dem bevorstehenden Castor-Transport eine hohe Gefahr der Verletzung elementarer Rechtsgüter besteht.





3. Verhältnismäßigkeit



Geeignetes und erforderliches Mittel


Die zeitlich und räumlich beschränkte Untersagung von Versammlungen ist das geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel, um Rechte Dritter zu wahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwenden. Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen der Transport der Castor- Behälter mit hochradioaktiven Abfällen abgebrochen werden muss.

Das Versammlungsverbot in dem beschriebenen Umfang ist geeignet, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern, weil es die Bereiche und Zeiten voneinander abgrenzt, innerhalb derer eine Versammlung oder ein Transport die zu schützenden Rechtsgüter nicht vereitelt.

Hierbei handelt es sich um das in räumlicher und zeitlicher Hinsicht geringste Mittel, welches angesichts des Ausmaßes der zu erwartenden Störungen noch mit hinreichender Sicherheit einen Erfolg verspricht, nämlich die Durchführung des Transports, die nach der Gefahrenprognose ernstlich gefährdet ist, zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich wird in der Länge durch den Transportweg bestimmt, soweit nennenswerte Störungen in Form von Protestaktionen zu erwarten sind, also ab Lüneburg. Der Bahnhofsbereich in Lüneburg darf nicht als potenzieller Sammelraum für Schienenblockaden genutzt werden, zumal Lüneburg zumindest in den Jahren 2001 bis 2003 ein "Widerstands-Schwerpunkt" gewesen ist.

Aus den gleichen Gründen umfasst die Verfügung auch die Schienenstrecke und die Straßentransportstrecken ab der Verladestation. Die Verladestation stellt einen markanten Punkt dar, an dem der Transport längere Zeit unterbrochen werden muss. In den letzten Jahren kam es dort zu erheblichen Blockaden. Im Verlaufe des Transportes im März 2001 kam es zu umfangreichen gewalttätigen Ausschreitungen in der Nähe der Umladestation.

Aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungsteilnehmern, die während früherer Transporte die Gleise sowie die Straße massiv beschädigten, und den konkreten Erfahrungen mit der Straßenunterhöhlung in Splietau beim Transport 1997 sowie 2003 zwischen Quickborn und Langendorf müssen Alternativstrecken bzw. -streckenabschnitte vorgesehen werden. Es wäre den Störern 1997 beinahe gelungen, die seinerzeit vorgesehenen zwei Straßen- Hauptrouten zu zerstören. Darüber hinaus verfolgt die Protestszene das Ziel, jede der möglichen Straßenrouten ("Nord"- und "Südroute") zu blockieren, um dadurch den Transport zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern.

In der Breite ergibt sich der notwendige Bereich des Versammlungsverbotes aus der Reichweite der zu erwartenden Wurfgeschosse einerseits und der Notwendigkeit, mit Polizeikräften räumlich im Umfeld der Transportstrecke, an Hindernissen vorbei, ohne zeitraubende Auflösung etwaiger Demonstrationen schnell auf gewalttätige Störer zu- und eingehen zu können. Für den Bereich auf den Schienen schränkt § 62 der Eisenbahnbetriebsordnung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVerfG, Beschluss vom 12.03.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2003 - Az.: 3 A 301/01 -). Schienen eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich.

Die Bereiche der Umladestation in Dannenberg und das Gelände der Brennelemente Gorleben GmbH (Zwischenlager) müssen wegen der Blockadeversuche in der Vergangenheit und der Symbolkraft der Orte mit einem breiten Sicherheitsbereich versehen werden. In der Nähe dieser Anlagen ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der konkreten Blockaden in Gorleben und Dannenberg in erhöhtem Maße damit zu rechnen, dass dort rechtswidrige Aktionen verübt werden. Der Sicherheitsbereich um das Zwischenlager muss daher einen Radius von 500 Metern um den Eingangsbereich erfassen.

Aus dem Erfordernis, die Transportwege freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung des Versammlungsrechts. Es muss auf den frühest möglichen Termin für den bevorstehenden Castor-Transport abgestellt werden. Die Protestszene hat für Samstag, den 06.11.2010 die Auftaktkundgebung in Dannenberg angekündigt, welche den Beginn der umfangreichen Demonstrationen anlässlich des Castor- Transportes darstellt.

