Wer hat denn in Freiburg angefangen?

Autonome EinzelhändlerInnen 15.12.2006 03:32 Themen: Freiräume Repression Soziale Kämpfe
Die massive Repression der letzten Zeit hat in Freiburg ein Nachspiel. Die Antwort auf die Schikanen gegen die Straßenpunx ist eine Antirepressionsdemo am Samstag, den 16. Dezember 2006, um 16 Uhr am Bertoldsbrunnen. Die Stadt hat die Demo und eine Techno-Party in der Nacht auf Samstag verboten. Wir aber werden tanzen...

Während der „Böse Grüne“ Oberbürgermeister Dieter Salomon die Polizeigewalt während der DIY-Tage Ende Juli zu verantworten hat, setzt der „Gute Grüne“ Landtagsabgeordnete Reinhold Pix durch seine Anfrage an den Landtag die Bullen unter Druck. Selbst CDU-Depp Klaus Schüle bemerkt die Anbiederung ans gefühlslinke Grünenklientel. Sein Innenminister lügt sich in gewohnter CDU-Manier steinegrabende und -sammelnde Clowns herbei, um begangene und zukünftige Bullenschweinereien zu rechtfertigen.

Der nächste Akt der schwarz-grünen Tragödie soll die 3. Freiburger Vorweihnachtsantirepressionsdemonstration sein, die sich gegen die jüngste Repression von Bullen und Stadt gegen Straßenpunx richtet. Um den reibungslosen Konsum am „Supereinkaufssamstag“ zu gewährleisten, hat die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie die DemonstrantInnen aus der Innenstadt vertreiben will. Besonders zynisch ist diese Maßnahme, da sich die Demonstration explizit gegen die Innenstadtverbote für die Straßenpunx richtet. Natürlich werden wir trotzdem wie 2004 und 2005 der Einladung unseres Genossen Manni Noppel vom Einzelhandelsverband Südbaden nachkommen und am Samstag um vier am Bertoldsbrunnen „auf Randale machen“, wie es der große Geschäftsführer in der BZ formuliert.

Um wieder das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden, will die Stadt gleich noch die vereinsinterne Freeteknoparty der Schattenparker räumen lassen. Mit einer völlig absurden Allgemeinverfügung auf nichtiger Rechtsgrundlage versucht die Stadt eine Privatfeier auf dem Wagenplatz zu verbieten. Zur Begründung heißt es: „Würde hingegen nicht eingeschritten, würde dieses Verhalten zugleich einen Anreiz zur Missachtung der Rechtsordnung sowie eine unerträgliche Benachteiligung der Gesetzestreuen darstellen und zur Nachahmung anstiften. Bei vergleichbar motivierten Menschen würde der Eindruck hervorgerufen, dass derartige Flächen für eigene Zwecke beliebig in Beschlag genommen werden können.“

Politisch konstruiert das Amt für öffentliche Ordnung nur aufgrund des ähnlich klingenden Namens eine Analogie zu den beiden Southtek Free Festivals: 2003 feierten 1000 BesucherInnen in der Nähe von Freiburg ein Wochenende lang, 2004 (1 2) verhinderten 1600 Bullen eine erneute Party von 500 Menschen, während über 4000 an der Grenze zu Frankreich durch die Aussetzung des Schengener Abkommens abgefangen wurden. Im Anschluss wurden WagenbewohnerInnen zu mehreren tausend Euro Strafe verurteilt. Die Schattenparker werden sich ihre Einweihungsparty am Freitag jedoch nicht vermiesen lassen und laden alle Vereinsmitglieder zur Geisterstunde auf ihren Wagenplatz ein!

Die Repression zurückschlagen!

Für mehr Freiräume!

Alles für alle!


Materialien

13.10.06 Grüne Anfrage an den Landtag

01.12.06 BZ Bericht zur Anfrage an den Landtag

14.12.06 BZ Reaktion der CDU auf die Anfrage

31.08.06 BZ Bericht zur Einzelhandelsverbandsbeschwerde

13.12.06 Öffentliche Allgemeinverfügung Antirepressionsdemo

14.12.06 BZ Vorbericht zur Antirepressionsdemo

13.12.06 Öffentliche Allgemeinverfügung Techno-Party

14.12.06 Schattenparker Pressemitteilung zum Verbot ihrer Party


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Badische Zeitung vom Donnerstag, 31. August 2006

Viele Demos, wenig Umsatz?

Einzelhandelsverband mahnt

Der Einzelhandelsverband Südbaden beklagt Umsatzeinbußen von Freiburger Einzelhändlern durch die „Anhäufung der Demonstrationen“, so heißt es in einer Pressemitteilung. Weil sich die Demos immer auf die gleichen Straßenabschnitte in der Altstadt konzentrierten, ergäben sich „Negativerscheinungen, die nicht tragbar sind“, so Hauptgeschäftsführer Manfred Noppel. Er spricht davon, dass die betroffenen Händler bis zu 50 Prozent weniger Umsatz gemacht hätten als an Tagen ohne Demo.

Die Händler haben mittlerweile Unterschriften gesammelt, die nun über den Einzelhandelsverband an die Stadt Freiburg weitergereicht werden sollen. Der Verband und die Geschäfte, so Noppel, wollen sich nicht gegen das Demonstrationsrecht aussprechen, aber die Demos sollten sich nicht immer auf die gleichen Bereiche der Altstadt konzentrieren: Als besonders neuralgische Punkte nennt er Bertoldstraße, Bertoldsbrunnen und Salzstraße.

Die Stadt solle gemeinsam mit der Polizei darauf hinwirken, dass Demos nicht mehr „durch Hauptgeschäftslagen geführt werden.“ Auch von Touristen habe es Beschwerden gegeben, berichtet Noppel. Viele Demonstrationen würden friedlich ablaufen, aber in jüngster Zeit seien auch immer wieder Passanten und Geschäftsleute von Demonstranten auf „die übelste Art und Weise beschimpft“ worden.

