Prozess gegen Kölner Clownsarmee

sakdjfaödsfakö 05.03.2008 22:10 Themen: Militarismus Repression
In Köln ist heute das Urteil im ersten Prozess gegen die Kölner Clownsarmee ergangen. Die drei Angeklagten wurden des Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit einer antimilitaristischen Demonstration für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 450 € verurteilt. Diese Sanktion hatten sich Angeklagte und Publikum in einem gemeinsamen Akt kreativer Antirepression redlich verdient.
Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätten sich als Clowns verkleidet im Zuge einer Demonstration gegen die Bundeswehr im Kölner Arbeitsamt der Aufforderung das Gebäude zu verlassen widersetzt. Die Anklage lautete deshalb Hausfriedensbruch in drei Fällen.

Am ersten Prozesstermin gelang es Richter Wiegelmann nicht den beabsichtigten Prozess durchzuführen. Der für 30 Zuschauer ausgelegte Gerichtssaal war schon früh gut gefüllt. Allerdings wollten sich zu diesem Zeitpunkt noch weitere 50 Menschen die Verhandlung nicht entgehen lassen. So kam es, dass auch die überforderten Gerichtsdiener erkannten: „Dat können wir nisch mehr halten!“ und von der herein drängenden Öffentlichkeit beiseite geschoben wurden. Der sichtbar erregte Richter Wiegelmann entzog sich dieser Situation indem er den Prozess vertagte. Auch der erschrockene Staatsanwalt schien von dieser Entscheidung erfreut zumal er sich bereits zuvor fluchtartig aus dem Saal begeben hatte als sich die Öffentlichkeit Zugang verschaffte.

Richter Wiegelmann sollte aus seinen Fehlern lernen und so reservierte er für den zweiten Termin einen deutlich angemesseneren Saal mit etwa 100 Sitzplätzen, einer Sicherheitsschleuse am Eingang und einem durch eine Glasscheibe abgetrennten Publikumsbereich. Auch waren diesmal deutlich mehr Saaldiener anwesend sodass die kleine Gemeinschaft unbesorgt in den Prozess starten konnten.

Dem Richter und seinem Staatsanwalt schlug von Seiten des Publikums schon früh uneingeschränkte Sympathie entgegen und so konnten sich die leicht angespannten Robenträger etwas entspannen. Nachdem der schlecht gelaunte Staatsanwalt bockig die Anklage verlesen hatte (er verzichtete trotz wiederholter Aufforderung aus dem Publikum darauf, sein zartes Stimmlein elektronisch verstärken zu lassen) kamen erstmals die Angeklagten zu Wort. Sie verlasen als Stellungnahme Auszüge aus der clownesken Militärakte zum betreffenden Einsatz im Arbeitsamt. Darin werden mit scharfem Blick die Ereignisse analysiert und vor dem Hintergrund des angespannten Verhältnisses zwischen Polizei und Clownsarmee interpretiert. Außerdem konnte der Clownsakte bisher unbekannte Tatsachen entnommen werden. So wurde z.B. bekannt, dass die Clownsarmee Gebrauch von einem rosa Meerschweinchen machte um den Einsatzort zu erreichen.

Die Robenträger waren offensichtlich überrascht von so viel clownesker Professionalität und konnten ihre Bewunderung für den genialen Einsatz der Clownsarmee im Arbeitsamt nur schwer verbergen. Auf die Nachfrage des Richters, ob die Angeklagten ihre Beteiligung am dargestellten Einsatz einzuräumen bereit wären konnten diese nur antworten, dass sie aufgrund der Notwendigkeit militärischer Geheimhaltung nicht dazu befugt seien weitere Aussagen zu machen.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits erste rote Nasen im Publikum aufgetaucht und es deutete sich bereits an, dass auch im Gerichtssaal die Sicherheit nicht allein auf den schmalen Schultern der Gerichtsdiener ruhen musste. Allem Anschein nach war ein ganzes Kommando der Kölner Clownsarmee auf unerklärliche Weise in den Saal gelangt. Man kann nur mutmaßen, wie dies gelungen sein könnte nachdem alle Personen im Publikum mehrfach durchsucht und durchleutet worden waren. Es ist nicht auszuschließen, dass die Clownssoldaten in der Lage sind, ihrer Aggregatszustand willentlich so weit zu beeinflussen, dass sie durch feste Materie hindurch diffundieren können. Jedenfalls sorgten die Clowns fortan für die notwendige Sicherheit und bemühten sich darüber hinaus, die schlechte Laune des Staatsanwaltes zu verbessern. Dieser widersetzte sich jedoch hartnäckig und zog weiter ein Fressbrett womit gesagt sein soll, dass er bemüht war, mit seinen Mundwinkeln die Schulterblätter zu berühren.

