12.000 € Strafbefehl gegen "scharf-links"

Bernd Kudanek alias bjk 21.11.2009 11:28 Themen: Medien Repression
Justiz mit Kampfauftrag?

Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links“, von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf. Welches Vergehen liegt einem Strafbefehl in dieser Höhe zu Grunde? Was wird Bartelmus-Scholich vorgeworfen?
Ihr angebliches Vergehen: Edith Bartelmus-Scholich hatte auf „scharf-links“ einen Beitrag der Prozessbeobachter der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren eingestellt, in dem nach Auffassung des OLG-Präsidenten Düsseldorf Unzutreffendes behauptet wurde. Faruk Ereren steht unter dem Verdacht, in führender Position der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation “Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)” tätig zu sein. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der USA.(1) Die Anklage legt Faruk Ereren zur Last, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.

Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen.

Im Folgenden geht es nicht darum zu ergründen, ob die DHKP-C eine terroristische Vereinigung ist oder ob die Beschuldigten zu Recht vor Gericht stehen. Die einzige Frage ist: Warum erhielt Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl? Zumal in dieser Höhe. Gibt es dafür irgendeine Berechtigung? Warum wurde sie obendrein vom OLG-Präsidenten Düsseldorf angezeigt?

Und darum geht es bei dem Strafbefehl genau: Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links“ veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.

Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links“ den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.

Terroristenprozesse - soviel steht fest – waren nie „normale“ Prozesse. Die Ächtung von Terroristen hat darüber hinaus seit 11/9 eine neue Qualität gewonnen. So wurden Verdächtige von den USA mit Unterstützung der „Willigen“ in Folterzentren verschleppt und zu rechtlosen Personen, die in Abu Ghuraib, Guantánamo und anderen Folterorten einer „Sonderbehandlungen“ unterzogen wurden. Fest steht: Terroristen-Fälle sind häufig von „rechtsfreien Räumen“ begleitet und von höchster Brisanz, da zumeist Staaten, staatliche Stellen, militärische Einrichtungen oder spezifische Herrschaftsfraktionen, die mit dem Staat in enger Verbindung oder Kooperation stehen, Gegenstand der terroristischen Aktivitäten sind.

Entscheidend bleibt, wer die Definitionshoheit darüber hat, was Terrorismus und wer Terrorist ist und diese Definitionshoheit steht in direktem Zusammenhang zur Macht. Fest steht ferner: Die schrecklichsten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit wurden stets von Staatsführungen begangen, die gefährlichsten Terroristen waren in Staatsführungen zu finden. Angriffskriege sind staatsterroristische Gewaltakte, die Initiatoren (Staats-)Terroristen. Welche Bezeichnung ist korrekt für Bush, Cheney und Blair, jenen Blair, der sich um das höchste Amt in der EU bewirbt? Wie soll man die Führer der Koalition der „Willigen“ zutreffend nennen? Wurden die Genannten jemals angeklagt? Wer organisierte 11/9.? Waren es allein die 19 durchgeknallten, teppichmesserschwingenden islamischen Terroristen? Für Informierte ist das geschichtliche Wendeereignis ein geheimdienstlich orchestrierter, staatsterroristischer Gewaltakt.

Es ist kein Zufall, dass seit diesem Ereignis der finanzkapitalgestützte, neoliberale Terror zu seiner Hochform auflief und die NATO sich seitdem aggressiv und imperial neu orientierte.

Die Verortung der DHKP-C als terroristische Vereinigung könnte somit eine Erklärung über die Höhe des gegen Bartelmus-Scholich erwirkten Strafbefehls liefern. Es stellt sich die Frage: Werden alle verfügbaren Register gezogen, um eine Berichterstattung mit Links-Tendenz zu erschweren, sie gar unmöglich zu machen? Wie wahrscheinlich ist, dass Staatsanwälte Strafbefehle dieser Art ausstellen, ohne dass dies auf „höherer“ Ebene abgestimmt wurde? Sollte ein Exempel statuiert werden? Ist das hintergründige Ziel die Zerschlagung kritischer Berichterstattung? Denn auch im Internet soll bekanntlich gründlich „aufgeräumt“ werden. Oder könnte es sein, dass der „scharf-links“-Internetauftritt den Herrschenden schon viel zu lange auf den Füßen herumtritt und sich nun eine Gelegenheit bot zurückzuschlagen? Die Unverhältnismäßigkeit des existenzvernichtenden Strafbefehls legt diesen Verdacht zumindest nahe und ist gleichzeitig ein deutlicher Warnhinweis an jene, die das System grundsätzlich kritisieren.