Aus den negativen Erfahrungen des Jahres 1997, als sich aus der noch in Auflösung befindlichen „Stunkparade“ heraus am Wochenende vor dem Transport die größte und schwerste Straßenbeschädigung anlässlich einer Demonstration im Landkreis Lüchow- Dannenberg entwickelte, folgt, dass ein Versammlungsverbot zeitlich so früh ansetzen muss, dass es nicht möglich ist, aus einer Versammlung heraus die Straße bis zum Transporttag irreparabel zu beschädigen. Dass es nach wie vor einen zwar kleinen, aber gewaltbereiten Teil unter den Demonstranten gibt, zeigen auch die anlässlich der früheren im Vorfeld der Transporte unternommenen Versuche, durch Gleis- und Straßenunterspülungen sowie den Einsatz von "Schienenhemmschuhen" die Transportstrecke unbrauchbar zu machen. Dieser Anteil unter den Demonstranten droht zum diesjährigen Transport allerdings infolge der offenen Mobilisierung für die „Schottern-Kampagne“ deutlich anzusteigen.

Es ist jedoch möglich, insoweit zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen zu unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr obiger Straftaten und Rechtsverletzungen bei unangemeldeten, so genannten Spontandemonstrationen besonders groß ist. Ein Veranstalter tritt dabei nicht auf und entzieht sich damit einer Kooperation. So kam es am Pfingstmontag 2010 (s.oben Nr. 52) zu einer unangemeldeten Aktion mit erheblichem Gewaltpotential. Ebenso entwickelten sich aus zahlreichen unangemeldeten Spontandemonstrationen im Bereich der Göhrde während des Transportes 2008 zahlreiche Gewalttätigkeiten (s.o. Nr.39, 40).

Die mögliche Anzahl derartiger Spontandemonstrationen ist nicht begrenzbar. Wollte man, sofern erforderlich, diese Spontandemonstrationen einzeln vor Ort untersagen, müsste in jedem Einzelfall aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose ein entsprechendes Verbot ausgesprochen werden. Hierzu müssten zunächst die verantwortlichen Personen (Versammlungsleiter, Anmelder) ausfindig gemacht werden. Durch derartige Maßnahmen - sofern sie überhaupt Erfolg versprechend sind - kann das Eingreifen der Polizei gerade bei einer Vielzahl von Spontandemonstrationen so sehr verzögert werden, dass Straftaten, insbesondere Aktionen zur Beschädigung der Transportwege, deren Behebung bis zum Transporttag nicht möglich ist, nicht verhindert werden können. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Masse der Versammlungsteilnehmer zwar ordnungsgemäß verhält. Die Minderheit aber, die rechtswidrige Aktionen plant, umfasst auch gewalttätige Personen, die im Schutz der friedlichen Demonstranten Straftaten begehen wollen. Durch das planvolle Zusammenwirken friedlicher und gewaltbereiter Demonstranten ist es den Polizeikräften stark erschwert, Übergriffe auf die Schienen- und Straßentransportstrecke zu verhindern.

Weil sich die Verantwortlichen angemeldeter Versammlungen einer Kooperation mit den Ordnungsbehörden nicht entziehen können, gibt es hier die Möglichkeit, im Wege der Einzelprüfung gemeinsam zu klären, ob und wie Ausschreitungen ggf. durch Auflagen zu verhindern sind.

Für den Tag vor einem frühest möglichen Transportzeitpunkt erscheint es deshalb ausreichend, nur die unangemeldeten Versammlungen zu untersagen. Angemeldete Versammlungen können auf der Grundlage der oben beschriebenen Gefahrenprognose differenzierter geprüft werden. Der Veranstalter muss durch konkrete Maßnahmen nachweisen, dass er das Publikum, das von seiner Veranstaltung angezogen wird, richtig einschätzt und er deutliche Signale setzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Das BVerfG hat im Beschluss vom 14.07.2000 entsprechende Aussagen zu den Anforderungen an den Veranstalter gemacht (Nds. Verwaltungsblätter 2000, S. 298 f.).

Die Notwendigkeit, den Bahn- und Straßenverkehr von Störungen freizuhalten, gilt in besonderem Maße für den Transportzeitraum selbst, so dass für diesen Zeitraum wegen der zu erwartenden erheblichen Gefahren alle Versammlungen unmittelbar entlang der Transportstrecke untersagt werden müssen. Um zu gewährleisten, dass die Straßentransportstrecke frei von Störungen bleibt, muss daher bereits der Sonntag vom Verbot jedweder Versammlung umfasst sein.

Die Dauer des Versammlungsverbotes muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der lang genug ist, um den Transport auch im Falle des Eintritts von Verzögerungen sicher in das Zwischenlager Gorleben einzufahren. Wegen der zahlreich zu erwartenden Störungen, nicht nur auf den Gleisen, sondern auch verstärkt auf der Straßentransportstrecke, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, wann der Transport beendet sein wird. Bis zum Abschluss des Transportes muss jedoch die Strecke passierbar bleiben. Die Begrenzung des Zeitraumes bis zum 16.11.2010 ist daher geboten. Gemäß dem Tenor der Verfügung wird das Verbot jedoch so früh wie möglich in zeitlichen Streckenabschnitten aufgehoben werden.