Der Richter rief nun seinen Zeugen auf und befragte diesen zu allerlei Nichtigkeiten. Die einzig essentielle Frage an den Zeugen kam von den Angeklagten die diesen fragten, wie es ihm denn heute so gehe. Diesem Aufkommen von Freundlichkeit begegnete der Staatsanwalt umgehend indem er den Zeugen lautstark davon in Kenntnis setzte, dass er diese Frage nicht beantworten müsse. Leider muss man davon ausgehen, dass es dem Zeugen zu diesem Zeitpunkt nicht besonders gut ging weil er in einem politischen Prozess instrumentalisiert wurde. Man kann nur hoffen, dass er sich dessen nicht bewusst wurde und im Glauben verblieb, er habe nur seine Pflicht getan.

Obwohl der Zeuge scheinbar nur Nichtigkeiten von sich gegeben hatte ersuchten die Angeklagten Richter Wiegelmann um eine Unterbrechung. Diese wurde von Seiten der Clownsarmee dazu benutzt, im Publikum ein vertieftes Verständnis für die Sachlage zu erzeugen indem ausgiebig und lautstark aus dem doch zuweilen sehr unterhaltsamen Polizeibericht über die Clownsarmee zitiert wurde.

Nach der Pause ergriffen die Angeklagten erneut das Wort. Sichtlich betroffen verkündeten sie, dass sie sich getäuscht hätten und durch die stichhaltigen Beweise von ihrer eigenen, tief greifenden Schuld überzeugt worden seien. Sie ergriffen die Gelegenheit um sich bei der Polizei für ihr beherztes Eingreifen zu bedanken und waren zudem bemüht, den Staatsanwalt zu unterstützen indem sie ihm eine Reihe von Vorschlägen für weitere anklagbare Straftatbestände vorlegten.

Dieses ergreifende Geständnis war jedoch nicht dazu geeignet, das harte Herz des Staatsanwaltes für das harte Los der fehlgeleiteten Angeklagten zu erweichen. Und so forderte dieser gänzlich humorlos ein Strafmaß von 60 Tagessätzen à 10 € was bei drei Angeklagten immerhin 1800€ ausmacht. Für diesen Betrag muss ein Clownsoldat immerhin etwa 2 Millionen Jahre seinen Dienst versehen. Dies veranlasste den Anwalt der Angeklagten dazu aus dem Stegreif eine umfassende Analyse der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in der BRD insbesondere hinsichtlich der schleichenden Militarisierung und Privatisierung der Gesellschaft abzuliefern.

Auf dieser Grundlage fällte Richter Wiegelmann sein Urteil und verurteilte die Angeklagten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 € pro Nase, insgesamt also 450€.

Gut gelaunt verließen Angeklagte und Publikum den Gerichtssaal, von der seelischen Befindlichkeit der ausführenden Organe des Repressionsapparates haben wir keine Kenntnis.
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Ergänzungen

Ergänzung

Anarcho... 06.03.2008 - 08:08
Zur Einordnung der Stafe. 60 Tagesssätze sind hoch und zeugen nicht unbedingt von einem besonderen Humorverständnis des Richters. Die Höhe des Tagessatzes (die 10 Euro) ist unerheblich und hängt nur mit dem Verdienst der Angeklagtzen zusammen. Ab 90 Tagessätzen wäre die Strafe bereits ins Vorstrafenregister eingetragen worden.

