Polizei behindert Journalistin in Göttingen
Die unabhängige 'Göttinger Wochenzeitung' hat erneut Behinderungen der Pressearbeit durch die Polizei beklagt. Göttinger Polizeibeamten haben am Dienstag die Berichterstattung über einen Polizeieinsatz vor dem Göttinger Amtsgericht zu unterbinden versucht, sagte Redaktionsleiter Stefan Matysiak am Dienstag.
Eine Redakteurin sei am Fotografieren gehindert und abgedrängt worden, als sie Festnahmen dokumentierte. Die Beamten waren dabei, die Personalien von Teilnehmern einer friedlichen, nicht angemeldeten Kundgebung aufzunehmen.
"Wir fordern den Göttinger Polizeipräsidenten Hans Wargel auf, dafür zu sorgen, dass das Grundrecht auf Berichterstattung gewahrt bleibt", sagte Redaktionsleiter Stefan Matysiak. Zu diesem Grundrecht gehöre auch, über einen überzogenen Polizeieinsatz zu berichten.
Die 'Göttinger Wochenzeitung' hatte zuletzt am Samstag über polizeiliche Behinderungen der Berichterstattung während der NPD_Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen geklagt.
"Wir fordern den Göttinger Polizeipräsidenten Hans Wargel auf, dafür zu sorgen, dass das Grundrecht auf Berichterstattung gewahrt bleibt", sagte Redaktionsleiter Stefan Matysiak. Zu diesem Grundrecht gehöre auch, über einen überzogenen Polizeieinsatz zu berichten.
Die 'Göttinger Wochenzeitung' hatte zuletzt am Samstag über polizeiliche Behinderungen der Berichterstattung während der NPD_Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen geklagt.
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Ergänzungen
Ergänzung
Aber die ganzen "Kameramann -ARSCHLOCH!"-Schreier dürfte das ja eh nicht stören...
@Ergänziminator
filmende polizisten und presse
sobald allerdings jemand vermummt rumläuft oder offensichtlich kifft, sieht die lage schon anders aus.
zur presse: leider sind vor allem lokale zeitungen auf eine gute zusammenarbeit mit der polizei angewiesen. die polizei liefert die interessanten stories vorneweg/exklusiv und die presse schaut bei demos nicht so genau hin oder löscht auch mal fotos von krasseren bullen-aktionen. dass sich ein bürgerliches presse-organ gegen polizei-verhalten wehrt, ist deshalb die grosse ausnahme.
keine Kundgebung
kameramann arschloch
berichterstattung heißt informationen sammeln, die nicht dabeigewesenen einen eindruck geben können, was vorort passiert ist. das bedeutet inhalte, das bedeutet einen überblick über auseinandersetzung, größe einer demo, absperrungen, blockaden, behinderungen, stimmungen...
dazu ist es aber in den wenigsten fällen nötig einzelpersonen zu zeigen, wie es sensationsgierige journalisten oft tun. es ist nicht nötig bilder von aktivisten zu zeigen, und faschisten die möglichkeit zu geben solche leute zu bedrohen.
eine gute möglichkeit, die seriöse journalisten auch kennen, ist leute zu fragen, ob sie gefilmmt werden wollen, vielleicht ein statement geben wollen und die personen dabei - etwa durch vermummung oder verfremdung der gesichter/stimme schützen. solche berichterstattung ist willkommen und führt zu keiner einschränkung.
eine berichterstattung bei der journalisten nach einem polizeiübergriff nur die eingekesselten demonstranten filmen und rangeleien zeigen, die sich aus dem übergriff ergeben führt zu einer suggerierung fascher tatsachen und ist in dem sinne auch keine zu verteidigende berichterstattung.
insofern ist lediglich die wortwahl beim "kameramann arschloch" zu kritisieren, nicht der inhalt. anders als bei den nazi sind bei linken journalisten sehr wohl wilkommen, sie sollten sich aber als solche zu erkennen geben. selbstschutz geht gut einher mit einer ordentlichen, informativen berichterstattung, die rar geworden ist,
in dem geschilderten fall haben sich journalisten gegenüber der polizei zu erkennen gegeben und sind trotzdem ziemlich ruppig behandelt worden und es scheint auch wirklich an einer berichterstattung gehindert worden. das macht einen unterschied. alles andere ist repressionsstüzende polemik.
Filmen seitens der Cops
Für Aufnahmen durch Privatmenschen gelten die §§ 22 ff. KUG ( http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#22).
Für Bullen gilt auf Demos § 12a VersG ( http://dejure.org/gesetze/VersG/12a.html), d.h. sie brauchen
- tatsächliche Anhaltspunkte, dass
- von "ihnen" (= soweit ich weiss, den Aufgenommenen, und nicht irgendwelchen Teilnehmenden)
- erhebliche Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgehen.
Aber Deine Frage erklärt, warum sich so wenig Leute gegen die Aufnahmen wehren - ich denke mal, da gibts noch mehrere denen ihre Rechte gar nicht bewusst sind.
Gestern in Kassel
Einige Demonstranten waren zum Glück sofort zur Stelle und skandierten: "Pressefreiheit", worauf der Journalist nicht mehr am fotografieren gehindert wurde!
"Ratten und Schmeißfliegen"
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Filmverbot? — mh
@mh — /**/
Was die Polizei sagt — Journalist
geheimhaltung — max
Was denn nun? — Alternativ-Medien@ktivistIn