Bad Oldesloe: Festnahmen wegen "Containern"
"Containern"- das meint das Wiederverwerten von Lebensmitteln, die bei Supermärkten weggeworfen wurden. Dies ist unter armen Menschen eine weitverbreitete Praxis. Eigendlich schadet dies niemanden, denn die "ContainererInnen" nehmen nur etwas, das von den Supermärkten als Müll entsorgt wurde. Trotzdem ist dies juristisch Diebstahl. In Deutschland ist selbt Müll der Eigentumslogik unterworfen. Häufig wird "Containern" stillschweigend toleriert. Doch in Bad Oldesloe ist die Situation in der Nacht von Montag auf Dienstag nach der Festnahme einiger "ContainererInnen" fatal eskaliert.
Gegen Mitternacht erschien ein Streifenwagen vor einem Oldesloer Wohnhaus, in welchem sich auch eine politisch WG befindet. Die beiden Beamten erkundigten sich, ob eine Person X.Y. zu dieser Zeit in der WG zu Gast sei, denn auf der Wache befinde sich deren Kind. Es sei an einer Straftat beteiligt gewesen und könne abgeholt werden. Eine Recherche ergab, dass es sich bei dieser Straftat um "Containern", also um das Entwenden von noch essbarem Lebensmitteln aus den Müllcontainern von Supermärkten handeln müsse. Um gegen diese Kriminalisierung von armen Menschen, die ihr Essen ohne staatliche Hilfe auf den Teller bringen, zu protestieren, formierte sich daraufhin spontan ein Demonstrationszug zur Polizeidirektion Bad Oldesloe.
An der Polizeistation angekommen, reagierten die Beamten extrem gereizt, verteilten Platzverweise und weigerten sich, die Anmeldung einer Spontandemonstration entgegen zu nehmen. Die Situation eskalierte, als die Beamten das Gebäude verliesen, um mit Tritten, Stößen und dem Einsatz von Pfefferspray die Menschen zu vertreiben. Dabei wurden drei Personen verletzt. Eine verletzte Person wurde auf dem Heimweg erneut überfallen, und brutal zu Boden geworfen, um angeblich ihre Identität festzustellen.
Die minderjährige Person wurde gegen den eigenen Willen und den Willen des Vaters in einer Einrichtung untergebracht. Dies geschah unter dem Vorwand, die Identität der Mutter sei erst am Morgen feststellbar. Alle weiteren Personen wurden gegen 3 Uhr aus der Haft entlassen und von noch verbliebenen UnterstützerInnen empfangen. Die noch fehlende minderjährige Person wurde gegen 10:00 ebenfalls in wieder in die Obhut des Vaters übergeben.
An der Polizeistation angekommen, reagierten die Beamten extrem gereizt, verteilten Platzverweise und weigerten sich, die Anmeldung einer Spontandemonstration entgegen zu nehmen. Die Situation eskalierte, als die Beamten das Gebäude verliesen, um mit Tritten, Stößen und dem Einsatz von Pfefferspray die Menschen zu vertreiben. Dabei wurden drei Personen verletzt. Eine verletzte Person wurde auf dem Heimweg erneut überfallen, und brutal zu Boden geworfen, um angeblich ihre Identität festzustellen.
Die minderjährige Person wurde gegen den eigenen Willen und den Willen des Vaters in einer Einrichtung untergebracht. Dies geschah unter dem Vorwand, die Identität der Mutter sei erst am Morgen feststellbar. Alle weiteren Personen wurden gegen 3 Uhr aus der Haft entlassen und von noch verbliebenen UnterstützerInnen empfangen. Die noch fehlende minderjährige Person wurde gegen 10:00 ebenfalls in wieder in die Obhut des Vaters übergeben.
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Ergänzungen
weiterer Verlauf...
KönnteN der/die AutorInnen weiter informieren, was sich aus der Sache noch entwickelt.
Vor allem, was die juristischen Folgen für die Container-angeklagten angeht.
Es gab zwar in der Vergangenheit schon Fälle, dass Menschen in Schland Anzeigen bezüglich des Diebstahls geringwertiger Waren (oder so ähnlich) bekommen haben, aber so richtig mit Festnahme? Wäre schön, wenn die Betroffenen sich auch mal äussern würden, wie das passiert ist.
Auf jeden Fall erstmal solidarische Grüße aus Sachsen!
Gute Reaktion auf die Festnahme!
:)
Eine Spontandemo muss nicht angemeldet werden
Deswegen war das Verhalten der Polizei rechtswidrig. Wie auch das Unterbringen des Minderjährigen in einer Anstalt und die Weigerung ihn seiner Mutter zu übergeben.
Die Auflösung der Spontanversammlung müsste angekündigt worden sein, und das mit einer Begründung.
Also dieser Fall muss öffentlich gemacht werden, die Presse ist idr an soetwas interessiert.
Alle Umstände sind skandalös. Von kriminalisieren von Müll Klauen bis zum grundgesetzwidrigen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit. Bis zum Amtsmissbrauch.
