Hamburg: Festnahme wegen einer Projektion

ausHamburg 31.05.2007 03:49 Themen: Freiräume G8 G8 Heiligendamm Globalisierung Repression
Ich wurde in Hamburg wegen einer Videoprojektion mit G8 kritischem Inhalt auf den Fernsehturm vorläufig festgenommen und meine Ausrüstung wurde beschlagnahmt. Dies ist im Vergleich zu den bisherigen Polizeiaktionen in Hamburg wie Hausdurchsuchungen, Verletzung des Briefgeheimnisses und den Verhaftungen bei Demos eigentlich gar nicht erwähnenswert, es zeigt aber noch einmal deutlich, dass friedlicher Protest nicht toleriert und wirklich jeglicher Protest kriminalisiert wird.
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Mi, 23. Mai 2007 - Gedächtnisprotokoll

01:15
Ich komme mit meinem Fahrrad am Fuß des Fernsehturms an und baue meine Ausrüstung Ecke Karolinenstr. und St. Petersburger Straße auf. Nicht versteckt im Schein einer Straßenlaterne ist der Projektor, der Computer und der Camcorder gut zu sehen.

01:30
Ich beginne via Graphik-Tablett auf dem Fernsehturm zu zeichnen. Neben Lichtschattierungen und kleinen Comics male ich auch einen NO-G8 Schriftzug in Farbe.

gegen 03:00
Ich schneide ein S/W-Bild vom Zaun um Heiligendamm aus und projiziere dieses auf den Turm.
2 Streifenwagen kommen an. Ein Polizist fragt mich, was ich hier mache. Ich antworte: „Eine Projektion“. Ich werde aufgefordert sofort alles auszumachen und mich auszuweisen. Ich schalte den Projektor sofort aus und suche meinen Pass in meinem Jackett. Ich werde aufgefordert meine Hände aus den Taschen zu nehmen. Ein Polizist will den Ausweis selbst aus der Tasche nehmen. Ich werde aufgefordert auch das Aggregat auszumachen. Auf die Bitte diesen noch kurz anzulassen, damit die Lampe nicht kaputt geht werde ich angeschrieen: „Machen Sie das Ding jetzt aus, ist uns doch egal“. Ich schalte den Generator ab.
Nun werde ich durchsucht und abgetastet.
Auf die Frage, was denn jetzt los sei, werde ich darauf hingewiesen, dass G8-Gipfel ist. Und ich ja Protest gemacht habe. Ich Widerspreche nicht und gebe zu, dass es sich auch um Protest handelt und weise auf Artikel 5 des Grundgesetzes hin.
Ich bin vorläufig festgenommen und meine ganze Ausrüstung ist beschlagnahmt.
Es werden noch 2 Streifen angefordert und ich werde am Fahrzeug noch einmal durchsucht. Ein weiterer Polizist bestätigt beim Gespräch mit seinem Kollegen, mich schon vor einer Stunde gesehen zu haben, jedoch keinen Grund hatte, Maßnahmen eingeleitet zu haben.

gegen 03:30
Ich werde mit dem Streifenwagen ins Polizeikommissariat 14, Caffamacherreihe 4 gebracht. Dort werden Wertsachen abgenommen und ich werde erneut abgetastet. Ich werde in eine Zelle geschlossen.

gegen 03:45
Aufnahme meiner Wohnadresse.

gegen 04:00
Ich werde informiert, wie es weiter geht: Es folgt eine Abklärung des Sachverhaltes und wahrscheinlich eine Beschlagnahmung meiner Ausrüstung.

gegen 04:30
Ich werde informiert, dass ich gehen kann. Es wird keine Anzeige geben, jedoch wird ein Bericht geschrieben. Meine Ausrüstung kann ich sofort wieder zurück haben. Es wird mir verboten wieder zum Fernsehturm zu gehen und heute Nacht nochmals zu projizieren. Dann würde die Ausrüstung beschlagnahmt werden.
Ein Grund der Festnahme wurde nicht genannt.
Ich erhalte mein Fahrrad, Anhänger und Ausrüstung zurück, überprüfe sie kurz und zeichne sie gegen. Ich lasse mir noch von einem Polizisten die Vorgangsnummer geben und mache mich auf den Heimweg.


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Bemerkung

Ich habe Recht nicht studiert, deswegen können folgende Einschätzungen von mir falsch sein:
Ich selbst berufe mich bei solchen Aktionen auf das Grundgesetz Artikel 5: [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ...“

Das korrekte Vorgehen der Polizei wäre es gewesen mich zu fragen, ob ich ein Sondernutzungsrecht habe. Da ich keines vorweisen kann, hätten Sie mir die Projektion untersagen müssen, und dann, falls ich doch bleibe, hätten sie das Recht gehabt, die Ausrüstung zu beschlagnahmen.