Ein falscher Satz, eine Schlamperei oder eine falsche Behauptung in einem Artikel - zumal nicht selbst verfasst - können also die Drohung der Existenzvernichtung nach sich ziehen? Ein *vermutlich (* Einschub, bjk) unkorrekter Satz ist also ein hinreichender Grund für einen Strafbefehl in dieser Höhe? Ist das noch verhältnismäßig? Wohl kaum! Der Terrorzusammenhang des Prozesses stellt den Strafbefehl in einen plausiblen Kontext. In einem „normalen“ Prozess wäre *eine (* bestimmter durch unbestimmten Artikel ersetzt, bjk) Beleidigung eines Staatsanwalts oder Richters wohl kaum mit einem Geschütz vergleichbaren Kalibers „beantwortet“ worden.

Zum Vergleich: Wie viele Strafbefehle stellen die deutschen Staatsanwaltschaften gegen Politiker aus, die täglich beleidigen, verleumden und „falsches Zeugnis“ ablegen oder gegen Journalisten, die die Öffentlichkeit gezielt belügen? Wie viele Strafbefehle erhält BILD täglich von Staatsanwälten? Wie viele die Deutsche Bank oder die „Heuschrecken“, die tausende Existenzen vernichten?

Der Fall wird zunehmend bizarr, wenn man ihn in Verbindung zu Fällen von aktuellem Schwergewicht setzt. Wo ist unsere Justiz bei der Aufarbeitung des größten Nachkriegsverbrechens, dessen Folgen der deutschen Bevölkerung aufgehalst werden - beim so genannten Banken- und Finanzskandal? Hört man von täglichen Festnahmen an der Schnittstelle zwischen Politik und Finanzindustrie? Rücken die Sondereinsatzkommandos der Polizeien aus? Haben die Träger der deutschen Rechtspflege Herrn Steinbrück, Herrn Asmussen, Herrn Ackermann, die Herren der HRE, der Dresdner- und der Commerzbank, der Landesbanken etc. vernommen? Haben sie deren Räume versiegelt, Akten beschlagnahmt? Haben sie sie in Beugehaft genommen, ihnen Strafbefehle zugestellt unter deren Last sie ächzen? Haben sie zumindest einige unter den „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall“ gestellt, die „das deutsche Volk“ auf Generationen schädigt (materiell, ideell, kulturell)? Warum nicht?

Oder hat die weit reichende Lethargie der dritten Gewalt etwas damit zu tun, dass die Politik seit gut 20 Jahren zur Prostituierten des „freien Kapitalmarkts“ wurde, der zwar nichts mit Freiheit, dafür umso mehr mit den Abgründen der Steuerverhinderung, organisierter Geheimhaltung und internationaler Kriminalität zu tun hat?

Warum also geht die Justiz nicht mit der gleichen Verve gegen die politische und Wirtschafts- Großkriminalität vor? Sind ihr da die Hände gebunden oder bindet sie sich aus Gründen der Staatsraison selbst die Hände? Auffällig ist stets eine gewisse „Handlungsschwere“, die die Justiz befällt, wenn „Eliten“ betroffen sind.

Stellt man also den Strafbefehl gegen Bartelmus-Scholich in diese Bezüge, so tun sich für den Citoyen Abgründe gegenüber dem Staat auf. Wie ist es also um einen Rechtsstaat bestellt, falls zumindest Teile der Exekutive „aus dem demokratischen Ruder“ laufen? Falls Teile der Justiz nicht mehr die Funktion einnehmen, die ihr im demokratischen Staat zukommen, falls bestimmte Fraktionen sich auf Geheiß „von oben“ zur politischen Kampfjustiz umfunktionieren?

