Kassiererin streikt: Kaiser´s kündigt.

Komitee "Solidaritäat mit Emmely". 19.06.2008 14:25 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Am 19. Juni soll der Arbeitsgericht über die Entlassung von Emmely entscheiden. Sie arbeitet seit 31 Jahren als Kassiererin in einem Kaiser’s in Hohen Schönhausen. Ihr wird vorgeworfen, zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro falsch abgerechnet zu haben. In Wirklichkeit geht es darum, die Beschäftigten der Filiale einzuschüchtern und vom Streik abzuhalten. Emmely war die letzte ihrer Filiale, die sich noch zu streiken traute.
Das Scenario einer Tarifverhandlungen scheint wohl bekannt. Die Gewerkschaft fordert eine Lohnerhöhung von X%. Die Arbeitgebern finden es ist zu viel. Um deren Position abzulenken wird es demonstriert oder gestreikt. Heimliche Verhandlungen sorgen für Suspens in den Medien. Nach einiger Zeit ist man sich aber einig. Ouf ! Zwar sieht die Lohnerhöhung mager aus. Aber das Leben kann weiter ihr Kurs laufen. Die Demokratie ist gerettet.

Schaut man in die Kulissen des seit mehr als einem Jahr dauernden Tarifkonfliktes im Einzelhandel hinein, entdeckt man eine ganz andere Realität. Dort trifft man vor allem Menschen, genauer Frauen. Aus Verzweiflung haben viele den Kampf aufgegeben. Während andere dazu gezwungen wurden. So Emmely, 50 Jahre, seit 31 Jahren in einer Kaiser’s Filiale beschäftigt.

Als sie dort als Verkauferin zu arbeiten anfing, handelte es sich um einen staatlichen Laden der DDR. Nach der Wende wurden viele Arbeitsplätze abgeschafft, so dass die Beschäftigten immer intensiver arbeiten mussten. Die Arbeitszeit wurde gekürzt, die Schichten flexibilisiert. Verkauferinnen wurden zu Kassiererinnen. Und die Löhne immer geringer. Wie viele andere alleinerziehende Müttern musste sich Emmely anpassen. Bei der hohen Arbeitslosigkeit kann man sich über eine Festanstellung und deren dazugehörigen Sozialversicherung nur freuen. Im Supermarkt wurden dennoch die Restruktierungen fortgesetzt: heute arbeiten neben Festangestellten billig bezahlten Studenten, Leiharbeiten und Honorarkräfte. Teure Langfristigangestellte wie Emmely werden zur Tür geschubst.

Als Ende 2006 die Arbeitgebern des Einzelhandels den Tarifvertrag kündigten, weil sie die Zuschläge für Spät- und Nachtarbeit (gerade wo die Öffnungszeiten verlängert werden), das Urlaub und Weihnachtsgeld nicht mehr bezahlen wollen, dachte Emmely: jetzt geht es zu weit. Mit anderen Kolleginnen streikte sie. Am Anfang haben sie sich stark gefühlt. Sie sind demonstrieren gegangen, konnten in der Öffentlichkeit über ihre Problemen erzählen. Sie waren vertrauensvoll, denn sie wissen, sie sind richtig. Jede Arbeit muss sein Lohn kriegen. Wird das Leben teurer, erwirtschaften die Supermärkte mehr Profite, dann müssen sie auch besser bezahlt werden. Und nicht das Gegenteil, es ist logisch.

Während des Streiks haben aber die Supermärkte Leiharbeitern eingesetzt. Die Medien interressierten sich wenig für ihren Kampf. Sodass er kaum Wirkung hatte. Zurück bei der Arbeit wurden sie von der Geschäftsführung durch Gespräche und Kontrolle eingeschüchtert. Januar 2008 war Emmely die Letzte in der Filiale, die sich noch getraut hat, weiter zu streiken. Dann musste sie diese wahnsinnige Geschichte mit dem Leergutbon und der fristlosen Verdachtskündigung erleben. Das stand nicht im Scenario der Tarifverhandlung. Dafür ist noch kein «Happy End» zu sehen, wenn überhaupt.

Der Skandal beginnt damit, dass schon die unbewiesene Behauptung, Pfandbons über 1,30 € nicht korrekt eingelöst zu haben, die Existenzgrundlage einer Beschäftigten, die 31 Jahren im selben Betrieb arbeitete, vernichten können soll. Das deutsche Arbeitsrecht lässt zu, dass Beschäftigten bereits auf Grund eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden kann, die sogenannte Verdachtskündigung. Damit kann der Kündigungsschutz von Beschäftigten mit Hilfe von unbewiesenen Beschuldigungen ausgehebelt werden. Dies wird von Arbeitgebern immer wieder genutzt, um unliebsame Beschäftigte los zu werden.