Einlassung der Angeklagten

aaa 06.03.2008 - 09:16
Am 28.06.2007 führte die Bundeswehr im Arbeitsamt auf Luxemburgerstraße eine Informationsveranstaltung durch. Zweck dieser Veranstaltung war es, neues Menschenmaterial für Kriege in aller Welt zu rekrutieren. Günstig wirkt sich für dieses Bestreben aus, dass Menschen in soziale Notlagen besonders zugänglich für die Verlockungen der Bundeswehr sind.

An diesem Tag fand sich auch eine kleine Schar uneinsichtiger Menschen ein, die noch nicht erkannt hatten, dass die Bundeswehr ihrem karitativen Auftrag nur nachkommen kann wenn sie immer weiter mit neuen Menschen aufgefüllt wird. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne und so ist auch die Bundeswehr nicht vor einem gewissen Schwund gefeit.

Als die Uneinsichtigen die Bundeswehr zunehmend mit schwerwiegender Kritik konfrontierten wurde klar, dass eine derartige Eskalation der Meinungsfreiheit nicht länger zu tolerieren war. Auch von den eingesetzten Polizeikräften war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass sie die Kritik in gewohnter Weise durch den Einsatz von Schlagstöcken in den Griff bekommen würden.

Als man im Hauptquartier der Kölner Clownsarmee von dieser prekären Situation erfuhr wurde sogleich ein Kommando der Allgegenwärtigen Clownesken Aufruhrbekämpfung (ACAB) in Bewegung gesetzt um vor Ort eine Krisenintervention durchzuführen. Bereits mehrfach hatte sich diese Spezialeinheit hervor getan, wenn es galt die bestehende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen. Kurz darauf sprang über dem Arbeitsamt ein Kommando der Clowns mit dem Fallschirm aus einem rosa Meerschweinchen ab.

Vor Ort bot sich den Eliteeinheiten ein Bild des Schreckens: Tatsächlich hatten sich etwa 20 Demonstranten eingefunden um ihren Protest zu artikulieren. Für die Profis von der Clownsarmee war schnell klar, dass hier nicht nur das Ansehen der Bundeswehr in Gefahr war sondern darüber hinaus auch noch Zivilisten in abscheulicher Weise Gebrauch von ihren Grundrechten machten.

Der erste Befehl vor Ort orientierte sich am Ausmaß dieser Bedrohung und bestand folgerichtig darin, den gesamten Stadtteil Sülz zu bombardieren. Leider ließ sich dieser brillante Gedanke nicht in die Tat umsetzen da die gesamte Clowneske Luftwaffe an diesem Tag damit beschäftigt war Papierkügelchen in einen Papierkorb zu werfen.

Man entschied sich deshalb für eine zweigleisige Strategie. Eine Einheit sollte direkt in die Kampfhandlungen eingreifen und so die Polizisten vor Ort entlasten. Eine andere Einheit sollte die Demonstranten in Zivil unterwandern um so zu den Soldaten im Inneren des Gebäudes vorzudringen. Dieses grandiose militärische Manöver gelang der Clownsarmee und im Kampf Mann gegen Mann konnte die zu befürchtende Erstürmung des Arbeitsamtes verhindert werden.

Im Inneren des Arbeitsamtes allerdings kam es zu einer unerfreulichen Szene. Die dort eingesetzten Polizeibeamten kompensierten ihre voran gegangene Hasenfüßigkeit durch autoritäres Auftreten und forderten die Clownssoldaten auf, das Gebäude zu verlassen. Dieser Aufforderung konnte die Clownsarmee aus zwei Gründen nicht nachkommen. Zunächst einmal war das Verlassen der Räumlichkeiten aufgrund der labilen Sicherheitslage taktisch nicht zu verantworten. Darüber hinaus hatten die Clownssoldaten den Befehl, das Gebäude bis zum letzten Mann zu verteidigen und es versteht sich wohl von selbst, dass es für einen richtigen Soldaten undenkbar ist einen derartigen Befehl in Frage zu stellen. Denn auch in der Clownsarmee halten wir den Gehorsam für die wichtigste Tugend des Soldaten. Dies führte letztlich dazu, dass die Clownssoldaten von Polizisten aus dem Gebäude gedrängt wurden.

