Nazi-Aktivitäten zum G8 in Rostock

egal 06.06.2007 23:43 Themen: Antifa G8 Heiligendamm
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der NPD gegen das Verbot ihrer Kundgebung in Rostock morgen abgelehnt. Die Nazis haben derweil einen Aktionstag am Sonnabend angekündigt. Pikant: Die Polizei teilt der NPD ihre Erkenntnisse über angebliche Gewalttäter/innen in Rostock mit.
Die von der NPD für den morgigen Donnerstag angekündigte Kundgebung in Rostock wird nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, sich mit dem Widerspruch der Partei gegen das polizeiliche Verbot zu befassen, und damit die Entscheidung der unteren Instanzen bestätigt.

Die Polizei hatte ausführlich argumentiert, dass sie die Sicherheit in der Stadt nicht gewährleisten könne, wenn die NPD dort auftauchen würde, wo die Behörden seit Tagen tausende Gewalttäter vermuten. Zu diesem Zweck würden tausende weitere Beamte benötigt, die gerade nicht zu haben sind.

Pikant an der Sache ist, dass Kavala dabei Erkentnisse der Polizei über die Sicherheitslage und angebliche Gewalttäter in den Camps an die NPD weitergab. Da ist nicht nur von tausenden Gewaltbereiten, sondern auch der Vorbereitung auf Straftaten durch das Sammeln leerer Flaschen und von Fahrradschläuchen die Rede. Wenn auch diese Absätze wie die Aufrechnung benötigter Beamter zur Argumentation vor Gericht übertrieben wurde, ist es doch mehr als fragwürdig, ob solche internen Daten an Nazis weitergeleitet werden sollten.

Obwohl die NPD und die Nazi-Kameradschaften nun nach dem Verbot ihrer Demo in Schwerin schon eine zweite Schlappe erleiden mußten, für die auch das entschlossene Auftreten von Antifaschist/innen verantwortlich ist, ist es mit dem Gipfelprotest der Nazis noch nicht vorbei. Für den kommenden Sonnabend, den 9. Juni, haben sie erneut einen Aktionstag zum Thema angekündigt. Bei zwei vorherigen Aktionstagen fanden in nicht wenigen Städten Mecklenburg-Vorpommerns und im Bundesgebiet Infostände und ähnliche kleinere Propagandaveranstaltungen statt.

Anliegend zu diesem Text die Verbotsverfügung der Polizei zur Nazi-Kundgebung.
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