Dass der Justizapparat auch mit eigenen Abweichlern und Abweichlerinnen von der herrschenden Linie nicht zimperlich verfährt, dringt aus dem hermetischen Raum nur selten an die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme war der Fall Lichtinghagen, wir erinnern uns. Hier wurde nach einer öffentlich inszenierten Schlammschlacht eine vielgeachtete Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen in Bochum systematisch demontiert und trat schließlich „auf eigenen Wunsch“ - so die Sprachveredelung - als Amtsrichterin eine neue Stelle an. Dies alles „ereignete“ sich, weil sie „ihre Aufgaben zu eigenwillig interpretierte“ und jenem „Leistungsträger“ Zumwinkel zu dicht auf die Pelle rückte, der viele Freunde in einflussreichen politischen Positionen hat. So ein Zufall aber auch!

Tatsächlich ist das Elend der Dritten Gewalt so alt wie die Republik. Dieser wurde eine strukturell defekte Judikative in den Schoß gelegt, denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind abhängige, weisungsgebundene Behörden. Damit wurden sie der Exekutive als Herrschaftskomponente zur Seite gestellt. Jedes Landes-Justizministerium kann mit oder ohne „Abstimmung“ mit seiner Staatskanzlei auf dem Wege des Behördendurchgriffs durchregieren und damit „seine“ Staatsanwälte steuern, kontrollieren und gängeln. Davon wird offensichtlich zunehmend Gebrauch gemacht, auch wenn sich das selten beweisen lässt, denn Weisungen sind behördeninterne Vorgänge und als solche der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Damit nicht genug: Als relativ neues Phänomen nehmen die Angriffe und Einflussnahmen der Gerichtspräsidenten - sie sind ebenfalls Teil der Justizverwaltungen - auf die richterliche Unabhängigkeit (2) zu. Wer stellte doch gleich die Strafanzeige gegen Bartelmus-Scholich?

„Die Gerichtspräsidenten üben in Deutschland zwar in der Regel in geringem Umfang richterliche Tätigkeit aus; im Übrigen – im Rahmen ihrer Organisations- und Verwaltungstätigkeit – sind sie jedoch weisungsabhängige Mitarbeiter des jeweiligen Landesjustizministers. Da es in Deutschland – anders als in einigen anderen Ländern Europas – keine Selbstverwaltung der Dritten Gewalt gibt, gehören die Gerichtspräsidenten wegen ihrer Verwaltungstätigkeit zur Exekutive. Diese Situation führt dazu, dass viele Gerichtspräsidenten zumeist die Interessen der Exekutive wahrnehmen und weniger die Interessen der Dritten Gewalt.“ (3)

Und so entzündet sich an einem grotesken Strafbefehl und der Strafanzeige eines OLG-Präsidenten die Grundsatzfrage: Ist dieser Staat noch der Staat der Bürgerinnen oder Bürger dieser Republik, ist er noch ihr Rechtsstaat? Ferner: Bildet sich jenseits der unabhängigen Richterschaft ein herrschaftshöriges Justiz-Segment heraus, über das die neoliberale politische Herrschaftsklasse als Kampfarm verfügt, um zunehmend Repression nach außen wie nach innen auszuüben? Wie steht es also um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland? Haben Politiker, Lobbyisten, Wirtschaftsmächtige und ihre Helfer in den Medien, Think Tanks und neoliberalen „Reforminitiativen“ nicht Jahrzehnte hart daran gearbeitet, dass der Rechtsstaat „verschlankt“ wurde? Haben sie sich unseren Staat nicht zur Beute genommen und ihn nach ihrem Bilde zu einem Lobby- und Plutokraten-Staat transformiert? Ist der Rechtsstaat nicht „postdemokratische“ Geschichte und die Menschen „draußen“ stellen sich nur noch vor, glauben, haben den Eindruck, meinen oder fühlen in einem Rechtsstaat zu leben, der längst nicht mehr der ist, der er seiner Verfassung nach zu sein hat?