Das Verhältnis zwischen Clownsarmee und Polizei ist seit jeher angespannt. Ursache hierfür dürfte der latente Neid der Polizisten auf die gut ausgebildeten, gut genährten und vor allem gut aussehenden Einheiten der Clownsarmee sein. Auch bei der Polizei selbst wird dieses Problem gesehen. Kriminaloberkommissarin Schulze-Hobeling, eine ausgewiesene Expertin im Bereich Clownesker Aufruhrbekämpfung, gesteht in der Prozessakte auf Blatt 34 ein:

„Die Aktivisten sind stets sehr gut vorbereitet, aufeinander abgestimmt (Strategie!) und im Handeln als Gruppe sehr „effektiv“. Die einzelnen Aktionsformen sind wandelbar, die Möglichkeiten unbegrenzt.“
(Prozessakte, Blatt 34)

Deutlich ist aus diesen Zeilen heraus zu lesen, dass die Polizei in der Clownsarmee einen übermächtigen Konkurrenten in Sachen Repression sieht. Wir können deshalb nachvollziehen, dass die schlecht ausgebildeten Einheiten der Kölner Polizei mitunter unangemessen auf Clownseinsätze reagieren. Aber auch wenn wir ein solches Verhalten nicht gutheißen können wollen wir Nachsicht zeigen und von rechtlichen Schritten gegen die Kölner Polizei absehen.

Im Übrigen ist der Vorwurf des Hausfriedensbruchs absurd. Immerhin werden hier einige Soldaten der Clownsarmee angeklagt und es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass eine Armee im Einsatz den Frieden bricht. Denn dazu ist sie schließlich da.

Zum Abschluss möchten wir noch einmal aus der polizeilichen Akte zitieren um dem Gericht einen Einblick in das wahre Wesen der Clownsarmee zu gewähren:

„Wir sind circa, weil wir ungefähr und, weder hier noch dort ambivalent sind, aber im leistungsfähigsten aller Plätze, der durchschnittliche Auftrag des Platzes und Chaos.“
(Prozessakte, Blatt 38)

Vielen Dank.

Plädoyer der Verteidigung

bbb 06.03.2008 - 09:17
Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweise sind so überzeugend, dass auch wir selbst nun an unsere Schuld glauben. Denn die Geschichte hat gezeigt, dass staatliche Behörden immer Recht haben. Der angeklagte Tatbestand wäre in diesem Fall weit mehr als ein einfacher Hausfriedensbruch.

In unserem gescheiterten Versuch die herrschende Ordnung gegen Kritik und Veränderung zu verteidigen haben wir uns selbst gegen diese Ordnung gestellt und so die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres geliebten Vaterlandes in ihren Grundfesten erschüttert. Wir möchten uns gar nicht vorstellen was alles hätte passieren können, wenn wir drei Angeklagten auch nur einen Moment länger im Arbeitsamt verblieben wären. Mit Sicherheit wären sämtliche Errungenschaften der abendländischen Kultur binnen weniger Sekunden vernichtet worden.

In sofern gilt unsere tiefe Dankbarkeit den Männern und Frauen, die sich in einem solchen Moment größter Gefahr für uns alle aufgeopfert haben um der Bedrohung Einhalt zu gebieten. Es ist an der Zeit, danke zu sagen:

Danke, liebe Polizei! Danke, dass Du die westliche Welt vor dem sicheren Untergang bewahrt hast.

