Neues zum Polizei-Ausraster vom 14. Mai in GI

hoppegarten 16.05.2006 19:23 Themen: Repression
Die Ereignisse in Giessen überschlagen sich. Auch nach der Nacht auf den 14. Mai 2006 (siehe:  http://www.de.indymedia.org/2006/05/146808.shtml) mit vier Festnahmen, ED-Behandlungen und Durchsuchung der Projektwerkstatt sind viele Fragen offen. Selbst vor dem Hintergrund, dass bei der Polizei Giessen falsche Verdächtigungen alltägliches Werkzeug gegen politische AktivistInnen sind, ist allerdings schon jetzt offensichtlich: Selten war eine Polizei-Aktion handwerklich so schlecht gemacht wie diese ... auf Beweisführung wird einfach ganz verzichtet. Durch den Pressebericht der Polizei, unabhängige Recherchen und den Beschluss des Amtsgerichts, Jörg weiter in Unterbindungsgewahrsam zu halten, lichtet sich das weite Feld dessen, was in der Nacht zum 14. Mai 2006 passiert sein soll, inzwischen etwas.
Die Ereignisse in Giessen überschlagen sich. Auch nach der Nacht auf den 14. Mai 2006 (siehe:  http://www.de.indymedia.org/2006/05/146808.shtml) mit vier Festnahmen, ED-Behandlungen und Durchsuchung der Projektwerkstatt sind viele Fragen offen. Selbst vor dem Hintergrund, dass bei der Polizei Giessen falsche Verdächtigungen alltägliches Werkzeug gegen politische AktivistInnen sind, ist allerdings schon jetzt offensichtlich: Selten war eine Polizei-Aktion handwerklich so schlecht gemacht wie diese ... auf Beweisführung wird einfach ganz verzichtet. Durch den Pressebericht der Polizei, unabhängige Recherchen und den Beschluss des Amtsgerichts, Jörg weiter in Unterbindungsgewahrsam zu halten, lichtet sich das weite Feld dessen, was in der Nacht zum 14. Mai 2006 passiert sein soll, inzwischen etwas.

Letzter Stand in puncto Jörg

Jörg (einer der vier festgenommen Personen)– wurde auf Antrag des Staatsschutz, der von Richter Gotthardt am Amtsgericht – der übrigens selber mal Polizist war – in Unterbindungsgewahrsam genommen. Im Verlauf des 15. Mai 2006 wurde er von der JVA Giessen in den Polizeigewahrsam nach Frank geschleppt. Von ihm und von einem Anwalt auf laufen Anträge auf Haftaufschub und gegen den offensichtlich rechtswidrigen Gotthardt-Beschluss’.


Zum Beschluss von Gotthardt

Der Beschluss ist der Hammer, es werden Tatsachenbehauptungen aneinander gereiht und mit abstrusester „Beweisführung“ vermengt – Gotthardt überbietet locker alles, was z.B. Amtsrichterin Kaufmann, die gerne jeden Unterbindungsgewahrsam bestätigt bisher fabriziert hat. In der Begründung werden u.a. zwei Aktionen gegen die Kanzlei von Volker Bouffier genannt. Als Tatsachenbehauptungen wird im Beschluss vom 14. Mai 2006 als Täter folgender Straftaten bezeichnet: Am 3. bzw. 4. Mai 2006 – der Zeitraum ist sehr vage umschrieben – soll Jörg ein Loch in die Tür der Anwaltskanzlei gebohrt und eine stinkende Substanz ins Innere „gesprüht“ haben. Am 8. Mai 2006 soll Jörg Steine und Farbbeutel gegen die gleiche Kanzlei geworfen haben. Am 14. Mai 2006 soll er eine Tür der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Giessen (Spenderweg) „angebohrt“ haben. Danach soll er noch Gullideckel mit Farbe besprüht haben. Für all das gibt es keine Angaben, welche Beweismittel auf Jörg verweisen.