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Video

Aus der Videoaufzeichnung der Projektion im Zeitraffer und der Tonspur der Verhaftung wurde folgendes Video erstellt. (Die Polizei hat den Camcorder nicht ausgestellt, und somit ist meine Verhaftung dokumentiert und die Gespräche der Polizei nachdem ich schon mit der Streife abgeführt worden bin. Sogar das Einladen der Ausrüstung wurde aufgenommen?!)
Hier der Link für das Video in Mpeg-2, 2000 kbps, 3:30, 56 MB: www.g8egen.net/g8/Projektion_Zeitraffer.mpg
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Ergänzungen

Hast Du...

Hamburguerrillero 31.05.2007 - 07:55
...die Dienstnummern der beteiligten Beamten? (Ist die Lampe heil geblieben?)

Für mich klingt das auch alles sehr wilkürlich. Hat Dir einer der Roboter mal erklären können, gegen welches Gesetz oder Regularium Du mit der Projektion verstoßen hast?

An Deiner Stelle würde ich mit einem Anwalt sprechen und gegebenenfalls Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen.

MAN KANN SICH DOCH NICHT IMMER ALLES GEFALLEN LASSEN!

Solidarische Grüße an Dich!
Hamburguerrillero

Sofort Zum Anwalt

129a 31.05.2007 - 08:05
Klasse Action, schalte doch mal
REPUBLIKANISCHER ANWÄLTINNEN- UND ANWÄLTEVEREIN e.V,
die würde das brennlich Interesse. Immer haben die, die Freiheit beraubt,
ohne das du gegen Irgendeine Paragraph(mist) verstoßen hast.

Wäre sicherlich schöner die Sache in der Gruppe zu machen.
Damit hatest sicherlich mehr Zeugen, damit rechtskräftiger Rechtstand..

Solidarische Grüße

schanze|20357 31.05.2007 - 09:39
Respekt - eine sehr tolle Aktion! Danke für das ausführliche Protokoll. Kann mich den anderen nur anschließen: unbedingt Anwältin einschalten und weiter Öffentlichkeit herstellen. Der genannte RAV in Hamburg ist eine sehr gute Adresse, um Berichte über solche Vorfälle zur Nachbereitung abzugeben. Dein Erlebnis ist ein sehr markantes Beispiel für die erschreckend niedrige Eingriffsschwelle der Beamten und vor allem für ihre Ignoranz gegenüber Grundrechten. Solidarische Grüße und halte uns bitte auf dem Laufenden, ja!?

... deshalb nehme ich sie fest! BINGO

Ganz tolle Aktion! 31.05.2007 - 11:04
Ich finde es bemerkenswert, was da alles zu hoeren ist.

Besonders das hier:
Bulle: Aus welchem Grund machen Sie das denn?
Aktion: Aus Protest, gegen G8
Bulle: Sehen Sie, und genau deswegen nehme ich Sie jetzt fest.

Das ist ja wohl der Volltreffer zum Thema Polizei und Meinungsfreihet.

creativity

rulez 31.05.2007 - 12:01
TopNummer!!!
Schicke dieses Gedächtnisprotokoll doch auch an die lokalen Medien (taz, Mopo, Abendblatt, ndr...), die finden komische Polizeiaktionen auch immermal interessant, die Mopo hatte die Aktion ja mit nem Satz erwähnt, im Artikel über die Warnholz-Action in deren Fahndung Du wohl reingeraten bist, weiter kreativ bleiben!

Realtime Virtual Graffitti

esox 31.05.2007 - 12:31

Aggro-polizei

Freier-Mensch 01.06.2007 - 10:13
also ich wurde am dienstag auch festgenommen allerding wegen plakatierens und wurde ziemlich schikaniert!.

ich veröffentliche mal das Gedächtniss-protokoll!

Gedächtniss protokoll.
Dienstag, 29.5.07

Ich klebte mit einen Freund ein „block G-8“ Plakat an das denkmal eines Soldaten in Harburg ecke Bremerstraße.

Danach stieg ich in den bus und wir fuhren zur moorstraße.
Beim austeigen griff mich ein polizist und baat mich stehen zu bleiben.
Ich blieb stehen und verhielt mich ruhig.
Der Polizist Fragte mich wo der andere Sei.
Ich antwortete nicht!

Mir wurde erklärt das ich Vorläufig festgenommen sei und das ich bitte meine taschen lehren soll.
Es wurde gefragt ob ich eine waffe „messer oder ähnliches bei mir führe“
Da ich ein kleines all-zweck-taschenmesser an meinen schlüssel bund habe, übergab ich den schlüssel an den polizisten.

