Erste ZeugInnen Vorladung durch BAW

EA / ZeugInnengruppe 23.10.2007 15:53 Themen: Repression
Heute begannen die ersten ZeugInnenvorladungen durch die Bundesanwaltschaft (BAW) im
129a (mg) Prozeß .
Um 9:00h heute morgen begannen die ersten Termine der als ZeugInnen geladenen Personen im 129a (mg) Prozeß durch die BAW. Soweit uns bis jetzt bekannt ist ging die Befragung (zumindest der ersten Person / über die anderen Beiden wissen wir noch nichts) sehr schnell über die Bühne, da gleich die erste Frage mit:" Ich mache hier keine Aussagen" beantwortet wurde. Darauf hin verhängte die BAW ein Starfgeld in noch nicht bekannter Höhe (möglich sind bis zu 1000 Euro) und die Person konnte wieder gehn. Allerdings ist es der BAW möglich Personen mehrfach zu laden und dann auch Erzwingungshaft/Beugehaft von bis zu 6 Monaten zu verhängen.
Da wir aber davon ausgehn das auch bei weiteren als ZeugInnen vorgeladenen Personen Strafgelder und darauffolgend eventuell auch noch Erzwingungshaft/Beugehaft verhängt werden, sind wir auf eure Solidarität angewiesen.

Also kommt alle Morgen am 24.10. um 15:30h Elsenstr./Am Treptower Park (gegen über des BKA Gebäudes in dem die ZeugInnenbefragungen stattfinden) zur Kundgebung gegen die Aussageerpressung!!!

oder spendet z.B. auf das EA-Konto:

Klaus Schmidt
Konto Nr.: 20610-106
BLZ: 10010010
Stichwort: "Keine ZeugInnen"

weiter Informationen findet ihr unter:

 http://einstellung.so36.net
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Ergänzungen

Neue Info`s

EA / ZeugInnengruppe 23.10.2007 - 16:33
Wie soeben bekannt wurde haben auch die beiden anderen Personen die Aussage verweigert und bekamen von der BAW ein Strafgeld auferlegt. Auch hier ist die Höhe noch nicht bekannt (bis zu 1000 Euro sind möglich).

Wettbewerb !

Aaaachtung 23.10.2007 - 18:09
Was ist Terrorismus? 129a-Watchblog richtet Wettbewerb aus

Er sei Mitglied in der "militanten gruppe", so der Vorwurf gegen den Berliner Soziologen Andrej H., dessen Lebensgefährtin das Tagebuch ihrer Überwachung ins Netz gestellt hat. Morgen entscheidet der BGH, ob Andrej wieder in den Knast muss. Anläßlich dessen schreibt Freundin Anna einen Wettbewerb zur Frage aus, was denn dieser Terrorismus überhaupt sei, der ihrem Freund vorgeworfen wird.

"Was ist eigentlich Terrorismus? Wer ist ein Terrorist? Und was eine terroristische Handlung?", so die einfach scheinenden Fragen, die jedoch kniffliger sind als gedacht - nicht einmal die Anschläge des 11. September habe das BMJ als Terrorismus gewertet, wohingegen Andrej H. wegen Terrorverdacht in Untersuchungshaft geriet, weil er in seinen Publikationen Begriffe wie externer Link in neuem Fenster folgt"Gentrification" oder "Prekarisierung" verwendete.

Das reicht offenbar zumindest für eine Festnahme, wochenlangen Knast und eine externer Link in neuem Fenster folgtentwürdigende Abhör- und Überwachungspraxis aus - weshalb die Frage, was denn nun Terrorismus sei, erneut aufwirft. Daher der externer Link in neuem Fenster folgtAufruf zur Wettbewerbsteilnahme:

"Das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens sucht Eure/Ihre Definition für 'Terrorismus': juristisch, humoristisch, politisch. Wir akzeptieren Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate, künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Beiträge. Vorschläge von Einzelpersonen, Kollektiven, mit oder ohne Künstlernamen können bis zum 30. November 2007 eingesandt werden."

Angesichts der Terrorhysterie sollten sich durchaus externer Link in neuem Fenster folgteinige Beispiele finden lassen, die künstlerisch verarbeitet werden können. Einige Preise sind bereits ausgelobt:

- Stadtführung mit Andrej Holm und anderen latent terroristischen Stadtforschern zu Gentrifizierung in Prenzlauer Berg.

