Versammlungsgesetz nicht erledigt

Trueten Thomas 27.02.2009 12:33 Themen: Blogwire Repression
Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung eine erste Beurteilung von den Gegnern in Bayern und Baden - Württemberg.
Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung ist eine Pressemitteilung der Beschwerdeführer erschienen:
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtlerzur teilweisen Aufhebung des Bayerischen Versammlungsgesetzesdurch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1492/08)

Zentrale Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt

Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht der Bürger auf friedliche und möglichst ungehinderte Versammlung für unverzichtbar für die Demokratie halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die bayerische Mehrheitspartei CSU. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen das Demonstrieren schwer machen und alle Versammlungen möglichst lückenlos erfassen und kontrollieren und zwar unabhängig von ihrer Größe und dem Gefahrenpotenzial. Diesem Kontrollwahn ohne konkreten Anlass hat das BVerfG zunächst ein Ende gemacht.

Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.

Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Dr.Hahnzog und Wächtler: Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.

Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.München, den 27.02.2009

Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden - württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.

Mitglieder des Bündnisses "erachten gerade in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund der drohenden massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen die Angriffe auf das elementare Recht auf Versammlungsfreiheit als Vorbereitung der Herrschenden auf zu erwartende soziale und politische Massenproteste."

In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.06.2006 (Förderalismusreform BGBI. I, 2034ff) wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Versammlungsrecht von der Bundesregierung an die jeweiligen Landesregierungen abgegeben. Am 28.07.2008 hat Bayern als erstes Bundesland die Änderung des Versammlungsrechts beschlossen.

Bereits im Vorfeld gab es massive Proteste der Gewerkschaften in Bayern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen das bayerische Gesetz zum Versammlungsrecht Verfassungsklage eingereicht. Wie sieht die momentane Lage in Baden-Württemberg aus?

Am 24.07.2008 wurde von der Baden-Württembergischen Landesregierung der Entwurf zur Änderung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg eingereicht. Der Entwurf richtet sich inhaltlich nach der bereits erfolgten Gesetzgebung in Bayern. Die ursprüngliche Planung derLandesregierung sah eine Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfs im Jahr 2008 vor. Auf Grund des Gesetzentwurfs der CDU-Landesregierung fand am 28.10.2008 das erste Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Versammlungsrechtes in Baden-Württemberg statt.

Diesem Bündnis sind bis zum heutigen Tag die unterschiedlichsten Organisationen und Einzelpersonen beigetreten. So wurde beispielsweise am 06.12.2008 zu einer Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts in Stuttgart aufgerufen, an der laut Bündnis 6.000 Personen teilnahmen. Auch in anderen Städten in Baden-Württemberg fanden zahlreiche Demonstrationen und Aktionen statt. Der breite Widerstand gegen das neue Gesetz hat dazu geführt, dass das neue Gesetz bisher noch nicht verabschiedet wurde.

Warum ist es wichtig, dass Betriebsräte und Vertrauensleute Ihren Protest gegen das neue Gesetz deutlich machen? Durch die Verschärfung des Versammlungsrechts wird sowohl die betriebsrätliche als auch die gewerkschaftliche Arbeit massiv behindert.

Folgende Verschärfungen sind unter anderem vorgesehen:

• Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als "militant" und "einschüchternd" gewertet und verboten werden.

• Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die "Rechte Dritter", wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen. Es wird also deutlich schwieriger einen Streik zukünftig vor dem eigenen Betrieb zu organisieren.

• Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. So können Ordner zukünftig von Behörden registriert oder gar abgelehnt werden.

• Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll von 48 auf 72 Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung verlängert werden.

• Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden, eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei ist zulässig. Dieses Recht gilt auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen, wie z.B. Betriebsversammlungen.

Allein durch diese Regelungen werden die Hürden für einen Streik noch höher, als die bereits bestehenden. Die Streikenden können bereits im Vorfeld durch eine Kriminalisierung der Versammlung eingeschüchtert werden.

Folgendes Beispiel aus der Münchner Fußgängerzone zeigt, dass sich die Verschärfung des Versammlungsrechtes eben nicht, wie immer von Politikern behauptet, gegen rechtsextremistische Kräfte richtet: Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).

Und tatsächlich erntete Orhan Akman - dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di - ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung fand Montag, den 26. Januar 2009 ab 11.15h imAmtsgericht München statt. Orhan Akman wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das zeigt, wie tiefgreifend die Änderungen in die gewerkschaftlich verankerten Rechte der Beschäftigten eingreifen.

Wohlgemerkt: Dieses Urteil wurde auf Grundlage des alten Versammlungsgesetzes gefällt, mit dem neuen Versammlungsgesetz - so die Befürchtung der Kritiker des geplanten Gesetzes - wird noch eine Schippe oben drauf gelegt!

Was können Betriebsräte und Vertrauensleute gegen diese Gesetzesänderungen unternehmen? Der DGB wird die Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen, aber diese Gesetzesänderung sollte auch aktiv von denen kritisiert werden, deren Arbeit durch das neue Gesetz massiv behindert wird.

Für den "Tag X", dem Tag , an dem eine Verschärfung des geltenden Versammlungsgesetzes in den Landtag eingebracht werden soll, kündigte das Stuttgarter Bündnis Proteste an.

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Ergänzungen

Demonstrieren in Bayern wird wieder leichter

http://www.br-online.de 27.02.2009 - 18:23

Demonstrieren ohne Angst, auch in Bayern

http://www.sueddeutsche.de 28.02.2009 - 21:44