Im Freiburger Rathaus hat man den Brief des Verbandes zunächst einmal zur Kenntnis genommen. „Wir müssen prüfen, welche Optionen das Versammlungsrecht zulässt“, so Petra Zinthäfner vom städtischen Presseamt.


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Nicht angemeldete Versammlung am Samstag, 16.12.2006;

„...alle Jahre wieder....Antirepressionsdemo vor Weihnachten“

Thema :

“Gegen Salomons Vertreibungspolitik! Gegen die Kriminalisierung der Straßenpunx! Für eine offene Stadt!!!“

oder dgl.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Veröffentlichungen im Internet und durch verteilte Flyer ist uns bekannt, dass am Samstag, 16.12.2006, ab 16.00 Uhr, eine Versammlung zum Thema “ Gegen Salomons Vertreibungspolitik! Gegen die Kriminalisierung der Straßenpunx! Für eine offene Stadt!!!“ oder dgl. stattfinden soll. Treffpunkt soll die Innenstadt, Bertoldsbrunnen sein. Ob ein Aufzug oder lediglich eine Kundgebung vorgesehen ist, geht aus den Hinweisen nicht hervor.

Zu dieser Veranstaltung treffen wir folgende

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

I.

1. Aus dem Kreis der Personen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, hat sich eine Person gegenüber dem vor Ort tätigen Einsatzleiter der Polizei als Leiter der Versammlung zu erklären und auszuweisen.

2. Der Leiter hat vor Beginn eines evtl. vorgesehenen Aufzugs den Demonstrationsweg im Einvernehmen mit der Polizei abzustimmen.

II. Für die Versammlung erteilen wir folgende

A u f l a g e n :

1. Die Versammlungsteilnehmer, die sich am Bertoldsbrunnen oder sonst im Innenstadtbereich aufhalten, haben in Absprache mit der Polizei den Innenstadtbereich (begrenzt durch Friedrichring, Leopoldring, Schloßbergring, Greiffeneggring bis Wallstraße, Holzmarkt, Rempartstraße, Rotteckring) auf direktem Weg Richtung Altstadtring zu verlassen.

2. Der evtl. vorgesehene Aufzug hat die zwischen Versammlungsleiter und Polizei festgelegte Wegstrecke einzuhalten.

3. Fahrzeuge mit wagenburgtypischen Aufbauten, die den potentiellen Versammlungsteilnehmern zuzurechnen sind, dürfen am Samstag, dem 16.12.2006, ab 09:00 Uhr bis Sonntagmorgen 09:00 Uhr nicht in das Stadtzentrum (nördliche Dreisamuferstraßen - Bahnhofsachse - Schnewlinstraße - Bismarckallee - Friedrichring - Schloßbergring) einfahren.

Ausgenommen hiervon sind maximal 3 Fahrzeuge, die zu einer evtl. Versammlung zum Platz vor dem Stadttheater (Werderring) gefahren werden können, nicht jedoch zum Bertoldsbrunnen, (Kaiser-Joseph-Straße).

4. Für den Fall eines Aufzuges dürfen diese Fahrzeuge sowie die übrigen Versammlungsteilnehmer nicht in den Innenstadtbereich (siehe Auflage II unter Nr. 1) einfahren oder diesen begehen. Versammlungen jeglicher Art sind somit in der Innenstadt nur im Bereich des Rings oder außerhalb des Rings möglich. Die Versammlungen außerhalb der Altstadt müssen am 16.12.2006 spätestens um 20.00 Uhr beendet sein.

5. Bei eventuellen Aktionen jeglicher Art sind die Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs (Haltestellen, Gleiskörper der Straßenbahn, Fahrsteifen für Busse) frei zu halten.

6. An eventuell weitergehende Aktionen dürfen Fahrzeuge nur eingesetzt werden, sofern sie verkehrssicher und - soweit erforderlich - amtlich zugelassen sind. Die einschlägigen Verkehrsregeln sind zu beachten.

7. Vermeidbare Verkehrsbehinderungen anderer Verkehrsteilnehmer müssen unterbleiben. Der öffentliche Personennahverkehr darf nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Den Fahrzeugen der Freiburger Verkehrsbetriebe ist jederzeit Vorrang einzuräumen und die Durchfahrt zu ermöglichen.

8. Die Lärmbelästigungen der Anwohner, Geschäfts- oder sonstigen Anlieger und Verkehrsteilnehmer (z.B. durch Betrieb eines Lautsprechers) sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ein Lautsprecher darf nur bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen verwendet werden.

9. Bei artistischen oder anderen unterhaltenden Begleitdarbietungen jeglicher Art dürfen keine Gegenstände verwendet werden, die als Waffen, Wurfgeschosse oder Schutzwaffen eingesetzt werden können. Untersagt ist deshalb insbesondere das Mitführen von Jongleurkegeln, Keulen, Fackeln, Utensilien zum Feuerspeien.

10. Plakate dürfen nicht an Seilen, Ketten befestigt werden. Das Mitführen und die Verwendung von Seilen, Ketten oder gleichartigen Gegenständen ist untersagt. Schutzwaffen oder andere Gegenstände im Sinne des § 17 a VersG dürfen nicht mitgeführt werden.

11. Den Hinweisen und Aufforderungen der Polizei ist Folge zu leisten.

III. Die sofortige Vollziehung der Entscheidungen unter Ziffern I und II wird hiermit angeordnet. Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

IV. Rechtsgrundlagen

- §§ 15 und 7 Versammlungsgesetz

- § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

V. Die Allgemeinverfügung wird nach § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) öffentlich bekannt gegeben, da der Adressatenkreis nicht abschließend bestimmt werden kann und daher die Bekanntgabe an alle Beteiligten untunlich ist.

Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt ortsüblich laut § 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Freiburg i.Br. durch Anschlag an der Gemeindeverkündungstafel im Alten Rathaus, Rathausplatz 2, und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündigungstafel der örtlichen Verwaltung am 14.12.2006 für die Dauer eines Tages.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntgabe, somit ab 15.12.2006, gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG als bekannt gegeben.

