Durchsuchungen im Berliner Mehrighof

klaerid 09.05.2007 15:01
Berlin, 9. Mai, 9.47 Uhr: Unter dem Schutz der Polizei durchsuchen Beamte des BKA die Buchhandlung "Schwarze Risse" im Mehringhof
Berlin, 9. Mai, 9.47 Uhr: Unter dem Schutz der Polizei durchsuchen Beamte des BKA die Buchhandlung "Schwarze Risse" im Mehringhof
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Ergänzungen

Siehe hier:

.. 09.05.2007 - 15:56

antworten

u.a. @@ Roland Ionas Bialke 09.05.2007 - 16:36
das war das bka (bundeskriminalamt), nicht das lka (landeskriminalamt). das bka ist für so ziemlich alle § 129a stgb verfahren zuständig. neben der schwammigkeit des tatbestandes dürfte diese zuständigkeit, die z.b. bei einem einfachem brandstiftungsverfahren nicht gegeben wäre, ein entscheidender grund für die einordnung unter § 129a stgb sein.

zur erinnerung: der §129 stgb wurde im kaiserreich als teil der sozialistengesetze zwecks verfolgung der mitglieder der verbotenen spd eingeführt. der § 129a diente ab den 70ern der ausdehnung der strafrechtlichen verfolgung von politischen gruppen ohne konkreten tatnachweis auch auf blosses werben oder unterstützen, zusätzlich wurde der strafrahmen massiv erhöht. seit den diversen otto-katalogen kann auch das beschädigen von zäunen oder polizeireifen als terrorismus gewertet werden, ausserdem reicht auch die unterstützung von nur im ausland tätigen gruppen (passt bloss uff, liebe antiimps!). und nun möchten schäuble & zypries einen logischen salto mortale vollziehen und die organisationsdelikte der §§ 129ff. stgb auch auf einzelne täter anwenden:

 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,481819,00.html

also:

- erst keine tatbeteiligung, aber gruppenzugehörigkeit
- dann keine gruppenzugehörigkeit, aber werbung/unterstützung
- bald keine gruppe, kein nichts

da entsteht der ultimative strafrechtsparapgraph zur verfolgung böser gedanken.

und 99 % aller ermittlungsverfahren nach § 129a stgb werden eingestellt.

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