Der erste Kammertermin in diesem Verfahren findet am 19. Juni um 10:15 Uhr in Raum 213 im Arbeitsgericht am Magdeburgerplatz 1 statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Unterstützung ist willkommen.

Kaiser's muss die Kündigung zurücknehmen und sie wieder einstellen. «Ich verfolge den Kampf, bis ich mein Recht gekriegt habe», sagt Emmely.

Sie müssen nicht bei Kaiser's einkaufen: Sagen Sie Ihrer Filialleitung die Meinung zur Kündigung von Emmely und gehen sie woanders einkaufen bis die Kündigung zurückgenommen ist.

Komitee « Solidarität mit Emmely »
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Ergänzungen

Genaue Ortsangabe?

icke 19.06.2008 - 15:57
Handelt es sich um ein Dorf "Hohen Schönhausen" irgendwo auf dem Land, oder vielleicht um den Berliner Stadtteil "Hohenschönhausen"?

Eine unzweideutige Ortsangabe wäre sicherlich hilfreich...

Presswemitteilung vom 19.6.

hkob20 19.06.2008 - 16:00
Komitee "Solidarität mit Emmely" Berlin, den 19.06.2008
Hans Köbrich ,
Gregor Zattler ,

Pressemitteilung
Kassiererin streikt – Kaiser's kündigt
Erstes Kündigungsschutzverfahren: 2. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts setzt Beweisaufnahme für 21.08.2008 an.
Heute hat die zweite Kammer des Berliner Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richter Axel Schleusener die Kündigungsschutzklage von Barbara E. (genannt Emmely) verhandelt. Emmely hatte auf Aufforderung von ver.di in der seit einem Jahr geführten Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel gestreikt. Am 22.02.2008 wurde ihr nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt: sie habe zwei Pfandbons für 1,30 € eingelöst, ohne sie vorher abzeichnen zu lassen.
Zu Beginn der Verhandlung machte Richter Schleusener, auch an die über 30 Zuschauer gerichtet, deutlich, dass die Kammer über einen Fall (möglichen) vollendeten Betruges urteile, der losgelöst von dem Streikhintergrund verhandelt werden müsse. Er legte Emmely nahe, auf das Vergleichsangebot von Kaiser's einzugehen, die fristlose in eine fristgemäße Kündigung zum 30.09.2008 umzuwandeln. Damit deutete er an, dass die Kammer bereits ohne Beweisaufnahmen der Auffassung ist, dass die Klage erfolglos bleiben müsse. Er verwies auf das „Bienenstichurteil“ des Bundesarbeitsgerichts vom 17.5.1984 (2 AZR 3/83, DB 1984 S. 2702) das die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin, die ein unbezahltes Stück Kuchen gegessen hatte, bestätigte.
Der Anwalt von Emmely, Benedikt Hopmann, führte aus, dass
er entgegen der herrschenden Rechtssprechung Kündigungen aufgrund geringfügigster Eigentumsdelikte für unvertretbar hält,
im vorliegenden Fall kein dringender Tatverdacht bestehe und die Kündigung auch deshalb gegenstandslos sei,
seine Mandantin alle Vorwürfe zurückweise,
der Kaiser's-Betriebsrat in seinem Widerspruch gegen die Kündigung von Emmely, ausdrücklich auf den Zusammenhang mit dem Streik und die Möglichkeit einer Manipulation hinwies,
Emmely den vorgeschlagenen Vergleich ablehnt und auf Rücknahme der Kündigung besteht.
Ergebnis des ersten Verhandlungstages: Die zweite Kammer des Berliner Arbeitsgerichts setzte die Beweisaufnahme für den 21.08.2008 an.
Im Publikum gab es Empörung über die Verhandlungsführung des Richters Schleusener. „Der Richter hat den Anwalt der Kassiererin immer wieder unterbrochen und die Sicht der Arbeitgeberseite übernommen“ meinte Willi Hajek, ein Prozessbeobachter.
„Mich hat überrascht, dass im Publikum jemand von der Security Firma war, die vorletzte Woche gegen unsere Streikaktion bei Reichelt eingesetzt wurde. Er hat uns vor und nach dem Gerichtstermin beobachtet. Ich dachte, die bespitzeln nur die Belegschaft!?“ sagte Emmanuelle, eine Unterstützerin des ver.di -Einzelhandelsstreiks.
„Dass es Verdachtskündigungen ohne Beweis überhaupt geben kann, ist für mich der eigentliche Skandal. Es spricht Bände über das deutsche Arbeitsrecht, dass Emmely nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen popeliger 1,30 € die soziale Existenzgrundlage entzogen wird. Sie hat schon vor einem Urteil vom Amt die Aufforderung bekommen, sich eine billigere Wohnung zu suchen“ erklärte Gregor Zattler vom Komitee „Solidarität mit Emmely“.
„Wir stellen wir uns auf eine längere Auseinandersetzung ein. Dabei geht es uns nicht nur darum, die skandalöse Rechtssprechung des BAG in Frage zu stellen, sondern auch darum Emmely juristisch und materiell zu unterstützen. Sollte der fristlosen Kündigung stattgegeben werden, bedeutet das für sie eine Sperre beim Arbeitsamt“ sagte der IG Metaller Hans Köbrich. „Ich verstehe nicht, warum kein offizieller Vertreter von ver.di da war, schließlich hatte ja ver.di zum Streik aufgerufen“ meinte er.