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für öffentliche Ordnung, Basler Straße 2, 79100 Freiburg i. Br., Zimmer 421, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung ist die Frist nur gewahrt, wenn die Rechtsbehelfsschrift vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim

Amt für öffentliche Ordnung

- Polizei- und Gewerbeabteilung-

Zimmer Nr. 416 oder 417

Basler Straße 2,

79100 Freiburg i. Br.

zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


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Badische Zeitung vom Donnerstag, 14. Dezember 2006

Für die Altstadt gilt ein Demo-Verbot

Die autonome Szene hat für kommenden Samstag eine nicht angemeldete Kundgebung angesetzt

Von unserem Redakteur Joachim Röderer

Für den kommenden Supereinkaufssamstag vor dem dritten Advent haben sich für die überfüllte Innenstadt noch einige Extra-Besucher angekündigt. Die autonome Szene ruft zu einer nicht angemeldeten Anti-Repressionsdemo auf. Bei der Polizei tagen bereits die Einsatzstäbe und auch die Stadtverwaltung ist auf der Hut: Der Erste Bürgermeister Otto Neideck hat angeordnet, dass am Samstag innerhalb der Altstadt nicht demonstriert werden darf.

„Schluss mit Angriffen auf die Straßenpunx, Samstag, 16. 12., Bertoldsbrunnen, 16 Uhr“ sind die Aufrufe im Internet überschrieben. Demonstriert werden soll gegen Schikanen von Stadt und Polizei gegen die Straßenpunks, heißt es. Auch die Bewohner der Wagenburg „Schattenparker“ planen fürs Wochenende eine Veranstaltung. Sie laden per Internet zur Techno-Party für Freitagabend auf ihr neues Domizil in den Eselwinkel im Freiburger Westen ein. Allerdings hat die Stadtverwaltung diese Party auf städtischem Terrain durch eine Verfügung verboten. Der Mietvertrag sehe nur eine Nutzung des Geländes zu Wohnzwecken vor, meinte gestern Rathaussprecherin Petra Zinthäfner. Im Rathaus glaubt man auch, dass die Techno-Fete quasi eine Werbeveranstaltung für die Samstags-Demo sein soll.

Was diese Demo anbelangt, hofft die Stadtverwaltung auf einen friedlichen Verlauf und zeigt sich gesprächsbereit. Die Stadt setzt auch darauf, dass die Organisatoren noch einen Ansprechpartner nennen, mit dem Ablauf und der Weg des Demo-Zuges besprochen werden können. Aus Sicherheitsgründen wegen des bekannt hohen Menschenaufkommens in der Innenstadt am zweitletzten Samstag vor Weihnachten soll die Demonstration aus der Altstadt herausgehalten werden. Demonstriert werden darf nur auf oder außerhalb des „Rings“.

„Absprachen würden es allen leichter machen - so ist jede Demo eine Überraschungstüte“, sagt Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid. Die Polizei bereitet sich professionell auf den Samstag vor, auch wenn man über den Sondereinsatz nicht besonders erfreut ist: “Auch Polizisten sind Familienväter und -mütter“, so Schmid. Vorweihnachtsdemos hatte es bereits 2004 mit rund 250 Teilnehmern und 2005 mit 500 Teilnehmern - damals war kurz zuvor die Schattenparker-Wagenburg geräumt worden - gegeben.

„Jeder kann seine Meinung äußern, aber er sollte es gesittet tun und nicht auf Randale machen“, sagt Manfred Noppel, Geschäftsführer des Südbadischen Einzelhandelsverbandes. “Es geht um den meistbesuchten Samstag im Jahr“, sagt er - und fürchtet, dass die Demo und deren möglichen Begleitumstände gerade auf viele Besucher von außerhalb einen schlechten Eindruck machen könnten.


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Untersagung der Veranstaltung “Freeteknoparty”

am 15.12.2006 in Freiburg i. Br. im Bereich Am Eselwinkel

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet wird zu einer “Freeteknoparty” öffentlich eingeladen, die am 15. Dezember 2006 auf dem Wagenburgplatz im Bereich Am Eselwinkel in Freiburg i. Br. stattfinden soll.

Zu dieser Veranstaltung treffen wir folgende

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

I.

1.Die Veranstaltung am 15.12.2006 auf dem Wagenburgplatz, Flurstück Nr. 8790/16 und Flurstück Nr. 8790/13 Am Eselwinkel in Freiburg i. Br. wird untersagt.

Dies gilt auch für eventuelle Ersatzflächen auf der Freiburger Gemarkung, auf die an Stelle des ursprünglichen Veranstaltungsorts ausgewichen werden soll.

2. Die Beschlagnahme der Musikanlagen und Lautsprecher wird angedroht.

Rechtsgrundlagen: §§ 1, 3, 5, 6, 7, 33 und 49 - 52 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG)

§ 1 Abs. 1, § 3 Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br.

II.

Der sofortige Vollzug der Entscheidungen unter Ziffer I wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

III.

Für den Fall, dass die Veranstaltungsteilnehmer der Anordnung unter Ziffer I nicht sofort nachkommen, wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht;

§§ 2 Nr. 2, 18 - 20 und 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.

IV.

Die Allgemeinverfügung wird nach § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) öffentlich bekannt gegeben, da der Adressatenkreis nicht abschließend bestimmt werden kann und daher die Bekanntgabe an alle Beteiligten untunlich ist. Gegenüber dem  Mieter des Geländes wird auch eine individuelle Bekanntgabe vorgenommen.

Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt ortsüblich laut § 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Freiburg i.Br. durch Anschlag an der Gemeindeverkündungstafel im Alten Rathaus, Rathausplatz 2, und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündigungstafel der örtlichen Verwaltung am 14.12.2006 für die Dauer eines Tages.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntgabe, somit ab 15.12.2006, gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG als bekannt gegeben.