Noch absurder wird es allerdings an einer anderen Stelle, wo sich Gotthardt – in Anlehnung an die Staatsschutz-„Recherche“ darin versucht, Indizien zu konstruieren: Als weiterer Grund für die Verlängerung des Freiheitsentzuges wird z.B. genannt, dass auf den Seiten der Projektwerkstatt „Kreative Antirepressionstage“ für den 13. bzw. 14. Mai 2006 ausgerufen würden. Wer per Suchbegriff danach fandet, wird allerdings nicht fündig. Der Begriff „Kreative Antirepressionstage“ ist auf der Seite projektwerkstatt.de kein einziges Mal zu finden. Für den genannten Zeitraum findet sich zwar eine Ankündigung zu einem politischen Treffen, bei dem es – so der Ankündigungstext – Erfahrungsaustausch zu Repression hergestellt werden sollte. Das beschriebene Treffen hat ausweislich der Ankündigung im Netz den Charakter eines theoretischen Seminars mit Anspruch auf Vernetzung. Der erfundene Begriff „Kreative Antirepressionstage“ suggeriert – gezielt, wie anzunehmen ist – hingegen, dass es sich um ein Treffen mit aktionistischem Charakter handelt.

Im gleichen Zusammenhang schreibt Gotthardt, dass Kürzeln wie „AV“ und „AR“ auf der Seite zu finden seien – sehr vage Angaben ... aber macht ja nichts. Auch hier führt der Suchdurchlauf zu keinen Ergebnissen: Die Kürzel als solche gibt es einfach gar nicht – als Abkürzung für „Arbeitsregister“ ist AR an zwei Stellen innerhalb eines Aktenzeichens für juristische Urteile zu finden. Verknüpft wird diese Aussage mit der Behauptung, dass am Tatort im Spenerweg Handschuhe sowie eine Schablone mit einem ähnlichen Kürzel gefunden worden seien.


Polizei-Siegesbericht ... ohne Nennung von Tatbeweisen

Im Polizei-Pressebericht ( http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=823446&firmaid=43559&keygroup=) vom15. Mai 2006 heisst es dazu: „In der Nacht zum Sonntag, dem 14.05.2006, kam es vor 03.00 Uhr zu mehr als zwanzig Farbschmierereien im Bereich Altenfeldsweg, Alter Steinbacher Weg, Posener Straße, Memeler Straße, Licher Straße und Kugelberg. Die Höhe des Sachschadens dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen. In die Eingangstür eines Gebäudes im Spenerweg wurde ein Loch gebohrt. Im Rahmen des differenzierten polizeitaktischen Konzepts konnten die eingesetzten Kräfte gegen 04.35 Uhr fünf Personen zwischen Buseck-Trohe und Großen-Buseck mit Fahrrädern feststellen. Sie nahmen vier Tatverdächtige fest, einer Person gelang die Flucht. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 41-jährigen Mann aus Reiskirchen, einen 24-jährigen Mann aus Reiskirchen, einen 37-jährigen Mann aus Wetzlar und eine 25-jährige Frau aus Berlin. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Gießen durchsuchten die Beamten am Sonntagvormittag, dem 14.05.06, ein Objekt im Bereich Reiskirchen, in dem die oben genannten Personen wohnen bzw. sich aufhielten. Während die anderen Festgenommenen am Sonntagnachmittag, dem 14.05.06, entlassen wurden, ordnete der zuständige Richter beim Amtsgericht für den 41-Jährigen die Fortdauer des Unterbindungsgewahrsams zur Verhinderung weiterer ähnlicher Straftaten an. Der Betroffene hat am 18.05.06 eine 8-monatige Freiheitsstrafe in der JVA Giessen anzutreten. Der Mann steht außerdem im Verdacht, innerhalb der letzten zwölf Tage weitere Sachbeschädigungen mit teilweise hohem Sachschaden in Gießen begangen zu haben. Die intensiven Ermittlungen dauern an.“

Im Gegensatz zu früheren Sieges-Meldungen der Polizei findet sich in diesem Text keine einzige Aussage über Verdachtsmomente, Indizien oder sichergestellte Beweismittel, die Festnahmen hätten rechtfertigen können. Die Polizei gibt es nicht einmal Mühe, um nachträglich Gründe zu konstruieren und öffentlich zu präsentieren, warum die genannten Straftaten von den festgenommen Personen begangen worden sein sollen. Kein Wunder: Bei keiner der Personen wurden Utensilien für Sachbeschädigungen gefunden – mal sehen, was die Zeitungen so (ab)schreiben.


Was ist passiert?

