4800 Euro Für Demoanmeldung in Karlsruhe

Kampagne 19. Mai 11.02.2008 10:23 Themen: Freiräume G8 G8 Heiligendamm Globalisierung Repression Soziale Kämpfe
– Anmelder der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 erhält Strafbefehl über 160 Tagessätze zu je 30 Euro, Widerspruch eingelegt
– Gründung der "Kampagne 19. Mai"
– Veranstaltung in Karlsruhe

Infos: Kampagne 19. Mai | Pressemitteilung#1 (pdf) | Kampagneninfo#1 (pdf) | www.19.mai.de.vu | Veranstaltung
Hintergrund

Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und den daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm (1 | 2 | 3 | 4 | Video).
Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.
Mittlerweile hat der Anmelder der Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Einspruch wurde eingelegt.

Kampagne 19. Mai

Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Aus diesem Grund haben wir die "Kampagne 19. Mai" gegründet. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt.
Ebenso kritisieren wir generell die Auflagenpraxis der Behörden.

Veranstaltung

Auf einer Veranstaltung des Karlsruher G8 - Aktionsbündnisses wird sich die "Kampagne 19. Mai" erstmals vorstellen. Zudem wird der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming neben unserem Fall auch über die erfolgreiche Gegenwehr gegen Repression im Zusammenhang mit dem G8 - Gipfel berichten. Außerdem wird der Dokumentarfilm „Das war der Gipfel" von Martin Kessler gezeigt.

Zeit und Ort:
Mittwoch, 13. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte Walhalla Augartenstr. 27 in Karlsruhe

Kontakt

Alle weiteren Infos erhaltet ihr auf unserer Homepage www.kampagne19mai.de oder per mail: kampagne19mai@querfunk.de

Die erste Ausgabe der Kapagneninfos kann per mail bestellt werden.

Solikonto:

Verein Alternatives Wohnen und Leben
Volksbank Karlsruhe
BLZ: 661 900 00
K-Nr.: 622 396 03
Zweck: 19. Mai

Wir begleiten das Verfahren: Gegen die Anklage. Für das Demonstrationsrecht.
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Ergänzungen

Demoauflage

Zustimmer 11.02.2008 - 16:19
Da müsste echt mal was passieren. Viele der Auflagen sind vollkommen unnötig und dienen nur als Schikane, hier ein kleiner Auszug:
  • Seitentranspi nicht länger als 1,50m: Auf die Länge kann man nicht besonders viel an Inhalt unterbringen - Schränkt Demorecht massiv ein
  • Nicht Hüpfen: Totaler Quatsch? Inwieweit gefährdet hüpfen die Sicherheit?
  • Clonwnsverbot (SiKo 08) - Nicht wegen Vermummung, sondern wegen Veralbern und Verunglimpfen der Polizeilichen Tätigkeiten. Seit wann ist Satire und Comedy in Deutschland verboten?
  • keine Stahlkappenschuhe - Noch darf jeder anziehen was und wann er möchte. Was kommt als nächstes? Verbot von Kugelschreibern? Damit kann man auch jemanden ins Auge pieksen. Das is gefährlicher als ein Tritt mim Stiefel...
Allgemein wären auch folgende Dinge zu klären:
  • Auf welcher Gesetzesgrundlage darf eine Demo von der noch keinerlei Aktion oder Gefahr ausgegangen ist in einen Wanderkessel genommen werden. Dies schließt eine Kommunikation der Demo mit Passanten von vorneherein aus. Somit ist der Sinn der Demonstration, nämlich die Öffentlichkeit für/über ein Thema zu sensibilisieren/informieren, nicht mehr gegeben(z.B. 03.10.07 Mannheim, 15.12.07 Hamburg, 09.01.08 SiKo
  • Auf welcher Gesetzesgrundlage dürfen Menschen aufgrund des Tragens eines Schals, Kapus oder Handschuhen als potenzielle Gewalttäter präventiv verhaftet werden?
  • Sollte die Polizei nicht endlich eine Dienstnummer an die Jacke bekommen, um sie später identifizieren und anzeigen zu können? Letztlich sind es Beamte und somit als vom Steuerzahler finanzierte Staatsdiener auch Rechenschaft über ihr Handln schuldig. Dazu gehört auch das man sie indentifiztieren und zur Rechenschaft ziehen kann.

BNN-Presseartikel

Kampagne 19. Mai 13.02.2008 - 16:19
Einen Presseartikel ist auf infoladenludwigsburg.de.am dokumentiert:

 http://infoladenludwigsburg.plentyfact.net/infoladen4/sections/news/news_show.php?id=2016

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Bundesweite Initiative?

schnauzevollhaber 11.02.2008 - 15:32
Vielleicht in diesem oder in einem anderen Zusammenhang wäre es mal notwendig nicht nur gegen die Folgen von Demonstrations-Auflagen zu klagen, sondern gegen die Auflagen. Dies ist bislang (soweit mir bekannt) nicht passiert. Denn nur eine bundesweite Initiative hätte das Geld bis zur höchsten Instanz zu klagen.

@ Zustimmer

Rogue 12.02.2008 - 00:25
Du sprichst in der Tat einige Punkte an, die immer wieder Gegenstand von juristischen wie auch politischen Auseinandersetzungen sind.