VI. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für öffentliche Ordnung, Basler Straße 2,79100 Frei­burg i. Br., Zimmer 422, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung ist die Frist nur gewahrt, wenn die Rechtsbehelfsschrift vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim

Amt für öffentliche Ordnung

- Polizei- und Gewerbeabteilung-

Zimmer Nr. 416 oder 417

Basler Straße 2,

79100 Freiburg i. Br.

zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


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Pressemitteilung vom 14.12.2006

Allgemeinverfügung gegen Schattenparker Einweihungsparty

Rainer Moser: „Unser Projekt war und ist immer schon ein Kulturprojekt gewesen; wenn die Stadt uns nun verbietet Kulturveranstaltungen auf unserem Platz durchzuführen, dann ist dies nicht mehr unser Projekt und wir sehen uns gezwungen, einen anderen Platz in Freiburg zu finden.“

Nachdem unser Platz auf dem Eselwinkel nun endlich bewohnbar gemacht ist, ist es an der Zeit eine Einweihungsparty zu feiern. Diese wurde von uns per Handzettel und per Internet an alle FreundInnen und UnterstützerInnen des Vereins bekannt gegeben.

Aus der Zeitung und durch eine „Allgemeinverfügung“ müssen wir nun erfahren, dass wir eine öffentliche Veranstaltung planen sollen. Weiter wird bereits im voraus behauptet, dass diese Veranstaltung die öffentliche Ruhe und Sicherheit störe. Es wurde uns per Allgemeinverfügung mitgeteilt, dass die Veranstaltung daher mit allen erdenklichen Mitteln unterbunden werden wird. Darüber hinaus unterstellt die Stadt Freiburg und die Polizeieinsatzleitung eine direkte Verbindung zwischen der Schattenparkerparty und der Demonstration am Samstag. Zu diesen Aussagen sehen wir uns gezwungen Stellung zu nehmen.

Die Veranstaltung ist eine interne Vereinsparty und nur für Vereinsmitglieder, FreundInnen und Interessierte des Vereins und daher ist es reine Schikane und Willkür in welchem Maße hier in die Rechte des Vereins und die Nutzung unserer gemieteten Gelände eingegriffen wird.

Es war immer eine unserer Hauptforderungen einen Platz zu schaffen, an dem wir wohnen, leben, arbeiten und alternative Kunst, Kultur und Politik schaffen möchten. Die Stadt Freiburg hat mit dieser Allgemeinverfügung bewiesen, dass es ihr nicht genug ist, uns an den Stadtrand zu vertreiben, uns auf zwei Plätze aufzuspalten, sondern dass sie es mit allen Mitteln unterbinden möchte, dass hier alternative Politik und Kultur geschaffen wird.

Wir werden unsere „Einweihungsparty“ auf jeden Fall stattfinden lassen. Und auf Grund des Verhaltens der Stadt und deren Politik unterstützen wir weiterhin und nun abermals mit mehr Engagement die für Samstag geplante Demonstration.

Wir laden Sie als PressevertreterInnen herzlich am Freitagabend auf unseren Platz ein, um sich anzusehen, wie hier mit kulturellen Veranstaltungen auf privatem Grund umgegangen wird. Wir befürchten eine starke Polizeipräsenz und würden uns freuen, unabhängige BeobachterInnen vor Ort zu haben.

die schattenparker


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Landtag von Baden-Württemberg

14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 429

13.10.2006

Eingegangen: 13. 10. 2006 / Ausgegeben: 24. 11. 2006 1

Antrag

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1. ob es zutrifft, dass im Rahmen des Polizeieinsatzes in der Freiburger Innenstadt

am 29. Juli 2006 als Clowns geschminkte Demonstranten allein auf Grundlage eines durch die Schminke gegebenen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verhaftet wurden und falls ja, ob es die Landesregierung für verhältnismäßig hält, dass es dabei zum Einsatz von unmittelbarem Zwang (Fesselung mit Kabelbindern u. ä.) kam mit Angabe, in wie vielen Fällen dies der Fall war;

2. welche rechtliche Grundlage für die Einkesselung auf dem Platz der Alten Synagoge gegeben war, wenn von Seiten der Polizei die Demonstration nicht aufgelöst wurde und nicht vorher aufgefordert wurde, das Gelände zu verlassen;

3. ob es die Landesregierung für verhältnismäßig hält, über 300 Personen für drei Stunden festzuhalten, bis von allen die Personalien aufgenommen werden konnten, nur aufgrund der Tatsache, dass die Polizei in der Menge einige wenige Personen erkannt haben will, die am Tag zuvor einen Platzverweis für die Freiburger Innenstadt erhalten haben;

4. ob es nach Einschätzung der Landesregierung nicht verhältnismäßiger gewesen wäre, die Personen, die der Polizei als mit Platzverweis belegt bekannt waren, aus der Menge herauszunehmen;

5. gegen wie viele Personen im Zusammenhang mit der Demonstration in der Freiburger Innenstadt am 29. Juli 2006 von Seiten der Polizei Strafantrag gestellt wurde, in wie vielen Fällen die Anzeigen zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit führten und mit welchem Ergebnis diese ggf. bereits abgeschlossen wurden;

6. wie viele Ermittlungsverfahren infolge des oben genannten Polizeieinsatzes gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese ggf. bereits abgeschlossen wurden;

7. zu welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren gegen die involvierten Polizeibeamten kam, die Presseberichten zufolge die medizinische Versorgung einer gefesselte Demonstrantin, die einen Krampfanfall erlitten hatte, behindert haben sollen;

8. ob die Landesregierung aufgrund der geschilderten Vorfälle und aufgrund der Ermittlungsergebnisse den Polizeieinsatz insgesamt für verhältnismäßig hält und ob sie Anlass sieht, die Polizeitaktik in vergleichbaren Fällen aufgrund dessen zu überdenken.

12. 10. 2006

Pix, Sckerl, Oelmayer, Wölfle, Sitzmann GRÜNE

Begründung

Am 29. Juli 2006 fanden im Rahmen eines „Do-It-Yourself“-Festivals Straßenaktionen in der Freiburger Innenstadt statt. Eine Musikgruppe, Zuhörer und Passanten auf dem Platz der Alten Synagoge - insgesamt über 300 Personen - wurden von der Polizei eingekesselt und drei Stunden festgehalten. Bei der Personenkontrolle wurden 22 Personen festgestellt, die gegen den ihnen erteilten Platzverweis verstießen. Im Innenstadtbereich wurden als Clowns geschminkte Demonstranten von Einsatzkräften festgenommen, z. T. mit Kabelbindern gefesselt und abgeführt.