Ich wurde aufgefordert in den polizei wagen zu steigen.
Ein Polizist nahm neben mir platz.
Ich schnallte mich an und wurde zur Wache Knoppstraße gefahren.
Während der fahrt wurde mir erzählt.
Das ich vorläufig festgenommen sei und das ich über den weiteren verlauf noch bescheid bekäme.
Ich antowortet mit. „in ordnung“ und sagte nichts weiter.

Ich kam in der wache an.
Man geleitete mich zu einem raum wo ich untersucht wurde und alle meine gegenstände abgeben musste.
Ich musste meine schuhe, socken, mütze, brille, jacke, pullover, t-shirt und hose ausziehen!
Dann musste ich meine Unterhose runterziehen und mich langsam um 360° grad drehen.
Meine ganzen klamotten wurden sorgfältig durschsucht als sei ich ein verbrecher!
Danach konnte ich mich bis auf jacke, schuhe, brille, und mütze wieder anziehen und wurde
in zelle 1 gesperrt.

In der zelle war ich für ca 45 minuten.
Nach ca 45 minuten wurde die zelle aufgemacht und ich wurde gebeten meine schuhe anzuziehen.
Ich wurde wieder in den untersuchungs raum geleitet wo ich meine hab-sachen an mich nehmen durfte.
Mir wurde gesagt das die tat eine sachbeschädigung wäre und weitergeleitet wird.

Danach sollte ich in einem buch eine unterschrift machen, um zu bestätigen das ich meine hab-sachen wiederhabe.

„leider noch unwissend hab ich unterschrieben“

ich bekam die plakate zurück und durfte mich dann auf den weg nach hause machen.



*bemerkung*
die vorgehensweise hat mich in meiner würde und freiheit verletzt.
Ich habe nur ein plakat ankeklebt und wurde behandelt wie ein krimineller!
Ich bin empört über die vorgehensweise der beamten.
Leider war ich so bestürzt das ich vergessen habe , das aktenzeichen und die namen der beamten zu erhalten!.
ich werde nun anzeige erstatten, mir das aktenzeichen besorgen und versuchen die namen der beamten zu bekommen.

solidarische grüße
ein Freier-Mensch!



"Zustandsstörungen"

Sparkasse 01.06.2007 - 13:34
Im schwäbischen Ludwigsburg wurden Projektionen mit dem juristischen (?)Begriff "Zustandsstörung im Sinne von §1004 BGB" bezeichnet.
 http://schillerviertel.de/sv/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=14&Itemid=26

Der Hinweis auf § 1004 BGB

Ulrich Wandersleb-Münst 01.06.2007 - 14:28
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Daraus ist m.E. ersichtlich, dass die Anwendung auf den geschilderten Fall (Projektion auf Gegenstand) nicht treffend ist. Worin liegt die _Beeinträchtigung_ ?

Falls die Auslegungs-Möglichkeiten doch soweit reichen, hilft nur mehr Laser-Projektion in eine Wolke ...
(wg. "Besitz")

Keine Rechtsgrundlage für Festnahme

T.K. 01.06.2007 - 15:35
Zur juristischen Seite habe ich eine Ergänzung.

Dazu vorab: Ich halte die Kritik an dem G8-Gipfel für maßlos überzogen und bin eher ein Globalisierungs-Befürworter als ein Gegener.

Als Jurist finde ich aber die Schilderung des Verhaltens der Polizei ganz unglaublich. Nach meiner Einschätzung dürfte es keine Rechtfertigung für die Festnahme geben. Eine Straftat hat der Autor des Beitrags nicht begangen, so dass eine Festnahme nach § 127 StPO nicht möglich war. Die In-Gewahrsamnahme von Personen zum Zwecke der Gefahrenabwehr sehen die Polizeigesetze der Länder nur in besonderen Fällen vor, insbesondere wenn die Begehung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten droht. Schon daran dürfte es hier fehlen, da der Autor des Artikels doch seiner Schilderung nach friedlich und kooperativ war.

Ich würde darüber nachdenken, das Verhalten der Polizisten verwaltungsgerichlich überprüfen zu lassen. Es gibt sicher eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, die schon aus Sympathie zu den G8-Gegener ein solches Mandat übernehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.

hmm

Twiggy 01.06.2007 - 15:36
Ein Plakat anzukleben ist definitiv keine Sachbeschädigung.
Es ist kein unverhältnismäßig großer Aufwand zu betreiben um es vom Verursacher selbst zu beseitigen. Außerdem wird die Substanz des Denkmals, oder was das war, nicht in ihrer Beschaffenheit verändert etc. Einfach nur Unfug.

