"Freiheit stirbt mit Sicherheit!" - Widerstand gegen neues Versammlungsgesetz in BaWü

Autonomes Medienkollektiv Rhein-Neckar 26.11.2008 02:20 Themen: Repression
Baden-Württemberg (AMK_rn). Die Regierung Baden-Württembergs hat eine Reform des Versammlungsgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz, welches am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird die schon jetzt bestehenden Einschnitte des Versammlungsrechtes weiter verschärfen. Das Versammlungsgesetz orientiert sich inhaltlich an dem bayrischen Vorbild.

Die Implementierung in Baden-Württemberg wundert indes nicht, steht doch das 60. NATO-Jubiläum im April nächsten Jahres an. Die Pläne der CDU geführten Regierung hatten und haben in Baden-Württemberg vielerorts breite Proteste zur Folge. So sind beispielsweise eine Reihe von Demostrationen angekündigt.

Auch in Niedersachsen soll nun ein neues Versammlungsgesetz, in Anlehnung an das bayrische Modell, in Kraft treten (1, 2, 3). Hiermit spielen Bayern und Baden-Württemberg erneut eine Vorreiterrolle für repressive Gesetzesentwürfe. Es ist zu erwarten, dass weitere unionsgeführte Länder folgen werden.

Feindaufklärung: Das Innenministerium zur geplanten Gesetzesänderung | Versammlungsgesetz des Bundes im Original
Informatives: Blog zum Versammlungsgesetz in BaWü | Interview bei Radio Dreyeckland zur geplanten Reform
Aktionen: Mannheim | Stuttgart (1), (2), (3), (4) | Freiburg (1), (2), (3), Fotos, Video, Audio

Das Gesetz:

Im Folgenden eine Auswahl der massivsten und umstrittensten Änderungen:

1. Organisation von Versammlungen:
  • Neben der Versammlungsleitung sollen nun auch Ordner_innen gezwungenwerden ihre Personalien bei den Behörden anzugeben.
  • Weiterhin soll das Kooperationsgebot (§ 4)"ausdrücklich geregelt und näher ausgestaltet"werden. Im Klartext zwingt dieses Gebot Versammlungsleitung undOrdner_innen zur Zusammenarbeit mit der Polizei. Eine Pflicht zurZusammenarbeit besteht indes für Behörden ausdrücklich nicht.
Beispiel: Ist die Polizei der Meinung, dass eine Situation zueskalieren droht, kann diese die Versammlungsleitung und Ordner_innenauffordern die Versammlung zu beruhigen oder aufzulösen. Auchwenn diese die Situation anders einschätzen sind sie durch dasGesetz zur Mithilfe gezwungen, andernfalls können sie zurVerantwortung gezogen werden.

2. Im Vorfeld von Versammlungen:
  • Das neue Gesetz räumt die Möglichkeit einVersammlungsleiter_innen und Ordner_innen "unter bestimmtenGründen abzulehnen". Ordner_innen, die nach Ansicht derBehörde "ungeeignet" erscheinen die Versammlungsleitung "zuunterstützen", können ohne weiteres abgelehnt werden.
Beispiel: Diese Änderung legitimiert gesetzlich dieWillkür von Behörden. Ist es im Interesse derOrdnungskräfte, dass eine Versammlung nicht oder untererschwerten Bedingungen stattfindet, können diese einfachjede_n Ordner_in ablehnen.

3. Anmelden von Versammlungen:
  • Im Gegensatz zur früheren Anmeldefrist von 48 Stundenmüssen Versammlungen jetzt schon 72 Stunden vorher angemeldetwerden. Weiterhin sollen mitgeführte Gegenstände wieFahnen, Trommeln usw. im Vorfeld angegeben werden.
Beispiel: Spontane oder kurzfristig geplante und beschlosseneVersammlungen sind dann kaum noch umzusetzen. Ferner unterliegenspezielle Aktionsformen massiven Einschränkungen.

4. Verlauf von Versammlungen:
  • Die Polizei kann in Versammlungen eingreifen, sofern Anzeichenfür "erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung"bestehen oder wenn der "Eindruck der Gewaltbereitschaft" erweckt wird.Darüber hinaus darf sie präventiv filmen,fotografieren, Personalien aufnehmen und Einzelpersonen festnehmen(§ 19), diese zuvor illegitime aber gängige Praxissoll nun durch das Gesetz legalisiert werden.
  • Außerdem tritt das so genannte Militanzverbot (§7) in Kraft. Wenn durch eine Versammlung der "Eindruck vonGewaltbereitschaft vermittelt werden könnte", kann die Polizeidiese kurzerhand beenden.
Beispiel: Die Frage, wann Gewaltbereitschaft vorhanden ist, ist eineFrage der subjektiven Wahrnehmung. Hier besteht die Gefahr, dassSituationen von der Polizei (bewusst) falsch eingeschätztwerden und es zu unberechtigten Störungen und Festnahmen kommt.

5. Verbot und Einschränkungen von Versammlungen:
  • Ein Grund warum eine Versammlung nach dem neuen Gesetz verbotenwerden kann ist das sogenannte Störungsverbot,nachdem eine andere Versammlung weder gestört, noch zu derenStörung aufgerufen werden darf.
  • Ein weiterer Auslöser für das Verbieten oder derEinschränkung einer Versammlung ist die Anordnung, dassgleichrangige Rechte Dritter (§ 17) nichtbeeinträchtigt werden dürfen.
Beispiel: Findet ein Naziaufmarsch statt, kann eine Gegendemonstrationals Störung angesehen und verboten werden. Durch die Anordnungdie Rechte Dritter zu gewährleisten könnenbeispielsweise Streiks verboten werden, da diese dem Wettbewerb desbestreikten Unternehmens schaden. Kundgebungen auf belebtenPlätzen fallen potenziell auch unter diese Regelung.

6. Das neue Versammlungsgesetz als Eingriff in die Privatssphäre:
  • Ab 2009 gilt schon eine Gruppe von zwei Personen als Versammlung.
Beispiel: Durch dieses Gesetz kann es passieren, dass man alsVersammlung aufgefasst wird, obwohl man nur mit einem/einer Freund_inunterwegs ist und wegen Aussagen oder Handlungen zur Rechenschaftgezogen wird, die keineswegs in einem aktivistischen Kontext stehen.

Fazit:
  • Die von dem Landtag beschlossene Reform des Versammlungsgesetzesbringt weitere massive Einschränkungen des Versammlungsrechtsmit sich, die vor allem darauf abzielen unliebsamen und ungehorsamenProtest zu verunmöglichen. Das ein solches Gesetz etwa einhalbes Jahr bevor die NATO-Konferenz in Baden-Baden und Strasbourgstattfindet verabschiedet wird ist kein Zufall. "Dieser neuste Angriffauf die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Protestes istTeil einer autoritären Entwicklung der vergangenen Jahre, diegesellschaftliche Konflikte zunehmend repressiv durch den Ausbau vonPolizei- und Überwachungsstaat zu unterdrückenversucht", so der AK Antifa Mannheim. Das kürzlich vom Bundbeschlossene BKA-Gesetz bekräftigt dies weiter.
  • Die vagen Ausführungen im Gesetz selbst begünstigenstark eine behördliche Willkür gegenüber undeine Kontrolle des Protestes. Soziale Konflikte und Widerstand werdenals ordnungspolitisches Problem wahrgenommen und entsprechendgehandhabt. Währenddessen wird staatlicherseitsbeständig an Möglichkeiten zur präventivenAufstandsbekämpfung gefeilt. Das neue Versammlungsgesetz zieltgenau in diese Richtung.


Plakat zur Demo in Stuttgart

Die Aktionen:

Bis jetzt fanden Aktionen in mehreren Städten in Baden-Württemberg statt.
So demonstrierten in Mannheim spontan 70 Menschen gegen das neue Gesetz, in Raststatt gab es Infostände und an verschiedenen Orten im Land sind Infoveranstaltungen geplant.

Weiterhin sind drei Demonstrationen angekündigt:
  1. Mannheim, Samstag 29.11. - 13 Uhr Hauptbahnhof.
  2. Stuttgart, Samstag 6.12. - 14 Uhr Lautenschlagerstraße.
  3. Freiburg, Samstag 13.12. - 14 Uhr Rathausplatz (unangemeldet)


Plakat zur Demo in Freiburg

Links:

Einen umfangreichen Pressespiegel stellt das Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Verfügung.

Presse (Auswahl):Pressemitteilungen, Communiqués:Aufrufe:

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Ergänzungen

Flyr zur Demo in Mannheim

bekannt 26.11.2008 - 09:28
Hier noch der Flyer von Mannheim zur Demo am 29.11.2008, auch in druckbarer PDF version

Bündnis Niedersachsen

gegens Versammlungsgesetz 26.11.2008 - 11:25
Die gleichen Kritikpunkte treffen auch auf das niedersächsische Versammlungsgesetz zu.
Der erste Gesetzesentwurf soll hier im Januar 2009 im Landtag eingebracht werden.