Ein Arzt und Bekannte der gefesselten Demonstrantin mit Krampfanfall wurden nach deren Angaben durch Polizeibeamte an medizinischer Hilfeleistung gehindert.

Zu Beginn des Festivals kam es am 27. Juli 2006 am Rande eines Konzerts zur Festnahme eines Sprayers durch eine Polizeistreife. Konzertbesucher griffen die Polizeibeamten an, einer der Beamten wurde durch einen Flaschenwurf schwer verletzt. Am nächsten Morgen wurde das bisher geduldete Camp des Festivals geräumt und den Teilnehmern ein Platzverweis für das Stadtgebiet Freiburg erteilt.

Die mit dem Festival verbundenen Organisationen distanzierten sich öffentlich von den Übergriffen auf die Polizeibeamten. Mit dem Antrag soll die Landesregierung veranlasst werden, die Rechtmäßigkeit einzelner Polizeimaßnahmen auf ihre rechtliche Grundlage und/oder ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Es soll geklärt werden, ob die Art und Weise der Durchführung des Polizeieinsatzes angemessen war und welche Konsequenzen die Landesregierung im Fall einer mangelnden Rechtsgrundlage und/oder der Verletzung

des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ziehen wird.

Stellungnahme

Mit Schreiben vom 9. November 2006 Nr. 3 - 1134.2/279 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

1. ob es zutrifft, dass im Rahmen des Polizeieinsatzes in der Freiburger Innenstadt

am 29. Juli 2006 als Clowns geschminkte Demonstranten allein auf Grundlage eines durch die Schminke gegebenen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verhaftet wurden und falls ja, ob es die Landesregierung für verhältnismäßig hält, dass es dabei zum Einsatz von unmittelbarem Zwang (Fesselung mit Kabelbindern u. ä.) kam mit Angabe, in wie vielen Fällen dies der Fall war;

Zu 1.:

Grundsätzlich ist es gem. § 17 a VersG bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen verboten, in einer Aufmachung teilzunehmen, die geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Von der Vorschrift werden auch solche Veranstaltungen umfasst, die keinen Versammlungscharakter aufweisen.

Am 29. Juli 2006 wurden im Rahmen der Veranstaltung „Do It Yourself - D.I.Y. against the State“ in der Freiburger Innenstadt - wie auch schon in der Vergangenheit bei demonstrativen Aktionen in Freiburg - als Clowns verkleidete Personen festgestellt. Zuletzt wurden am 2. Dezember 2005 bei einer größeren unfriedlichen Demonstration als Clowns verkleidete Personen dabei beobachtet, wie sie Pflastersteine ausgegraben und in Eimer gefüllt hatten.

Darüber hinaus dürfen die Maßnahmen gegen die als Clowns verkleideten Personen am 29. Juli 2006 nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen im Gesamtkontext der jüngsten Vergangenheit bzw. der Vortage gesehen werden.

Teilnehmer der Veranstaltung „D.I.Y.“ besetzten widerrechtlich ein Gelände, begingen Straftaten sowie Ordnungsstörungen und beteiligten sich an einer Gefangenenbefreiung, bei der ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Sie zeigten sich in keiner Weise kooperativ, meldeten keine Veranstaltung oder Versammlung an, flüchteten beim Versuch der Kontaktaufnahme durch die Polizei, störten und behinderten den ÖPNV, befreiten wiederum einen Gefangenen und gingen massiv gegen Polizeibeamte vor. Einige beachteten zudem nicht das gegen sie verfügte Aufenthaltsverbot der Stadt Freiburg.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte musste die Polizei in der Gesamtbewertung davon ausgehen, dass die Maskierung die Feststellung der Identität verhindern sollte, um unerkannt an Gewalttätigkeiten teilnehmen zu können.

Darüber hinaus konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich Personen, die mit einem Aufenthaltsverbot belegt waren, als Clowns verkleidet hatten, um so unerkannt zu bleiben. Aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot bei einer Veranstaltung gem. § 17 a (2) Nr. 1 und § 27 (2) Nr. 2 VersG erfolgte gem. § 163 b StPO die Festnahme und Identitätsfeststellung der Clowns. Insgesamt wurden neun als Clowns maskierte Personen festgenommen; dabei wurden zwei Clowns mittels der Einwegschließe aus Plastik gefesselt. Die

Fesselung richtete sich nach den Umständen des Einzelfalls und orientierte sich am konkreten Verhalten der festgenommenen Personen.

2. welche rechtliche Grundlage für die Einkesselung auf dem Platz der Alten Synagoge

gegeben war, wenn von Seiten der Polizei die Demonstration nicht aufgelöst

wurde und nicht vorher aufgefordert wurde, das Gelände zu verlassen;

Zu 2.:

Die Entscheidung der Polizei zur einschließenden Absperrung der Personen auf dem Platz der Alten Synagoge erfolgte vor dem Hintergrund der Einsatzentwicklung am Nachmittag des 29. Juli2006.

Die Organisatoren hatten für den 29. Juli 2006 zu einer Aktion unter dem Namen „Reclaim the streets“ aufgerufen. Aufgrund der Nichtanmeldung und der verweigerten Kooperation mit der Polizei bzw. der Versammlungsbehörde lagen hierzu keine näheren Erkenntnisse vor. Die Zusammenkunft der Personen auf dem Platz der Alten Synagoge ließ für die Polizei keinen Versammlungscharakter erkennen.

So gab es keine Megaphondurchsagen und auch keine Transparente. Auch sonstige Meinungsäußerungen jeglicher Art waren nicht feststellbar. Weiterhin gab sich kein Versammlungsleiter bzw. Ansprechpartner - trotz mehrfacher Nachfrage seitens der Polizei - zu erkennen. Auch bei der Annäherung und der späteren einschließenden Absperrung durch Polizeikräfte meldete sich kein Verantwortlicher.

