Infos zu den ersten Verurteilten

no surrender! 06.06.2007 13:16 Themen: G8 Heiligendamm Repression
Informationen zu den ersten Veruteilungen in den Schnellverfahren im Rahmen der Proteste gegen das G8-Treffen
Am 05. Juni wurde ein 31 Jahre alter Mensch aus Deutschland zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Samstag in Rostock bei den Auseinandersetzungen mit der Polizei festgenommen und wurde in einem Schnellverfahren abgeurteilt. Die Verurteilung geschah aufgrund des Vorwurfes der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Verbindung mit schwerem Landfriedensbruch, um die Tatvorwürfe zu belegen sagten zwei Polizeibeamte als Zeugen aus. Die Person war nicht vorbestraft und ist auf Kaution freigelassen worden. Er soll geziehlt mit Steinen nach Polizisten geworfen haben.

Am heutigen Mittwoch wurden zwei Personen aus Spanien ebenfalls in einem Schnellverfahren zu jeweils neun und zehn Monaten Haft veruteilt. Ihnen wird vorgeworfen am Samstag in Rostock Steine auf Polizisten geworfen zu haben.

Sechs weitere Personen welche am Samstag festgenommen wurden, warten noch auf ihre Verfahren - diese werden höchst wahrscheinlich in den nächsten Stunden und Tagenn stattfinden. Einer der am Samstag festgenommenen bekommt kein Schnellverfahren, da dieser bereits vorbestaft ist.


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Ergänzungen

Namen der Richter nennen

butze 06.06.2007 - 13:33
aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses wäre es bei diesen äußerst fragwürdigen
Verurteilungen wichtig, die Namen der handelnden "Richter" zu veröffentlichen. Diese sollten die Gelegenheit erhalten, sich zu ihren Urteilen zu verhalten und der interessierten
Öffentlichkeit eine Erklärung ihrere Handlungsweisen zur Verfügung zu stellen.
In einer funktionierenden Demokratie, in deren Namen Urteile wie diese gefällt werden,
dürfte die Bekanntmachung dieser im Auftrag des Staates handelnden "Personen" kein Problem darstellen.
Hier sind also die Anwälte gefragt, denen die vollständigen Namen dieser "Personen" bekannt sein dürften.

berufung

,jvhku 06.06.2007 - 13:35
da dem verurteilten keine entlastungszeugen zugestanden wurde
wird das urteil in der berufung wahrscheinlich gekippt.
das urteil dient wahrscheinlich der abschreckung.

Von wegen Randale - Propaganda war's!!!

Ausrufen 06.06.2007 - 14:50
"Zahl schwerverletzter Polizisten nach Rostocker Ausschreitungen vom Sonnabend manipuliert.

Drei Tage nach der »blutigen Anti-G8-Schlacht« (Bild-Zeitung) von Rostock, der »Orgie der Gewalt« (Spiegel online) bleibt nicht viel übrig von dem Horrorbild der »Verwüstung« (Neue Zürcher Zeitung), das Polizei und interessierte Medien in Umlauf gebracht haben.

Wie ein Polizeisprecher auf jW-Nachfrage erklärte, befand sich am Dienstag noch ein Polizeibeamter in stationärer Behandlung. Ein weiterer, der kurzzeitig stationär hatte behandelt werden müssen, war bereits am Vortag entlassen worden. Bis auf diese beiden war kein einziger Polizist in ein Krankenhaus eingeliefert worden."

 http://www.jungewelt.de/2007/06-06/040.php



"Zahl der Verletzten zweifelhaft
Die Zahl von 1000 verletzten Polizisten und Demonstranten in Rostock ist völlig aus der Luft gegriffen. ... in der Uni-Klinik in Rostock war die Situation normal. "Schwere Fälle liefen bei uns nicht auf", so der ärztliche Direktor Professor Peter Schuff-Werner. "Die Verletzungen waren nicht schwerwiegend."

 http://www.focus.de/politik/deutschland/g8-gipfel/rostock-krawalle_aid_62405.html



"Offenbar muss von den über 150 verletzten Berliner Polizisten nach der "Orgie der Gewalt" am 2. Juni nur einer stationär behandelt werden, die Zahl von tausend Verletzten, mit denen Politik gemacht wird, sind vermutlich weit übertrieben.