Dagegen organisiert sich jetzt langsam Widerstand!

 http://versammlung.diegedankensindfrei.org/

Silvesterdemo gegen innere +äußere Aufrüstung

in Hannover 26.11.2008 - 17:07
Die diesjährige Silvesterdemo in Hannover richtet sich unter anderem auch gegen das geplante neue Versammlungsgesetz.
Aufruf und so weiter gibts unter

am 29.11. in den antikapitalistischen Block!

antifas 26.11.2008 - 18:32
Der ak antifa Mannheim und andere linke und antifaschistische Gruppen aus der Rhein Neckar Region mobilisieren für den 29.11. zu einem antikapitalistischen Block, innerhalb der Bündnis-Demo.
Für einen starken Auftakt der Demoreihe gegen das neue Versammlungsgesetz...!

Presseerklärung des ak antifa Mannheim zum antikapitalistischen Block:

Am 29. November 2008 wird es in Mannheim eine von einem breiten
gesellschaftlichen Bündnis getragene Demonstration gegen das neue
Versammlungsgesetz geben. Der AK Antifa Mannheim ruft an diesem Tag zu
einem antikapitalistischen Block auf, um eine umfassende Kritik an den
gesellschaftlichen Verhältnissen auf der Strasse sicht- und hörbar zu
machen.
Die geplanten Änderungen des Versammlungsrechts zielen auf eine noch
schärfere Überwachung, Einschüchterung und Kriminalisierung von
Versammlungen und reihen sich ein in eine repressive Politik der
präventiven Aufstandsbekämpfung, die vor dem Hintergrund von Sozialabbau
und der massiven Verschlechterung der Lebensbedingungen weiter Teile der
Bevölkerung zu sehen ist.
Während sich der Protest gegen die sozialen Zumutungen beispielsweise in
der steigenden Häufigkeit und Länge von Streiks, der Mobilisierung gegen
Studiengebühren oder Aktionen gegen Hartz-IV und 1-Euro-Jobs äußert und
auch wieder breitere Teile der Bevölkerung mobilisiert, verlegt sich die
Baden-Württembergische Landesregierung als traditionelle Vorreiterin bei
repressiven Gesetzesvorhaben zunehmend darauf, diese Konflikte als
ordnungspolitisches Problem zu behandeln und die für ihre Unterdrückung
notwendigen gesetzlichen Mittel zu schaffen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass der Staat nicht Garant eines guten
Lebens für alle ist, sondern die kapitalistische Ausbeutung und die
Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems als Ganzes organisiert.
Konkret beinhaltet der von der CDU-Landesregierung forcierte
Gesetzesvorschlag die Einführung eines sogenannten „Militanzverbotes“,
dass Demonstrationen, die den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“
erwecken, verbieten soll. Darüber hinaus soll die Polizei das Recht
bekommen, namentlich zu nennende Ordner im Vorfeld einer Demonstration
abzulehnen und deren Daten unbegrenzt zu speichern, sowie Versammlungen
jederzeit und ohne konkreten Anlass flächendeckend zu filmen.
Eine Sprecherin des AK Antifa dazu:
Wir begrüßen die Initiative der verschiedenen Bündnisgruppen und die
erstarkenden Aktivitäten gegen das neue Versammlungsgesetz. Es geht uns
dabei aber nicht um eine Aufrechterhaltung des status quo, sondern um
die grundsätzliche Kritik am Bestehenden. Kapitalistische Ausbeutung und
staatliche Repression sind zwei Seiten der gleichen Medaille.
Wir treten ein für die Vergesellschaftung der Produktionsmittel und die
Abschaffung des Staates und seiner Zwangsorgane. Diese Forderungen
werden wir am 29.11. mit einem antikapitalistischen Block auf die
Strasse tragen.
Nachdem es in der Vergangenheit zu zahlreichen, gut dokumentierten,
Schikanen und Übergriffen gegen linke Demonstrationen gekommen ist,
fordern wir die Polizei auf, sich jeglicher Provokationen zu enthalten.
Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Hauptbahnhof Mannheim.
Unterstützt wird die Demonstration bislang von: AK Antifa Mannheim,
Anarchistische Gruppe Mannheim, Attac Mannheim, DIDF-Jugend, Die Grünen
Mannheim, Die Linke.Mannheim, Die Linke.SDS, Fachschaftsrat für Soziales
FH Ludwigshafen, GaHG Mannheim, Grüne Jugend Mannheim, Greenpeace Jugend
Mannheim, Jusos Mannheim, linksjugend ['solid'], Party&Activism,
Piratenpartei BaWü, SPD Mannheim, Verdi Rhein-Neckar, VVN-BdA e.V.
Mehr Informationen finden sich unter:
www.akantifa-mannheim.de
 http://versammlungsgesetz.wordpress.com/

Zug aus Stuttgart zur Demo nach Mannheim

DB 26.11.2008 - 22:53

Der Treffpunkt für die Zugfahrt aus Stuttgart zur Demo am 29.11. ist um 10.00 Uhr am HBF, Gleis 10.

Aufruf der RAS

Karla 26.11.2008 - 22:54
GEGEN DIE VERSCHÄRFUNG DES VERSAMMLUNGSGESETZES IN BADEN-WÜRTTEMBERG!


Im baden-württembergischen Landtag soll noch im Dezember eine Neufassung des Versammlungsgesetzes verabschiedet werden, die immense Auswirkungen auf eine Vielzahl von politischen Aktivitäten haben wird. Auch Streikaktionen und jegliches kritische Engagement können, in dem Fall dass das neue Gesetz verabschiedet wird, zukünftig stark eingeschränkt und in vielen Fällen verboten werden.

Der geplante Eingriff in das Versammlungsrecht ist möglich geworden, weil nach der Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in diesem Bereich auf die Länder übergegangen ist. Baden-Württemberg wäre nach Bayern das zweite Bundesland, in dem das Versammlungsrecht verschärft wird – weitere Bundesländer sollen, mit den gleichen oder ähnlichen Änderungen, folgen.

Erst kürzlich wurde, von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen, bereits ein neues Landes-Polizeigesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Behörden weiter ausweitet und die Bürgerrechte beschneidet.




DER UMFANG UND DIE DROHENDEN FOLGEN DES NEUEN VERSAMMLUNGSGESETZES

Das Gesetzespaket beinhaltet fundamentale Einschränkungen der Betätigungsmöglichkeit für die antikapitalistische Linke, aber auch für die klassischen Institutionen der politischen, sozialen und ökonomischen Konfliktaustragung, sprich: Gewerkschaften, Bürger- und Jugendinitaitiven, die Friedensbewegung und andere.

Der Gesetzesentwurf umfasst mehrere Dutzend Seiten, es ist im Rahmen dieses Aufrufes daher nur möglich seine Tendenz und einige wenige Einzelheiten darzustellen.


Einschüchterung und Registrierung
Augenfällig ist der Versuch der CDU/FDP Regierung, TeilnehmerInnen und Organisatoren von Demonstrationen und Kundgebungen noch stärker als bislang üblich, zu überwachen und zu registrieren. So erhält die Polizei erweiterte Befugnisse die TeilnehmerInnen bereits auf dem Weg zur Demonstration intensiv zu kontrollieren. Während Demonstrationen und Kundgebungen soll zukünftig präventiv nach Belieben von der Polizei offen und verdeckt gefilmt und fotografiert, sowie die Bilder fest installierter Kameras genutzt werden dürfen.
Sämtliche Ordnerinnen und Ordner müssen der Polizei im Vorfeld namentlich bekannt gegeben werden, sie sind somit allein wegen ihrer Mithilfe bei der Durchführung einer Versammlung polizeilich registriert.


Versammlungen nach belieben be- und verhindern
Das Recht auf Versammlungsfreiheit, das zwar im Grundgesetz festgeschrieben ist, schon in der Vergangenheit aber vielfach eingeschränkt wurde, soll weiter beschnitten werden. So soll bereits die Anmeldung einer Demonstration oder Kundgebung zukünftig stark erschwert werden: Statt der bisherigen 48 Stunden, sollen sie bereits mindestens 72 Stunden im voraus angemeldet werden müssen. Das Reagieren auf kurzfristige Ereignisse in Form einer Protestaktion wird somit in vielen Fällen kaum noch möglich sein. Auch hat z.B. die Unternehmerseite im Falle von Streikaktionen, mehr Zeit sich auf die Situation einzustellen und die Proteste, etwa durch das Anheuern von Streikbrechern, verpuffen zu lassen.

Dazu soll es weiter erleichtert werden einzelnen Personen, z.B. im Falle von Vorstrafen, generell die Anmeldung von Kundgebungen und Demonstrationen zu untersagen, bzw. die Anmeldungen in diesen Fällen nicht zu genehmigen. Einzelne Ordnerinnen und Ordner können ebenfalls nicht zugelassen werden, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass sie „ungeeignet sind, den Versammlungsleiter zu unterstützen“ bzw. nicht stark genug mit der Polizei kooperieren. Allein dadurch kann die Durchführung größerer Demonstrationen, auf denen teilweise mehrere hundert OrdnerInnen benötigt werden, durch die Behörden stark erschwert werden.