Aus den dargelegten Gründen ging die Polizei davon aus, dass es sich um keine Versammlung i. S. des Versammlungsrechts handelte.

Die Personenfeststellung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgte auf der Grundlage der §§ 1, 3, 26 (1) Nr. 1, 28 PolG BW sowie aufgrund der Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts (§§ 18 ff. LVwVG).

3. ob es die Landesregierung für verhältnismäßig hält, über 300 Personen für drei Stunden festzuhalten, bis von allen die Personalien aufgenommen werden konnten, nur aufgrund der Tatsache, dass die Polizei in der Menge einige wenige Personen erkannt haben will, die am Tag zuvor einen Platzverweis für die Freiburger Innenstadt erhalten haben;

4. ob es nach Einschätzung der Landesregierung nicht verhältnismäßiger gewesen wäre, die Personen, die der Polizei als mit Platzverweis belegt bekannt waren, aus der Menge herauszunehmen;

Zu 3. und 4.:

Zunächst ist festzustellen, dass nicht alle Personen über drei Stunden festgehalten wurden, sondern dass die gesamte Maßnahme ca. drei Stunden dauerte. Die einschließende Absperrung erfolgte gegen 15.40 Uhr, mit den Kontrollen konnte gegen 16.00 Uhr begonnen werden.

Bereits gegen 17.15 Uhr war der Großteil der Überprüfungen, bis auf 50 bis 60 Personen, die sich widersetzlich verhielten, abgeschlossen.

Um 18.40 Uhr war die Personenkontrolle beendet. Insgesamt kann der benötigte Zeitraum von drei Stunden für die Kontrolle von 359 Personen als sachgerecht bezeichnet werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Großteil der Personen nach ca. 1½ Stunden bereits kontrolliert war. Im Bereich der Absperrung konnte die öffentliche Toilette auf dem Platz der Alten Synagoge benutzt werden, Schatten war vorhanden, ebenso waren Getränke verfügbar und eine ärztliche Versorgung gewährleistet.

Wie bereits unter Ziffer 2 ausgeführt, waren weitere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten. Es sollte insbesondere verhindert werden, dass Personen unkontrolliert in der Innenstadt randalieren bzw. dort in entsprechender Kleingruppentaktik agieren. Bei Festnahme- und Kontrollversuchen gegenüber einzelnen Personen war es bereits zu Widerstandshandlungen und Gefangenenbefreiungen gekommen, sodass Maßnahmen gegen bestimmte Personen zu einer Solidarisierung der Gesamtgruppe geführt hätten. Die Personen waren auch in keiner Weise kooperativ und überhaupt nicht ansprechbar, sodass ein milderes Mittel mit Aussicht auf Erfolg in der konkreten Lage nicht gegeben war.

5. gegen wie viele Personen im Zusammenhang mit der Demonstration in der Freiburger Innenstadt am 29. Juli 2006 von Seiten der Polizei Strafantrag gestellt wurde, in wie vielen Fällen die Anzeigen zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit führten und mit welchem Ergebnis diese ggf. bereits abgeschlossen wurden;

Zu 5.:

Im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 29. Juli 2006 wurden seitens der Polizeidirektion Freiburg 20 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Betäubungsmittelgesetz, Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Insgesamt richten sich die Ermittlungsverfahren gegen 31 Personen, wovon zwölf noch nicht identifiziert werden konnten. Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

6. wie viele Ermittlungsverfahren infolge des oben genannten Polizeieinsatzes gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese ggf. bereits abgeschlossen wurden;

Zu 6.:

Im Zusammenhang mit dem thematisierten Einsatz wurden drei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt die Vorlage an die Staatsanwaltschaft Freiburg.

7. zu welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren gegen die involvierten Polizeibeamten

kam, die Presseberichten zufolge die medizinische Versorgung einer gefesselten Demonstrantin, die einen Krampfanfall erlitten hatte, behindert haben sollen;

Zu 7.:

Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe gegen die involvierten Polizeibeamten sind Teil eines Ermittlungsverfahrens, das gegen die in Rede stehende Frau wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten geführt wird. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt werden.

8. ob die Landesregierung aufgrund der geschilderten Vorfälle und aufgrund der Ermittlungsergebnisse den Polizeieinsatz insgesamt für verhältnismäßig hält und ob sie Anlass sieht, die Polizeitaktik in vergleichbaren Fällen aufgrund dessen zu überdenken.

Zu 8.:

Die polizeilichen Maßnahmen erfolgten lageorientiert und im Rahmen des geltenden Rechts. Bei der Betrachtung der Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes müssen auch die Gesamtereignisse im Vorfeld mit berücksichtigt werden. Die Polizei musste außerdem bei der Erstellung ihres Einsatzkonzeptes bzw. der Abwägung ihrer Maßnahmen die Erkenntnisse heranziehen, die ihr zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Der insgesamt unfriedliche Charakter der Veranstaltung wurde bereits dargestellt. Es kam zu Straftaten, Ordnungsstörungen und Gewalttätigkeiten, bei denen ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde.

Rech

Innenminister


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Badische Zeitung vom Freitag, 1. Dezember 2006

Fragen zur Einkesselung

Landesregierung antwortet

Am 29. Juli hatte die Polizei in Freiburg in einem Großeinsatz als Clowns geschminkte Demonstranten des „Do it yourself“-Festivals eingekesselt. Reinhold Pix, Landtagsabgeordneter der Grünen, hatte dazu eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Deren Antwort, die nun vorliegt, empfindet Pix als „ausgesprochen ausweichend und unbefriedigend“. So wollte er unter anderem wissen, ob es verhältnismäßig sei, über 300 Personen für drei Stunden festzuhalten. Darauf antwortete die Landesregierung, sie halte dies für „sachgerecht“, zumal der Großteil der Personen nach zirka eineinhalb Stunden bereits kontrolliert gewesen sei. Auch seien eine Toilette, Schatten, Getränke und ärztliche Versorgung gewährleistet gewesen. In diesem Zusammenhang wird noch gegen drei Polizeibeamte ermittelt, die die medizinische Versorgung einer gefesselten Demonstrantin, die einen Krampfanfall erlitten hatte, behindert haben sollen. Dazu meinte Pix, es sei nicht überraschend, dass es zu den Ermittlungsverfahren gekommen sei; deren Ausgang gelte es nunmehr abzuwarten.