(1) Siehe hierzu: Wikipedia unter: DHKP-C
(2) Siehe hierzu: Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht, Anmerkungen zum sogenannten „Personalentwicklungskonzept für die Verwaltungs- und Führungsämter in der Justiz“ in Baden-Württemberg, www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc
(3) Siehe hierzu: Bericht über die Menschenrechte in Deutschland, Neue Richtervereinigung,  http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321

von Ullrich F.J. Mies
bearbeitet Bernd Kudanek



Siehe auch: "Die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung" unter  http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/19/25240749.0.30115.html
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Ergänzungen

Ursache: Bundesgerichtshof korrigierte OLG

Düsseldorf 21.11.2009 - 11:50
Das Schlimmste für OLG Richter Klein im 2.Strafsenat des OLG Düsseldorf war, dass der Bundesgerichtshof den Beugehaftsbeschluss gegen Nuri E. kassierte, also zurückgewiesen hat -
der durch Folter erblindete Nuri E. war demnach laut höchrichterlicher Rechtssprechung zu Unrecht in Beugehaft, wäre die Sommerpause genutzt worden, um den unrechtmäßigen Beugehaftsbeschluss auszudehnen, wäre Vorsichtende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein am OLG Düsseldorf wohl wegen Rechtsbeugung zu belangen. In dem Düsseldorfer § 129 b Verfahren wurden am 27.5.2009 9 Prozessbeobachter im Keller des OLG von der Polizei verprügelt, scharflinks berichtete auch darüber. Kommt zum Verfahren und seid Zeugen, was da so abgeht! Nächster Verhandlungstermin 26.11.2009 9.15 Uhr Außenstelle des OLG Düsselddorf am Kapellweg.

SPENDENKONTO FÜR SCHARFLINKS

12 000 Euro!!! 21.11.2009 - 11:52
Redaktion ‚scharf-links'

Spendenkonto:

E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX

Ermittlungen gegen das Gefangeneninfo!

warum? 21.11.2009 - 12:54
Aus dem Schreiben des LKA Hamburg vom 17.09.2009: "Vorladung
Sehr geehrter Herr Lettow,
die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie
wegen folgender Straftat
Verleumdung gemäß § 187 StGB


Strafanzeige durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Sie als Verantwortlichen im Sinne des Presserechts wegen Verleumdung. Gegenstand: Artikel im Gefangenen Info vom Juli 2009 mit dem Titel: "Nuri Eryüskel: Blind in Beugehaft"
Anmerkungen:
Der besagte Artikel ist im GI 348 auf Seite Seite 5 abgedruckt, den die Rote Hilfe Mönchengladbach/Düsseldorf/Neuss verfaßt hat.
Mein Rechtsanwalt Jürgen Schneider hat Akteneinsicht beantragt.
Zur Vorladung am 30.9. beim LKA werde ich nicht erscheinen.