Anmelder bzw. Versammlungsleiter von Demonstrationen sollen zukünftig direkt gegenüber der Polizei verpflichtet sein für einen absolut reibunglosen Ablauf der Versammlung zu sorgen. Selbst dagegen, dass „der Eindruck einer Gewaltbereitschaft“ bei Teilen der Demonstration entsteht – die Definition bleibt natürlich Auslegungssache der Polizei – müssen sie selbst vorgehen, bzw. die Demonstration oder Kundgebung auflösen. Sollten sie dies nicht können, bzw. sich weigern die Versammlung aufzulösen, drohen ihnen immense Strafen.

Desweiteren sollen Protestaktionen auch generell leichter verboten werden können: Der Gesetzesentwurf enthält beispielsweise die beliebig auslegbare Formulierung, dass allein beim Bestehen "gleichrangiger Interessen Dritter" eine Demonstration verboten oder eingeschränkt werden kann. Insbesondere steht zu befürchten, dass dies bei Streikaktionen der Gewerkschaften zur Anwendung kommen wird, indem argumentiert wird, dass die Profitinteressen des kapitalistischen Unternehmens gleich hoch anzusehen wären wie die Anliegen der Gewerkschaften. Aber auch harmlose Aktionsformen wie die Menschenkette um den Hauptbahnhof gegen Stuttgart 21 können als Einschränkung "gleichgrangiger Interessen Dritter" interpretiert werden, in diesem Fall z.B. der DB AG. Ebenso können antifaschistische Kundgebungen gegen zeitgleich in der Nähe stattfindende Naziaufmärsche davon betroffen sein – hierfür gibt es im Gesetzespaket obendrein noch weitere Einschränkungen (siehe unten). Die Formulierung schließt noch nicht einmal aus, dass die Behörden künftig selbst die Behinderung des Verkehrs durch eine Demonstration oder Schwierigkeiten für kurze Zeit Geschäfte betreten zu können als Vorwand nehmen um Demonstrationen zu verbieten, bzw. sie nur in kaum belebten Gebieten zu genehmigen.

Für den Fall dass eine Versammlung nicht schon im Vorfeld verboten oder durch die Vielzahl von Auflagen verhindert wurde, sollen erweiterte Möglichkeiten, sie frühzeitig polizeilich aufzulösen, geschaffen werden. Zu dem bereits bestehenden und beliebig auslegbaren „Uniformierungsverbot“ soll ein sogenanntes „Militanzverbot“ hinzukommen. Damit wird das Ziel verfolgt, allein das Auftreten eines Demonstrationsteiles, kriminalisieren zu können. Allein eine nonkonforme Außenwirkung, etwa durch mehrheitlich dunkle Kleidung – unter Umständen reichen sogar einheitliche Streikwesten oder gleichfarbige Mützen u.ä. – kann so als Vorwand zur Auflösung der Versammlung oder für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und schließlich zur Verurteilung des Versammlungsleiters, bzw. Anmelders genommen werden.

Einen weiteren Einschnitt hätte die Facette des Gesetzes zur Folge, die zukünftig bereits zwei Personen als Versammlung definiert. Zwei Streikposten können somit ebenfalls eine eigene anmeldungspflichtige Versammlung darstellen wie zwei Antifaschisten, die gegen einen Infotisch der NPD protestieren oder zwei Studierende die Flugblätter gegen Studiengebühren verteilen. Mit der Pflicht eine solche „Versammlung“ anzumelden geht natürlich auch die Möglichkeit eines Verbotes, d.h. des Verbotes sich mit einer anderen Person an einem bestimmten Ort aufzuhalten einher.


Verhinderung von effektiven Protestformen
Formen zivilen Ungehorsams, etwa das Stören von Veranstaltungen der bürgerlichen Parteien, aber auch von Unternehmen, sowie von politischen Gipfeltreffen, sollen künftig einer massiven Sanktionierungsandrohung unterliegen. Insbesondere für die antifaschistische Praxis hätte dieses "Störungsverbot" gravierende Auswirkungen. Schon der Aufruf zur Be- oder Verhinderung eines Naziaufmarsches stünde unter massivster Strafandrohung: 1 Jahr Haft allein für den Aufruf, etwa in Form eines Flugblattes, im Zusammenhang mit "Gewaltandrohung" sogar 2 Jahre Haft.
Bereits der Aufruf zur Blockade der NATO-Feierlichkeiten im nächsten Frühjahr steht somit unter Strafandrohung. Eine breite Palette bislang zumindest halbwegs legaler Aktionsformen soll so bereits im Vorhinein kriminalisiert werden, Veranstaltungen und das Erstellen wie auch das Verteilen von Flugblättern die sich für ernsthafte Protestformen aussprechen, zu Gefängnisstrafen führen können.


Möglichkeiten zur Überwachung und zum Verbot von politischen Veranstaltungen
Die Verschärfungen des Versammlungsgesetzes sind nicht nur im Zusammenhang mit Versammlungen unter freiem Himmel, also Kundgebungen und Demonstrationen geplant, sie sind auch gegen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gerichtet.

Das Durchführen von Veranstaltungen soll u.a. dadurch erschwert werden, dass für jede Veranstaltung auf die eingeladen wird ein Versammlungsleiter benennbar sein, sowie eine verantwortliche Person inkl. ihrer Anschrift auf der Einladung aufgeführt werden muss. Auf diese Weise sollen vermehrt Daten von Aktiven gesammelt werden und diese genutzt werden können, um etwa im Fall von Äußerungen die während einer Veranstaltung fallen und den Ärger der Behörden erwecken, Strafverfahren einzuleiten.

Dazu sollen die Behörden das Recht erhalten auch für Saalveranstaltungen Auflagen zu erlassen. Sie sollen obendrein behördlich oder polizeilich verboten werden können, wenn "Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter bzw. Referent Ansichten vertritt oder Äußerungen dulden wird, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben." Nicht nur Veranstaltungen zu politischen Strafprozessen, zur Mobilisierung zu Aktionen zivilen Ungehorsams oder antifaschistischen Protesten, können somit einfach verboten werden. Letztlich könnte wohl zu jeder Veranstaltung, die die herrschende kapitalistische Ordnung in Frage stellt, der Paragraph für deren Verbot herangezogen werden.

All dies wird dadurch ergänzt, dass der Polizei auf jeder Veranstaltung Zutritt gewährt werden muss. Die totale Überwachung praktisch sämtlicher politischer Debatten durch uniformierte wie auch zivile Polizisten soll damit zur Realität werden.

Das praktisch sämtliche Zusammenkünfte, ob öffentlich oder nicht den genannten Auflagen unterliegen sollen, wird durch die Formulierung im Gesetzestext deutlich: Es geht um „Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen“ die „überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ aus sind.


Die Gesetzesverschärfungen und der „Extremismus“
Es wird wohl als Treppenwitz in die Geschichte eingehen, dass CDU und FDP die Gesetze gegen antifaschistisches Engagement ausgerechnet mit dem Vorwand verschärfen, auch gegen die extreme Rechte vorgehen zu wollen. Faktisch wird den Nazis durch die Verschärfungen des Versammlungsrechtes mehr Spielraum gegeben – im Falle der CDU von einer Partei die vom Studienzentrum Weikersheim, über Autoren der Neu-Rechten Zeitung Junge Freiheit bis zu Treffen alter Nazi-Kriegsverbrecher wie dem Gebirgsjäger-Treffen in unzähligen Fällen aufs engste mit der extremen Rechten verflochten ist. Von den politischen Positionen, nicht nur ihres rechten Flügels und den vielen Ex-NSDAP und SS Größen, die in CDU und CSU Karriere machten, ganz zu schweigen.

Die im Gesetzesentwurf formulierten Verbote an Gedenkorten „der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“, sowie an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November zu demonstrieren, wenn dadurch „die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“ sind offensichtlich lediglich Floskeln. Tatsächlich gab es in den letzten Jahren kaum einen Nazi-Aufmarsch der dadurch auch nur im geringsten beeinträchtigt worden wäre.

Gleich mehrere Absätze in der Gesetzesvorlage zielen hingegen eindeutig auf ein Verbot ab, gegen Nazi-Aufmärsche aktiv zu werden. Sowohl der Aufruf zum Widerstand, als auch die Beteiligung, etwa an Blockaden, sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Das die faschistische Bewegung weder in der Vergangenheit noch der Gegenwart allzuviel von Seiten des bürgerlichen Staates zu befürchten hat, ist kein Geheimnis. Einzig der antifaschistische Widerstand der Bevölkerung, mit seinen vielen unterschiedlichen Mitteln, kann ihnen wirklich und dauerhaft etwas entgegensetzen. Genau diesem Widerstand wollen die vermeintlichen „Extremismusgegner“ noch stärker entgegentreten.

Auch in Zukunft gilt aber: No pasaran – Sie kommen nicht durch! Verbote hin oder her: Wir bekämpfen die Faschisten – zusammen, überall und mit allen Mitteln!