@ den, der "§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch" gepostet hat: nicht vergessen, auch das Gesetz, in dem der § gefunden wurde, gehört angegeben ;)

Die Aktion mit der Projektion ist echt gut. Art. 5 GG sollte wirklich greifen, wenn nicht, dann wirkt Art. 2 GG immernoch als Auffanggrundrecht nach.

Ich sehe ebenfalls keine Rechtsgrundlage

atari 02.06.2007 - 12:53
Eine Ordnungswidrigkeit, weil keine Sondernutzungserlaubnis?

Das glaube ich deshalb nicht, weil es sich bei der Projektion selbst um eine Nutzung außerhalb des Lichtraumprofils der Straße handelt und das Hantieren mit einem Laptop auf der Straße doch hoffentlich noch nicht sondernutzungserlaubnispflichtig ist.

§19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist offenbar nicht einschlägig, da es nur die

"Benutzung der öffentlichen Wege, die ihren Gebrauch durch andere dauernd ausschließt oder in den Wegekörper eingreift oder über die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) oder den Anliegergebrauch hinausgeht"

als erlaubnispflichtige Sondernutzung deklariert.

Weis sonst jemand eine Gesetzesgrundlage?
Wenn keine existiert, muss ich wohl davon ausgehen, dass einige Hamburger Polizisten glauben, Beamte eines faschistischen Polizeistaates zu sein.
Das wäre gar nicht gut!

Vielleicht hilft das

Neue Tonspur 08.06.2007 - 14:24
hab die tonspur extrahiert und versucht die störgeräusche auszufiltern. hoffe das hilft dir weiter. downloadlink:  http://www.megaupload.com/?d=8FOHC02K
gib bescheid falls der link defekt ist.
solidarische grüße

Mehr solche Aktionen inkl. Beweissicherung

Tobias Claren 30.06.2007 - 14:31
Das ist genau das was ich schon seit Ewigkeiten predige, aufzeichnen, aufzeichnen, aufzeichnen.

Und immer wenigstens eine versteckte Audioaufnahme mitlaufen haben!
Sucht nach MP3-Uhr und achtet darauf dass Sie eine Aufzeichnungsfunktion hat (gibt es auch ohne). Aber ein Mobiltelefon dass so eingestellt ist, dass es möglichst einfach (eine gut zu erfühlende Taste) auf Aufname zu sellen ist dürfte auch gut sein.
Wenn möglich so, dass das nicht zu sehen ist. Evtl. mit einem Java-Applet dass nur im Hintergrund unsichtbr aufnimmt.

Die dee mit der Videoprojektion hatte ic auch schon mal.
Es gibt doch nicht besseres, denn der Effekt ist gleich eines Risenplakates. Ja sogar Größer, da so etwas leuchtendes noch etwas besonderes für die Leute ist.

Die Erlaubnis braucht man höchstens vom Egentümer. Wem gehört dieser Turm?
Der Telekom? Der Colonius gehört z.B. der Telekom.
Wenn ihr also ein Privatgebäude mit großer Fläche kennt, und der Eigentümer nichts dagegen hat, so kann die Polizei gar nichts.

Ich würde gerne mal an so etwas mitwirken. Speziell an der Dokumentation dessen.....
Also aus der Ferne alles filmen und die Akteure vorher mit einer Wanze ausstatten (8-Euro-Bauteil von Conrad, Mikro drauflöten und Batterie dran, und es kann mit normalen PMR-Funken empfangen werden, und stellt einen zu verschmerzenden Verlust dar wenn man es nicht zurückbekommt).


Genauso wie das erstellen solcher Quasi-Fallen (die Aktion ist zwar wichtig, aber dass man Polizisten damit "prüfen" und evtl. entlarven kann ist ja fast noh wichtiger da man etwas hat was niemand abstreiten kann) ist es nicht unwichtig solche Videos (oder Audios) der echten Öffentlichkeit auf der Sraße zugänglich zu machen.
Also z.B. einen Monitor hinter eine AuUtoscheibe und solches dahinter als Endlosschleife laufen lassen. Für den "guten Ton", gibt es praktische "Soundbugs". Die werden mit Saugnäpfen auf Scheiben gepappt und de Scheb dient dann als Lautsprecher. DIe kann man von Innen draufmachen.
Noch besser ist es wenn man die Möglichkeit bietet das Material selbst auszuwählen.
Notfalsl Billigtastatur (besonders eine billige Gummitatstatur, die ist lecht anzukleben und Waserdicht) und Maus bzw. Touchpad aussen Fixieren. Ausser ein technisch bewanderter Mensch kann etwas durch die Scheibe basteln.