Stichwort Wanderkessel: Solche mobilen Kessel sind unzulässig. Wie du schon sagst, sie verhindern die Kontaktaufnahme zur Demo, und damit behindern sie letztlich den politischen Meinungsaustausch, den eine Versammlung fördern soll. Aber wie es leider oftmals so ist: in der konkreten Situation hat man meist schlechte Karten, die Polizei macht es erstmal. Dass man später irgendwann mal dagegen klagen kann, macht den Kessel nicht ungeschehen. Wenn es allerdings einige höherinstanzliche Urteile mehr gäbe, die solche Kessel für rechtswidrig erklären, dann hätte die Polizei schon auch mehr Rechtfertigungsschwierigkeiten beim nächsten Kessel...

Zum Tragen von Schals, Kapus oder Handschuhen: Das Versammlungsgesetz (insbes. § 17a) verbietet ja Gegenstände, die zum Vermummen oder zur Schutz-Bewaffnung geeignet sind. Leider definieren die PolizeibeamtInnen vor Ort, was sie darunter verstehen. So kann eine Sonnenbrille bei strömendem Regen bzw. ein Schal im Hochsommer jeweils ein Vermummungsgegenstand sein. In der jeweiligen Situation kann man höchstens argumentieren, die Polizei zieht es erstmal so durch. Das gilt dann auch für eine Ingewahrsamnahme. Wenn die Polizei jemanden antrifft, der auf dem Weg zu einer Demo einen derartigen Gegenstand bei sich führt, denkt sie, dass diese Person eine Straftat begehen könnte, wie z.B. den Schal über das Gesicht ziehen. Das wäre eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz. Also wird diese Person in Gewahrsam genommen. Die Rechtsgrundlage findet sich in den jeweiligen Polizeigesetzen. Allerdings müsste die Polizei schon begründen können, warum sie der Meinung ist, dass gerade DIESE Person in DIESER Situation eine bestimmte Straftat begehen könnte. Dazu bedarf es "konkreter Tatsachen", bloßen Vermutungen reichen nicht. Aber auch hier zieht es die Polizei oftmals erstmal durch, Begründungen werden dann vielleicht später erdacht und formuliert, wenn man das Protokoll schreiben muss.

Stichwort Dienstnummer: Sowas wird immer wieder gefordert, aber die Politik setzt es nicht im umfassenden Maße um, dafür ist der politische Druck nicht groß genug. Die Polizei hat natürlich überhaupt kein Interesse an der Einführung von Dienstnummern. Im Übrigen ist eine Argumentation über die Staatsdienerschaft nicht hilfreich. Ein "Steuerzahler" könnte sich auch auf den Gegenstandpunkt stellen und sagen, dass die von ihm bezahlten "Staatsdiener" nicht effektiv arbeiten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht ausreichend schützen könnten, wenn sie Angst haben müssen, bei ihrer Arbeit identifiziert zu werden. Da stellt sich dann fast die Frage, welche "Steuerzahler" hier welches Interesse haben: die in der Demo, die den Knüppel auf den Kopp kriegen, oder diejenigen, die das gerade ganz gut finden, weil die DemonstrantInnen "ja sonst die von ihnen finanzierten Straßen abfackeln".

@Rogue

wg. Dienstnummer 12.02.2008 - 15:02
Die Dienstnummer macht den beamten ja nicht direkt namentlich identifizierbar, sondern stellt lediglich eine Brücke zur Verfügung, dass sich bei einem Prozess ein Angeklagter auf eine Dienstnummer berufen kann. Das erleichtert auch Staatsanwälten und Rechtanwälten die Aufklärungs- bzw. Verteidigungsarbeit.

Ein Namensschild wäre etwas anderes, dadurch könnte ja ein böser Demonstrant relativ leicht über die Regionale Kennzeichnung (z.B Landesabzeichen) auch Adresse des jeweiligen ermitteln und diesem einen Hausbesuch abstatten. Da würde ich die Bedenken ja verstehen.

Allerdings muss auch zum Beispiel ein Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz ein Ne
Namensschild tragen. Da wir ja inzwischen alle brav gelernt haben, dass das Terrornetzwerk Al Qaida auch Studenten an deutschen Unis platziert hat, wäre es diesen auch möglich z.B. die Familie eines befehlshabenden Oberst zu bedrohen. Da schert sich unsere Politik allerdings einen Dreck drum... und bei der Polizei wird ein Riesengedöns gemacht

klagen

tutnixzursache 13.02.2008 - 10:28
@schnauzevollhaber:
Das ist bei einzelnen Demos durchaus schon passiert, leider aber auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden, zumal die Gerichte gerade auch beim Versammlungsrecht zu der Einschätzung kommen können, dass der Schwerpunkt auf dem vorläufigen (also Entscheidung vor der Demo) Rechtsschutz liegt. So wurde auch gegen die Auflagen der bundesweiten Demo gegen Studiengebühren vom 26.01.2006 in Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht geklagt und unter anderem die Verbote winterlicher Kleidung, das Verbot des von den Veranstaltern gewählten Versammlungsleiters kassiert und die Begrenzung der Seitentransparentlänge von 1,50 auf 3 Metern verlängert. Wenn man die Rechtssprechung des BVerfG etwa zum Nichtentfernen aus Versammlungen betrachtet, würde es hier vielleicht auch Sinn machen, mal zu klären, ob die Strafgerichte nicht auch die Auflagen in vollem Umfang prüfen müssen.
Ansonsten scheint es auch so zu sein, dass solche Verfahren gegen Versammlungsleiter fast nur in zwei Bundesländern angstrengt werden: Bayern und Baden-Würtemberg. Dort und nur dort scheint es fast an der Tagesordnung zu sein, dass Versammlungsleiter nach Versammlungen häufig ein Strafverfahren bekommen.