Fazit
Die geplanten Gesetzesverschärfungen zielen darauf ab, die jetzt schon vorhandenen und vielfältig genutzten rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung und Verhinderung politischer und sozialer Proteste auszuweiten. Großrazzien gegen politische Bewegungen wie im Vorfeld des G8 Gipfels 2007, Prozesse gegen Demo-Anmelder wie zuletzt unter anderem in Stuttgart, Pforzheim und Karlsruhe, Verfahren gegen politisch Aktive, Verhinderung von antifaschistischen Protesten und Prozesse gegen aktive AntifaschistInnen sollen zukünftig noch besser rechtlich abgesichert werden.

Sie zielen dabei in erster Linie auf die antikapitalistische Linke ab, setzen aber schon bei Protesten an, die Regierung und Kapital auf irgendeine Art ein Dorn im Auge sein könnten. Polizei und Ordnungsbehörden sollen nahezu ungehemmt darüber entscheiden können ob bzw. welche Versammlungen und Veranstaltungen stattfinden und deren Verlauf dann nach Belieben bestimmen können. Zusätzlich sollen ihnen alle Möglichkeiten gegeben werden, die Daten von AktivistInnen zu sammeln und weitgehend willkürlich Strafverfahren im Zusammenhang mit politischen Aktivitäten einzuleiten.

Die geplanten Verschärfungen laufen auf direkte Angriffe auf den radikalen Teil der Linken und die starke Einschränkung der gemäßigten Teile, sowie sozialer Proteste und Streikaktionen hinaus.

Wer davon ausgeht, dass die Möglichkeiten, die die geplanten Gesetzesverschärfungen liefern nicht ausgeschöpft werden, sei daran erinnert, dass die staatlichen Organe in der Regel eher über das hinausgehen was ihnen an rechtlichen Mitteln zusteht, als dass sie etwas ungenutzt lassen. So wurden alleine in den letzten Monaten mehrere Fälle staatlichen Vorgehens von höheren Gerichtsinstanzen als rechtswidrig eingestuft. Den davon Betroffenen, AktivistInnen der Anti-G8 Mobilisierung, mehrere Antifaschisten in Norddeutschland und Antimilitaristen aus Berlin, haben diese im Nachhinein gefällten Urteile nicht allzuviel gebracht: Sie waren mit Razzien und Beschlagnahmungen, intensiven Überwachungsmaßnahmen und Prozessen konfrontiert.

Selbst wenn die Gesetzesverschärfungen nicht sofort nach ihrem in Kraft treten tatsächlich überall dort wo sie greifen können angewendet werden, darf ihre Bedeutung nicht unterschätzt werden: Es muss von einer kontinuierlichen Einschränkung, stetigen einzelnen Angriffen und insbesondere im Falle von größeren Mobilisierungen – etwa Proteste gegen die Gipfeltreffen der Herrschenden wie beim G8, kämpferisch geführte Streiks oder größere Mobilisierungen gegen Naziaufmärsche – mit einer Vielzahl von Einschränkungen, Repressionsschlägen und Strafverfahren gerechnet werden.

Hinzu kommt die ständige Bedrohung einzelner AktivistInnen bzw. Zusammenhängen z.B. innerhalb der Gewerkschaften, aufgrund von leicht kriminalisierbaren Aktivitäten von der Gewerkschaftsführung zurückgehalten oder ausgeschlossen zu werden.

Keineswegs unterschätzt werden darf auch die aus den geplanten Gesetzesverschärfungen erwachsende Gefahr vom Verbot ganzer politischer Organisierungen und Organisationen, bzw. deren noch stärkere Überwachung. Aktivitäten wie die Mobilisierung gegen Naziaufmärsche, zu Blockadeaktionen oder zu antikapitalistischen Blöcken auf Demonstrationen könnten eine Titulierung als „kriminelle Vereinigung“ nach §129 erleichtern.




WARUM DAS ALLES?

Die gegenwärtige Aufrüstung des Sicherheitsapparates und die Ausdehnung staatlicher Überwachung – die aktuell in erster Linie unter dem Vorwand des Kampfes gegen „politischen Extremismus“ oder „Terrorismus“ vollzogen werden – sind Ausdruck eines sich zunehmend autoritär formierenden kapitalistischen Systems. Die Verschärfungen hier sind Teil einer tendenziell globalen Entwicklung, die in unterschiedlichen Ausprägungen für alle kapitalistischen Zentren (Westeuropa, USA etc.) zutrifft. Sie hat ihre Ursache in den ökonomischen und politischen Krisentendenzen des Systems: Die Zeiten, in denen die Symptome des Kapitalismus – Krieg, Armut, nur eine marginale soziale Absicherung für breite Bevölkerungsschichten, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen etc. – in andere Teile der Welt „exportiert“ wurden und in den sog. Industrienationen im großen und ganzen ein „ruhiges Hinterland“ des Kapitals geschaffen wurde, gehen ihrem Ende zu. Das was in den kapitalistischen Zentren als „Errungschaften der sozialen Marktwirtschaft“ gepriesen wurde – relativer materieller Wohlstand für breite Schichten der ArbeiterInnenklasse, Sozial- und Gesundheitssystem, Einbinden der Gewerkschaften etc. – ist im kapitalistischen Konkurrenzkampf für keine Regierung und keine Kapitalfraktion mehr im einstigen Ausmaß verwirklichbar. Verheerende Lebens- und Arbeitsbedingungen, die weltweit bis heute für die meisten Menschen zum Alltag gehören, prägen für immer mehr Menschen auch in den kapitalistischen Zentren, die über ein paar Jahrzehnte weitgehend davon verschont geblieben sind, zunehmend den Alltag.

Die Vertreter des Kapitals und die bürgerlichen Parteien reagieren mit den Einschnitten auf die zunehmenden Schwierigkeiten, für die Unmengen an erwirtschaftetem Kapital weiterhin profitable Verwertungsmöglichkeiten zu schaffen. Eine endgültige Lösung sind allerdings weder die Kürzungen bei Löhnen und Sozialabgaben, noch die Ausrichtung aller gesellschaftlicher Bereiche nach Kapitalinteressen, noch imperialistische Kriege für den Zugang zu Märkten und Rohstoffen. All dies schiebt wirtschaftliche Krisen lediglich hinaus.

Die repressive Entwicklung in Form von Gesetzesverschärfungen und der Aufrüstung des Polizei- und Überwachungsapparates soll in dieser Situation Proteste und den Widerstand gegen die herrschende Politik bereits im Keim ersticken, einschränken und verhindern. Maßgeblich werden die Instrumentarien dabei gegen die Kräfte angewandt, die das kapitalistische System grundlegend in Frage stellen und für eine revolutionäre Perspektive eintreten. Erleichtert wird dies durch die momentane inhaltliche und organisatorische Schwäche der revolutionären Linken und ihre nach wie vor weitgehende gesellschaftliche Isolierung.

Die Repression zielt aber zunehmend auch auf weitere Kreise ab. Die Gesetzesverschärfungen der letzten Monate und Jahre haben in diesem Sinne einen präventiven Charakter und dienen dem bürgerlichen Staat dazu gegen jegliches Engagement, das den kapitalistischen Alltag im Ablauf stören könnte vorzugehen. Ob Streiks, die bevorstehen, wenn es der Gewerkschaftsführung nicht mehr gelingt den Beschäftigten weitere Zugeständnisse an die Unternehmerseite zu vermitteln, Bewegungen gegen die Zerstörung der Umwelt ob in Form von neuen Kohlekraftwerken oder Atomkraft, Antikriegsbewegungen gegen die militärische Aufrüstung der BRD und deren Beteiligung an imperialistischen Kriegen – alle Kräfte die an den auftretenden Widersprüchen des Systems ansetzen, werden mit der Zuspitzung der Verhältnisse und den mangelnden Möglichkeiten von Zugeständnissen von den Herrschenden als Gefahr angesehen.



UNSERE ANTWORT AUF IHRE KRISE: SOLIDARITÄT, WIDERSTAND UND ORGANISIERUNG!

Aktivitäten gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes sind eine dringende Notwendigkeit. Jeder und jede, der oder die auch nur im geringsten mit den herrschenden Verhältnissen unzufrieden ist und die kapitalistische Politik mit all ihren Kriegen, mit Sozialabbau, Umweltzerstörung, Umstrukturierungen in Gesundheits- und Bildungswesen nach Verwertungsinteressen, dem Auseinanderklaffen der Schere zwischen arm und reich, nicht als unabdingbare Notwendigkeit betrachtet, ist in der Pflicht sich gegen die geplanten Angriffe auf die Möglichkeiten zur politischen Betätigung, zu wehren. Wer sich im Bewusstsein der Tragweite dieser Angriffe nicht an den Aktivitäten dagegen beteiligt, wird auch nur schwer in der Lage sein, im Falle von deren Umsetzung damit umgehen zu können.

Eine starke Bewegung kann die Pläne von CDU und FDP noch kippen, sie ist insbesondere aber notwendig um mit der konkreten Umsetzung der Verschärfungen umgehen zu können, bzw. sie möglichst weit einzuschränken.