Solche Autos kann man dann abstellen wo man will. Auch vor einer Wache. Hauptsache man darf da parken.



Wer mal kritische Plakate in Köln (Lindenstraße) kleben (aber gutes Band dass hinterher rückstandlos abgeht, nicht das Zeug dass mit keinem Mittel weg zu bekommen ist) will soll sich bei mir melden. Die Mietshaus-wand meiner Eltern wird eh ständig wild beklebt, wer denen ihre Plakate mit etwas nützlichem ersetzt tut nur einen Gefallen. Das schöne ist, das ist Privat, und de Polizei kann da nichts.....




Wenn man nicht die Möglichkeit hat Privateigentum zu verwenden, dann könnte man Privatfahrzeuge nutzen. Man kann auch von innen auf eine Rückscheibe oder Windschutzscheibe projizieren. Als Leinwand reicht evtl. das dünnste Papier von einer großen Rolle oder ein guter weißer dünner Plastikduschvorhang.
Wer mehr will, baut sich einen Rückproaufbau hinten auf eine APE (ital. Dreirad mit Pritsche) die eine ganze Seitenwand einnimmt.
Dagegen gibt es absolut keine Handhabe.....
Aus so enem Tel kann man auch gut versteckt filmen.....

Die Laserprojektion wäre genial. Generell ist ja die Entfernung kein Problem. Es wäre sehr schwer den Standort auszumachen. Bei einer Wolke dürfte der Besitzanspruch schwer sein. Sofern dass überhaupt gut funktioniert. Laserprojektoren (die "alten" die Strichobjekte liefern) dürften immer noch sehr teuer sein.


Würde mich freuen wenn es Leute aus Köln gibt, die mal eine Aktion dieser Art durchziehen wollen. Wenn jemand was machen will, würde ich das auch technisch unterstützen.
Also z.B. verwanzen und aus der sicheren Entfernung filmen bzw. das Signal einer Minifunkkamera empfangen und aufzeichnen. Das schöne an den Teilen ist ja, wenn sie entdekt werden ist die Aufzeichnung in Sichrheit.

Equipment / Bilanz

ausHamburg 03.12.2007 - 01:50
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Danke

Etwas verspätet zwar... Danke für alle Kommentare und Ratschläge!


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Bilanz


Von 8 Projektionen mit Kritik am G8 Gipfel wurden 4 von der Polizei beendet:

- Schulterblatt | Begründung: ich konnte kein Sondernutzungsrecht für das Stück Gehweg vorweisen, wo mein Stativ und mein Generator stand. Wenn ich weiter projizieren sollte, wird mein Equipment für bis zum nächsten Tag beschlagnahmt.

- Fernsehturm | vorläufige Festnahme + Beschlagnahmung des Equipments, Begründung und Rechtsgrundlage kenne ich bis heute noch nicht.

- Bunker Feldstraße | Begründung: kein Sondernutzungsrecht für den Platz vor dem Bunker - 4 Beamte in Zivil lassen jedoch noch 15 Minuten Projektion zu.

- Bad Doberan | Begründung: Gefährdung des öffentlichen Verkehrs durch die Lichtquelle. Beschlagnahmung des Equipments wird angedroht.


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Equipment


Wichtigstes Utensil ist ein lichtstarker Projektor, mit mindestens 2500 ANSI Lumen. Mit Lichtstärke steigt auch Preis, Gewicht und Leistung. Ich verwende meistens DLP Projektoren, da diese ein besseres Kontrastverhältnis vorweisen.
Strom bekomme ich von einem Benzin-Aggregat - da mein Projektor 360 Watt benötigt, kann ich keine Batterie verwenden.
Dann benötigt man noch ein Notebook und ein Grafiktablett welches per USB angeschlossen wird. Dann übernimmt der Zeichenstift die Funktion der Maus und man kann in jedem Zeichenprogramm loslegen. Möglichst ein Programm verwenden, bei dem man die Menüs wegschalten kann. Denn das Notebook wird per VGA-Kabel mit dem Beamer verbunden - der ganze Notebookbildschirm wird also projiziert. Projektor ausrichten und scharf stellen und dann auf Schwarzem Hintergrund mit weißer Farbe zeichnen.