Angemessenes Mittel


Das räumlich und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Es sichert lediglich einen Transportkorridor für den Castor-Transport. Dies ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren für die oben genannten Schutzgüter auch angemessen (s. Beschl. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BVQ 15/01 -).

Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castor-Transport zu äußern. Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen.

Eine Kooperation mit den Veranstaltern etwaiger Demonstrationen wird von der Polizeidirektion ernsthaft verfolgt. Der schon vor dem Transport 2002 von der Polizei ins Leben gerufene Bereich "Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement“, der durch Kooperation mit den Initiativen Bäuerliche Notgemeinschaft, "X-tausendmal quer" und BIU Lüchow-Dannenberg, Konfliktminimierung erreichen will, wird entsprechend den Erfahrungen der letzten Transporte fortgeführt.
Die BIU Lüchow-Dannenberg, "X-tausendmal quer" und die Bäuerliche Notgemeinschaft waren zu einem Gespräch im Vorfeld des erwarteten Castor-Transportes am 11.10.20010 eingeladen. Dieses Gesprächsangebot wurde angenommen.

Eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Veranstaltern etwaiger Demonstrationen ist nicht möglich. Aus den Anzeigen in der EJZ und aus den Veröffentlichungen im Internet wird deutlich, dass die zentrale Koordination wichtiger Aktionen zwar bei der Bürgerinitiative und bei "X-tausendmal quer" liegt. Die zu erwartenden Proteste gegen Castor-Transporte werden aber von einer Vielzahl verschiedenster Gruppierungen nach außen hin repräsentiert. Diese Gruppierungen bilden sich zum einen teilweise relativ kurzfristig vor dem Transport und stehen daher als Ansprechpartner für Kooperationsbemühungen nicht zur Verfügung. Zum anderen wird in der Öffentlichkeit nicht immer deutlich, wer als verantwortlicher Ansprechpartner gegenüber der Versammlungsbehörde für Kooperationsgespräche zur Verfügung steht.

Im Hinblick auf die zu erwartende Gemengelage zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen, sowie der Tatsache, dass sich zeitlich und räumlich rund um angemeldete Versammlungen jederzeit andere spontane Versammlungen anschließen, kann zwischen angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht weiter als in der geschehenen zeitlichen Differenzierung unterschieden werden. Eine Allgemeinverfügung bleibt mithin in dieser Form das angemessene Mittel (vgl. VG Lüneburg v. 3.12.2009, Az 3 A 445/06, S.23).

Unabhängig von fehlenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppierungen in der Allgemeinverfügung steht es im Ermessen der zuständigen Behörde gleichwohl Ausnahmen von den Regelungen der Allgemeinverfügung, d.h. Versammlungen zuzulassen (vgl. Beschluss OVG Lüneburg vom 16.09.2005, 11 LA 318/04). Von dieser Möglichkeit wurde bereits in den Vorjahren Gebrauch gemacht.
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigender Weise einzubeziehen. Damit ist es möglich, den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, formuliert hat, Rechnung zu tragen.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Die Polizeidirektion Lüneburg hat einen geordneten Versammlungsverlauf sicherzustellen, damit alle friedlichen Teilnehmer ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ungehindert wahrnehmen können. Sie ist verpflichtet, die Begehung etwaiger Straftaten zu verhindern, wenn sie sich - wie hier - im Vorfeld deutlich abzeichnen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt auch im überwiegenden Interesse der Nuclear Cargo + Service GmbH Hanau, der DB Schenker Rail und der DB Netz AG. Das Interesse an der Unversehrtheit der Gleise, Züge und Straßenfahrzeuge sowie der Anspruch aus § 4 des Atomgesetzes, den Transport gemäß der vorliegenden Genehmigung abwickeln zu können, überwiegen gegenüber dem Interesse der Demonstranten an einer Kundgebung an den Gleisen bzw. auf und an den Straßen. Dabei ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass das Demonstrationsrecht nicht generell aufgehoben, sondern nur in engen Grenzen räumlich und zeitlich beschränkt wird.

Die Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Rechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil das Versammlungsverbot anderenfalls - mangels Vollziehbarkeit - unwirksam und damit letztendlich überflüssig wäre (vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.04.1984, Az.: 12 OVG B 49/84; Beschluss des VG Lüneburg vom 22.03.2001 - 7 B 11/01).


5. Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Lüneburg hat sich mit Verfügung vom 6.10.2010 gem. § 102 Abs. 1 des Nds. SOG gegenüber dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt.


6. Zulässigkeit der Allgemeinverfügung

Die Verfügung kann gemäß § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Allgemeinverfügung ergehen. Da es trotz der seit längerer Zeit bekannt gemachten bundesweiten Aufrufe zu Großdemonstrationen gegen den Castor-Transport aus Sicht der Polizeidirektion niemanden gibt, an den sie als generell Verantwortlichen eine Einzelverfügung richten kann, bleibt nur die gewählte Form der Allgemeinverfügung, d. h. eines Verwaltungsaktes, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Dabei sind der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis in diesem Fall alle die Personen, die zu dem im Tenor genannten Zeitraum in dem dort genannten Bereich Demonstrationen durchführen oder an solchen Demonstrationen teilnehmen wollen. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz kann die Bekanntgabe auf den der Bekanntmachung folgenden Tag bestimmt werden.


7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erhoben werden.

8. Hinweise

1. Eine etwaige Klage gegen diese Allgemeinverfügung hat nach § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.
2. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 4 oder § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg, beantragt werden.
3. Nach § 26 des Versammlungsgesetzes wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Veranstalter oder Leiter
a) eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbotes durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder
b) eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14 VersG) durchführt.

Nach § 29 des Versammlungsgesetzes handelt unter anderem ordnungswidrig, wer
a) an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, dessen Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist.
b) sich trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-- Euro geahndet werden.
4. Auf Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, jedoch auch auf Verkehrsstrecken der Deutschen Bahn AG gibt es kein Demonstrationsrecht, da dort kein öffentlicher Verkehr im Sinne einer Begegnung zwischen Menschen stattfindet. Dies gilt hier insbesondere auf den Strecken der Deutschen Bahn AG, Hamburg - Hannover und Lüneburg - Dannenberg. Jede Demonstration auf diesem Schienenweg ist, ohne dass es eines ausdrücklichen Versammlungsverbotes bedarf, verboten, ggf. ein gefährlicher Eingriff inden Bahnverkehr gemäß § 315 StGB, der mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.
5. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann z u den Dienstzeiten (Mo.- Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) bei der Polizeidirektion Lüneburg, Behördenzentrum, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, eingesehen werden.


Anhang 1:

Umfang des Korridors

Die Bahnhofstraße in Lüneburg im gesamten Bereich zwischen der Dahlenburger Landstraße und der Bleckeder Landstraße einschließlich der Zufahrt zum zentralen Omnibusbahnhof; Bahnhofsgebäude und Bahnhofsvorplatz in Lüneburg.

Strecke a)

Sämtliche Eisenbahnstrecken in Lüneburg innerhalb der Eingrenzung B 4 (gesamte Ostumgehung) im Osten, dem Amselweg im Süden und der Hamburger Straße im Nordwesten sowie die Eisenbahnstrecke nach Dannenberg bis einschließlich Gleisende. Jeweils einschließlich der öffentlichen und privaten Flächen, die links und rechts an die Bahngleise dieser Eisenbahnstrecken angrenzen, und zwar in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab Gleisachse (Mitte des Gleises) des jeweils äußersten Gleises. Sämtliche Unter- bzw. Überführungen entlang dieser Eisenbahnstrecken bis zu einer Entfernung von 50 m ab Gleisachse.
In Dannenberg die Zuwegung vom ehemaligen Stellwerk des Güterbahnhofs Dannenberg Ost (von der ehemaligen Asylbewerberunterkunft) bis in Höhe der "Raiffeisenstraße“.

Die oben unter IV. a) bezeichnete Fläche um die Umladestation des Bahnhofes Dannenberg Ost, Grundstück der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) in der Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 12, Flurstück 147/2, wird wie folgt erläutert (siehe Anhang 2):

* Die Verbotszone wird in nördlicher Richtung durch die Ortsdurchgangsstraße (Dorfstraße) der Ortschaft Breese i.d.Marsch in voller Ausdehnung begrenzt.
* Die westliche Begrenzung ergibt die Flucht Dorfstraße, Ortschaft Breese i.d.M., beginnend bei Hausnummer 45, bis Gartenstraße/Ecke Molkereiweg, geführt über die Feldwege in Verlängerung der Dorfstraße mit Querung des Breeser Weges, der Raiffeisenstraße Höhe Rondell und der B 191 bei km 43,15.
* Die südliche Begrenzung stellt der Straßenzug Molkereiweg, ab Ecke Gartenstraße, über Rotdornweg bis Höhe Hausnummer 28, weiter über den dort mündenden Wirtschaftsweg mit Querung des Kirchhofsweg bis Schnittpunkt der jeweiligen Verlängerungen Feldweg und Ortsverbindungsweg Breese i.d.M./Gümse dar.
* Die östliche Begrenzung erfolgt durch die Verlängerung des Ortsverbindungsweges Breese i.d.M./Gümse geführt über den dortigen Feld-/Forstweg mit Querung der B 191 bei km 44,1 bis zum Schnittpunkt der Flucht des aus dem Neubaugebiet führenden Wirtschaftsweges.