Müll Klauen strafbar?
Bisher ist mir noch nie ein Bericht von Menschen untergekommen, die wegen Containern verknackt wurden. Ich werde allerdings weiter Containern gehen! Schon alleine, weil ich nicht einsehe, dass Tonnen an verwertbaren Lebensmitteln schlicht weggeworfen werden.
Hier zeigt sich die gesamte Grausamkeit unseres Systems. Man wirft lieber Lebensmittel weg, als sie denen zu überlassen, die sie gebrauchen könnten.
wer? was? warum?
Von wem ging die Initiative zur Festnahme aus? von den Bullen? falls ja, mit welcher begründung? oder von dem Supermarkt? falls ja, um welchen Markt handelt es sich?
@"Containern"
Außer von Lebensmitteln auch von anderen Sachen und nicht nur bei Supermärkten sondern auch bei Bioläden, Baumärkten, Wochenmärkten, Wohnblocks, Baustellen, etc.
Naivgläubig - undifferenziert unterbelichtet
genauere Schilderung
Strafbarkeit von "Containern"??
Konsequenzen aus Gewalttaten ziehen
11. Dezember 2008
Konsequenzen aus Gewalttaten ziehen
Kriminelle Energien sammeln sich in Bad Oldesloe
Bad Oldesloe Auf die Berichterstattung über die neuerlichen Attacken auf die Polizei in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) reagiert der Bund krimineller Vereinigungen mit der Veröffentlichung eines Maßnahmen-Katalogs. „Die Handlungsunfähigkeit der Bad Oldesloer Polizei hat den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt“, sagt Arnosch Läger vom BkV129. „Es reicht nicht aus, dass die Polizei nur mit Pfefferspray, Tritten und Schlägen auf die äußerst brutalen verbalen Attacken von Chaoten reagiert. Wozu werden in den Polizeikasernen Panzer und Schusswaffen bereit gehalten, wenn diese nie eingesetzt werden?“
In Bad Oldesloe kam es laut Polizeipresse-Meldungen in der Nacht vom 8. zum 9. Dezember zu brutalen Angriffen auf Polizeigebäude und Beamte mit Kreide und Gaffer-Tape. „Die Gewalttäter haben sich auf diese Weise aufgeregt, nur weil Polizeibeamte in Ausübung ihrer Pflicht ein paar Randgruppen-Menschen beim Einsammeln weggeworfener Gerätschaften ein bißchen verhaftet haben. Die Gefährlichkeit dieser Personengruppe zeigte sich eindeutig u.a. dadurch, dass selbst achtjährige Kinder mitgeführt wurden.“
Angesichts der Gefahren, die durch die öffentliche Kritik an polizeilichem Handeln deutlich werden, sind konsequente Reaktionen notwendig. Die Bad Oldesloer Polizeibeamten haben vorbildlich gehandelt, indem sie die geltende Rechtslage sachdienlich interpretierten. Löblich hervorzuheben ist hierbei die Ingewahrsamnahme eines minderjährigen Kriminellen und die anschließende pädagogisch wertvolle Einflussnahme auf die Eltern durch den Entzug des Kindes in eine Zwangseinrichtung des Jugendamtes.
Die Vorwürfe gegen die Polizeimaßnahmen weist der BkV129 scharf zurück: „Die Autorität von Polizei und anderen wichtigen Institutionen, die dem Erhalt der herrschenden Verhältnisse dienen, dürfen nicht untergraben oder in Frage gestellt werden. Auch wenn es kleinlich und überzogen erscheinen sollte, dass das Einsammeln weggeworfener Gebrauchsgegenstände durch stundenlange Inhaftierung und anschließende Strafverfahren geahndet wird - Abschreckungsmaßnahmen sind erforderlich. Wo kämen wir da hin, wenn jeder machen dürfte was er möchte?“
Der Bund krimineller Vereinigungen (BkV129) ist eine anerkannte Institution krimineller Vereinigungen, zu deren Mitgliedern neben bekannten Wirtschaftsunternehmen und Regierungsbehörden auch von den zuständigen Polizeidienststellen oder Staatsanwaltschaften ernannte Ehrenmitglieder gehören. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter http://kriminelle-vereinigung.de.vu.
An die werten Kollegen von Presse und Rundfunk!
Wir laden Sie herzlich zur Veröffentlichung dieser Presseinformation ein. Zu Rückfragen erreichen sie uns per E-Mail (Impressum). Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Pressesprecherin Sonja Kurz unter Telefon 04541-809-2010 wenden.
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BkV 129
Ludwigstr. 11
35447 Reiskirchen
bkv129@web.de
http://kriminelle-vereinigung.de.vu
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Identität der Polizisten — Higgs
Warum containern strafbar ist — Zappa
Kinder und Containern... — ?!
Von wegen Müll, schon gar nicht Eßbares — Klaubi
kleinstadthelden — -