4800 Euro Für Demoanmeldung in Karlsruhe
– Anmelder der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 erhält Strafbefehl über 160 Tagessätze zu je 30 Euro, Widerspruch eingelegt
– Gründung der "Kampagne 19. Mai"
– Veranstaltung in Karlsruhe
Infos: Kampagne 19. Mai | Pressemitteilung#1 (pdf) | Kampagneninfo#1 (pdf) | www.19.mai.de.vu | Veranstaltung
– Gründung der "Kampagne 19. Mai"
– Veranstaltung in Karlsruhe
Infos: Kampagne 19. Mai | Pressemitteilung#1 (pdf) | Kampagneninfo#1 (pdf) | www.19.mai.de.vu | Veranstaltung
Hintergrund
Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und den daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm (1 | 2 | 3 | 4 | Video).
Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.
Mittlerweile hat der Anmelder der Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Einspruch wurde eingelegt.
Kampagne 19. Mai
Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Aus diesem Grund haben wir die "Kampagne 19. Mai" gegründet. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt.
Ebenso kritisieren wir generell die Auflagenpraxis der Behörden.
Veranstaltung
Auf einer Veranstaltung des Karlsruher G8 - Aktionsbündnisses wird sich die "Kampagne 19. Mai" erstmals vorstellen. Zudem wird der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming neben unserem Fall auch über die erfolgreiche Gegenwehr gegen Repression im Zusammenhang mit dem G8 - Gipfel berichten. Außerdem wird der Dokumentarfilm „Das war der Gipfel" von Martin Kessler gezeigt.
Zeit und Ort:
Mittwoch, 13. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte Walhalla Augartenstr. 27 in Karlsruhe
Kontakt
Alle weiteren Infos erhaltet ihr auf unserer Homepage www.kampagne19mai.de oder per mail: kampagne19mai@querfunk.de
Die erste Ausgabe der Kapagneninfos kann per mail bestellt werden.
Solikonto:
Verein Alternatives Wohnen und Leben
Volksbank Karlsruhe
BLZ: 661 900 00
K-Nr.: 622 396 03
Zweck: 19. Mai
Wir begleiten das Verfahren: Gegen die Anklage. Für das Demonstrationsrecht.
Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und den daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm (1 | 2 | 3 | 4 | Video).
Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.
Mittlerweile hat der Anmelder der Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Einspruch wurde eingelegt.
Kampagne 19. Mai
Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Aus diesem Grund haben wir die "Kampagne 19. Mai" gegründet. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt.
Ebenso kritisieren wir generell die Auflagenpraxis der Behörden.
Veranstaltung
Auf einer Veranstaltung des Karlsruher G8 - Aktionsbündnisses wird sich die "Kampagne 19. Mai" erstmals vorstellen. Zudem wird der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming neben unserem Fall auch über die erfolgreiche Gegenwehr gegen Repression im Zusammenhang mit dem G8 - Gipfel berichten. Außerdem wird der Dokumentarfilm „Das war der Gipfel" von Martin Kessler gezeigt.
Zeit und Ort:
Mittwoch, 13. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte Walhalla Augartenstr. 27 in Karlsruhe
Kontakt
Alle weiteren Infos erhaltet ihr auf unserer Homepage www.kampagne19mai.de oder per mail: kampagne19mai@querfunk.de
Die erste Ausgabe der Kapagneninfos kann per mail bestellt werden.
Solikonto:
Verein Alternatives Wohnen und Leben
Volksbank Karlsruhe
BLZ: 661 900 00
K-Nr.: 622 396 03
Zweck: 19. Mai
Wir begleiten das Verfahren: Gegen die Anklage. Für das Demonstrationsrecht.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Demoauflage
- Seitentranspi nicht länger als 1,50m: Auf die Länge kann man nicht besonders viel an Inhalt unterbringen - Schränkt Demorecht massiv ein
- Nicht Hüpfen: Totaler Quatsch? Inwieweit gefährdet hüpfen die Sicherheit?
- Clonwnsverbot (SiKo 08) - Nicht wegen Vermummung, sondern wegen Veralbern und Verunglimpfen der Polizeilichen Tätigkeiten. Seit wann ist Satire und Comedy in Deutschland verboten?
- keine Stahlkappenschuhe - Noch darf jeder anziehen was und wann er möchte. Was kommt als nächstes? Verbot von Kugelschreibern? Damit kann man auch jemanden ins Auge pieksen. Das is gefährlicher als ein Tritt mim Stiefel...
Allgemein wären auch folgende Dinge zu klären:BNN-Presseartikel
http://infoladenludwigsburg.plentyfact.net/infoladen4/sections/news/news_show.php?id=2016
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Bundesweite Initiative?