Entlang der Strecken b) und c) beziehen sich die Verbote in der Breite auf folgenden Umfang:

Innerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen; dies sind insbesondere die Fahrbahnen, Parkplätze, Radwege, Gehwege und befestigte Seitenstreifen und Gräben sowie sämtliche öffentliche und private Flächen der vorgenannten Straßen und Wege in einer Entfernung von bis zu 50 m, gemessen ab dem Fahrbahnrand der oben bezeichneten Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften sämtliche Flächen der Straßen sowie längs an den genannten Straßen angrenzende öffentliche und private Flächen in einer Entfernung bis zu 50 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.



Strecke b)

B 191 ab einschließlich der Kreuzung mit der Gartower Straße bzw. Landesstraße 256 - L 256 – bei km 52,450 bis einschließlich der Kreuzung mit der Ortsverbindungsstraße D 8 (Verbindung zwischen Breese in der Marsch - B 191/ Verbindung zwischen B 191 - L 256/ Kirchhofsweg) bei km 43,850

Ortsverbindungsstraße D 27 von der B 191 (Kreuzung bei km 43,850) bis zur Einmündung in die L 256 bei km 2,1. L 256 zwischen der Abzweigung bei km 42,450 der B 191 und der Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 bei km 2,1 Gemeindestraße zwischen der Umladestation des Bahnhofs Dannenberg Ost und der Ortsverbindungsstraße D 8. Ortsverbindungsstraße D 8 von der Einmündung der vorgenannten Gemeindestraße bis zur B 191 einschließlich der Kreuzung mit der B 191 bei km 43,860. L 256 ab einschließlich Einmündung der Ortsverbindungsstraße D 27 zwischen Nebenstedt und Splietau bei km 2,1 bis zur Einmündung K 2 bei km 7,650 in Gorleben K 2 zwischen der Abzweigung bei km 7,650 der L 256 in Gorleben und der Zufahrt zum Zwischenlager einschließlich des Zufahrtsbereiches selbst bei km 15,850.
Das Gelände um den Eingangsbereich des Grundstücks der Brennelemente Gorleben GmbH in der Gemarkung Gorleben, Flur 6, Flurstück 6/3, und zwar in einer Entfernung bis zu 500 m, gemessen von der jeweils äußeren Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich.



Strecke c)

B 191 von der Kreuzung mit der Verbindungsstraße zur L 256 bei km 43,850 in Richtung Dömitz bis zur Abzweigung in die Kreisstraße 15 (K 15) nach Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 15 von der vorgenannten Einmündung bis zur Einmündung in die K 29 in Quickborn einschließlich des Kreuzungsbereiches bis Langendorf, Abzweig der K 27, einschließlich des Kreuzungsbereiches. K 27 von der Einmündung der K 15 in Langendorf bis zur Einmündung auf die L 256 in Grippel einschließlich des Kreuzungsbereiches, dann wie Strecke b). Die Verbindungsstraße (K 29) von der Einmündung in die K 15 in Quickborn Richtung Gusborn bis zur Kreuzung mit der L 256. Die Verbindungsstraße zwischen Kacherien und Groß Gusborn (G 5) einschließlich der Kreuzungen in diesen Orten.

Soweit sich die oben bezeichneten Flächen gegenseitig überschneiden, gilt die jeweils breitere Zone.



Anhang 2:





Im Auftrage



Inga Ritters - Timm

Solidarität braucht Geld

Rote Hilfe 29.10.2010 - 08:19
Die Rote Hilfe hat für die zu befürchtende Repression gegen den Herbst-Widerstand 2010 der Anti-AKW-Bewegung ein Soli-Konto eingerichtet. Darauf lassen sich schon jetzt kleine und große Spenden einzahlen.
Rote Hilfe e.V., Konto-Nr: 19 11 00 – 462,
BLZ: 440 100 46, Postbank Dortmund
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Auf ins Wendland — castor2010

Nicht einschüchtern lassen! — Daniel Ziemski

@antifa — wendländer