- Antimilitaristische Stadtrundfahrt

- Eine unverfängliche Verabredung zur Lesung (Ort, Zeit und Agenda des Treffens werden persönlich vereinbart) mit den ebenfalls des Terrorismus verdächtigten Autoren des Buches 'Autonome in Bewegung'.

- Hubschrauberflug nach Karlsruhe (Berücksichtigt werden ausschließlich strafrechtlich relevante Beiträge. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)

...aber auch weitere Preisstiftungen sind erbeten und erwünscht.

Preise sowie Einsendungen können per Post an das

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin

oder per Mail an  einstellung@so36.net geschickt werden. Einsendeschluss ist der 30. November, Siegerauswahl und Preisverleihung soll noch vor Jahresende 2007 stattfinden.

Richter prüfen Ketzervorwurfs

Telepolis 23.10.2007 - 18:10
Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet am Mittwoch über den Terrorvorwurf gegen den Berliner Soziologen Andrej H.

Freiheit oder Hochsicherheitshaft? Diese Frage stellt sich für einen Berliner Soziologen, wenn am Mittwoch [extern] ein fünfköpfiges Richtergremium des Bundesgerichtshofes vor die Presse tritt. Die Mitglieder des 3. Strafsenats werden dann bekannt geben, ob Andrej H. wegen des Vorwurfes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation wieder in Haft muss. Der Fall hatte in den vergangenen Wochen international für Aufmerksamkeit gesorgt.

Am 1. August wurde gegen den an der Berliner Humboldt-Universität lehrenden Andrej H. Haftbefehl erlassen. Die Generalbundesanwaltschaft legt ihm zur Last, Mitglied in einer linken Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg)zu sein. Ebenfalls unter dem Vorwurf einer "mg"-Mitgliedschaft waren wenige Stunden zuvor in einer Aufsehen erregenden Aktion von Staatsschutz und Polizei drei Männer in Brandenburg festgenommen worden. Sie hätten, so heißt es in den Akten der Generalbundesanwaltschaft, Brandanschläge auf geparkte Fahrzeuge der Bundeswehr ausgeführt ([local] Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe). Während Andrej H. am 22. August von der Haft verschont wurde, sitzen die drei übrigen Angeklagten nach wie vor in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit ein. Geht es nach dem Willen der Generalbundesanwaltschaft, soll auch der promovierte Soziologe nun wieder ins Gefängnis. Darüber wird am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Neun verhängnisvolle Worte

Klar ist, dass die Entscheidung der Juristen internationale Aufmerksamkeit genießen wird. Schon nach der Inhaftierung Andrej H.s hatten Wissenschaftler aus aller Welt gegen das Vorgehen der deutschen Staatsschutzbehörden protestiert. Besondere Kritik hatte die Begündung der Anklage hervorgerufen: Sie stützte sich maßgeblich auf den Umstand, dass der Soziologe in seinen Artikeln neun Worte ([local] Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe) gebraucht hatte, die auch in Schreiben der "mg" vorkamen. Dies allein soll die Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" nach [extern] Paragraph 129a des Strafgesetzbuches gerechtfertigt haben. Besonders heikel: Die Verbindungen zwischen den Inhaftierten, Andrej H. und drei weiteren Angeklagten ist über eine sogenannte Netzwerkanalyse zustande gekommen. Vier der sieben Personen gerieten in das Visier des Staatsschutzes, weil sie gemeinsam publizistisch tätig waren. So hatten ungewollt auch Autoren der in Berlin erscheinenden Tageszeitungen "taz", "junge Welt" sowie des politischen Magazins "telegraph" die Aufmerksamkeit der deutschen Antiterrorkämpfer auf sich gelenkt.