- Aggregat: Kipor IG 1000 | Leistung 1000 Watt | Gewicht 14 kg | Geräuschpegel 65 dB(A) | 2 Liter Benzin für 3 Stunden Laufzeit
- Projektor: Optoma EP780 | DLP | 4000 ANSI Lumen | Gewicht 3,6 kg | Leistung 360 Watt
- Grafiktablett: WACOM Graphire4 ClassicXL
- Software: Alias Sketchbook Pro
- Notebook: mit VGA Anschluss

Anstatt Generator kann man auch Strom vom Kfz anzapfen:

- Spannungswandler 12 V - 300/500/1000 Watt, je nach Projektor

Wenne es sehr mobil und leiser werden soll - leider aber nur für 30 Minuten:

- Xantrex XPower Powerpack 300 | 9 kg | 20 Amp.-h
- Infocus LP70+ | DLP | 1500 ANSI-Lumen | 1,1 kg | 150 Watt


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Links


- Inspirationsquelle Nummer 1: Graffiti Research Lab. Größer und beeindruckender. Mittels Laser wird auf ein Gebäude gezeichnet. Videokamera nimmt den Laserpointer auf und zeichnet mittels Projektor nach:

 http://graffitiresearchlab.com/?page_id=76#video

- Anleitung und Tips in Englisch:

 http://www.instructables.com/id/PROJECTION-BOMBING/

- Tagtool: Sehr gute Quelle für Visual-Live-Performance mit eigenem Programm und Equipment:

 http://www.tagtool.org/

Monitor hinter Autoscheiben

Tobias Claren 04.02.2008 - 07:42
Besser als ein Notebook UND ein Grafiktaplett ist direkt ein Tablet-PC.
Es gibt auch Notebooks als "convertible".

Die kann man normal inkl. Tastatur benutzen, aber man dreht das Display (meist) und klappt es mit dem Bildschirm nach oben "zu".

Dann kann man mit dem Stift direkt auf das Display schreiben.
Ist sicher komfortabler bei so einer Aktion (dazu noch im dunkelnen). Ausserdem sieht man immer was man malt unter dem Stift.



Wie das wohl aussähe, wenn man hochauflösende Großaufnahmen von Polizisten in entsprechend unschönen Bildern riesig projiziert.
Hehehe.....



Was auch aufmerksamkeit erregt ist ein heller Bildschirm hinter einer Fahrzeugscheibe.
Gerade nachts wie ein Leuchtturm.
Da kann dann Material laufen. Sogar mit Ton (Lautsprecher z.B. unter die Stoßfänger, oder man macht die Scheibe zum Lautsprecher ["soundbug"]). Aber Sprechlautstärke, sonst würgen die das aufgrund fehlender Beschallungsgenehmigung ab. Aber dafür müsste man schon störend laut sein.


Ganz besonders auffällig sind auch solch kleine Sachen (obwohl ein Video im öffentlichen Raum immer noch viel auffälliger da seltener ist, als ein Plakat), wenn sie in Masse vorkommen.

Zwei oder mehr Autos die so etwas drin haben.
Entweder absolut identisches Material (flimmert gleich), oder zeitversetzt das gleiche, oder verschiedenes.

Hier fuhren mal mindestens drei Smart FouTwo hintereinander durch Köln, fiel sofort auf.

Jetzt ist einige doppelt...

Tobias Claren 04.02.2008 - 07:51
Hab hier ja schon mal eine längere Version gehabt wie ich jetzt sehe.
Seht es als aktuelle Zusammenfassung.....

Und macht mal solche Monitor-hinter-Schibe Aktionen.
Und immer noch von aßerhalb versteckt filmen.

Ich habe zur Zeit leider einen defekten Monitor, ansonsten würde ich es bei Gelegenheit mal mit Video in der Kölner Innenstadt vor der Türe abstellen (und kann perfekt versteckt von oben herab [gut 3m] filmen).....

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 17 Kommentare

weiter machen

how_art 31.05.2007 - 07:56
nicht einschüchtern lassen ... durchhalten ... großartige aktion !!! ... mal drüber nachgedacht ... sondernutzungsrecht für meinungsäußerung wie absurd ist das denn!

Super Aktion

holzfäller joe 31.05.2007 - 08:11
Lass Dich von dieser willkürlichen Schikane bloß nicht einschüchtern... Deine Aktion finde ich super klasse! Solidarische Grüße auch von mir.

FIGHT G8!!

Nice one!

Paula 31.05.2007 - 08:37
Super Aktion! Mach weiter so. Habe ebenfalls kein Jura studiert, jedoch sagt mir mein "natürliches Rechtsempfinden", dass deine Aktion absolut legal war. Absolut traurig, wie die Bullen da reagieren zur Zeit.
Greetz :)

Projektion

TRecs 31.05.2007 - 09:11
Scheißegal ob es legal oder illegal war, wir befinden uns in einer Revolution. Für die Revoluzzer ist alles erlaubt, das war schon immer so. Keine Klage gegen die Demo. Jeder der vorne war, wollte violence und nichts anderes. Dieses Gefasel von Grundrechte und so weidaaa muß mal endlich aufhören. Zeitverschwendung pur, die man für Aktionen nutzen kann.

