Kleiner Baustein der Repression
Um die sozialen Proteste und deren OrganisatorInnen zu diskreditieren und zu bremsen, lassen sich die entsprechenden Organe immer wieder neue Leckerein einfallen. So wurde jetzt auch das unerlaubte oder auch wilde verkleben von Plakaten als echte Repressions-Möglichkeit entdeckt.
Im jüngsten Fall wurde gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3.6.2006, eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin erlassen. Unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250 000 Euro bzw. sechs Monaten Haft, wird ihm untersagt zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum zu betreiben.
Ein völlig unverhältnismäßiger Urteilsspruch, zumal es sich bei dieser Geschichte mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Aber nichts ist hier unmöglich. Sogar Nazis werden scheinbar als Mittel eingesetzt, um soziale Proteste zu diskreditieren.
Wir erinnern uns, in mehreren Städten waren Polizei und Stadtverwaltung maßgeblich daran beteiligt, dass Nazis an sozialen Protesten wie den Montagsdemos teilnehmen konnten. In Dresden war es sogar möglich, dass die stadtbekannten Nazischläger eine "kritische Teilnahme" einer solchen Montagsdemo durchfürhen konnten, obwohl sogar das Demo-Motto geändert wurde (sowas wie Gegen Hartz4 und Natinalismus) um eine rechtliche Handhabe für deren Ausschluß zu haben. Stattdessen wurden die Nazis mit Polizeischutz förmlich in die Demo geprügelt, mehrere engagierte GegnerInnen der Nazis wurden verletzt (durch Nazis und Polizei) und angezeigt.
Ein weiteres beliebtes Mittel ist die Zahlenmanipulation bei solchen Demos. Immer wieder werden fast schon lächerliche Zahlen angegeben, so geschehen bei der Agenturschlußdemo in Nürnberg, der großen Sozialdemo in Berlin 2003, dieses Jahr halt wieder, und natürlich während der Montagsdemos.
Es ist also weiterhin probates Mittel der "SystemerhalterInnen", jede Form des Protestes umfangreich zu verunmöglichen. Polizei, Nazis und manch "linke" Veranstaltung sind da willfährige Helfer.
Also Augen auf beim Staat-Hau-Drauf!
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=94385&IDC=2
Im jüngsten Fall wurde gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3.6.2006, eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin erlassen. Unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250 000 Euro bzw. sechs Monaten Haft, wird ihm untersagt zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum zu betreiben.
Ein völlig unverhältnismäßiger Urteilsspruch, zumal es sich bei dieser Geschichte mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Aber nichts ist hier unmöglich. Sogar Nazis werden scheinbar als Mittel eingesetzt, um soziale Proteste zu diskreditieren.
Wir erinnern uns, in mehreren Städten waren Polizei und Stadtverwaltung maßgeblich daran beteiligt, dass Nazis an sozialen Protesten wie den Montagsdemos teilnehmen konnten. In Dresden war es sogar möglich, dass die stadtbekannten Nazischläger eine "kritische Teilnahme" einer solchen Montagsdemo durchfürhen konnten, obwohl sogar das Demo-Motto geändert wurde (sowas wie Gegen Hartz4 und Natinalismus) um eine rechtliche Handhabe für deren Ausschluß zu haben. Stattdessen wurden die Nazis mit Polizeischutz förmlich in die Demo geprügelt, mehrere engagierte GegnerInnen der Nazis wurden verletzt (durch Nazis und Polizei) und angezeigt.
Ein weiteres beliebtes Mittel ist die Zahlenmanipulation bei solchen Demos. Immer wieder werden fast schon lächerliche Zahlen angegeben, so geschehen bei der Agenturschlußdemo in Nürnberg, der großen Sozialdemo in Berlin 2003, dieses Jahr halt wieder, und natürlich während der Montagsdemos.
Es ist also weiterhin probates Mittel der "SystemerhalterInnen", jede Form des Protestes umfangreich zu verunmöglichen. Polizei, Nazis und manch "linke" Veranstaltung sind da willfährige Helfer.
Also Augen auf beim Staat-Hau-Drauf!
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=94385&IDC=2
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Ergänzungen
Sehen wir es positiv
Hasta la victoria!
Heyerdahl
@Heyerdahl
Ganz normale Einstweilige Verfügung
Die tatsächliche Strafe für einen eventuellen Verstoß gegen eine EV wird vom Gericht festgelegt, wenn es denn dazu kommt. Das Maß orientiert sich dabei an Verschulden und Einkommen. Mehr als ein paar Hundert Euro wären in diesem Fall kaum denkbar.
Sprich: Der Sprecher hat lediglich eine stinknormale EV kassiert. "Unverhältnismäßig" ist das kaum - eher Zeichen des Kleinkrieges zwischen Studiengebührgegener und - wem eigentlich? Der Bericht verrät leider nicht, wer die EV beantragt hat....
Noch etwas
Ob das juristisch Bestand haben kann, ist fraglich - man müsste halt Einstruch gegen die EV einlegen.
Parteiplakate auf Werbeflächen...
Bekommen SPD und PDS jetzt auch Abmahnungen?
Werden PDS-Mitglieder und Sympathisanten jetzt CDU-Plakate auf besagten Werbeflächen kleben, um die CDU in den finanziellen Ruin zu treiben und auf ewig die rot-rote Sozialraubkoalition gewinnbringend zu erhalten?
Fragen über Fragen, und keine Ideen, wie damit umzugehen.
Parteiplakate
Parteien haben leider Sonderrechte zur Plakatierung in Wahlkampfzeiten. Sie können Werbeplakate im öffentlichen Räumen aufhängen, wo man sonst nicht platatieren darf - klassisches Beispiel sind Straßenlaternenpfähle.
Allerdings gelten Sonderrechte nicht auf vermieteten Werbeflächen. Wenn Du da Werbeplakate gesehen hast, dann haben die Parteien höchstwahrscheinlich dafür bezahlt.