Nach eigenen Recherchen auf Basis des Polizei-Presseberichtes im Internet („POL-GI: Festnahme nach Sachbeschädigungen“, 15.05.2006 - 18:18 Uhr) bilden den Schwerpunkt der Sachbeschädigungen ohne erkennbaren politischen Hintergrund. Unter anderem wurde mit einer Schablone ein sogenanntes „tag“, also ein Kürzel ohne eigene Aussage, auf diverse Objekte gesprayt. Auffällig ist, dass diese Taten nicht einmal zum eigenen Täterprofil der Polizei zum „Umfeld der Projektwerkstatt“ – dem ich nach Aktenlage wohl zugeordnet werde – passen: Dabei wurden in der Vergangenheit bestimmte politische Parolen an Wänden verschiedenster Behörden und Gerichten in Zusammenhang mit öffentlich vertretenen Positionen einzelner Personen gebracht. Schon die typischen Argumentationsketten vom Staatsschutz Giessen a la „Wer öffentlich fordert, Knast abzuschaffen muss dann wohl auch nachts Parolen mit inhaltlicher Überschneidung an Wände schmieren“ sind nicht für eine Beweisführung geeignet. Im konkreten Fall ist die Sachlage aber noch einmal merklich dünner, weil den Straftaten mehrheitlich keine politische Orientierung, und schon gar keine genau bestimmbare, zu entnehmen ist. All das macht überdeutlich, dass ganz gezielt Anlässe konstruiert wurden um Festnahmen umsetzen und Personen aus dem Verkehr ziehen zu können.


- Aufruf zur „8 Monate ...“-Kampagne:  http://www.deu.anarchopedia.org/index.php/Antirepression:8Monate-Kampagne_Aufruf
- Soli-Seite für Jörg:  http://www.knast-aktionen.de.vu
- Prozesse gegen Projektwerkstättler:  http://www.projektwerkstatt.de/prozess
- Anti-Knast-Seiten:  http://www.weggesperrt.de.vu
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Ergänzungen

Fluchtgefahr

eagl 17.05.2006 - 03:29
Man kann bei der Faktenlage davon ausgehen, daß dieses "Unterbindungsgewahrsam" und die angeblichen Beweise nur dazu dienen sollten, Jörg an einem möglichen Abtauchen, um sich dadurch der bevorstehnden 8-Monate-Haft zu entziehen, hindern zu können. Deshalb ist wohl der Begriff "Vorgriffsgewahrsam" bi diesem "rechtsstaatlichen" Konstrukt wohl angebrachter.
Da Jörg - nach Meinung des Giessener Staatsapparates - sowieso dort der Obermacher ist, trifft es auf jeden Fall keinen falschen - schuldig oder nicht!

bilder von den sog. tags

hallo 17.05.2006 - 11:48
hier ein bild von den ominösen sprayereien, die j. zugerechnet werden ... hört sich sehr politisch an das ganze, der fall ist eindeutig ;-)

spitzel-vorwurf

endlich wieder ... 17.05.2006 - 11:51
naja, ein falscher spitzelvorwurf ist übrigens genauso scheisse wie einer zu sein. was j. definitiv nie gewesen ist ... das ist auch völlig absurd anzunehmen - oder gehst du davon aus, dass sein knast-aufenthalt und jede menge verfahren alles tricks vom VS sind, damit ein angeblicher mitarbeiter nicht auffliegt?

Zu früh gefreut

weroderwas 18.05.2006 - 10:28

Kopiere diese Nachricht mal hierher. Im ursprünglichen Artikel schaut vielleicht niemand mehr in die Ergänzungen:

Jörg muss wieder raus !!!!!!!!
da haben sich manche zu früh gefreut ....

Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der laufenden
Verfassungsbeschwerde von Jörg Bergstedt die Vollstreckung des Urteils
aufgehoben - mindestens bis zum 17. November 2006 oder spätestens bis
zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - also ne ordentliche
schlappe für Landgericht & Co.

Jetzt steht nur noch der Unterbindungsgewahrsam, der auch noch rechtlich
angegriffen wird.


 http://www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/bverfg_ausgesetzt.html

Homepage:: http://  http://www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/bverfg_ausgesetzt.html









Jörg ist wieder draußen!

prowe 18.05.2006 - 19:03
Jörg ist, nachdem er aber nochmal heute in die JVA Preungesheim verlegt wurde (auf welcher Rechtsgrundlage auch immer) jetzt tatsächlich wieder draußen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 10 Kommentare an

ich hatte — Kanzleiinhaber

Kanzleiinhaber — Ganzer Mann

@ganzer Mann — Kanzleiinhaber

... — kanzlei dooffinderIn

An alle — Kanzleiinhaber

Êinfach nur — lächerlich.

Jörg war/ist ein VS-Sitzel — Google.de-Sucher

extra-seite zum vorgang und news — nicht MEK-kern ...

Zeichen im Text — genervt

Tricks des VS — jaja