In Anbetracht dieser Überlegungen scheint uns das zulässige Höchststrafmaß von zwei Jahren Freiheitsentzug geradezu lächerlich. Wir fordern die Staatsanwaltschaft deshalb dazu auf, den dargestellten Sachverhalt auf weiter reichende Strafbarkeit hin zu prüfen. Uns selbst drängt sich der Verdacht auf, dass wir auch noch eine ganze Reihe weiterer Straftaten begangen haben. Wir bitten die Staatsanwaltschaft folgende Anregungen aus dem Strafgesetzbuch zu notieren und bei der Umsetzung das gebotene Maß an Kreativität zu entwickeln:

§ 132 Amtsanmaßung
§ 125 Landfriedensbruch
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 130 Volksverhetzung
§ 129 a Bildung einer terroristischen Vereinigung
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr
§ 100 Friedensgefährdende Beziehungen
§ 109h Anwerben für fremden Wehrdienst
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Offensichtlich ist: Das Ausmaß unserer Schuld ist gewaltig. Wir möchten deshalb dieses Verfahren zum Anlass nehmen, die längst überfällige Diskussion über die Einführung der Todesstrafe wieder aufzunehmen.

Vielen Dank.

Klarstellung @Anarcho

ClownIn 06.03.2008 - 14:01
Nur noch mal kurz zur Klarstellung: Die 60 Tagessätze waren die Forderung des Staatsanwalts, das Urteil lautete auf 15 Tagessätze zu je 10 Euro pro Person.

Für Bundeswehrfans

Berliner 06.03.2008 - 16:12
Bundesamt und Arbeitsamt haben sich auch in Berlin nicht besonders diskussionsfreudig gezeigt ... hier mal ein gut recherchierter kritischer Beitrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zum Thema Auslandseinsatz und Trauma und Rekrutierung junger Arbeitsloser für das Abenteuer Krieg ... nach Afghanistan die Psychatrie ... vielleicht lässt sich der Film auf CD brennen und bei der nächsten Veranstaltung an die Bundeswehr - Fans verteilen ...

 http://www.wdr.de/tv/menschen-hautnah/archiv/2008/02/20.phtml

Politische Einordnung der Geschehnisse

Analyseclown 06.03.2008 - 17:47
Der Prozess gegen die Kölner Clowns ist beispielhaft für die aktuelle Kölner Tendenz, kreativen Protest durch juristische Repression zu bekämpfen. Man kann davon ausgehen, dass das Arbeitsamt den Strafantrag nur auf Drängen der Polizei hin gestellt hat. Bei ähnlichen Tatbeständen in der Vergangenheit ohne Beteiligung der Clowns waren keine juristischen Schritte eingeleitet worden.

Vermutlich versucht die Polizei auf diese Weise innerhalb ihres beschränkten Horizontes eine Handhabe gegen die Clowns zu bekommen. Denn das fällt ihr in der direkten Konfrontation schwer genug. Seit diesem Strafantrag wurden bei mindestens zwei weiteren Aktionen etwa 10 Strafanträge gegen die Clowns gestellt.

Ganz offensichtlich zielt diese Linie darauf, die Clowns einzuschüchtern um so den Protest zu ersticken. Umso erfreulicher ist es, wenn der zunehmenden Repression weiterhin kreativ begegnet wird und die Clowns sich dabei auch noch auf starke Solidarität in der Szene stützen können.

Für den staatlichen Repressionsapparat darf das Verfahren als Niederlage gewertet werden. Von Einschüchterung kann keine Rede sein, im Gegenteil ist die Clownsarmee gestärkt aus dem Prozess hervor gegangen.

Juristische Einordnung der Geschehnisse

Analyseclown 06.03.2008 - 18:02
Das Urteil entspricht ziemlich genau der Mindeststrafe. Unter 15 Tagessätzen gibt es im Prinzip nur noch eine Einstellung des Verfahrens. Auf diese muss sich allerdings auch der Staatsanwalt einlassen und weil dieser dazu nicht bereit war ist das Strafmaß so gering, wie der Richter es überhaupt ansetzen konnte. In Anbetracht der offensiven Prozessführung von Seiten der Angeklagten ist dies ein erfreulicher Umstand.