In all der Aufregung kommen manche Nachrichten nicht so gut durch. Immerhin hatte aber der Focus, nicht gerade eine Medium der Linksextremen, [extern] berichtet, dass die Zahl der bei den Ausschreitungen am 2. Juni in Rostock Verletzten "zweifelhaft" bzw. "völlig aus der Luft gegriffen" sei."

 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25447/1.html

Selbst Verurteilt worden!

Juergen 06.06.2007 - 15:53
Hallo,

auch wenn mein Name hier und jetzt nichts zur Sache tut, möchte ich mich kurz vorstellen:

Ich bin der, dem gestern früh in Rostock der Prozess gemacht wurde. Angeblich soll ich Steine auf Polizisten geworfen haben, was Unsinn ist. Dennoch soll ich dafür zehn Monate in den Knast.

Es mag in Teilen der Justiz üblich sein, den aufgebotenen Berufszeugen auch dann zu glauben, wenn sie sich Widersprüche verwickeln, und gegenüber entlastenden Aussagen anderer Zeugen eine absolute Arroganz an den Tag zu legen. Genau so lief die Verhandlung jedenfalls ab.

Soweit ich es überblicken kann mag das Strafrecht aus Sicht des Staates auch zur Abschreckung anderer dienen. Grundsätzlich soll es aber, so hatte ich das eigentlich verstanden, über eine bestehende oder nicht bestehende individuelle Schuld befinden. In meinem Fall, die Presse hat das ja von „Spiegel“ bis „Bild“ sofort richtig erkannt, diente die Justiz nur willfähig dazu, auf Biegen und Brechen ein Urteil im Interesse einer von der herrschenden Politik geforderten Abschreckung zu fällen. Das liegt auf der Hand, basta.

Ich will nun auch nicht jammern. Die Bestie zeigt ihr Gesicht, damit muss man rechnen, und ich werde in Berufung gehen. Das Problem dabei ist, dass mir zu einer adäquaten Verteidigung das Geld fehlt. Deshalb wende ich mich hiermit an alle, die einen Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger herstellen können, den die Sache interessiert.

Zu erreichen bin ich über eMail.  caiphistepper@gmail.com

Venceremos

Richter namen

wurst egal 06.06.2007 - 15:55
Der Richter der gestern das Urteil sprach ist der Herr Hassel.

Kein Einverständnis

Zuhörer 08.06.2007 - 23:16
Hallo!

Bei der Mobilisierungs-VV in Berlin wurde von MitstreiterInnen des EA zum Thema Schnellverfahren ungefähr das Folgende gesagt: Die B. und Justiz dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage so etwas in der Tat anberaumen. Sie müssen nicht warten, bis deinE AnwältIn eintrifft. Allerdings müssen sie Dich im Rahmen des Procederes fragen, ob Du mit der Beweisaufnahme, also der Vernehmung der Polizeizeugen, eiverstanden bist. Hier gehört ein deutliches NEIN hin, auch wenn dann formal die Möglichkeit besteht, Dich nach STPO in U-Haft zu nehmen. Dann bist Du im 08/15 Verfahren drin, das heißt Anwalt nach max. 48 Stunden etc.
Ist bei kleineren Vorwürfen vielleicht abzuwägen, aber ich fände es schon sinnvoll, diese auch nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien fragwürdigen Schnellverfahren aus politischen Gründen zu boykottieren. Bei den beim G8 nicht unüblichen Konstruktionen ist eine Freilassung ohne "Schnellurteil" dann sogar recht wahrscheinlich.

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Hallo, Anarchist — Woher hast du den Schrott?

Hallo, moi — noch mal ich