Eine Verwunderung über die Pläne der rechten Landeskoalition aus CDU und FDP ist ebenso unangebracht wie ein Zurückweichen aufgrund ihrer schon stattfindenden und ihrer noch geplanten Angriffe. Die Herrn Oettinger, Goll und co. bzw. die Klasse aus Ausbeutern, Sozialabbauern und Kriegsprofitlern die sie vertreten, sind in der Situation, auf die Schwierigkeit, ihr System weiter aufrecht zu erhalten, reagieren zu müssen. Sie brauchen weitreichendere Gesetze, einen noch stärker aufgerüsteten Repressionsapparat, mehr Überwachung der Bevölkerung und Möglichkeiten selbst gegen Veranstaltungen vorzugehen.

Wenn sie uns, die revolutionäre Linke, die Aktiven aus Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, die militanten AntifaschistInnen und UmweltaktivistInnen angreifen, zeigt das in erster Linie ihre Schwäche auf und muss für uns Anlass sein uns so zu organisieren, dass es uns gelingt ihren Angriffen standzuhalten, sie zurückzuschlagen und ihre Schwäche für unser Vorankommen zu nutzen. Dort wo es Spielräume für unser Engagement gibt, gilt es diese auszuschöpfen, dort wo es sie nicht gibt, gilt es sie zu erkämpfen. Konfrontationen mit den Organen der herrschenden Klasse gehörten und gehören zu jedem gesellschaftlichen Fortschritt.


Wir rufen zur Beteiligung an einem kämpferischen und antikapitalistischen Block bei der Demonstration auf. Damit gilt es zum Ausdruck zu bringen, dass wir uns nicht auf das Reagieren auf die herrschende Politik beschränken. Unser Ziel ist und bleibt die Überwindung der kapitalistischen Verhältnisse und der Aufbau einer befreiten Gesellschaftsordnung. Dieses System das auf Verwertung und Profit, Konkurrenz und Ausbeutung beruht ist mit seinem ganzen Repressions- und Überwachungsapparat zu zerschlagen – auch wenn das, mit oder ohne neuem Versammlungsgesetz, verboten ist.



Wir demonstrieren wann, wo und wie wir wollen!
Solidarität und Klassenkampf gegen Krieg, Ausbeutung und Repression!
Für eine befreite Gesellschaft - für den Kommunismus!

Beteiligt Euch an der Demonstration am 06.12. in Stuttgart und den weiteren Aktivitäten gegen die Pläne der Landesregierung!

Aufruf der KTS Freiburg

K@TSe 27.11.2008 - 00:47
Aufruf zur Demonstration gegen das baden-württembergische Polizei- und Versammlungsgesetz

In Baden-Württemberg will die CDU/FDP-Landesregierung zum 1. Januar 2009 ein neues Versammlungsgesetz einführen. Mit Blick auf anstehende Proteste sollen zusätzlich zum Polizeigesetz noch weitere versammlungsfeindliche Maßnahmen möglich sein. Den Repressionsorganen werden immer mehr Möglichkeiten zur Verhinderung unerwünschter Versammlungen gegeben. Im Rahmen eines europaweiten Rechtsrucks wird die Grundlage zur repressiven Durchsetzung wirtschaftlicher und politischer Interessen der Herrschenden ausgebaut werden. Die außerparlamentarische Opposition wird mehr denn je überwacht und kontrolliert, möglicher Druck von der Straße soll im Keim erstickt werden können...

big brother is watching you

Ein Leben in totaler Sicherheit

Im beschaulichen Freiburg, im Herzen der Zivilisation der Wohlhabenden, ist Repression gegen „Randgruppen“ im Namen der „Sicherheit“ fest verankert und gesellschaftlich akzeptiert. Während wie überall in der EU üblich ImmigrantInnen in Baracken am Stadtrand ghettoisiert werden, bekommen Obdachlose knastähnliche Zeitunterkünfte gegen Auflagen. Von „hier leben“ keine Spur. Die Innenstadt wird als Konsumtempel gepflegt, Unerwünschte werden verbannt. Ringsum wird weiterhin billiger Wohnraum abgerissen, um Platz für Banken, Versicherungen und Luxusökohäuser zu schaffen. Im Rahmen der „Aufwertungsprozesse“ der so genannten „Green City“ bleibt kein Platz für Andersdenkende übrig. Auch der Platz der alten Synagoge soll zur Betonwüste „aufgewertet“ werden und diverse Gesetze und Verordnungen richten sich explizit gegen „Randgruppen“ im öffentlichen Raum. So werden diese beschuldigt, den öffentlichen Raum „über den Allgemeinbedarf hinaus“ zu nutzen und sie werden mit Platz- oder Stadtverweisen beziehungsweise Bußgeldern überzogen.

Diesen ohnehin untragbaren Entwicklungen wird kaum mit Widerstand begegnet, im Gegenteil. Eine schleichende Durchsetzung der Überwachungsgesellschaft macht sich breit. So können neue repressive Gesetze und Verordnungen problemlos durchgesetzt werden. „Das Fremde“ als Feindbild erfährt neuen Aufschwung, mit voranschreitender Überwachung wird Sicherheit vorgetäuscht.

Bleiben Sie anständig, sonst werden Sie randständig

Seit Jahren wird auch in Freiburg an einer flächendeckenden Videoüberwachung zur „Kriminalitätsprävention“ gearbeitet. Federführend ist die Freiburger Verkehrs AG. Seit April 2008 läuft das „Experiment“ zehn neue Straßenbahnen mit jeweils sieben Kameras auszustatten. Diese Daten werden auf Nachfrage an die Polizei weitergegeben. Ziel dieser Überwachung ist laut eines VAG-Pressesprechers hauptsächlich die Kriminalisierung von SchülerInnen. Derweil wurden die schwenkbaren Kameras der VAG in der Innenstadt Freiburgs durch Rundumkameras ersetzt, welche in alle Richtungen filmen können.

Das in Sachen Überwachung und Kontrolle als Vorreiter geltende England geht mittlerweile mit einem „Hoodie-Verbot“ gegen KapuzenträgerInnen vor. An bestimmten Orten müssen sich Menschen nun also sogar schon den Kameras zwangsweise präsentieren. Neuerdings kann in England die Weigerung, den Behörden die eigenen Passwörter herauszugeben, mit bis zu zwei Jahren Knast bestraft werden. Solche Maßnahmen stehen wohl auch den EinwohnerInnen der anderen EU-Staaten bevor.

No way to hide

Neben der Ausdehnung der Videoüberwachung auf lokaler Ebene werden seit diesem Jahr auch sämtliche Verbindungsdaten, die bei Telekommunikation anfallen, systematisch gespeichert und miteinander vernetzt - und das europaweit. Am Freitag, den 9. November 2007, stimmte der Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zu. Durch die Abstimmung ist die 24. EU-Richtlinie in Kraft getreten, die eine „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen“ vorsieht. Am 26. Dezember 2007 unterschrieb Bundespräsident Horst Köhler trotz anhaltender Proteste das umstrittene Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation. Damit war die Vorraussetzung für die Vorratsdatenspeicherung gegeben, die ab dem 1. Januar 2008 in Deutschland Realität ist. Seither werden die Verbindungsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation mindestens sechs Monate lang „präventiv“ gespeichert.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nur die Legalisierung der seit Jahren gängigen Praxis der Repressionsbehörden, Daten zu erheben und gegen uns zu verwenden. So werden Mobiltelefone sowohl zum Orten von Personen als auch zum Abhören von Gesprächen benutzt. Die bisherige Praxis der so genannten Onlinedurchsuchung wird mit dem am 12. November beschlossenen BKA-Gesetz auf eine rechtliche Basis gestellt. Sie macht Durchsuchungen privater Rechner per Gerichtsbeschluss möglich, ohne diese zu beschlagnahmen. Durchgeführt wird das Verfahren bereits zumindest in Bayern jedoch ohne legalen Rahmen, wie im Januar 2008 bekannt wurde.

Ebenfalls Anfang 2008 wurde für jedeN BundesbürgerIn eine neue, lebenslang und bundesweit gültige Steuer-Identifikationsnummer eingeführt. Diese „Steuernummer“ ermöglicht die Zusammenfassung persönlicher Daten in elektronischer Form und ist eine Voraussetzung für eine zentrale Überwachungsdatei.

war is peace

Ein neues Polizeigesetz für unsere Freiheit

Das am 6. November 2008 vom Landtag beschlossene Polizeigesetz stattet die Exekutive in Baden-Württemberg mit zusätzlichen Befugnissen aus. Als Vorwand dient die Terrorismusbekämpfung, die mit zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen erfolgen soll. Für Innenminister Heribert Rech ist die Novellierung „ein moderates und ausgewogenes Gesetz“, welches „die Balance zwischen den Rechten der Bürger und den Bedürfnissen der Polizei“ hält.