»Wir fechten das durch«

http://www.jungewelt.de/ 19.06.2008 - 19:27
Berlin: Kassiererin wehrt sich gegen fristlose Kündigung wegen angeblichen Leergutbetruges. Ver.di vermutet Komplott gegen die aktiv am Streik beteiligte Kollegin

Erstinstanzliche Arbeitsgerichtsprozesse verlaufen in der Regel unspektukalär. In bis zu 90 Prozent der Fälle kommt es zu einem Vergleich. Anders könnten die chronisch unterbesetzten Kammern die wachsende Zahl von Verfahren wohl auch gar nicht bewältigen. Doch die bis vor kurzem in einer Berliner Kaiser’s-Filiale beschäftigte 50jährige Kassiererin Barbara E. und ihre von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gestellten Rechtsbeistände wollen ihre Sache durchfechten und lehnten am Donnerstag bei einer Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht einen Vergleich ab. Somit wird das Verfahren höchstwahrscheinlich mit einem weiteren Termin zwecks Beweisaufnahme fortgeführt.

E. war am 22.Februar fristlos gekündigt worden. Ihr wird vorgeworfen, einen Leergutbon im Wert von 48 Cent eingelöst zu haben, der zehn Tage zuvor von einem Kunden offenbar verloren worden war. Die Verkäuferin, die in dieser Filiale in Berlin-Hohenschönhausen vor 31 Jahren ihre Berufstätigkeit bei der DDR-Handelsorganisation (HO) begann und 1992 vom neuen Eigner übernommen wurde, bestreitet den Vorwurf und gibt an, daß es sich um einen Bon gehandelt habe, den sie nach einer eigenen Leergutrückgabe erhielt. Die Firmenvertreter haben eine Kette von Indizien gebastelt, die ihren Vorwurf erhärten soll, E.s Anwälte legen in ihren Schriftsätzen dar, daß alles auch ganz anders sein könnte.

Vor allem angesichts des Hintergrundes der Geschichte. E. hat bei den seit Monaten schwelenden Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel eine sehr aktive Rolle gespielt. Obwohl in der Filiale massive Einschüchterung an der Tagesordnung war, hat sie sich an allen Arbeitsniederlegungen beteiligt, zuletzt sogar als einzige. Sowohl der Betriebsrat des Unternehmens, der die Kündigung ablehnte, als auch die Gewerkschaft vermuten daher ein Komplott gegen die kämpferische Kollegin – eine Hypothese, die wohl ähnlich schwer zu beweisen ist, wie der E. zur Last gelegte »vollendete Betrug«.

Doch auf eine solche Ebene wollte sich der verhandlungsführende Richter Dr. Aino Schleusener nicht begeben. Mögliche Vorfälle während des Arbeitskampfes hätten für ihn in dieser Sache »keine Relevanz«. Das gelte auch für den Einwand von E.s Anwälten, daß angesichts des minimalen Schadens eine fristlose Kündigung einer seit 31 Jahren untadelig arbeitenden Kollegin selbst dann unverhältnismäßig wäre, wenn der Vorwurf stimmen würde. Schleusener verwies auf die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, nach der aufgrund der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses bei einem Betrug die Schadenshöhe unerheblich und in jedem Falle eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Der Richter hatte einige Mühe, die nach diesen Äußerungen sichtlich erbosten Zuschauer und den empörten gewerkschaftlichen Prozeßvertreter Benedikt Hopmann wieder zu beruhigen.

