Prozess wegen Transgenialem CSD 2007

maximal 45 Zeichen 03.04.2008 12:53 Themen: Gender Repression
Die gute Nachricht vorne weg: FREISPRUCH !!
Heute morgen hat des Berliner Amtsgericht eine der Moderator_innen des letztjährigen TCSD freigesprochen. Angeklagt war sie wegen des Tragens einer "Skimaske" über die Dauer von ca. zwei bis drei Minuten. Dies war der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 300,-€ wert.
Da dieser Strafbefehl natürlich nicht akzeptiert wurde, kamm es zum heutigen Prozeß.
Gleich zu Beginn ermahnte der Richter das Publickum und merkte an, dass "der transgeniale CSD" (so der Richter wörtlich)ja von einem eventuellen Freispruch nichts hätte, wenn statt des Strafbefehls 300,-€ Ordnungsgeld bezahlte werden müssten. Die Parole "Angeklagt wird eine, gemeint sind wir alle" hatte er also gut verstanden.

Es hatten sich trotz der frühen Stunde rund 40 solidarische Menschen in z.T. bester Abendgaderobe eingefunden um den Erläuterungen der Angeklagten zu lauschen. Diese trug vor, dass die juristischen Vorwürfe von dem politischen Drumrum nicht zu trennen seien. Dies sei u.a. dadurch eindeutig, dass sich die 23. Hundertschaft von Anfang an recht eskalativ verhalten hatte, ausgerechnet die Beschwerdeführerin der nachträglichen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die eingezetzte Hundertschaft nun vor Gericht stnad und vorallem dadurch, dass sich offenkundig eine Menge Leute an diesem Tag vermummt hätten ohne festgenommen zu werden. Zur Illustration dieses Vortrages gab es hübsche Fotos von Menschen in Ganzkörperlatex auf dem kommerziellen Kuhdamm-CSD zu bewundern.
Zum konkreten Vorwurf äußerte sie sich dahingehend, dass sie insgesamt sechs bis acht Stunden moderiert habe und davon zweimal ca. zwei Minuten mit Strumhaube. Diese angebliche Vermummung war Ausdruck des Protestes gegen die Polizei und Solidarisierung mit einer zuvor ebenfalls wegen dem Vorwurf der Vermummung in Gewahrsam genommenen Person. Diese Person war wegen einem im Gesicht getragegnen BH von der Polizei in eine Wanne verfrachtet und weggefahren worden. "Es geht um Performance, nicht um Straftaten wo man sich verkleidet um nicht erkannt zu werden."
Nach diesen Erläuterungen der Angeklagten gab es eine kurze Unterbrechung um wie üblich die Einschätzung der Lage und das weitere Vorgehen erstmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzukungeln. Nach der Unterbrechung mussten die Wachteln erstaml beweisen, dass sie bis 24 zählen können und wollten nicht mehr als genau soviele Leute reinlassen, obwohl vorher mehr Leute drinnen gewesen waren. Um ihre Autorität zu beweisen wurde sogar eine Preseeverteterin nach ihrem Hinweis, es sei doch noch Platz, angeschnauzt.

Weiter ging es direkt mit dem Plädoyer des Staatsanwaltes, da allseits auf Zeugenvernehmungen verzichtet wurde.
Der fragliche Paragraph um den es nun ging, verbietet es an einer Demo "in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen", §§ 27 II Nr.2, 17a II Nr.1 VersammlG.
Angesichts der Tatsachen war es selbst dem Staatsanwalt klar, bzw nach seinen Worten hatte er "Zweifel", dass eine zweiminütige Vermummung während eines über Stunden unvermummten Auftretens nicht dem Zwecke der Idetitätsverschleierung dienen kann.
Die Verteidigung wies noch einmal auf den Grund der Performance hin und stellte fest, dass der Prozeß vollkommen überzogen sei, da es schon der ermittelnden Polizei und der anklagenden Staatsanwaltschaft hätte klar sein müssen, dass keine Straftat vorliegt.
In seiner Urteilsbegründung legte der Richter wert darauf festzustellen, dass es nicht aus politischen Gründen zu dem Prozeß gekommen sei und das unter anderen Umständen durchaus mal das Tragen einer Sturmhaube strafbar sein könnte. Er kam jedoch nicht daran vorbei festzustellen, dass die Absicht der Identitätsverschleierung ganz eindeutig nicht vorlag. Er bezog sich noch auf ein Urteil des Kammergerichts, nach dem es erlaubt sei sich zu maskieren, wenn die Maskierung dem Demonstrationszweck diene. In diesem Urteil ging es um das Tragen von Totenkopfmasken auf einer Antikriegsdemo. Und daher sei eine Verurteilung in diesem Fall "nicht im Sinne des Gesetzgebers", da "so wie ich den CSD kenne" (wörtlich!) eine Maskierung durch aus zum Democharakter gehöre.

Ende gut, aber nicht alles gut, denn es bleibt dabei das die Festnahme der Moderatorin ein politischer Angriff der 23. Hundertschaft auf den gesamten TCSD war.
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