Nach dem neuen Gesetz soll die GPS-Ortung erlaubt, der Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme, sprich eine KFZ-Kennzeichenüberwachung, legalisiert und die Ausweitung der Videoüberwachung und Nutzung der Daten durch die Polizei durchgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Speicherung von Kommunikationsdaten ausgedehnt und an die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angepasst. Mit dem neuen Polizeigesetz darf die Polizei zukünftig auch die bisher dem Verfassungsschutz vorbehaltenen IMSI-Catcher einsetzen. IMSI-Catcher täuschen eine Funkzelle vor, in welche sich alle Handys in der Umgebung einloggen und registriert werden. Dadurch kann der Standort einer bereits bekannten Nummer festgestellt und bislang nicht bekannte Nummern ermittelt werden.

Ausbau & Zusammenarbeit der Repressionsbehörden

Der Gesetzentwurf sieht für Video- und KFZ-Kennzeichenüberwachung vor, dass PolizistInnen sowohl hinter den Bildschirmen anwesend, als auch vor Ort operativ tätig sein müssen. In praktischer Hinsicht wegen Personalmangels kritisiert, erzwingt die Verordnung die Aufstockung des Polizeiapparates. Das nach 1945 eingeführte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten wird weiter aufgeweicht. Verfassungsschutz und Polizei werden in Zukunft so genannte „Prüffalldateien“ gemeinsam anlegen.

Längst übliche Praktiken des Verfassungsschutzes werden auch für die Polizei legalisiert. JedeR kann in Zukunft zur Kollaboration mit den Ermittlungsbehörden gezwungen werden. Weigern sich potentielle ZeugInnen am Ort des Geschehens, den BeamtInnen Auskunft zum Sachverhalt zu geben (im Klartext: Menschen zu verraten), kann ein „Zwangsgeld“ durch die PolizeibeamtInnen verhängt werden. Somit wird das Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei von der Exekutiven aufgehoben und Schweigen unter Strafe gestellt.

Der Präventivstaat — Ein Leben auf Bewährung

Ziel des neuen Polizeigesetzes ist die Verhinderung von Straftaten im Vorfeld. Nahezu alle Erweiterungen dienen dem Zweck, Menschen als potenziell kriminell zu erfassen und zu beobachten. So wird im Rahmen der Verordnung zum „Prüffall“ eine Datei angelegt, sobald eine Person juristisch auffällig geworden ist. In dieser Datei werden zwei Jahre lang alle Daten, derer die Behörden habhaft werden können, eingetragen. Das bedeutet zum Beispiel: Gegen Person X ist vor anderthalb Jahren wegen Hausfriedensbruch ermittelt worden. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, doch die Datei wird trotzdem angelegt. Drei Monate später hat die Person einen Infostand angemeldet, noch einen Monat später 50 Euro Strafe wegen Ladendiebstahl, heute Verdacht auf Landfriedensbruch — entscheiden Sie, Herr Richter!

Auch der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz Peter Zimmermann meint: „Der Gesetzentwurf begründet (...) die Änderungen mit der Notwendigkeit einer wirksamen Terrorismusbekämpfung. Der Inhalt des Gesetzentwurfs geht jedoch in eine gänzlich andere Richtung: Es geht vorwiegend um eine allgemeine Verschärfung der Überwachungsregeln für alltägliche Lebensabläufe, die mit der Terrorismusbekämpfung allenfalls am Rande etwas zu tun haben, dafür aber die Persönlichkeitsrechte vieler unbescholtener Bürger massiv tangieren.“ Und Zimmermann meint auch: „Sie haben nichts zu verbergen? Sie armes Schwein.“

Die Aufstockung des Polizeiapparates und seiner Befugnisse ist ein klares Zeichen. Regelmäßige Großeinsätze gegen „StörerInnen“ sind nicht genug, die Polizei meint noch mehr Leute und mehr Handlungsspielraum zu brauchen. Bundesinnenminister Schäuble fordert, dass nicht nur grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit ausgebaut, sondern sogar „die Truppen, für neu zu definierende Sonderfälle, als Hilfskraft der Polizei im Inneren“ eingesetzt werden sollen. In dieser Politik folgt Deutschland einem EU-weiten Trend. Spätestens seit dem Einsatz der Bundeswehr gegen DemonstrantInnen während des G8-Gipfels in Heiligendamm ist die Verwischung der Zuständigkeitsbereiche offensichtlich. Nun soll der legale Rahmen im Nachhinein geschaffen werden.

freedom is slavery

Die Freiheit nehm’ ich mir?

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat ein neues Versammlungsgesetz entworfen, das zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Damit folgt sie dem Freistaat Bayern. Mit dem Gesetz können unerwünschte Versammlungen noch leichter kriminalisiert werden. Als ob das repressive Vorgehen gegen AnmelderInnen, schikanöse Auflagen und massive Polizeiaufmärsche nicht ausreichten. Nun will das Land vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg und Baden Anfang April 2009 noch mehr Repression gegen unerwünschte Versammlungen ausüben können.

Worin besteht unsere Versammlungsfreiheit? Um legal zu demonstrieren, müssen wir uns frühzeitig bei den Behörden melden, Kooperationsgespräche mit der Polizei führen und die Route abstimmen, die dann doch wieder gekippt wird. Routen fernab der Öffentlichkeit, „polizeiliche Einschließungen“, massenhafte Videoüberwachung - schon heute werden Demonstrationen gegängelt und kriminalisiert. Keine Vermummung gegen Kameras, kein Schutz vor Knüppel und Gas, keine Musik für die gute Laune - schon heute werden Demonstrationen angegriffen und unterdrückt. Mancherorts sollen wir sogar schon Demogebühren zahlen, um überhaupt auf die Straße zu dürfen.

Das neue Versammlungsgesetz sieht vor, die Anmeldefrist von 48 auf 72 Stunden zu erhöhen, um spontane Demos zu verhindern. Desweiteren sollen Versammlungen, die „Gewaltbereitschaft“ vermitteln, durch das so genannte „Militanzverbot“ sofort polizeilich aufgelöst und die Demonstrierenden mit Repression überzogen werden können. Das Verbot einheitlicher Kleidung, auch als „Black-Block-Verbot“ bekannt, richtet sich explizit gegen linksradikale Demonstrationen.

Mit dem neuen Gesetz soll auch die individuelle Repression gegen AnmelderInnen noch verstärkt und auf OrdnerInnen ausgedehnt werden. Bei jedem Aufruf zu einer Versammlung muss zukünftig der Name der anmeldenden Person genannt werden und schon bald kann ein Aufruf zu Protest und Widerstand wegen Verstoßes gegen das „Störungsverbot“ mit Knast bestraft werden. Während der Demonstration sollen nun auch noch die Verantwortlichen „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Police State? No Way!

Wir haben es satt, unser Recht auf freie Meinungsäußerung bei jeder Demonstration aufs Neue erkämpfen zu müssen. Wir wehren uns gegen dieses Gesetz, dass uns Spaltung und Verrat aufzwingen will. Niemand soll auf unsern Gräbern lesen: „Immer ruhig und ordentlich gewesen.“

fight back

Für unkontrollierte Versammlungen!

Die Entwicklungen in Sachen Datenschutz und den Abbau von Freiheitsrechten sehen wir als europaweiten Trend, der den FeindInnen der Freiheit den Weg ebnet. Ein autoritäres System hat immer die Verhinderung eines radikalen Systemwandels zum Ziel. Das neue Versammlungsgesetz ist für uns nur ein Anlass auf die Straße zu gehen. Am 13. Dezember 2008 rufen wir zu einer unangemeldeten Demonstration gegen den sich in Deutschland zunehmend etablierenden Polizeistaat auf.

Dass der Tod uns lebendig findet
Und das Leben uns nicht tot

Autonomes Zentrum KTS Freiburg
November 2008

Samstag, 13. Dezember 2008, Freiburg:

* 14 Uhr, Demonstration, Rathausplatz
* 18 Uhr, Straßenfest, Belfortstraße im Grün
* 21 Uhr, Festival in der KTS, Baslerstraße 103

Aufruf der Anarchistischen Gruppe zur Demo in

Anarchistische Gruppe Mannheim 27.11.2008 - 15:23
Unter dem Motto "Freiheit statt Versammlungsgesetz" ruft auch die Anarchistische Gruppe Mannheim zum Revolutionären Block auf der Demo in Mannheim auf...

 http://anarchie-mannheim.de/downloads/AGM_Aufruf_Versammlungsgesetz.pdf

weitere infos findet Ihr auch unter:  http://anarchie-mannheim.de/


Kampagne 19. Mai

watch repression 27.11.2008 - 16:29
Auch die "Kampagne 19. Mai" aus Karlsruhe mobilisiert zu den Demos gegen das neue Versammlungsgesetz.
Sie begleitet unter anderem ein aktuelles Verfahren gegen einen Anmelder einer Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels. Er erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 160 Tagessätzen, in der ersten Verhandlung wurde er zu 60 Tagessätzen verurteilt.
Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
Mittlerweile wurde vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Auflagen zur Demo eingereicht.