Viel passierte anschließend nicht mehr. Die Anwälte tauschten ein weiteres Mal ihre Sicht der Dinge aus, und schließlich beendete der Richter die Verhandlung. Er wird in Kürze entscheiden, ob er auf Grundlage der schriftlichen Einlassungen ein Urteil fällt oder in die Beweisaufnahme eintritt. Hopmann bekräftigte gegenüber junge Welt: »Wir fechten die Sache durch«. Falls der Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung nicht stattgegeben werde, sei der Gang in die nächste Instanz unvermeidlich, so der Anwalt. Und auch E., für die sich ein Solidaritätskomitee gebildet hat, erklärte, daß sie so lange weiterkämpfen werde, bis sie Recht gefunden habe.

Kein Einzelfall

lesender arbeiter 20.06.2008 - 13:19
Umstrittene Kündigungen
Gewerkschafter-Rausschmisse vor Arbeitsgericht


Zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro kosteten Babara E. (Name der Redaktion bekannt) ihren Arbeitplatz. E. arbeitete seit 31 Jahre als Kassiererin in einem Lebensmittelladen in Berlin-Hohenschönhausen, der heute zur Kaisers-Kette gehört. Ihr wird vorgeworfen die Bons falsch abgerechnet zu haben. Deswegen war ihr von Kaisers am 22. Februar 2008 gekündigt worden. E. bestreit die Falschabrechnung und sieht die Kündigung im Zusammenhang mit ihrem aktiven Eintretens für bessere Tarifverträge. So hat sich E. an mehreren von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di organisierten Streiks im Einzelhandel beteiligt. Im Januar 2008 war sie die letzte Verkäuferin ihrer Filiale, die den Arbeitskampf weiterführte. Dafür soll sie mit der Kündigung jetzt bestraft werden, meint ein Solidaritätskomitees, dass E. unterstützt.
Der IG-Metall-Gewerkschafter und Komitee-Mitglied Hans Köbrich bezeichnet es als einen Skandal, "dass wegen einer unbewiesenen Behauptung, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nicht korrekt eingelöst zu haben, die Existenz einer Beschäftigen nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit vernichtet werden soll“.
Am Donnerstag wird das Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheiden. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt sich E. ungebrochen. „Ich verfolge den Kampf, bis ich mein Recht bekommen habe“.

Kündigungsgrund fehlerhaftes Formular

Einen Tag später entscheidet das Arbeitsgericht in zweiter Instanz über die Kündigung des Sprecher der ver.di-Betriebsgruppe bei den Berliner Thalia-Buchhandlungen Matthew Heaney. In erster Instanz war die Kündigung abgewiesen worden und Heaney konnte in der Thalia-Filiale in Hohenschönhausen weiter arbeiten. Die Firma hat Berufung eingelegt und wirft ihm weiterhin vor, ein Formular für das Arbeitsamt falsch ausgefüllt zu haben. In der ersten Instanz zerpflückten die Arbeitsrichter diesen Kündigungsgrund. Im Schriftsatz heißt es: “ Der Beklagte stellt hingegen den Kläger... als einen Betrüger zum Nachteil des Arbeitsamtes hin, was auf der geschilderten Tatsachengrundlage den Rahmen subjektiver Determination verlässt und zur
Falschunterrichtung wird.". Die Kündigung wurde außerdem für unwirksam erklärt, weil der Betriebsrat nicht unterrichtet war. Ob es wohl ein Zufall, dass es sich in beiden Fällen um aktive Gewerkschafter handelt.

Peter Nowak

HO wurde zu Kaiser's

möhre 23.06.2008 - 14:43
Kaiser's gibt es in berlin-ost erst seit 3.oktber 1990. vorher, also seit öffnung der mauer, bestand ein Joint-Venture zwischen HO und Kaiser's Kaffee mit Sitz in der Westberliner Großbeerenstrasse. Dieses beinhaltete lediglich Vesorgung mit Westprodukten.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Ist das Datum richtig?

Roland Ionas Bialke 19.06.2008 - 14:53
@ Komitee "Solidaritäat mit Emmely"

Handelt es sich bei dem Termin wirklich um den 19. Juni? Das wäre nämlich schon heute gewesen. Wie ist denn das richtige Datum?

Und um welche Stadt handelt es sich?

Liebe Grüsse