Die Kritik an diesem Vorgehen hat die Verantwortlichen offensichtlich unter Druck gesetzt. Wie das in Berlin ansässige [extern] Bündnis für die Einstellung des 129a-Verfahrens Mitte des Monats mitteilte, sind in den vergangenen Wochen fast zwei Dutzend Vorladungen an Personen versandt worden, die mit den Beschuldigten in Kontakt gestanden haben sollen. "Das Spektrum dabei ist sehr breit", sagt Claudia Grothe von dem Bündnis im Gespräch mit Telepolis. Es reiche von Freunden bis hin zu Personen, die sich kaum daran erinnern könnten, mit den Angeklagten in Kontakt gestanden zu haben. Die Aktivisten vermuten daher, dass die Generalbundesanwaltschaft versucht, aus den Aussagen neue Anhaltspunkte für ihre Anklagen zu konstruieren. Das rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehen soll, so die Vermutung, im Nachhinein legitimiert werden. "Der Druck auf die nun Vorgeladenen ist daher sehr groß", sagt Grothe. Vor dem Hintergrund der [local] bisherigen Erfahrungen könne sich schließlich niemand mehr sicher sein, ob er durch eine Aussage sich oder andere belastet.

Was ist Terrorismus?

Dessen ungeachtet wird der aus fünf Richtern bestehende 3. Strafsenat in den kommenden Wochen auch eine zweite, unter Umständen weit reichendere Entscheidung treffen müssen. Dabei geht es um die Einschätzung des Vorwurfes gegen die drei nach wie vor inhaftierten mutmaßlichen Mitglieder der "mg". Nach Beschwerden von deren Anwälten muss dann darüber entschieden werden, ob die Anschläge gegen Fahrzeuge der Bundeswehr überhaupt den Straftatbestand des Terrorismus erfüllen. In diesem Fall hätten die Taten schließlich geeignet sein müssen, "die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen". Das erklärte einer der Verteidiger, Stephan Schrage, unlängst. Er und die übrigen juristischen Vertreter der Inhaftierten plädieren für eine Behandlung nach "konventionellen" strafrechtlichen Anklagen. Brandstiftung etwa, oder Sachbeschädigung.

Das "Bündnis für die Einstellung des 129a-Verfahrens" hat als Reaktion auf den als willkürlich empfundenen Terrorvorwurf Anfang dieser Woche ein Preisausschreiben unter dem Motto "Was ist eigentlich Terrorismus" ausgelobt:

Das Bündnis (...) sucht Definitionen für 'Terrorismus': juristisch, humoristisch, politisch. Eingereicht werden können Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate, künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Beiträge (...) bis zum 30. November 2007.

Erklärung des Bündnisses

Zu den Preisen gehört unter anderem eine Stadtführung mit Andrej H. "und anderen latent terroristischen Stadtforschern zur Gentrifizierung" im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. "Gentrifizierung" – die soziale Umstrukturierung von Wohngegenden – ist eines der neun Begriffe, deretwegen dem Soziologen die Mitgliedschaft in der "mg" vorgeworfen wird.

Noch ist es kein Prozess

tjö 23.10.2007 - 19:07
Hallo ZeugInnen-Gruppe. Toll ist, dass die Vorgeladenen heute die Aussage verweigert haben. Super. Aber dennoch eine kleine Anmerkung: Noch ist es kein § 129a-Prozess sondern ein Ermittlungsverfahren (und das gehört eingestellt).

beim bka

in treptow 23.10.2007 - 21:19
wurde heute quasi schon der aufstand geprobt. unzählige wannen, zusätzliche absperrgitte, sowie hundestaffeln belagerten bereits heute das gelände. der fußweg auf der seite des bka ist schon heute den kompletten tag nicht passierbar gewesen & zu all dem stand da merkwürdiges "schwereres gerät": große planwägen mit merkwürdeigen anhängern. das gelände ist komplett mit kameras umstellt(deren normalzustand) und zusätzlich eben auch weiträumig abgeschirmt. be c@reful!

Vorbereitungen auf eine Stürmung / Befreiung?

machnow 24.10.2007 - 00:00
Das gesamte Gelände um das BKA Zentrum in der Elsenstrasse wurde heute mit Hamburger Gitter gesichert. Es gibt nirgendwo mehr ein durchkommen an das Gelände. Dies ist normalerweise nicht so. Des Weiteren stehen sonst keine Polizisten dort rum, sondern der (private) Wachschutz sichert lediglich die Eingänge von der Elsenstrasse (zum Parkplatz) und von der Puschkinallee (zu den Büros). Ausserdem waren heute mindestens zwei Polizei-Fahrzeuge mit Hunden da, die dann so circa 17 Uhr wierder abgezogen wurden. Was die dort wohl erwarten?

Haftbefehl gg Andrej aufgehoben

... 24.10.2007 - 13:25

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