Communique vom 1.12. zur Freiburger-Demo

Miaaouuuh 02.12.2008 - 12:38
Die Vorbereitungsgruppe der unangemeldeten Demo vom 13. Dezember 2008 in Freiburg hat am 1.12. ein Communique zum bisherigen Stand der Dinge und der Kommunikation mit den Behörden veröffentlicht. Am Tag der Demo wird Radio Dreyeckland ab 13 Uhr in einer Sondersendung zum Versammlungsgesetz berichten. Weihnachtsmarkt für alle!


Communiqué vom 01.12.2008

Am 13.12.2008 wird in Freiburg eine unangemeldete Demonstration im Rahmen einer Kampagne gegen das geplante neue baden-württembergische Versammlungsgesetz stattfinden. Um 14 Uhr beginnt die Demonstration auf dem Rathausplatz, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt der Weihnachtsmarkt befindet. Anschließend ist ab 18 Uhr ein Straßenfest im Quartier Grün und ab 21 Uhr ein Festival im Autonomen Zentrum KTS Freiburg geplant. Es wird an diesem Tage einen Ermittlungsausschuss (EA) und eine Sondersendung zur Demonstration und dem neuen Versammlungsgesetz bei Radio Dreyeckland von 13 bis 18 Uhr auf 102,3 Mhz geben.

Der bewusste Verzicht einer Anmeldung unserer Demonstrationen ist für uns elementarer Bestandteil autonomer Politik. Die Vorbereitungsgruppe der Demonstration hat sich trotzdem zu einem Gespräch mit der Polizei im Vorfeld entschlossen. Ziel des Gesprächs war es, der Polizei den Ablauf der Demonstration mitzuteilen und damit von unserer Seite zur Deeskalation beizutragen. Zwei Personen der Vorbereitungsgruppe haben sich mit dem für die Demonstration zuständigen Einsatzleiter der Polizei in einem Café in der Innenstadt getroffen. Uns ist wichtig zu betonen, dass wir nicht für die TeilnehmerInnen der Demonstration sprechen. In der Vorbereitungsgruppe gab es starke Bedenken gegen eine Kommunikation mit der Polizei. Wir machen mit diesem Communiqué unser Vorgehen transparent. Dies wurde der Polizei vor dem Gespräch mitgeteilt.

Wir haben nicht mit der Polizei verhandelt, sondern unsere Position dargestellt. Es geht uns um die Vermittlung von Inhalten durch eine Demonstration und nicht um einen Angriff auf den Weihnachtsmarkt. Wir wollen den Weihnachtsmarkt als Demozug verlassen und eine Außenwirkung durch Flugblätter, Transparente, Musik und Redebeiträge erreichen. Durch das anschließende Straßenfest und das Festival in der KTS ist der Aufenthalt in der Innenstadt bei einem reibungslosen Ablauf zeitlich begrenzt geplant. Notwendige Bedingungen dafür ist ein deeskalierendes Verhalten von Polizei und Stadt. Ein freier Zugang zum Weihnachtsmarkt für alle muss ohne Vorkontrollen und Platzverweise möglich sein. Für die Demonstration notwendige Materialien müssen ungehindert in die Innenstadt gelangen können. Ein Polizeispalier oder gar ein Wanderkessel, Videoüberwachung und martialisches Auftreten mit Helmen und Schilden würden eine positive Außenwirkung der Demonstration beeinträchtigen und die DemonstrantInnen provozieren.

Der Einsatzleiter wies darauf hin, dass der Weihnachtsmarkt am Samstag zwei Wochen vor Weihnachten ziemlich voll sein werde. Als mögliche Startpunkte der Demonstration vom Weihnachtsmarkt aus wurden die Merianstraße in Richtung Unterlinden und die Rathausgasse in Richtung Kaiser-Joseph-Straße genannt. Die Forderung der Polizei, dass wir keine Fahrzeuge mitführen sollen, ist angesichts des Demonstrationskonzeptes sowieso erfüllt; eine mobile Lautsprecheranlage wurde akzeptiert. Die Polizei will versuchen, mit einem Lautsprecherwagen auf den Weihnachtsmarkt zu fahren, will jedoch nicht mit Kamerawagen vor Ort sein. Die mobilen Kameras der Polizei würden mitgeführt, aber erstmal nicht eingesetzt werden. Es wurde eine „lockere Begleitung“ der Demonstration angekündigt. Zum Durchbrechen von Polizeiketten vorgesehene Transparente und Seile würden wie bewaffnete DemonstrantInnen nicht geduldet. Zum Thema Vermummung wurden Bedenken der Polizei gegenüber Clowns und Nikoläusen geäußert, hochgezogene Transpis für die Außenwirkung, Sonnenbrillen gegen die Wintersonne, Schals und Kapuzen gegen die Kälte seien jedoch in Ordnung. Eine Route wurde nicht abgesprochen, eine Demonstration durch die KaJo sei aber grundsätzlich möglich.

Die Aussagen der Polizei sollten kritisch zur Kenntnis genommen werden. Wir finden es richtig und wichtig Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, aber alle TeilnehmerInnen der Demonstration sollten sich selbstständig organisieren und auf die Demo vorbereiten. Falls das neue Versammlungsgesetz in Kraft treten sollte, können wir nur mit verstärkter Eigeninitiative auch in Zukunft unkontrollierte Versammlungen durchsetzen.

Demovorbereitungsgruppe der KTS


Mobilisierung

Oettinger 02.12.2008 - 21:13
Bleibt zu hoffen, dass jedem_er der Ernst der Lage bewusst ist, und der Protest nicht portioniert von Bundesland zu Bundesland abläuft. Sicherlich wären mehr Menschen zu mobilisieren, wenn die Änderung des Versammlungsgesetztes zeitgleich bundesweit beschlossen worden wäre!
Auf nach Stuttgart und Freiburg!

Neues Versammlungsrecht in Bayern - Bilanz

Radio Z, Nürnberg 95,8 MHz 05.12.2008 - 16:09
Neues Versammlungsrecht in Bayern - erste Bilanz

Seit Oktober ist das neue Versammlungsrecht in Bayern in Kraft - eine erste, vorläufige Bilanz. Denn auch andere Bundesländer wollen nachziehen.

Klick auf:  http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=25267

Gute Idee, schlechte Umsetzung

http://www.taz.de 05.12.2008 - 17:03

Artikel in der Badischen Zeitung zur KTS-Demo

K@TSe 05.12.2008 - 21:54
KTS will auf dem Weihnachtsmarkt protestieren

Demopläne sorgen für Unruhe

Einzelhändler, Weihnachtsmarkthändler und Polizei sind in Sorge: Die linke Szene will ausgerechnet am 13. Dezember, dem dritten Adventssamstag, demonstrieren. Los gehen soll es ausgerechnet auf dem ohnehin überfüllten Weihnachtsmarkt.

Zu einer Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz der Landesregierung ruft das autonome Kulturzentrum KTS an der Basler Straße auf. Das Prekäre daran sind Ort und Zeit: Die unangemeldete Demo soll ausgerechnet auf dem Weihnachtsmarkt beginnen und dann durch die voraussichtlich überfüllte Innenstadt führen, und zwar am dritten Adventssamstag, 13. Dezember, ab 14 Uhr. An diesem Tag macht der Freiburger Einzelhandel erfahrungsgemäß die höchsten Umsätze des Jahres .

Polizei und Stadt zerbrechen sich derzeit den Kopf darüber, wie der Protest friedlich über die Bühne gehen könnte. "Mit dem Weihnachtsmarkt als Demonstrationsort habe ich ein Problem", sagt der Leiter des Polizeireviers Nord, Harry Hochuli. Gleiches findet Bernd Dallmann, Geschäftsführer der "Freiburg, Wirtschaft, Touristik und Messe" (FWTM), die den Weihnachtsmarkt ausrichtet. "Demonstrationen sind okay und auch richtig, aber aus Sicherheitsgründen an diesem Tag nicht zu verantworten", sagt Dallmann. Katastrophal findet Lorenz Faller vom Landesverband der Schausteller und Marktkaufleute die Idee: "Zu dieser Zeit sind sehr viele Familien mit Kindern auf dem Weihnachtsmarkt." Für die Demonstranten könnte die Aktion ein Schuss in den Ofen sein, da kaum jemand Verständnis für sie hätte und ihr eigentliches Anliegen untergehen würde, glaubt Faller.

Dass die Demonstranten nach eigener Aussage dem Weihnachtsmarkt keinen Schaden zufügen wollen, lässt Hochulis Bauchschmerzen nicht verschwinden. Eine Demonstration am Siegesdenkmal oder am Hauptbahnhof oder gar ein anderer Tag wäre Hochuli naturgemäß lieber, nicht aber den Demonstranten. "Die wollten sich darauf nicht einlassen."