Anfrage und Antwort stehen unter http://www.reinhold-pix.de „Initiativen“


Zu den Materialien


Badische Zeitung vom Donnerstag, 14. Dezember 2006

DRUCK-SACHEN

Misstrauen

Nach Ansicht des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Schüle „stellen sich die Grünen schützend vor rechtswidriges Verhalten und offenbaren grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Polizei.“ Anlass für Schüles Kritik waren Vorwürfe des Grünen Landtagsabgeordneten Reinhold Pix gegen die die Auskünfte der Landesregierung zum Verhalten der Polizei bei einem Einsatz in Freiburg am 29. Juli. Die Grünen versuchten, so Schüle, mit Polizei-Schelte und falsch verstanener Toleranz gegenüber Straftaten und rechtwidrigem Verhalten ihre verlorene Identität wieder zu erlangen und Punkte im linken Lager zu machen.


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Ergänzungen

Immer einen Schritt mehr?

tut nichts zur Sache 15.12.2006 - 12:46
Was in letzter Zeit vermehrt auffällt ist, dass von staatlicher Seite her Demonstrationen immer regressivere und repressivere Erscheinungsformen annehmen. Die Auflagen werden immer dreister so z.B. keine Seitentranspis, permanent Kessel während der Demo, schikanöse Auflagen wie die Breite und Höhe der Transpis usw. Dies scheint ein genereller Trend zu sein. Doch wie lange es noch dauert, dass eine Demo nicht mehr durch die Innenstadt laufen darf, weil es dem Einzelhandel schadet, spottet jeglicher Beschreibung. Es gehe nicht darum das Demostrationsrecht zu beschränken aber... Wenn dieses Argumentationsmuster Schule macht befinden sich demnächst DemoteilnehmerInnen nur noch in Industriegebieten etc. Hier muss ganz eindeutig interveniert werden! Antireppressionsdemos sind hierfür ein ganz guter Ansatz, doch muss sich niemand einbilden, dass das ausreichen würde. Diesem repressiven staatlichen Normalzustand gilt es immer wieder in Frage zu stellen und auch zu thematisieren, vorallem in schriftlicher, künstlerischen usw. Form. Jedoch kann es nicht einzig darum gehen, eine moralisierende Kritik an Staat und Exekutive (Bullen usw.)zu formulieren, sondern den Gesamtzusammenhang von Staat und Kapitalismus zu analysieren.
Weg mit dem bürgerlichen Staat und Kapitalismus!

Zur Frage des Gesamtzusammenhangs

La Banda Vaga 15.12.2006 - 18:17
Repression als Krisenlösung
 https://labandavaga.antifa.net/article.php3?id_article=85

La répression comme solution aux crises
 https://labandavaga.antifa.net/article.php3?id_article=87

Kommt zur Demo, plündern ist keine Sünde!

Eastern Southtek

salomonelle 15.12.2006 - 18:49
Spätestens seit der versuchten Räumung der KTS Freiburg im Jahr 2004 hat die Stadtverwaltung Freiburg einen Kurs gegen die alternative Szene in Freiburg eingeschlagen, den vernünftige Menschen nicht mehr nachvollziehen können. Völlig grundlos zeigt sich die Stadtverwaltung Freiburg unversöhnlich und feindselig gegenüber jeglicher alternativen Lebensform und alternativen Ansätzen. Das verwundert umso mehr, als Freiburg von einem – wenn auch wirtschaftsliberalen – grünen Oberbürgermeister Salomon regiert wird. Das völlig unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei gegen das DIY Festival 2006 hat nicht nur in Freiburg für Aufsehen gesorgt, sondern wurde auch in anderen Städten nachhaltig wahrgenommen. Ebenso wird die Situation der Wagenburg „Schattenparker“ ( nicht zuletzt wegen der eingerichteten Internetpräsenz) und der Straßenpunx auch überörtlich wahrgenommen und diskutiert. Abgesehen davon, dass wir uns nicht in Luft auflösen werden, sollten die Stadtverwaltungen in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Highdelberg und andere Verwaltungen erkennen, dass eine alternative Kultur- und Politikszene im Interesse der Einwohner wünschenswert ist. Welches Ziel die Stadtverwaltungen mit ihrer Antihaltung verfolgen ist zwar klar - sie wollen selbstverwaltete Strukturen auflösen -, der Grund bleibt freiheitlich denkenden Menschen aber unbegreiflich.
Soweit Salomon und Co versuchen ihr Vorgehen rechtlich mit Verwaltungsakten zu begründen, geht das oft genug fehl.

Hier ein paar Anregungen zu den Bescheiden zur Demo am 16.12 und der Freetaknoparty:

Auflagen zur Versammlung

1)
Ist rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig ist. Sie ist nämlich zumindest nicht erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu begegnen. Soweit die Behörde davon ausgeht, dass die Veranstaltung im Innenstadtbereich zu Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann, muss sie gegebenenfalls durch Einsatz von Polizeikräften die Versammlung gemeinverträglich ermöglichen. Durch das Versammlungsverbot im Innenstadtbereich greift die Behörde unmittelbar in geschützte Grundrechte nach Art. 8, 5 und 2 GG ein. Nach der Rechtsprechung gelten diese Rechte auch noch in Polizeiburg/Breisgau und sind vorliegend bei einer sachgerechten Abwägung gegenüber dem Gewinnstreben einzelner Gewerbetreibender und der Kauffreudigkeit von Konsumenten vom Staat zu ermöglichen.