Klassenjustiz und Rassismus/Hier Artikel zum

Strafbefehl 21.11.2009 - 12:57
Zu Lehrstunden in Sachen Klassenjustiz und institutionalisiertem Rassismus entwickelt sich das Verfahren nach Paragraph 129b StGB vor dem 2. Strafsenat am OLG Düsseldorf. Verhandelt wird dort seit dem 15.1.2009 gegen Faruk Ereren, der sich nach dem Militärputsch in der Türkei am 12. September 1980 zum aktiven Widerstand entschloss, deshalb war er dort langjährig in Haft, wurde gefoltert, unter anderem wurden Scheinhinrichtungen an ihm vollzogen.
Hier in Deutschland wirft man ihm Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Volksbefreiungsfront/partei (DHKP-C) vor. Interessant in diesem Zusammenhang: Ursprünglich ging das Verbot der Partei von dem als rechtstreu bekannten Innenminister Kanther (CDU) aus. Am 13. August 1998 hatte Innenminister Kanther(CDU) die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) in Deutschland verboten. Und im zweiten §129 b Prozess in Stuttgart gab es bereits einige Skandale.
Dort war im Herbst Serdar Bayraktutan, Leiter der Abteilung DHKP-C in der Istanbuler Antiterroreinheit, nach Stuttgart vorgeladen worden, um dort seine Erkenntnisse über die Organisation vorzutragen. Die Anwälte der Angeklagten stellten jedoch fest, daß gegen Bayraktutan ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde. Der Vorwurf: Er soll gefoltert haben. Daraufhin beendete das Gericht die Vernehmung Bayraktutans, um dessen Dienststelle zu kontaktieren.
Auch in Düsseldorf läuft nicht alles nach Maß, es gab Übergriffe auf Prozessbeobachter, türkisches Beweismaterial beruhend auf Folteraussagen wurde akzeptiert.
Während in Düsseldorf BKA Zeugen vorgeben wichtige Tatsachen nicht zu kennen, werden türkische Linke als Zeugen vor Gericht genötigt jedes einzelne Detail, und sei es auch 20 Jahre her, genau dazulegen.
Am letzten Verhandlungstag im Monat Juni brachte dies der Zeuge des BKA - ein Kriminalhauptkommissar- auf den Punkt: Ein Schwerpunkt der §129 b Verfahren seien die "Personenbeweise" aus türkischen Gerichtsurteilen und diese stützen sich auf "Aussagen des Beschuldigten" in der Türkei. In diesem Zusammenhang sprach er wortwörtlich von "so genannten Missständen in türkischen Gefängnissen". Der BKA Beamte berücksichtigte die Tatsache nicht, daß die Türkei regelmäßig wegen ihrer Informationsgewinnung durch Folter vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wird.
Sich genau erinnern musste allerdings der Zeuge Nuri E. am Vortag. Die Bundesanwaltschaft wollte detaillierte Angaben welche Bücher und Broschüren die DHKP-C vor einem Jahrzehnt bei ihren Schulungen einsetzte - unter anderem wurde der Zeuge Nuri E. auch nach den Herausgebern befragt. Über eine Stunde lang dauerte die diesbezügliche Befragung durch den Staatsanwalt der BAW auch nach der“DHKP-C Bibliothek". Schwierig für Nuri E. ist in diesem Fall seine Behinderung: Während der Haft in der Türkei wurde Nuri E. regelmäßig gefoltert, infolge dessen ist Nuri E. erblindet. Einige Tage später, am 2.Juli, musste Nuri E. dann bereits zum fünften Mal als Zeuge aussagen. Bei einer für den Prozess um Faruk Ereren völlig unrelevanten Frage machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Des Weiteren wies er drauf hin, dass in den fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen. Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenem Antrag der Bundesanwaltschaft, mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro und 1 Monat Beugehaft, weil man die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung nicht anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf sein Recht auf Aussageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung widerrechtlich sei und verhängte 500 Euro Bußgeld und bis zu drei Monate Beugehaft. Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2.Strafsenates für Nuri E. sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. Nuri E. wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. "Sommerpause" des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.
Der Prozess beginnt: 12 Uhr am OLG Düsseldorf, Kapellweg 36.
Es wird dringend um die Anwesenheit der Presse gebeten, damit Öffentlichkeit gewährleistet ist!

Unterstützt das GI!

autorin 21.11.2009 - 13:06
Das Gefangenen Info (GI) existiert seit dem Hungerstreik der politischen Gefangenen im Jahre 1989 (zuerst als Hungerstreik Info, dann Angehörigen Info und später dann als Gefangenen Info) und sollte nun zum Ende des Jahres 2008 von der Bildfläche verschwinden. Der bisherige Herausgeber, der GNN-Verlag, hat die Herausgabe des Infos im Dezember letzten Jahres eingestellt.
Wir, die neue Redaktion, sehen viele Gründe für die Weiterführung des GI, wie auch im Vorwort zur Ausgabe Nr. 344 beschrieben: "Unser Beitrag ist es, die Verbindung von Gefangenen und der Bewegung draußen zu stärken und uns nicht spalten zu lassen... Menschen, die weggesperrt werden, muss die Möglichkeit gegeben werden, am Leben draußen teilzunehmen und auch wir müssen uns die Möglichkeit schaffen an ihrem Leben teilzunehmen...".

Dies sind nur einige Gründe, die uns dazu bewegt haben, das GI weiterhin herauszubringen. Die neue Redaktion sucht dringend neue Abonnenten, um die Zukunft des Projektes auch finanziell zu gewährleisten.