Unlängst traf sich der Leiter des Reviers Nord mit zwei Vertretern der Autonomen Antifa Freiburg zu "einer Art Gedankenaustausch". Hochuli findet das einen besseren Weg als in der Vergangenheit, als es keinerlei Gespräche im Vorfeld gab, sagt aber auch: "Kooperationsgespräche sehen anders aus." Gesprochen wurde bei jenem Treffen über eine mögliche Route und wie eine friedliche und reibungslose Demo aussehen könnte. Zu konkreten Absprachen kam es jedoch nicht. Die KTS-Vorbereitungsgruppe selbst bezeichnet das Vorgespräch in einem Communiqué als Beitrag zur Deeskalation und als Versuch, ihr Vorgehen transparent zu machen. In der Vergangenheit hatte es an Adventssamstagen mehrfach Auseinandersetzungen zwischen Polizei und autonomen Demonstranten gegeben, zuletzt im Advent 2006.

Die Freiburger Demo ist eine von dreien, die sich alle gegen das umstrittene Versammlungsgesetz richten. Ein erster Protestmarsch fand am vergangenen Samstag in Mannheim statt, die Zahl der Teilnehmer soll zwischen 500 und 1000 gelegen haben. Eine weitere Demo ist für diesen Samstag in Stuttgart geplant, dort werden 3000 bis 4000 Teilnehmer erwartet. Der Unterschied dieser beiden Demos zur geplanten Freiburger Demo: Sowohl in der Landeshauptstadt als auch in Mannheim traten linke politische Gruppen, Verbände, Gewerkschaften und Organisationen im Vorfeld als offizielle Veranstalter auf, in Freiburg sind diese etablierten Gruppen hingegen allesamt nicht beteiligt und die Demo ist gar nicht angemeldet. Die Unterzeichner eines Communiqués, die KTS-Vorbereitungsgruppe, sprechen von einem "bewussten Verzicht" auf eine Anmeldung. Das Amt für öffentliche Ordnung hat auf die Demoaufrufe im Internet und auf Flyern zu reagieren versucht und um Anmeldung der Demo gebeten, bislang allerdings keine Antwort aus der KTS erhalten.

Zur Not die komplette Innenstadt einfach abzuriegeln und an den Eingängen zur Fußgängerzone streng zu kontrollieren, hält Hochuli für wenig sinnvoll. Die Polizei will vielmehr die Lage beobachten, mit einem Großaufgebot ist in jedem Fall zu rechnen. "Das wird sich nicht vermeiden lassen", sagt Hochuli. Nicht tolerieren will er Waffen, Seile, zusammengeknotete Transparente, Fahrzeuge und – wie auf Flyern und im Internet zu sehen – vermummte Demonstranten, auch nicht in Clowns- oder Weihnachtsmannkostümen: "Nikoläuse in Hundertschaftten werden wir nicht dulden. Denen werde ich hinter den Bart schauen." Mützen, Schals, und Kapuzen oder – je nach Wetterlage – Sonnenbrillen hält er hingegen ebenso für vertretbar wie die angekündigten Flugblätter, Transparente und Lautsprecher.

Bauchschmerzen bereitet dem Chef des Reviers Nord hingegen die Tatsache, dass die Demonstranten – Hochuli rechnet mit bis zu 800 Menschen – eine äußerst heterogene Gruppe sind und sich oft gewaltbereite Trittbrettfahrer absplittern. So sei die Demonstration in Mannheim friedlich verlaufen, während es hinterher zu Ausschreitungen kam – laut "Mannheimer Morgen" wurden 18 Demonstranten festgenommen, ein Polizist wurde nach Angaben eines Polizeisprechers verletzt.

Derweil sieht der Einzelhandelsverband die geplanten Protestaktionen mit Sorge. Die Weihnachtseinkäufer, gerade auch aus der Schweiz und Frankreich, würden abgeschreckt durch die derartige Ankündigungen. "Die Leute möchten in Ruhe einkaufen. Wenn sie das vorher mitkriegen, bleiben sie gleich daheim oder fahren zum Einkaufen woanders hin", sagt Manfred Noppel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes. "Wenn an jeder Ecke fünf Polizisten stünden, fühlen sich die Leute gestört oder verunsichert."

Quelle: Badische Zeitung vom Freitag, 5. Dezember 2008
 http://www.badische-zeitung.de/demoplaene-sorgen-fuer-unruhe

Artikel: Junge Welt & Linkszeitung

link 06.12.2008 - 10:28
hier ein Artikel aus der Jungen Welt, vom 6.12.08

und noch einer aus der Linkszeitung.

Antideutsch oder Antiimp? Ein Briefwechsel

link 10.12.2008 - 15:30
Hier eine auf stattweb.de zusammengetragene Korrespondenz zwischen der Antifa Saar und der Revolutionären Aktion Stuttgart (RAS) um die Auseinandersetzungen zwischen antideutschen und anti-imperialistischen Standpunkten, die auf der Demo zu zwei schwarzen Blöcken führte.

"Brutaler und provokativer Polizeieinsatz"

link 10.12.2008 - 15:39
Das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim hat im Nachhinein an die Demo in Mannheim eine Pressemitteilung verfasst.

heise, stattweb usf.

link 10.12.2008 - 16:12
Ein Artikel auf heise.de zur geplanten Reform des Versammlungsgesetzes in BaWü und zur schon vollzogenen in Bayern.

Eine Pressemitteilung des "Bündnisses gegen das neue Versammlungsgesetz" aus Stuttgart im Vorfeld der Demo.

Thomas Trueten zur Einschränkung der Demoroute in Stuttgart auf stattweb.de.

Das Interview von StattWeb mit der RAS, das u.a. die Debatte um antideutsche und anti-imperialistische Kritik entfachte und zur Trennung in zwei Blöcken auf der Demo in Stuttgart führte.

Farbanschlag aus CDU Wahlkreisbüro

http://switzerland.indymedia.org/ 14.12.2008 - 20:07
In der Nacht vom 10. auf den 11.12. haben Unbekannte das CDU Wahlkreisbüro in Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen) mit Farbe verschönert.

Den Hintergrund der Tat erläuterten sie in einem Bekennerschreiben, was der lokalen Zeitung "Teckbote" noch in der Nacht zukam.

Hier die Fotos und das Bekennerschreiben:
 http://switzerland.indymedia.org/de/2008/12/65298.shtml

Presse: fudder

link 14.12.2008 - 23:15
Artikel bei fudder.de.

Interview in der taz

link 15.12.2008 - 21:05
Hier ein Interview in der taz mit einem Verfassungsrichter über die seit zwei Monaten in Kraft getretene Reform des Versammlungsgesetzes in Bayern und dessen geplante Einführung in Baden-Württemberg.

Mannheim:Farbe auf Polizeiwache

a 18.12.2008 - 21:22
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde eine Polizeiwache in der Mannheimer Innenstadt symbolisch angegriffen.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde eine Polizeiwache in der Mannheimer Innenstadt symbolisch angegriffen. Auf die Fassade wurden Farbbeutel geworfen und Parolen wie "Polizeistaat angreifen" und "Athen ist überall" gesprüht. In einem uns vorliegenden Bekennerschreiben heißt es dazu: "Um unserer Wut über die Ermordung unseres Genossen Alexandros Ausdruck zu verleihen haben wir die Bullenwache in den A-Quadraten angegriffen. Weiterhin richtet sich die Aktion gegen jede Form von Polizeigewalt,gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg und gegen die Freisprüche für die für den Tod von Oury Jalloh verantwortlichen Bullen." Abschliessend steht in dem Schreiben: "Alexandros lebt in unserem Kampf für eine klassenlose Gesellschaft weiter!! Hoch die internationale Solidarität!! Freiheit für alle politischen Gefangenen!!"

 http://de.indymedia.org/2008/12/236523.shtml?c=on#comments2

Presse: scharf-links, bkz & ossietzky

link 21.12.2008 - 18:30
Ein Bericht in der Zweiwochenzeitschrit Ossietzky.

Eine Pressemitteilung der Jusos in der Backnanger Kreiszeitung vom 20.12.2008.

Ein Erlebnisbericht aus Stuttgart bei scharf-links.de vom 8.12.2008.

Anfrage, Antwort und PM zum Polizeigesetz

watch your enemy 22.12.2008 - 22:54
...

Baden-Baden macht mobil

http://www.fr-online.de 01.01.2009 - 22:49

otherpress

link 29.01.2009 - 00:08
Artikel auf stattweb.de (1, 2) zur Verurteilung von Streikenden in Bayern.

otherpress

link 20.02.2009 - 00:19
in Mannheim findet am 7. März eine unangemeldete Demo gegen die geplante Reform des Versammlungsgesetztes in Baden-Württemberg statt. Das Konzept ist angelehnt an die Bündnisdemo in Freiburg vergangenen Jahres.

In Freiburg folgen Repressionen auf die Demo gegen das Versammlungsgesetz am 13. Dezember.


stattweb artikel

[link] 27.02.2009 - 00:22
Artikel auf stattweb.de des Blockade Bündnisses.

de.indy und die taz

[link] 28.02.2009 - 00:47
Über die Entschärfung des Versammlungsrechts in Bayern in der taz und bei de.indy.

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verfassungsklage — egal

Super Bericht! — @utonom@

bayErisch — danke

naja.... — Ast61