Sex and Violence

richtig so!

american hardcore 31.05.2007 - 09:42
ich kann michd en postern über mir nur ausdrücklich anschließen!
klasse aktion von dir, amch weiter so! ;)
du ahst hier eindeutig kein geltendes gesetz gebrochen, hast dich also in keiner weise schuldig gemacht.
nun gilt es gegen die repressionen und die willkür der beteiligten bullen vorzugehen!
das ausführliche gedächtinisprotokoll ist sehr lobenswert!

Wie geht denn das?

Neu und gierig 31.05.2007 - 10:04
Tolle Aktion! Wäre schön, wenn du für Technik-Trottel wie uns vielleicht noch kurz erklären könntest, wie mensch das am besten unkompliziert nachmacht?! Damit du bald nicht mehr allein unterwegs bist...

Die Frage...

Dein Name 31.05.2007 - 10:16
... ist, was du über Anwälte erreichen wollen würdest? Alle Maßnahmen gegen dich sind bereits beendet. Wenn deine Lampe nun kaputt gegangen wäre, könnte man sich ggf. darum kümmern - hierfür ist der Tonbandmitschnitt ein Traum. Du brauchst allerdings nicht die Hoffnung zu haben, es wäre wegen der vorübergehenden freiheitsentziehenden Maßnahme ein Entschädigung drin - gibt's nicht!

Du könntest darüber hinaus nur noch vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, ob die BeamtInnen rechtmäßig bzw. rechtswidrig gehandelt haben. Klingt nach wenig, ist aber ne Menge. Fangen sich die beiden Blauen ein Urteil, ist das nicht nur beruflich schlecht für sie. Würde sich jeder wehren, wären die meisten Polypen wohl weitaus vorsichtiger bei dem was sie tun...

BEACHTE: die Fristen laufen schon jetzt- du solltest nicht allzulang warten und überlegen, sondern dich jetzt darum kümmern oder es ganz aufgeben!!!

Hinsichtlich eines Verfahrens sind die Kosten zu beachten; Verfahrenskosten wären gering, aber der Anwalt kann einiges kosten. Erst wenn du jemanden organisiert hast, mit dem du dich preislich einigen kannst, bist du auf der sicheren Seite - das geht bestimmt auch günstig. Du könntest dir zB nen Doktoranden aus dem öffentlichen Recht an UniHH suchen und die Idee, den Republikanischen AnwältInnenverein zu kontakten, ist sicherlich sehr gut!!! ABER: ohne Anwalt geht gar nichts!!

Grundsätzlich:
Wenn dich die Bullen auf der Strasse bei so einer Aktion anpöbeln, suchst du natürlich keine Auseinandersetzung. Aber es besteht sicherlich kein Anlass, das Opferlamm zu spielen! Bei einer vorläufigen Festnahme (dem Tonband nach von der Beamtin angekündigt) ist IMMER der Festnahmegrund anzugeben, anders als bei einer Ingewahrsamnahme, bei der dies zunächst anders sein kann. Bei Letzterer ist aber auch spätestens auf der Dienststelle zu klären, inwiefern dein Verhalten einen Normbruch oder eine Gefahr dargestellt haben soll. IMMER läßt du dir den Dienstausweis aller an deiner Behandlung beteiligten BeamtInnen zeigen und notierst deren Namen und Dienstnummern. Du bleibst dabei sachlich, aber ebenso bestimmt und kündigt sofort an, dass du das Verhalten der Beamten ggf. gerichtlich prüfen lassen wirst, wenn sie sich (wenigstens soweit sie zicken...) weiterhin unrechtmäßig verhalten.

Schieben Sie dich auch nur in die Richtung einer Zelle, darfst du den totalen Alarm schlagen, gern darauf hinweisen, dass du zB seit geraumer Zeit eine klaustrophobische Angststörung hast - soweit diese denn besteht - und jetzt SOFORT deinen Anwalt sprechen möchtest, darauf ein bestehendes Recht hast und für den Fall, dass die Beamten dieser Rechtspflicht ihrerseits nicht nachkommen, du die Beendigung jeglicher Kooperation ankündigst, dich auf den Boden fallen läßt - OHNE gegenüber einer/m Beamten/in physisch zu werden, schreist, whatever und dabei vehement und laut mit Klage drohst!

Zu Hause fertigst du dann zuallererst ein Gedächtnisprotokoll an.

