Ursula Haverbeck erneut verurteilt

Claudia 12.06.2007 00:31 Themen: Antifa
Collegium Humanum: Ursula Haverbeck erneut wegen Volksverhetzung verurteilt / Herforder NPD-Funktionär schlägt Prozessbesucher
Antifaschistische Recherche , 11.06.2007 :

Collegium Humanum: Ursula Haverbeck erneut wegen Volksverhetzung verurteilt / Herforder NPD-Funktionär schlägt Prozessbesucher

Im November 2005 veröffentlichte Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel, Vorsitzende des "Collegium Humanum" in Vlotho, in der von ihr herausgegeben Vereinszeitschrift "Stimme des Gewissens", Ausgabe November/Dezember 2005, einen Artikel über "Adolf Hitler als Mensch". Dieser sei "eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen", so ihr damaliges Resumee, "sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen".


1.700 Exemplare versendet

81 Exemplare des antisemitischen Heftes wurden bei Durchsuchungen im Dezember 2005 beschlagnahmt, 1.700 Ausgaben waren aber zuvor bereits vom Collegium Humanum mit der ausdrücklichen Bitte um Weitergabe versendet worden.


"Hitler durch seinen göttlichen Auftrag verstehen"

Angeklagt wegen Volksverhetzung und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen bezeichnete Haverbeck am ersten Verhandlungstag, 31. Mai 2007, vor dem Landgericht Dortmund Hitler erneut als "Heilsbringer" und warb dafür "Hitler durch seinen göttlichen Auftrag verstehen" zu müssen. Sie gab breitwillig zu, Herausgeberin der "Stimme des Gewissens" und Verfasserin des inkriminierten Artikels zu sein.


"Von den Siegermächten veranlaßte Ordnung des besiegten Deutschland"

Heute, am zweiten Verhandlungstag, beantragte Haverbeck, wiederum vor 40 Alt- und Neonazis, erneut die Einstellung des Verfahrens, da jedes Urteil gegen sie "abwegig", sei, "auch ein Freispruch". In ihrem Schlusswort bezeichnete sie Deutschland als "Diktatur", die von "den Siegermächten aufgezwungen" sei. Die Gesellschaft sei fortdauernd "der politischen Lüge ausgesetzt".


Staatsanwaltschaft: "Überzeugungstäterin"

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Haverbeck als "Überzeugungstäterin" bezeichnet und dargelegt, dass sie Hitler als "Bewahrer der Volksgemeinschaft" für den "Kampf gegen das Judentum" propagiert habe.

Unter Einbeziehung des Urteils vom 18. Juni 2004 vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von 220 Tagessätzen zu je 30 Euro.


Verteidiger: Holocaustleugnung als "ernsthaften Versuch, die Wahrheit zu ermitteln"

Wahlverteidiger Arnold Höfs, gemeinsam mit Haverbeck und dem Schweizer Holocaustleugner Bernhard Schaub im Vorstand des VRBHV ("Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten"), sprach von "Zensur" und dem Versuch, Haverbeck "mundtot zu machen". Er überreichte dem Gericht eine schriftliche Ausfertigung seines Plädoyers, dem zwei Artikel beigefügt waren, die belegen sollten, dass zwischen 92 und 95 Prozent der damaligen Bevölkerung begeisterte Anhänger des Nationalsozialismus gewesen seien. Den VRBHV betitelte Höfs als "ernsthaften Versuch, die Wahrheit zu ermitteln".


Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe

Das Gericht verurteilte die Holocaustleugnerin zu 200 Tagessätzen zu je 30 Euro, ebenfalls unter Einbeziehung der Vorstrafe. Haverbeck, so die mündliche Urteilsbegründung, habe sich die "Warnfunktion" von Bad Oeynhausen "nicht zu eigen gemacht", auf Grund des "hohen Alters" käme allerdings nur eine Geldstrafe in Frage.


Keine Verbreitung von Propagandamitteln?

Die Kammer sprach Haverbeck jedoch vom Anklagepunkt des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen frei.

Weil es im § 86 StGB, "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen", in Absatz 4 wörtlich heißt: "Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen ... ", ist dieser Teilfreispruch völlig unverständlich. Der von der Verteidigung bemängelte "Organisationszusammenhang" ist nämlich historisch schlicht und einfach mit der NSDAP gegeben. Es ist deshalb zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dies bei dem mit Sicherheit von Haverbeck angestrengtem Revisionsverfahren berücksichtigen wird.


Mengenrabatt für Wiederholungstat!

Eine weitere kritische Anmerkung: Hielt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer "eine Geldstrafe für ausreichend" und 80 Tagessätze für die erneute Holocaust-Leugnung forderte, verurteilte das Gericht die Wiederholungstat für sich alleine betrachtet mit nur 40 Tagessätzen, jedoch mit der Mitteilung verbunden, dass eine Haftstrafe wegen des "hohen Alters" nicht in Frage komme.

Angesichts der Tatsache, dass im Juni 2004 das Urteil auf 180 Tagessätze lautete, ist dies ein nicht nachvollziehbarer Mengenrabatt. Skandalös wirkt dies auch vor dem Hintergrund, dass am 10. März 2005 das Amtsgericht Bad Oeynhausen ein zweites Verfahren gegen Haverbeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld einstellte, da "es im Vergleich zu einem anderen unwesentlich" sei. An dieser Stelle ist die demokratische Öffentlichkeit gefordert. Es ist mehr als bedauerlich, dass bei der internationalen Bedeutung des VRBHV dieser Prozess so gut wie keine Beachtung gefunden hat.


Neue Holocaustleugnung angekündigt

Aktuell insbesondere auch deshalb, weil bei dem am 23. Juni 2007 unter der Verantwortung von Ursula Haverbeck geplanten "Sommerfest" im Collegium Humanum (Motto: "Deutschland uns Deutschen!") wiederum rechtskräftig verurteilte Holocaustleugner wie Klaus Kaping öffentlich angekündigt sind.


Reaktionen aus dem Publikum

"Muss ich jetzt laut rufen, 'Den Holocaust hat es nicht gegeben', oder was ... ", "Judenurteil!", "Das hat ein Nachspiel!" ... etc. waren nur einige Reaktionen im mit Haverbeck sympathisierenden Publikum. Im Gegensatz zum ersten Verhandungstag gab es heute aber keinen demonstrativen Beifall für Haverbecks Ausführungen, sondern "nur" jene halblaut oder geflüsterten Kommentare zur Urteilsverkündung und -begründung.


Herforder NPD-Funktionär schlägt Prozessbesucher

Jürgen Niemeyer, der im März 2005 im Collegium Humanum zum NPD-Kreisvorsitzenden im Kreis Herford gewählt wurde, schlug in einer Sitzungsunterbrechung vor dem Verhandlungsaal einen Prozessbesucher mit den Worten "Das sind unsere Feinde!" wuchtig ins Gesicht. Als er daraufhin des Gerichtsgebäudes verwiesen wurde, beleidigte er noch einen Justizbeamten.

Niemeyer, bekannt für seine unkontrollierten Ausbrüche, war erst am Samstag Teilnehmer der Neonazi-Kundgebung in Nienburg, bei der Polizeiabsperrungen durchbrochen und auf protestierende Menschen der Gegendemonstration eingeschlagen wurde.

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er zuletzt bekannt, als er nach einem Naziaufmarsch am 17. März 2007 in Minden mit mehreren "Kameraden" in seinem Wagen (HF – NJ – 666) Jagd auf Antifaschistinnen und Antifaschisten machte.
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