Wie kann das Projekt unterstützt werden?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Zum wäre da die Möglichkeit, erst einmal das GI selbst zu abonnieren.
- Darüber hinaus wäre es hilfreich, dass eigene politische sowie soziale Umfeld für das Thema der politischen Gefangenschaft und Repression zu sensibilisieren und in Städten, in denen wir selber nicht aktiv sind, Buchläden und Vereine direkt anzusprechen und als Abonnenten zu gewinnen.
- Außerdem könnt ihr uns bei der Bewerbung des GI helfen, indem ihr die Zeitung z.B. auf Infotischen auslegt, sie auf Veranstaltungen bewerbt und die Banner des GI in Online- und Printmedien eurer Zusammenhänge veröffentlicht. Dazu könnt ihr in Kürze Online- und Printbanner von dieser Seite herunterladen.
- Des weiteren wäre es sinnvoll, die GI-Sektion unserer Homepage zur Verbreitung der Zeitung zu verlinken.

In diesem Sinne:
Drinnen und Draußen - ein Kampf!


Gefangenen Info
c/o Rote Hilfe OG Berlin
Stadtteilladen Lunte e.V.
Weisestraße 53
12049 Berlin

Mail:  inforedaktion@political-prisoners.ne

presseartikel zum strafbefehl

pressebeobachterin 22.11.2009 - 02:44

junge welt:
 http://www.jungewelt.de/2009/11-20/038.php


Maulkorb verhängt
12000 Euro Strafe für Betreiberin von Onlinezeitung
Von Nick Brauns
Kritische Öffentlichkeit ist bei einem Prozeß gegen einen aus der Türkei stammenden Linken vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) offenbar unerwünscht. Zu Wochenbeginn erhielt die Herausgeberin der Onlinezeitung »scharf-links«, Edith Bartelmus-Scholich, einen Strafbefehl über 12000 Euro wegen angeblicher Verleumdung eines Richters. Hintergrund ist ein auf scharf-links veröffentlichter Prozeßbericht im Namen der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach über das seit Januar laufende Verfahren gegen Faruk Ereren. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem seit seiner Verhaftung im April 2007 in Isolationshaft sitzenden 54jährigen Ereren die Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« nach Paragraph 129b (Strafgesetzbuch) vor. Der Angeklagte soll als Kader der Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) für Guerillaaktionen in der Türkei mitverantwortlich sein.

Prozeßbeobachter hatten darauf hingewiesen, daß sich die Anklage weitgehend auf Material türkischer Behörden stützt, obwohl dort Folter bei Verhören gängige Praxis ist. Doch nicht etwa der Vorwurf, unkritisch mit solchen nach deutschem Recht vor Gericht nicht zugelassenen »Beweisen« umzugehen, brachten den Vorsitzenden Richter in Rage, sondern ein Absatz in einem im Juli veröffentlichten Prozeßbericht mit dem Titel »Blind in Beugehaft«. Darin heißt es über einen nach seiner Aussageverweigerung in Beugehaft genommenen Zeugen, der nach Folter in türkischer Haft erblindet war: »Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter, des 2. Strafsenats, für Nuri sei die Beugehaft ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozeßtermin, der aufgrund einer sog. ›Sommerpause‹ des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.« Bartelmus-Scholich wird nun vorgeworfen, dieser Satz beinhalte die Verleumdung, das Gericht habe die Sommerpause willkürlich verlängert, um den Zeugen länger in Beugehaft halten zu können. Auch habe der Richter die ihm zugeschriebene Bemerkung nicht getätigt.

Die Herausgeberin von »scharf-links« hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Eine weitere Verleumdungsklage wegen desselben Artikels erging gegen einen Redakteur der in Hamburg erscheinenden Zeitschrift Gefangenen-Info.
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Freitag-Online:

 http://www.freitag.de/community/blogs/peter-nowak

Teure Justizkritik


Einen Strafbefehl von 12000 Euro hat Edith Bartelmus-Scholich bekommen. Der Betreiberin der Onlinezeitung Scharf-Links wird vorgeworfen, einen Artikel veröffentlicht zu haben, der einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf verleumdet. Bei dem inkriminierten Text handelt es sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen Faruk Ereren.



Ihm werden Aktivitäten in der in der Türkei und Deutschland verbotenen Volksbefreiungsfront (DHKPC) vorgeworfen. Ein Teil der Anklageschrift stützt sich aus Ermittlungen der türkischen Justiz, der Menschenrechtler vorwerfen, auch vor Folter nicht zurückzuschrecken.