Das ist aber auch schon alles, was man machen kann. Den Rest muss man wohl erdulden. Kurzfristig mitnehmen können sie dich leider praktisch fast immer!

Richtig schöne Aktion!

... 31.05.2007 - 11:02
was die polizei sich hier wieder erlaubt ist exemplarisch. die frage nach dem zusammmenhang mit g8 ist eine klare absage an JEDE protestform gegen das clubtreffen. von wegen gewalttäter und so.... keine 5 minuten dürfen die dich einsperren!!

MOPO ÜBERNEHMEN SIE!!!

die eingesetzten beamten

einze3lkämpfer 31.05.2007 - 11:06
backen sich ein ei drauf ob du was unternimmst oder nicht...

konsequenzen haben sie nicht zu befürchten.

du kanst lediglich feststellen lassen das etwas falsch war...

das einzige was sie die polizei fürchtet ist öffentlicher druck und diskussion... stichwort medien!



also bei deiner nächsten aktion nicht alleine los sondern im kollektiv. nur gemeinsam sind wir stark.

*thumbs up*

super 31.05.2007 - 12:59
super aktion, guter kreativer protest. dass die aussagen sogar auf bild und ton gebannt sind ist super, leite das umbedingt an die medien weiter. viel erfolg!

solidarische grüße!

granz groß!

leo 31.05.2007 - 16:07
ganz großes kino,
super aktion!!!!
beste grüße aus dresden!

merci...

paule123 31.05.2007 - 21:21
danke fuer deine bericht - finde die ganze aktion auesserst sympathisch - was von dem vorgang der verhaftung zu halten ist hast du und die anderen hier ja schon ganz gut was gesagt. - ich wollte nur nochmal betonen das es vom medium her ein phantastische aktion ist - auch klasse das du die sachen life gezeichnet hast! - respect! - man stelle sich in den staedten permanente projektoren vor wo man sich direkt & spontan zu den dingen aeussern koennte - ein visuelles riesiges open mike.
nochmals merci fuer die schoene kreative aktion!
p.

Wirklich so gelaufen?

Zweifler 01.06.2007 - 01:01
Hmmmm...
Du schreibst:....werde ich angeschrieen: „Machen Sie das Ding jetzt aus, ist uns doch egal“....

Ich muss gestehen ich habe nicht gehört das jemand Schreit!
Kann es sein das Du hier die Situation falsch aufgefasst hast?
Und eine Konkret hinweisende Stimme eines Beamten als "Schrei" Empfunden hast?

Und ich bitte Dich wer solche Klasse Aktionen macht muss damit rechnen das mal was kaputt geht! für sowas ist ein Beamer nicht gebaut! ;-)

Polizei im Recht

Manfred 01.06.2007 - 07:19
Solche hirnlosen Aktionen durch Möchtegern-Demonstranten sind sofort zu unterbinden. Ich hätte Sie sofort angezeigt und bedauere es, daß Sie wieder auf freiem Fuß sind.

@twiggy

HumppaJugend Hamburg 01.06.2007 - 18:39
@twiggy: Überschrift gelesen? §1004 BGB <-- Da stehts doch, aus welchem Gesetz der § ist ;)

Huuumppaaaa!!!

Artikel 8 GG

bothie 01.06.2007 - 23:25
@Twiggy: Irgendwie bist Du der einzige, der von einem § 1004 spricht, ohne dabei zu erwähnen, daß er BGB meint. Sowohl Sparkasse (im Sinne von §1004 BGB") als auch Ulrich Wandersleb-Münst im Titel (Der Hinweis auf § 1004 BGB) haben BGB erwähnt.

@ausHamburg: Du zitierst immer gerne den Absatz 1 aus Artikel 8 GG. Ich möchte Dich hiermit auf Absatz 2 aufmerksam machen:

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Konkret bedeutet dies, daß Du Dir eine Genehmigung einholen mußt, wenn Du Dich irgendwo versammeln möchtest. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig und im Regelfall ist das ein rein formeller Akt.

Gruß, Bodo

ich fand die Polizei hat sich fair verhalten

fobi 02.06.2007 - 10:53
Was auf dem Polizeirevier gelaufen ist kann ich nicht beurteilen.

Aber wenn ich mir die Aufnahme des Gesprächs anhöre habe ich
den Eindruck das sich die Polizei eigentlich fair verhalten hat.
Schließlich habe die dich ersmal zwei Stunden den Protest durchführen
lassen obwohl Sie dich schon vorher gesehen haben.

Man muss schließlich davon ausgehen das die Anweisungen haben
G8 Gegner erstmal festzunehmen.

Abgesehen davon .. super coole Streetart :)
Weiter so!

fobi