Bemerkenswert ist das geringe Strafmaß auch weil der Richter in seiner Funktion selbst Zielscheibe der Clowns wurde und genauso wie der Staatsanwalt guten Grund gehabt hätte, seinem Unmut durch ein happiges Urteil Luft zu machen. Es spricht für ihn, dass er dies nicht getan hat. Das ist auch insofern erfreulich, als das Richter Wiegelmann für alle politischen Verfahren am Amtsgericht zuständig ist und sein Verhalten Anlass zur Annahme gibt, dass er sich der Tatsache bewusst ist, dass sein Amt zuweilen von staatlicher Seite politisch instrumentalisiert wird.

Trotzdem sollte nicht vergessen werden, dass das Urteil immer noch ein rein politisches ist und als solches Ausdruck von Unterdrückung ist.

Artikel in der NRhZ

jfdskaösdj 12.03.2008 - 17:05
hier der Artikel in der Neuen Rheinischen Zeitung:
 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12165

Gruppenfoto nach Prozess

jjjjjjjj 13.03.2008 - 10:57
hier das abschließende gruppenfoto nach ende der verhandlung.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 8 Kommentare

Geiler Text!

Bewunderer der ClownsArmee 05.03.2008 - 23:46
Wunderschoener text, ich habe gelacht ohne Ende! Ein paar Bilder haetten die Szenerie noch greifbarer gemacht! Auf unsere Clownsarmee! Hiphip Hurra!

*yes sir*

---- 06.03.2008 - 01:01
Wunderbar - wunderschön ;)

Mit dieser Army is jeder Kampf schon gewonnen, bevor es richtig los geht;)

Mein Glückwünsch - lasst uns eine Clownarmee aufbauen, von der selbst die große starke US-Army (andere sind auch gemeint) sich vor lache verbiegt und vor schreck de waffen fallen lässt ;)

Munition

Pennywise R Bialke 06.03.2008 - 01:58
Synthesedarstellung für Salzsäure

Chemikalien:

Wasser*, Zitrone, Salz

Durchführung:

Das Wasser, es muss flüssig sein, in eine Schüssel geben. Die Zitrone über der Schüssel ausquetschen. Dann das Salz in die Flüssigkeit einrühren.

* Unbedingt Sicherheitshinweise beachten! Höchstgefährliche Substanz! SprengG beachten!

XD

[Schöne kreative Antirepression, nur schade, dass Ihr doch abgeurteilt wurdet. Kann vielleicht noch offensiver vorgegangen werden? Auch schön zu lesen, dass soviel Unterstüzung anwesend war. Sehr selten! ]

....

jemand 06.03.2008 - 10:14
ICH LIEBE EUCH! ihr seid sooooo toll.
weiter so!

Clowns sind cool!

Clownssindcoolfinder 06.03.2008 - 10:15
Habe ich schon erwähnt dass ich euch extrem geil finde?
Ihr seid die symphatischsten Terroristen die es je gab.

Viva viva - Rotnase!

Ihr seid soooo toll!

Flo 06.03.2008 - 10:41
Mehr, mehr, mehr!!
Großer Schmatz für euch!
/ \
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(Das ist eine Solidaritätserklärung)

@analyseclown

m.p. 06.03.2008 - 20:08
das wigelmännken wollte vielleicht den prozess gar nit haben und hätte sich bei einer demutsvollen haltung bestimmt auch auf ne einstellung eingelassen, aber deswegen ihn gleich in irgeneiner art positiv zu berwerten ist quatsch. Schließlich kenne wir doch in Kölle dat Spiel der GOD Cops mit Behrends zu genüge. So lange quatschen, bis die Linken nix mehr machen. Und wenns angeblich wie beim Grenzcamp bremslich wird in Urlaub fahren und die Schlägertruppen erlegigen den Rest. Täuscht euch nicht beim Wiegelmännkeen er ist genauso wie jeder andere der Sesselfurzer (Richter) auch ein Teil des gut geölten Repressionsrätchen.

In diesem Sine: Wigelmann aufs Maul!

SUPER!

sdfdfsf 07.03.2008 - 00:18
Ihr seid super!
Tolle Vorstellung, wir lachen uns gerade tod, wären zu gerne dabei gewesen!