3)
Ist rechtswidrig, da nicht hinreichend genau bestimmt. Die Formulierung "wagenburgtypische" Aufbauten, lassen Adressaten der Verfügung nicht erkennen, welche Fahrzeuge mit welcher Art von Aufbauten gemeint sind. Darüberhinaus ist die Auflage rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig ist. Sie bedeutet letztlich ein zeitlich beschränktes Befahrungsverbot des Stadtzentrums mit verkehrsrechtlich zugelassenen Fahrzeugen für eine Gruppe Menschen, die von der Polizei nach Aussehen und Vorurteilen ausgewählt werden. Da möchte man fast an den CDU-Spruch: "Freie Fahrt für freie Bürger" erinnern.

4)
Ist rechtswidrig, da unverhältnismäßig. In Satz 2 der Auflage werden "Versammlungen jeglicher Art" im Innenstadtbereich verboten. Versammlungen sind das Zusammenkommen von Menschen, die ein gemeinsames Anliegen verfolgen und dieses zum Ausdruck bringen, ohne dass dabei die Unterhaltung im Vordergrund steht. Dazu gehört also bspw. auch ein Stand von amnesty. Ein generelles Versammlungsverbot kann aber nur zu herausragend wichtigen Anlässen wie z. B. einem Schröder/Cirac-Treffen getroffen werden. Bei aller Liebe gehört der Freiburger-Weihnachtsmarkt nicht zu einem solch herausragenden Ereignis. Soweit im Innenstadtbereich eine andere Versammlung bspw. von amnesty, Kinderhilfswerk usw. geduldet wird, wird gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen.
Unter Satz 3 werden Versammlungen nach 20.00 Uhr in der Altstadt verboten. Dieses Verbot ist rechtswidrig, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Selbstverständlich kann in der BRD nach 20.00 Uhr eine Versammlung stattfinden. Wenn die Grünen noch nicht genug Überstunden haben, kann ihnen ja zur Aufstockung ihrer Überstunden auch mal eine Nachttanzparade angeboten werden.

Verbot von Freetekno:

Das Verbot dürfte rechtswidrig sein. Voraussetzung für ein solches Verbot ist eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (§§ 1,3,PolG BW). Es müssen also Tatsachen vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass durch die Veranstaltung einer Freeteknoparty in Freiburg der Bestand der BRD oder seiner Organe gefährdet werden. Ausreichend für ein Verbot wäre auch, wenn die Veranstaltung zu Gestzesverletzungen führen würde oder schlechthin für Freiburger Bürger unerträglich wäre. Da vorliegend weder die BRD, noch Freiburg durch die Tekknoparty gefährdet werden, liegen die Voraussetzungen eines Verbots nicht vor. Der Bescheid ist daher rechtswidrig.


Was tun?

Die Behörde hat die sofortige Vollziehung der Bescheide angeordnet. Das bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Um eine vorläufige Regelung durch das VG zu erreichen kann ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 80 ff VwGO durchgeführt werden. Dabei prüft das VG in einem vereinfachten Verfahren die Rechtswidrigkeit der Bescheide und die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren. Soweit sich die Bescheide durch Zeitablauf (also nach der Demo und der Party) erledigt haben, kann nur noch Klage erhoben werden mit dem Antrag festzustellen, dass die Bescheide rechtswidrig waren und subjektive Rechte verletzten.

Wir würden uns freuen, wenn im Sommer wieder mal Southtek stattfindet. Dann kommen wir zu dritt mir unzähligen Hunden. Wau

Weihnachten wird GRÜN

Katalas 16.12.2006 - 13:15
Ja das wird ja heute Mittag wieder Grün werden in Freiburg!

Bei der Polizeiwache Heinrich-von Stephan-Strasse (nähe KTS) und umliegende Gelände (Bauplatz nebenan) sammelen sich zur Stunde eine Wanne nach der anderen.
Habe so ca. 30 gesehen zum Teil kammen sie gerade direkt vom Autobahnzubringer mal sehn was da noch nach kommt.
Wird wohl wieder ne großangelegte Übung für die Azubis bei der Bullerei. Das volle Programm Kesseln, Festnahmen, Personenkontrollen, einen Video-Workshop, guter Bulle/böser Bulle Rollenspiel.

Ja dann fröhliche Weihnachten und ein besinnliche Adventszeit in der Polizeiburg!

Punks "besetzten" Parteizentrale der Grünen

Wien grüßt ! 16.12.2006 - 15:45
Punks "besetzten" Parteizentrale der Grünen
22.11.2006

Eine 30-köpfige Gruppe verlangte ein mietfreies Haus aus dem Besitz der Gemeinde. Die Wiener Grünen werden das Anliegen in ihrer nächsten Landesversammlung behandeln.



Die Grünen haben am Mittwoch in ihrer Wiener Parteizentrale in der Lindengasse Besuch von rund 30 Punks erhalten. Das Grüppchen erklärte das Haus für besetzt und forderte eine mietfreie "Pankahyttn" aus dem Besitz der Gemeinde. Nach der Zusage, dass ihr Anliegen bei der nächsten Grünen Landesversammlung behandelt werde, versprachen sie für 17.00 Uhr ihren Abzug.


"Besetzung ist ein etwas heftiger Ausdruck für das, was da läuft", meinte der Grüne nicht amtsführende Stadtrat David Ellensohn, der mit den Punks verhandelt hatte, gegenüber der APA. Das Grüppchen aus 25 bis 30 Personen samt einigen Hunden - laut Ellensohn Personen aus der Punk-Szene in der Mariahilfer Straße und dem Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) - sei gegen 14.30 Uhr aufgetaucht, habe das Haus mit Musik beschallt und Forderungen unterbreitet.

Man habe sich darauf geeinigt, dass ein fünfköpfiges Verhandlungsteam bei der Landesversammlung am kommenden Montag dabei sein darf, so Ellensohn. Für ihr Anliegen zeigte er Verständnis: "Das sind junge Leute, die durch jedes soziale Netz fallen. Die müssen irgendwo hin." Er wisse zwar nichts von leer stehenden Häusern der Gemeinde. Klar sei aber, dass man kreativ über Möglichkeiten nachdenken könne, was mit ungenutzten Spekulationsobjekten in Wien geschehen sollte.(APA)



Es geht immer weiter...

Autonom@ntifA 18.12.2006 - 03:20

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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