Aber bei Verfahren gegen Linke ist man nicht so zimperlich. Diese Erfahrung mussten auch Prozeßbeoachter in Düsseldorf in den letzten Monaten öfter machen. Ende Mai wurden 10 Personen mehr als 1 Stunde im Gerichtsgebäude festgesetzt, weil sie sich durch Parolen mit den Angeklagten solidarisierten. Danach besuchten auch 2 Abgeordnete der Linkspartei das Verfahren.

Mit regelmäßigen Prozessberichten soll zumindest etwas Öffentlichkeit hergestellt werden. Denn die Pressebank blieb bisher in dem Düsseldorfer Verfahren meistens leer. Scheinbar war selbst die kleine linke Öffentlichkeit, die durch die Prozessberichte erreicht wurde, für die die Düsseldorfer Justiz zu viel. Anders ist nicht zu erklären, warum mit horrenden Geldstrafen gegen Scharf-Links und auch durch Ermittlungen gegen den presserechtlich Verantwortlichen des Gefangeneninfos vorgegangen wird. Die Publikation hat den Prozessbericht ebenfalls dokumentiert, in dem geschildert wird, wie gegen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wird. Er saß jahrelang in der Türkei in Haft, verlor durch die Folter sein Augenlicht und lernte auch in der Schweiz und Deutschland Gefängnisse von innen kennen. Weil er in dem Düsseldorfer Verfahren die Aussage verweigerte, wurde gegen ihn Beugehaft verhängt. Die Autoren des Prozessberichts kommentieren das Geschehen aus ihrer subjektiven Sicht und sahen in der Maßnahme eine Willkür des Gerichts.

Nun müsste man denken, dass auch die Justiz nicht außerhalb der Kritik steht. Sie muss ihr nicht gefallen und die Betroffenen Justizpersonen haben natürlich auch die Möglichkeit, mittels Leserbriefen ihre Sicht der Dinge darzustellen. Außerdem gibt es das Instrument der Gegendarstellung, mit dem sich Personen, die sich verleumdet fühlen, wehren können. Doch die Düsseldorfer Justiz verzichtete darauf. Stattdessen fuhr sie gleich das schwere Geschütz einer horrenden Geldstrafe auf. Damit können kleine linke Internetzeitungen und Publikationen in die Knie gezwungen werden.

Eine Solidarisierung der liberalen Öffentlichkeit könnte das verhindern. Denn das Verfahren hat über den konkreten Fall hinaus Bedeutung. Wer wird noch Öffentlichkeit in solchen Verfahren herstellen, wenn sie so teuer sind? Mittlerweile hat die Düsseldorfer Justiz Katrin W. verboten, Faruk Ereren im Gefängnis zu besuchen. Die Menschenrechtlerin gehörte zu den wenigen regelmäßigen Besucherinnen des Angeklagten.

Peter Nowak

Justiz im Dienste der Zensur

k.o.b.r.a.__antirepressionsplattform____ 23.11.2009 - 21:47
Die Justiz ist die Hure des Fürsten - sagte Büchner (und beachtete nicht, dass das Prostitution verunglimpfte).

Am 7.12. steht in Saarbrücken ein Prozess um einen weiteren Maulkorb an: Gentechnik-Eliten wollen die Kritik an den Seilschaften verbieten:  http://gentechfilz.blogsport.de/

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Wegbeschreibung zum OLG Düsseldorf

kommt zahlreich leute ! 21.11.2009 - 11:55
öffentliche verkehrsmittel: prozessgebäude kapellweg 36
prozessgebäude kapellweg

Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.

ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg",
sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.

terrorismus

ziegenzuechter 21.11.2009 - 15:42
dein gejammer wer darueber entscheidet, wer terrorist ist und wer nicht, ist mehr als traurig.
findest du terrorismus etwa gut??? alle sozial revolutionaer kaempfenden haben stets weit von sich gewiesen terroristen zu sein....das ist ein diffamierender name, den leute die bock drauf haben irgendjemanden ins schlechte licht zu ruecken, ....wahrscheinlich ist dir nicht bewusst was revolutionaerer kampf von terrorismus unterscheidet....na ja.....schade

kritik

kommunist 21.11.2009 - 21:44
he genosse,
könntest du bitte die ganze Sache etwas kürzer und übersichtlicher auf den Punkt bringen!!