@ Zustimmer
Stichwort Wanderkessel: Solche mobilen Kessel sind unzulässig. Wie du schon sagst, sie verhindern die Kontaktaufnahme zur Demo, und damit behindern sie letztlich den politischen Meinungsaustausch, den eine Versammlung fördern soll. Aber wie es leider oftmals so ist: in der konkreten Situation hat man meist schlechte Karten, die Polizei macht es erstmal. Dass man später irgendwann mal dagegen klagen kann, macht den Kessel nicht ungeschehen. Wenn es allerdings einige höherinstanzliche Urteile mehr gäbe, die solche Kessel für rechtswidrig erklären, dann hätte die Polizei schon auch mehr Rechtfertigungsschwierigkeiten beim nächsten Kessel...
Zum Tragen von Schals, Kapus oder Handschuhen: Das Versammlungsgesetz (insbes. § 17a) verbietet ja Gegenstände, die zum Vermummen oder zur Schutz-Bewaffnung geeignet sind. Leider definieren die PolizeibeamtInnen vor Ort, was sie darunter verstehen. So kann eine Sonnenbrille bei strömendem Regen bzw. ein Schal im Hochsommer jeweils ein Vermummungsgegenstand sein. In der jeweiligen Situation kann man höchstens argumentieren, die Polizei zieht es erstmal so durch. Das gilt dann auch für eine Ingewahrsamnahme. Wenn die Polizei jemanden antrifft, der auf dem Weg zu einer Demo einen derartigen Gegenstand bei sich führt, denkt sie, dass diese Person eine Straftat begehen könnte, wie z.B. den Schal über das Gesicht ziehen. Das wäre eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz. Also wird diese Person in Gewahrsam genommen. Die Rechtsgrundlage findet sich in den jeweiligen Polizeigesetzen. Allerdings müsste die Polizei schon begründen können, warum sie der Meinung ist, dass gerade DIESE Person in DIESER Situation eine bestimmte Straftat begehen könnte. Dazu bedarf es "konkreter Tatsachen", bloßen Vermutungen reichen nicht. Aber auch hier zieht es die Polizei oftmals erstmal durch, Begründungen werden dann vielleicht später erdacht und formuliert, wenn man das Protokoll schreiben muss.
Stichwort Dienstnummer: Sowas wird immer wieder gefordert, aber die Politik setzt es nicht im umfassenden Maße um, dafür ist der politische Druck nicht groß genug. Die Polizei hat natürlich überhaupt kein Interesse an der Einführung von Dienstnummern. Im Übrigen ist eine Argumentation über die Staatsdienerschaft nicht hilfreich. Ein "Steuerzahler" könnte sich auch auf den Gegenstandpunkt stellen und sagen, dass die von ihm bezahlten "Staatsdiener" nicht effektiv arbeiten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht ausreichend schützen könnten, wenn sie Angst haben müssen, bei ihrer Arbeit identifiziert zu werden. Da stellt sich dann fast die Frage, welche "Steuerzahler" hier welches Interesse haben: die in der Demo, die den Knüppel auf den Kopp kriegen, oder diejenigen, die das gerade ganz gut finden, weil die DemonstrantInnen "ja sonst die von ihnen finanzierten Straßen abfackeln".
@Rogue
Ein Namensschild wäre etwas anderes, dadurch könnte ja ein böser Demonstrant relativ leicht über die Regionale Kennzeichnung (z.B Landesabzeichen) auch Adresse des jeweiligen ermitteln und diesem einen Hausbesuch abstatten. Da würde ich die Bedenken ja verstehen.
Allerdings muss auch zum Beispiel ein Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz ein Ne
Namensschild tragen. Da wir ja inzwischen alle brav gelernt haben, dass das Terrornetzwerk Al Qaida auch Studenten an deutschen Unis platziert hat, wäre es diesen auch möglich z.B. die Familie eines befehlshabenden Oberst zu bedrohen. Da schert sich unsere Politik allerdings einen Dreck drum... und bei der Polizei wird ein Riesengedöns gemacht
klagen
Das ist bei einzelnen Demos durchaus schon passiert, leider aber auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden, zumal die Gerichte gerade auch beim Versammlungsrecht zu der Einschätzung kommen können, dass der Schwerpunkt auf dem vorläufigen (also Entscheidung vor der Demo) Rechtsschutz liegt. So wurde auch gegen die Auflagen der bundesweiten Demo gegen Studiengebühren vom 26.01.2006 in Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht geklagt und unter anderem die Verbote winterlicher Kleidung, das Verbot des von den Veranstaltern gewählten Versammlungsleiters kassiert und die Begrenzung der Seitentransparentlänge von 1,50 auf 3 Metern verlängert. Wenn man die Rechtssprechung des BVerfG etwa zum Nichtentfernen aus Versammlungen betrachtet, würde es hier vielleicht auch Sinn machen, mal zu klären, ob die Strafgerichte nicht auch die Auflagen in vollem Umfang prüfen müssen.
Ansonsten scheint es auch so zu sein, dass solche Verfahren gegen Versammlungsleiter fast nur in zwei Bundesländern angstrengt werden: Bayern und Baden-Würtemberg. Dort und nur dort scheint es fast an der Tagesordnung zu sein, dass Versammlungsleiter nach Versammlungen häufig ein Strafverfahren bekommen.